Viele Radfahrer:innen dürften wissen, dass Radwege benutzungspflichtig sind, wenn an ihnen die blauen Schilder stehen, auf denen ein Radzeichen zu sehen ist.
Nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlischt diese Benutzungspflicht. Auf manchen Radwegen wollen manche aber eigentlich lieber nicht radeln, weil man an jeder Einmündung in gefährliche Konflikte mit unachtsamen Autofahrenden geraten kann. Überzeugte Fahrbahnradler:innen fluchen über die Benutzungspflicht, die das Radfahren komplizierter macht. Die meisten fühlen sich allerdings auf Fahrbahnen so unwohl, dass sie unbedingt auf baulich getrennten Radwegen fahren wollen. Wir wissen, dass vom Autoverkehr getrennte Radführungen den Radverkehr steigern. Fehlen sie, radeln viele gar nicht, weil sie sich unsicher fühlen. Fußgänger:innen müssen auf Gehwegen gehen, wenn es sie gibt, Radfahrende müssen auf Radwegen fahren, wenn sie so beschildert sind. Aber ist das noch zeitgemäß? Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Radwege nicht sicherer sind als Radfahrstreifen oder das Radeln im Längsverkehr mit den Autos.
Es soll tatsächlich in Deutschland schon nicht benutzungspflichtige Radwege geben. Von einem weiß ich, nämlich von dem am Karl-Benz-Platz. Im April 2022 fehlte hier jedenfalls noch der blaue Lolli (Foto von Blogleser Alex). Dennoch ist für Radfahrende eindeutig erkennbar, dass man will, dass sie dort fahren. Müssen sie allerdings nicht. Sie können auch auf der Fahrbahn blieben. Das ist aber vermutlich doch nur eine Panne (Verkehrszeichen vergessen), denn nach der Straßeneinmündung hinter der Eisenbahnbrücke taucht das Radwegschild auf.
Es gibt auch in Stuttgart Flächen, wo außerhalb eines ausgeschilderten Radwegs Radzeichen auf dem Boden zu sehen sind, auch in Kombination mit Fußgängerzeichen, beispielsweise am Neckartor zwischen Radweg und Altem Reitweg. Allerdings steht am Ende des Radwegs durch den Schlossgarten zum Neckartor ein Verkehrzeichen, das die Fläche als gemeinsamen Geh- und Radweg ausweist und ihn damit benutzungspflichtig macht. Das sehen aber diejenigen nicht, die aus der Neckarstraße herüber gekommen sind. Für sie ist der Alte Reitweg nicht benutzungspflichtig. Und es befinden sich auf dem Neckardamm - der als freigegebener Gehweg ausgeschildert ist - Radzeichen mit Pfeilen und dem Schriftzug Radnetz auf dem Boden. Darf ein Radler hier also davon ausgehen, dass er sich nun auf einem nicht benutzungspflichtigem Radweg befindet, auf dem er schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren darf? Sicherlich nicht. Einfach nur Bodenmarkierungen schaffen keine Klarheit, vor allem, wenn sie der Beschilderung widersprechen.
Ich vermute stark, dass viele Städte sich deshalb nur zwischen den Varianten benutzungspflichtiger Radweg und für Radler freigegebenem Gehweg entscheiden, weil sie nicht so genau wissen, wie man einen nicht benutzungspflichtigen Radwege eindeutig markiert, und zwar so, dass alle Fußgänger:innen verstehen, wo sie gehen oder nicht gehen dürfen, und allen Autofahrenden klar ist, dass sie da nicht fahren oder parken dürfen (was sie auf Gehwegflächen allerdings sowieso nie dürfen). Einen anderen Grund kann ich mir jedenfalls nicht denken, denn eine Benutzungspflicht darf man laut Gesetz nur anordnen, wo eine besondere Gefahrenlage für Radfahrende auf der Fahrbahn besteht, und das ist vielfach überhaupt nicht (oder inzwischen nicht mehr) der Fall. Wir schaffen ja Radwege (und Radfahrstreifen), weil wir den Radverkehr fördern möchten und wissen, dass nur eine sichtbare und wenn möglich vom Autoverkehr getrennte Radinfrastruktur Menschen aufs Fahrrad lockt, die sich bisher nicht damit in den Straßenverkehr trauen.
Das Landesverkehrsministerium macht in seinen "Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg" Vorschläge, wie der Boden markiert sein soll, beispielsweise um Radfahrenden eine Wahlfreiheit zu ermöglichen und sie einerseits auf die Fahrbahn und andererseits auf den Radweg auf dem Gehweg zu führen (erste Grafik). Wir sehen viel roten Asphalt und viele Piktogramme. Es schlägt an anderer Stelle (zweite Grafik) auch Verkehrsführungen für Radwege (mal benutzungspflichtig, mal nicht) vor, die genau gleich aussehen, einmal mit den blauen Lollis, ein andermal ohne, aber mit viereckigen weißen Schildern mit Fahrradpiktogramme und dem Wort "frei" darunter. Und es stellt ausdrücklich fest: "Die Annordnung der Benutzungspflicht ist nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht."
Das eintscheidende Verkehrszeichen scheint mir das "Rad-frei"-Schild (1022-10 StVO) zu sein, das aber nicht mehr als Zusatzschild behandelt und deshalb nicht mit dem Fußgängerschild kombiniert wird.
Fahrrecht statt Fahrpflicht auf Radwegen. Eine andere Möglichkeit - eigentlich die einfachste - wäre, dass der Gesetzgeber die Benutzungspflicht, die bei den Verkehrszeichen für Radwege hinterlegt ist, aufhebt. Eine Busspur, gekennzeichnet mit einem runden blauen Schild mit Buspiktogramm darauf, ist schließlich für den Bus auch nicht verpflichtend, er hat nur die Berechtigung darauf zu fahren, alle anderen (weder Autos noch Fahrräder) haben sie nicht, es sei denn es gibt Zusatzschilder.
Und es ist auch nicht anzunehmen, dass die Radfahrenden massenhaft auf die Fahrbahnen streben, nur weil die Benutzungspflicht von Radwegen (mit Schild) aufgehoben wurde. Die meisten Radler:innen bevorzugen Radwege.
während wir darüber nachdenken, ob eine infrastruktur, die unseren aggregatzustand von "radfahrer" auf "irgendwas in schritttempo" ändert benutzungspflichtig ist, donnern die parasiten mit 300 über die srraßen.
AntwortenLöschenein schelm, wer böses dabei denkt.
karl g. fahr
Benutzungspflichtige Radwege sind nicht zu meinem Schutz da, sondern dass Autos ungehindert durch Radfahrer (auf Kosten der Fußgänger) die Strasse benutzen können. Ein einfaches Bsp ist der Radweg an der Heilbronnerstr. Radfahrer umgefahren an Hotelausfahrt, vor der Esso Tankstelle. 50m weiter. An der Einfahrt zur Tankstelle. 20 Meter weiter manchmal Mißachtung des Rotlichts beim rechts abbiegen in die Friedhofstr. (aufgrund Baulichkeit kein Sichtkontakt zu Verkehr auf der Heilbronnerstr. Wie war das nochmal? Kinder gehen wenn Räder stehen? Erstmal Räder sehen können an der Stelle) Meinen Crash hatte ich an der Heilbronnerstr hatte ich an der Ecke Kriegerstr. Benutzungspflichtiger Radweg, wegen Treppen und Litfaßsäule sowieso an dieser Stelle zu eng, Litfaßsäule versperrt zusätzlich die Sicht. Auf der Straße wären diese Unfälle alle nicht passiert. Dennoch zwingt mich die Straßenverkehrsbehörde mit Unterstützung der Polizei mich mit dem Rad in diese Gefahrsituation zu begeben, obwohl diese Probleme bekannt sind. Es geht bei der Benutzungspflicht nicht um meine Sicherheit als Radfahrer, man will Verkehrsteilnehmer wie mich weg von der Straße haben. Die Benutzungspflicht ist eine gefährliche Gängelei und Bevormundung von Bürgern durch die Verwaltung. Ich kann sehr gut selbst entscheiden, wo es für mich sicherer ist. Die Entscheider in der Verwaltung, siehe Holzstr. und Heilbronnerstr. können es jedenfalls nicht. Die Benutzungspflicht kann weg. Für diejenigen die sich auf Gehwegen sicherer fühlen gibt es immer noch die Möglichkeit "Rad frei" oder wenn der Platz ausreichen ist, nur "Rad frei" ohne Gehwegschild. Und ja, ein eigener Radweg würde mir noch besser gefallen. Aber das ist, wie es sich in Stuttgart zeigt, eher Wunschdenken und damit irreal. Btw, man kann auch gegen die Benutzungspflicht klagen, sollten wir viel öfter in Stuttgart tun und uns nicht damit abfinden nur Opfer zu sein und zu jammern.
AntwortenLöschenSo sehe ich das auch so. Grundsätzlich dienen Radwege selten der Sicherheit von Radfahrenden, auch wenn gaaaanz viele sie sich wünschn und glauben, sie seien auf ihnen sicher. Sie dienen vor allem dazu, die Radler:innen von der Fahrbahn runter zu schaffen, damit man dort keinen Radfahrstreifen einrichten mus, der für Radfahrende Platz schafft.
LöschenAutobahnen sind auch nicht benutzungspflichtig. Obwohl sie , im Gegensatz zu Radwegen, sicherer für ihre Benutzer sind. Und es damit auch einen objektiven Grund gibt, das Autofahrer sie benutzen sollten.
AntwortenLöschenDie Blauschilder beinhalten immer auch noch eine andere Regelung:
Benutzungsverbot für Anderen als den zugelassenen Verkehr.
@Anonym, das Benutzungsverbot von Gehwegen ergibt sich schon aus § 2, Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen …“. Für Radfahrer wurde mit dem blauen Schild ein Ausnahmetatbestand geschaffen, um den §2 auszuhebeln. Ein blaues Schild ist nicht notwendig um den MIV auf dem Gehweg auszuschließen. Auch kein blaues Fußschild. Oder habe ich dich da jetzt mißverstanden?
LöschenDas ist schon so, dass Gehwege kein Schild brauchen, weil sie per se - durch den Bordstein gekennzeichnet - als Fußgängerraum gelten. Du hast REcht, wenn man sehr schlau argumentiert, dann sagt man, der RAdweg braucht ein Schild, damit er nicht Gehweg ist. In Halle sieht man, dass es sehr gut geht. Jetzt zu argumentieren, man könne so einen benutzungspflichtigen Radweg nicht machen, weil der Gehweg ohne extra Verkehrzeichen immer reiner Gehweg sei, wäre - glaube ich - eher ein Schachzug, um die Aufhebung der Benutzungspflicht schlau auszuhebeln.
LöschenEs ist doch selbst in Deutschland längst so, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur in Ausnahmefällen angeordnet werden darf.
AntwortenLöschenWenn sich trotzdem allenthalben solche Schilder finden, dann liegt das wieder nur an der Bräsigkeit der Behörden, die solche Schilder widerrechtlich aufstellen oder hängen lassen, im Wissen, dass die Benutzer den Mist dann langwierig uns stückweise wegklagen müssen, ein Aufwand dn man berechtigterweise scheut.
Zum guten Einvernehmen auf den Straßen trägt sowas natürlich nichts bei, im Gegenteil.
Genau so ist es.
LöschenHilft eben klagen.
Jörg
AntwortenLöschenwir haben so viele Schilder in Deutschland da wäre doch der Sieger eines Designwettbewerbs gerade richtig für einen Angebotsradfahrweg. Für die offizielle Sprache empfehlen sich komplizierte unpraktische Namen zu wählen, um sich von der Umgangssprache ab zu setzen.
Zusätzlich sollten endlich bestimmte Bodenmarkierungen in den Stand eines Verkehrsschildes erhoben werden.
Scheinbar gelten verschneite Tempo 30 Schilder nicht. Da ist es äußerst praktisch z.B. ein altes blaues Radwegschild auf den Boden zu malen. Wenn Schnee drauf ist gilt es nicht. Wenn der Weg gut geräumt ist sieht man das Schild und es gilt wieder (intelligentes Bodenschild) .
Die meisten "Radwegbenutzungspflichten" in D sind illegal, denn sie beinhalten implizit ein "Fahrbahnbenutzungsverbot". Das ist ein schwerer Freiheits-Eingriff und wird entsprechend über den §45 STVO geregelt: Innerorts ist eine Radwegbenutzungspflicht praktisch nicht gerichtsfest begründbar. Etwa so schwer begründbar wie die Anordnung, dass nur rote KfZs eine Straße befahren dürfen, alle anderen aber nicht.
AntwortenLöschenDem Deutschen Städtetag taugt das nicht, er hat deswegen beim Bundesrat beantragt, den §45 STVO so zu modifizieren, dass ein Widerspruch gegen eine Radwegbenutzungspflicht nicht mehr möglich ist.
Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern
So sehe ich das auch. Wir werden uns darum kümmern müssen, dass diese Radwegbenutzungspflichten verschwinden. Momentan ist der Radweg Holzstraße das Thema (habe darüber berichtet), aber es gibt noch etliche andere, wo das auch weg muss. Es gibt auch das Argument von Rad-Aktivist:innen, dass dies keinen Sicherheitsgewinn für Radfahrende bringe, weshalb der Kampf darum sinnlos oder unnötig sei. Stimmt ja irgendwie auch, aber mich ärgert die Schärfe, mit der in Stuttgart die Polizei gegen einen Fahrbahnradler vorgeht, und in solche Situationen sollten Fahrbahnradler:innen nicht mehr kommen.
Löschen@ Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern Hast Du eine Quelle?
Löschen@Christine du schreibst, der Wegfall der Benutzungspflicht wäre nach Auffassung eines Teils von Radaktivisten kein Sicherheitsgewinn. Diesen Radaktivisten möchte ich widersprechen. Die von mir oben beispielhaft erwähnten Unfälle wären auf der Straße nicht passiert, gilt auch für die Holzstr. Ich möchte nicht, dass mich einzelne Sachbearbeiter der Verwaltung vor die Wahl stehlen, entweder wissentlich mich in Gefahr zu begeben oder in Sicherheit, dafür aber mit Ordnungsgeld bedroht zu werden. Wer regelmäßig mit Rad unterwegs ist kennt die Gefahrenstellen und weiß wesentlich besser wo es sicher ist, als ein Stuttgarter Polizist aus seiner Autoperspektive. Gerade an der Holzstr.
AntwortenLöschenDie Argumentation ist die, dass man zu allererst dafür kämpfen muss, dass diese Radwege besser werden, also nicht so aussehen wie der in der Holzstraße oder entlang der Heilbronner Straße. Das muss man in der Holzstraße auch tun, doch ein Umbau, für den bislang niemand eine praktikable planerische Idee hat, würde Jahre dauern. Fahrbahnradler:innen sind selten, die meisten werden nicht die Fahrbahn wählen, sondern weiterhin auf dem gefährlichen Radweg radeln und sich auf ihm sicherer fühlen, als wenn sie sich zwischen Autos einordnen müssten und ständig überholt werden. Desahlb dürfen Radwege eigentlich nicht so aussehen, wie sie bei uns aussehen. Ich persönlich bin für Radfahrstreifen auf Fahrbahnen, ich finde, die kann man stressfrei radeln. Die 8 Kilometer reine Radwege (ohne Mischverkehr mit Fußgänger:innen), die wir in Stuttgart haben - zum Glück also nicht so viele - könnte man aber davon unabhängig auch nicht benutzungspflichtig stellen, was aber die Radwegradler:innen eben auch nicht besser schützt, nur die wenigen, die auf die Fahrbahn ausweichen.
Löschender Anonym oben war ich, Rainer.
AntwortenLöschenIn Gmünd gibt es Strecken die nur mit "Radfahrer frei (1022-10)" beschildert sind (Buchstraße, Uferstraße).
AntwortenLöschenAn anderer Stelle sind auf dem Gehweg noch Radstreifen markiert, aber kein blaues Schild mehr (Buchstraße, Goethestraße/Eutighofer Str.). Auf der Strecke Goethestraße/Eutighofer Str. sind zusätzlich Rad-Piktogramme auf der normalen Fahrbahn, weil viele Autofahrer die Radler am liebsten auf den schmalen Gehwegstreifen verbannen möchten.
Hier noch ein Beispiel aus Hildesheim. Da wurde ein Radschutzstreifen eingerichtet, laut ADFC auch deswegen, weil die Autofahrer die Radler nicht auf der Fahrbahn akzeptierten. Der parallele Rad-/Gehweg ist nur mit "Radfahrer frei (1022-10)" beschildert.
https://www.youtube.com/watch?v=sVwho_HvctE
Die Quelle zum Änderungsantrag des Deutschen Städtetags:
AntwortenLöschenhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/allgemeine-verwaltungsvorschrift-aenderung-allgemeine-verwaltungsvorschrift-strassenverkehrs-ordnung-stellungnahme-14.pdf?__blob=publicationFile
Zitat:
"Der Nachweis der besonderen Gefahrenlage ist aus Sicht unserer Mitgliedstädte häufig nicht möglich. Das Problem führt im Bestand dazu, dass auch gut ausgebaute und sicher geführte Radwege nicht mehr als solche gekennzeichnet werden können. Der Aufwand für die Städte ist in diesem Zusammenhang groß..."
Stefan, FFB, Bayern
Tatsächlich möchte der Städtetag offenbar erreichen, dass Behörden künftig freinach Lust und Laune den Verkehr beschränken dürfen. Radfahrer können also nicht mehr klagen, aber auch Autofahrer können nicht mehr gegen ein Tempolimit klagen.
LöschenSehr sehr unwahrscheinlich, dass das durch geht.
"AUCH gut ausgebaute..."
LöschenDamit man wieder bzw. weiterhin jeden Mist verpflichtend machen kann!
Wirklich gut ausgebaute Infrastruktur würden die Leute freiwillig benützen!
LöschenEin Schild für nicht benutzungspflichtige Radwege wäre einfach: Das Schild "Kraftfahrstraße", aber das Auto durch ein Fahrrad ersetzen.
AntwortenLöschenWie z.B in Frankreich : https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:France_road_sign_C113.svg
LöschenBezüglich Benutzungspflicht dürfte es für die Behörden auch immer schwierig zu erklären sein warum ein Mofa auf der Fahrbahn ok ist, ein Fahrrad aber zwangsweise auf einen abgesonderten Weg muss.
AntwortenLöschenDie erklären doch nix (boshafterweise könnte man sagen, dazu müsste man ja auch erst was kapiert haben).
LöschenDie machen. Mist. Den andere dann ausbaden und umständlich wegklagen müssen.
Die Benutzungspflicht abzuschaffen ist sicherlich die beste und einfachste Maßnahme. Soweit ist Österreich leider wohl auch noch lange nicht, aber hier gibt es schon länger ein Schild für nicht-benutzungspflichtige Radwege. Es schaut gleich aus, wie das für benutzungspflichtige (wie in Deutschland), ist aber eckig statt rund und wird durchaus auch angewandt, wenn auch bei weitem nicht so häufig wie man es sich wünschen würde.
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