8. Januar 2023

Wenn der Radweg gefährlicher ist als die Fahrbahn

Fährt der Radfahrer nicht auf dem Radweg, sondern auf der Fahrbahn, holt ihn die Polizei raus und belegt ihn mit einem Bußgeld. Denn, wo das blaue Radwegschild steht, müssen wir radeln. 

Genau das ist einem Blogleser im August auf der Holzstraße passiert, als er nicht auf dem Radweg, sondern nebendran auf der Fahrbahn radelte. Er bevorzugt ohnehin das Fahrbahnradeln. Auf Twitter hat er die Chronologie des Konflikts mit Polizei und den Behörden dargestellt. Miteinander telefoniert haben wir auch. Geklärt ist die Sache noch nicht. 

Es handelt sich um ein ganz grundsätzliches Problem. Wie rigoros darf eine Stadt Radfahrende auf einen unsicheren Radweg zwingen? Darf sie das überhaupt? Die Lösung kann und darf hier an der Holzstraße nicht heißen, den Radler auf den Radweg zu verdammen, sie muss heißen: Hier die Radwegbenutzungspflicht aufheben! 

Der Radweg Holzstraße ist konfliktträchtig, weil er an der Dorotheenstraße und an der Ein- und Ausfahrt beim Parkhaus (und noch ein paar Stellen) vom Autoverkehr überquert wird. Nicht immer achten Autofahrende auf den Radverkehr auf dem rot markierten Radweg, nicht immer sehen sie Radfahrende kommen und nicht immer halten sie vor dem Radweg an, sondern oft auch mitten darauf. Dieser Radweg - von der Fahrbahn getrennt - ist ein gutes Beispiel dafür, dass Radwege für Radfahrende gefährlicher sein können als das Fahren auf der Fahrbahn. Dabei wiegen sich viele Radfahrende in trügerischer Sicherheit und fühlen sich geschützt, obgleich sie es nicht sind. Immer wieder werden auf diesem Radweg Radfahrende von Autofahrenden umgefahren (von zwei Unfällen habe ich immerhin Kenntnis und Bilder der Situation danach, in einem dieser beiden Fälle musste der Krankenwagen kommen.) Konflikte zwischen Radfahrenden und Autofahrenden gehen für Radfahrende oft schmerzhaft aus, während die durchs Auto Gepanzerten keinerlei Verletzungen erleiden. 

Viel weniger Konflikte haben Radfahrende, wenn sie auf der Fahrbahn radeln, wenn sie Landtag her über den Charlottenplatz kommen (was nicht verboten ist!) dann befinden sie sich auf der zweispurigen Holzstraße. Sie radeln im Längsverkehr und befinden sie sich dabei immer im Blickfeld der Autofahrenden, die aus der Dorotheenstraße hinaus wollen, nämlich genau dort, wo sie hinschauen, um zu sehen, ob die Fahrbahn frei ist. Von Autofahrenden, die nach rechts zur Tiefgarage abbiegen wollen, wird ihr Weg nicht gekreuzt, die befinden sich hinter oder vor dem Radfahrer. Und von denjenigen, die aus der Tiefgarage rauskommen, den Radweg passiert haben und nun auf die Holzstraße einbiegen wollen, werden sie ebenfalls gut gesehen, denn sie fahren genau dort, wo die Autos fahren, nach denen die Autofahrenden schauen. Dahinter können sie dann in die eigentlich autofreie (aber leider nicht immer autofreie) Markt- und Eberhardstaße abbiegen, wenn sie wollen. 

Sie können aber auch bequem auf der Fahrbahn bleiben und zügig auf der Hauptstätter Straße zum Wilhelmsplatz vor radeln (derzeit weniger bequem wegen Baustelle dahinter). Das Radfahren ist hier nicht verboten, es gibt weder ein Radverbotsschild noch ein Kraftfahrstraßenschild (dazu unten mehr). Während ein Radfahrer auf einem straßenbegleitenden Radweg mit blauem Schild radeln muss (Holzstraße), so gibt es keinerlei Gebot, dass er oder sie eine Fahrradstraße nehmen muss, schon gar nicht, wenn sie offensichtlich (wie hier an der Ecke Holz-/Marktstraße) nach rechts abzweigt und nicht ersichtlich ist, ob sie zum Ziel führt, das man hat. Leider wissen das manche Polizist:innen nicht, und leider kommt es immer wieder vor, dass Polizist:innen sich mit den Regeln für Radfahrende nicht umfassend auskennen und dann zuweilen unrechtmäßig Bußgelder ausstellen

Eine Fahrradstraße ist übrigens nicht benutzungspflichtig, obgleich auch hier ein blaues rundes Schild mit Fahrrad sichtbar ist, wenn auch auf weißem Feld. Denn laut StVO ist benutzungspflichtig für Radfahrende nur, was mit den Schildern  237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Das Verkehrszeichen für Fahrradstraßen hat aber die Nr. 244. Logischerweise wird man mit dem Rad auf der Fahrradstraße fahren, wenn man sich auf ihr befindet, denn die Gehwege sind ja verboten. Aber selbstverständlich darf ich mit dem Fahrrad auch eine Parallelstraße befahren, die nicht Fahrradstraße ist. Ich muss also auch hier am Ende der Holzstraße nicht die Fahrradstraße nehmen, ich kann auch auf der B14 fahren. (Dies sage ich hier so ausführlich, weil auch darüber bei manchen Polizist:innen eine irrige Auffassung zu herrschen scheint.) 

Vom Radweg Holzstraße aus darf man übrigens nicht einfach so auf die B14 (Hauptstätterstraße) abschwenken, denn hier werden wir per Bodenmarkierung gezwungen, in die Marktstraße abzubiegen. Wir können aber in der Marktstraße sogleich umdrehen und nach rechts wieder aus ihr heraus auf die Hauptstätter Straße fahren. (Viele radeln übrigens an dieser Stelle auch geradeaus drüber und auf dem nicht freigegeben Gehweg weiter: verboten.) 

Wenn der Radweg gefährlicher ist als die Fahrbahn, muss die Benutzungspflicht wegfallen. Denn 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt: "Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)." Das bedeutet, dass es auf der Fahrbahn für Radfahrende so gefährlich sein muss, dass man sie zum eigenen Schutz über einen Radweg leitet, und das per Anordnung. Ansonsten ist dieser Eingriff in die Freiheit der Wegewahl nicht erlaubt. 

Radwege sollen Radfahrende schützen. Sie dienen nicht dazu, dass man die Radler:innen von einer Autofahrbahn wegschafft, damit sie keine Autofahrer:innen aufhalten. Deshalb ist auch der Radweg entlang der Heilbronner Straße ziemlich fragwürdig, zumal eben auch er wegen der vielen Einmündungen und Einbiegungen sehr gefährlich für Radfahrende ist. Aber immerhin ist die Heilbronner Straße eine Ein- und Ausfallstraße wo man zur Haupverkehrsstauzeit den Autoverkehr flüssig abwickeln will, und wo Überholmanöver gestresster Autofahrender die Radfahrenden gefährden könnten. (Ich habe hier mal gesehen, wie der Autoverkehr eine Mopedfahrerin (45 km/h) so an den Bordstein drängte,  dass sie stürzte). Andererseits haben Autofahrende hier zwei Richtungsfahrbahnen und genug Platz zum Vorbeifahren. Die Holzstraße ist allerdings keine solche Ein- und Ausfallstraße. 

Wenn wir die Holzstraße betrachten, so ist es für Radfahrende auf dem Radweg gefährlicher wegen der zahlreichen Kreuzungen mit dem, wenn auch langsamen, Autoverkehr (die Unfälle zeigen das) als es das Radfahren auf der Fahrbahn im kreuzungsfreien Längsverkehr mit den Autos ist. Der Radweg Holzstraße ist für alle Radfahrenden unverzichtbar, die von der Eberhardstraße her kommen und zum Charlottenplatz wollen. Was ihn nicht ungefährlicher macht. Aber er ist für die Radfahrenden, die vom Charlottenplatz her kommen nicht essenziell wichtig. Und wenn man das blaue Radweg-Benutzungs-Pflicht-Schild (237) abbaut, können alle, die das wollen, immer noch den Radweg nehmen (was die meisten sein dürften). Die anderen aber könnten legal die bequemere und sicherere Fahrbahn benutzen. 

Und noch ein Fall B14 zum Grübeln: Dem Neckartor nähert man sich, wenn man auf der Neckarstraße radelt, ab kurz vor der Hauffstraße auf einem Radfahrstreifen, ausgeschildert als Radweg (237). Wir stehen dann an der Ampel und sehen ein kleines Schild mit blauem Kreis mit Geradeauspfeil und darunter ein Fahrradzeichen: Das sagt uns, dass wir Radfahrenden an dieser Stelle (anders als die Autofahrenden) nicht rechts abbiegen dürfen, sondern geradeaus fahren müssen. Frage: Dürfen wir dann drüben nach links auf die Fahrbahn der Willy-Brandt-Straße einbiegen und dort weiterradeln oder müssen wir in den Schlossgarten radeln? 

Das Radwegschild wiederholt sich jedenfalls auf der Verkehrsinsel für uns nicht, und am Eingang in den Schlossgarten steht auch kein blaues Radwegschild (es steht nur in Gegenrichtung an der Ausfahrt aus dem Park an der Radlerampel). Eigentlich aber müsste es da stehen, nachdem wir eine Querstraße überquert haben. Es sei denn, die Straßenverkehrsbehörde sagt sich und uns, dass wir ja von nirgendwo anders kommen können als vom Radweg Neckarstraße und die Anordnung Benutzungspflicht sich deshalb auch über die Querstraße hinweg erhält. Das kann man so sehen, weil alle, die (aus der Perspektive des Fotos) von links über die Neckarstraße gequert kommen, an der Verkehrsinsel das blaue Radwegschild sehen. Und grundsätzlich muss ein Verkehrszeichen nicht nach einer Kreuzung wiederholt werden, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass Ortsunkundige von woanders einbiegen, und das ist hier der Fall, kein Radler kann von woanders kommen. 

Gilt das aber nun als straßenbegleitender Radweg, den Radfahrende nutzen müssen? 

So glasklar ist das nicht. Wir landen nämlich auf einer Fläche im Schlossgarten, die zwischen dem Radweg (auf dem man von Cannstatt kommt) und dem Alten Reitweg hinter dem Innenministerium liegt. Was das ist, ist hier nicht gekennzeichnet. Wer vom Radweg aus Cannstatt (Schild 237) kommt, sieht am Ende und vor dieser Fläche das Schild Fußgänger-/Radweg (240). Wer aber übers Neckartor geradelt ist, sieht das nicht. Und am Eingang des Alten Reitwegs steht keinerlei Schild, das klarstellt, was das ist. Ginge der Radler davon aus, dass er sich noch auf einem reinen Radweg befindet (237), so wird er böse überrascht von den vielen Fußgänger:innen, die dort nicht gehen dürften, wenn sich hier sein Radweg von jenseits des Neckartors fortsetzen würde. Also ist das hier für ihn oder sie etwas anderes. Er oder sie kann also annehmen, dass an der Kante Neckartor/Park eine andere Art von Infrastruktur beginnt, zum Beispiel ein nicht benutzungspflichtiger Radweg (es sind Rad- und Fußgängerpiktogramme auf dem Boden). 

Nehmen wir an, das Verkehrszeichen am Eingang des Alten Reitweg sei halt eben vergessen worden, dann stellt sich immer noch die Frage: Ist dies nun ein straßenbegleitender Radweg oder nicht? Die Seite Bußgeldkathalog von 2023 sagt in einem Artikel, der im November 2022 aktualisiert wurde: "Der Radweg muss folgende Voraussetzung erfüllen, damit eine Ausnahme von der Benutzungspflicht möglich ist (Heraushebungen von mir):
  • Er muss straßenbegleitend sein. Er darf also nicht mehr als fünf Meter von der Straßenfahrbahn entfernt sein.
  • Er muss benutzbar sein. Wenn Radwege nicht in die Richtung führen, in die ein Radfahrer fahren möchte, darf und muss wieder die Straße befahren werden. So kann ein Fahrradfahrer den Radweg rechtzeitig verlassen, um sich in die Linksabbiegerspur auf der Fahrbahn einzuordnen, wenn es auf dem Radwege keine Abbiegemöglichkeit gibt.
  • Auch wenn der Radweg mit Schnee bedeckt ist, während die Fahrbahn geräumt wurde, ist er nicht benutzbar. Sind die Radwege zugeparkt, zugestellt, blockiert oder werden sie durch Fußgänger genutzt, kann der nicht nutzbare Abschnitt durch Nutzung der Fahrbahn umgangen werden.
  • Die Nutzung des Radwegs muss zumutbar sein. Ist die Fahrbahn des Radwegs auch bei angepasster oder langsamer Fahrweise, beispielsweise durch Belagschäden, nicht befahrbar, ist die Nutzung nicht zumutbar. Auch ein ständiger Wechsel zwischen rechts- und linksseitigem Radweg kann unzumutbar sein, wenn dadurch ein erhöhtes Risiko eines Fahrradunfalls entsteht." 
Auf jeden Fall ist dieser Radweg mehr als fünf Meter von der Willy-Brandt-Straße entfernt (knapp 30 m). Ortskundige wissen, wo er hinführt, Ortsunkundige nicht. Für sie mag der Weg so aussehen, als führe er ganz woanders hin, wenn sie auf dem Fahrrad beispielsweise zur Oper oder zur Staatsgalerie wollen, also Ziele haben, die direkt an der B14 liegen. 

Und tatsächlich: Ihnen bietet die Stadt sogar einen Weg an, nämlich einen freigegebenen Gehweg entlang der Willy-Brandt-Straße. Den bin ich gestern geradelt, er führt tatsächlich - wenn auch teilweise sehr schmal - über die Fußgängerampeln am Gebhard-Müller-Platz bis ganz vor zum Parkplatz an Oper und Landtag. Wo aber ein Gehweg freigegeben ist, muss man nicht auf ihm radeln radeln (ohnehin dürfte man ja nicht schneller als ein Fußgänger sein, was unmöglich ist), stattdessen darf man die Fahrbahn benutzen. Voilà! Ob man nun direkt vom Radstreifen (wenn man von der Neckarstraße her kommt) nach links auf die Fahrbahn abbiegen darf oder ob man dies nur legal tut, wenn man den Schlenker macht und dann die Ausfahrt an der Gehwegfreigabe benutzt, mag ich nicht klären, das gehört für mich zu den immer wieder vorkommenden Ungeklärtkeiten der Radinfrastruktur. 

Es gibt keinen Hinweis, dass das Radfahren auf den Fahrbahnen (egal welchen) der B14 verboten sei, die Kraftfahrstraße ist von Cannstatt her vorher aufgehoben worden, ein Radverbotsschild steht hier nicht. Radfahrende dürfen auf Bundesstraßen radeln, egal ob innerorts oder außerorts, wenn es keinen straßenbegleitenden Radweg gibt und wenn die Bundesstraße nicht mit dem viereckigen blauen Schild als Kraftfahrstraße (oder Schnellstraße) ausgewiesen ist. Ich hin hier vor der Baustelleneinrichtung tatsächlich oft geradelt. Man spart sich das unsägliche Gewinkel hinterm Innenminsiterium über diverse Provisorium und durch das Spaziergänger:innengewusel auf der Brücke und im Schlossgarten an der Oper. 

Kurzum: Das Radeln auf den Seitenfahrspuren der B14 zwischen Neckartor (Richtung Cannstatt  ist sie ab da Kraftfahrstraße, auch wenn dort nur 40 gefahren werden darf, ein Anachronismus) und dem Heslacher Tunnel ist tatsächlich nur auf dem kurzen Abschnitt der Holzstraße verboten, weil es dort einen straßenbegleitenden Radweg gibt. Die Polizei, die Radfahrenden etwas anderes erzählt, irrt. Und weil das mit der Holzstraße echt kurios ist - und aus Gründen der Gefährlichkeit des Radwegs -, muss die Radwegpflicht dort aufgehoben werden. 


21 Kommentare:

  1. Wie wäre es denn mal mit einem konstruktiven Vorschlag: einem Tunnel vom der Marktstraße unter dem Charlottenplatz hindurch direkt in den Akademiegarten - das wäre doch die perfekte Lösung.

    Immer nur rummäkeln ist auf die Dauer doch mindestens langweilig!

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    1. Eine Brück wäre auch schön. Und woanders auch.

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    2. .. so eine Tunnellösung zum Akademiegarten wäre zwar schön, aber wir hätten dann leider eine neue neue Kreuzung, nämlich mit der Stadtbahn.

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    3. Die Stadtbahn ist doch auch schon unter der Erde, der neue Tunnel muß halt über oder unter dem bestehenden geführt werden, was halt besser passt.

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  2. es ist einfacher:
    es interessiert niemand, weil man uns nicht will.
    und die uns wollen, können es nicht.

    karl g. fahr

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  3. Ich sags wirklich nur ungern: Nach solchen Radwegen wie auf deinen Bildern - rot markiert, mit Piktogrammen, getrennt vom Fußverkehr - würden sich die Menschen in den bayerischen Landkreisen die Finger lecken. Sobald man an die Peripherie von Städten kommt, herrscht der Geist der 1980er. Woran liegt das?

    Die (tödlichen) Unfälle zw. Rad und PkW verschieben sich wohl deutlich in den außerörtlichen Bereich. https://radunfaelle.wordpress.com/blogbeitraege/

    Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern

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    1. Tatsächlich passieren - soweit ich das aus Statistiken sehen kann, außerorts nicht unbedingt mehr Radunfälle (außer nachts auf Landstraßen ohne parallelen Radweg). Radstreifen sind eh sicherer als Radwege. Und bei uns in Baden-Württemberg sieht es auf dem Land auch nicht so toll aus.

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  4. Liebe Christine,

    mir ist unverständlich, warum der Planer und der Ausführende solcher Radwege nicht einfach 5 mal den neuen Weg fährt -- und wenn man dabei 4 mal angefahren wird oder eine andere unschöne Situation hat, dann war die Planung/Ausfürung sicher nicht so toll. Es geht um Standardlösungen -- wir erfinden ja nicht hier die Straße -- und die Laubsägelösungen (selbst wenn jetzt noch kurze Stückchen rot eingefärbt werden) zeigen ja Pfusch. Dass wir dann diesen Pfusch nutzen müssen (Benutzungspflicht), kann man unter Sadismus verbuchen. Es geht um die Hauptradroute, die von Tausenden benutzt wird, und nicht um einen Weg im Wohngebiet von Posemuckel.

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    1. An dieser Stelle gibt es schon sehr sehr lange einen Radweg, eben weil die Radler:innen linksseitig zum Charlottenplatz wollen, und das geht nur so. Früher parkten die Autos darauf oder mit dem Kühler in in rein. Da gab es diese Zufahrt zu diesem Einakufsviertel noch nicht, die hat die Sache wirklich verschlimmert. Danach hat man angefangen, diesen Radweg rot zu färben. Wir (ADFC, Zweirat und ich) haben schon gleich nach Einrichtung protestiert, auch mit einer Demo, weil der Radweg für eine Hauptradroute als Zweirichtungsradweg zu schmal ist, außerdem nicht gerade und zudem an vier Stellen von Autos überquert wird. Aber auf der zweispurigen Fahrbahn liegt eine Bussspur, die sich der arme Busfahrer mit dem Stau derer teilen muss, die ins Parkhaus wollen (samstags Gehupe und Stress total). Auf der zweiten Spur rasen die anderen Autos vorbei. Ich radle gar nicht auf dieser Fahrbahn, weil mir das mit dem Bus und dem Parkstau zu blöd ist, aber wenn es nun jemand unbedingt will, um sich das Gemurkse auf dem Radweg zu sparen, dann soll er/sie es tun dürfen. Das Ganze ist verkorkst und wir warten auf Radstreifen entlang der ganzen B14, nur sind die noch nicht mal geplant.

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  5. Dieser Radweg an der Holzstraße ist ca. 200 m lang (Google-Maps gemessen). Da entfällt die Benutzungspflicht ohnehin, da der Radweg nicht "stetig" ist. (VwV zur StVO)
    Beste Grüße
    Torsten

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    1. Guter Tipp, danke: Allerdings bezieht sich das nicht auf übliche Räder. Da heißt es in Zeil 25, Benutzer "anderer Fahrräder" (mehrspurige Räder, Lastenräder, Räder mit Anhänger, Velomobile) sie müssten die Radwege nicht benutzen, wenn:
      c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.

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    2. Ralph Gutschmidt9. Januar 2023 um 10:14

      Nein, kein guter Tipp.
      Denn eine Verwaltungsvorschrift gilt für Verwaltungsbehörden. Da ich keine Behörde bin, gilt die Benutzungspflicht für mich auch dann, wenn der Radweg nur zehn Meter lang ist (was es in Stuttgart tatsächlich gibt).

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    3. Na ja, gilt ja eh nicht für normale einspurige Fahrräder. Übrigens entwickeln sich einige Radfahrenden wegen der selten passgenauen und in sich schlüssigen Radinfrastruktur und der vielen Regeln zu Spezialist:innen in Verkehrsregeln und Verwaltungsvorschriften. In der Auseinandersetzung mit einer Polizistin oder einem Polizisten hilft das nicht viel. Da eskaliert die Situation schnell, wenn der Widerspruch vorgetragen wird. Da kenne ich etliche Beispiele.

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    4. Christine, Du musst nicht Zeile 25, sondern Zeile 16 (zu §2) VwV lesen. Da ist klar geregelt, dass als Vorraussetzung für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht der Radweg stetig sein muss. Und noch viele anderen Dinge, die auch nicht eingehalten werden. Und das gilt für alle Arten von Fahrrädern.

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    5. Okay. Danke für den Hinweis. (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm) Bleibt immer noch die Frage, ab wann die Nutzung unzumutbar ist und die Polizei von einer Beanstandung absehen soll, wenn Radfahrende den Radweg nicht nutzen. Wenn er zugestellt ist, ist es klar, aber wenn er kleine Verschwenkungen hat und Autofahrende in langsamem Tempo darüber geleitet werden (in der Holzstraße mit Frankfurter Tellern gestoppt), dann kann man das vermutlich so oder so sehen. Dass sich die Polizei überhaupt so ins Zeug legt, wenn ein Radler mal nicht auf dem Radweg radelt, befremdet ohnehin, wenn man so zuschaut, was Autofahrende alles tun, und wie oft sie ihre Wege verlassen, um auf Gehwegen zu parken oder durch Fußgängerzonen zu fahren oder falsch herum durch Einbahnstraßen zu fahren, Durchfahrtssperren zu missachten und so weiter. Das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

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  6. Ralph Gutschmidt9. Januar 2023 um 10:22

    Oh nein, was für ein dummer Fehler.
    Der Blogleser hat in seinem(sachlich berechtigten) Widerspruch gegen die Regelung selbst zugegeben, dass die Strecke seit Jahren befährt. Damit hat er den Widerspruch selbst unzulässig gemacht und muss völlig sinnlos 300 Euro Gebühr zahlen.

    Bitte bei Widersprüchen künftig vorher Rat einholen. Sachlich sind Widersprüche durch die Behörde nicht zu gewinnen, die Regelungen sind fast immer falsch.

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    1. Oh nein. Was für ein 'sinnfreier' Kommentar. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Die Benutzungspflicht aufgehoben. Zukünftig bei derartigen Kommentaren vorher rat einholen. Sachlich sind Widersprüche gegen Behörde zu gewinnen. Martha

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  7. Hat jemand mal nachgemessen? Sind das im Bereich der Bushaltestelle und der Sporerstr. überhaupt weniger als 5 m Abstand?

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    1. Das erste Radwegschild steht am Radweg unmittelbar neben der FAhrbahn der Holzstraße, da ist nur ein Bordstein dazwischen. Die fünf Meter taugen hier nicht als Argument.

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  8. Seit Jahren streite ich mit der Stadt wegen der Benutzungspflicht auf der Föhrichstraße in Feuerbach. Demnächst geht die Sache vor Gericht, ich twittere regelmäßig darüber. Die Stadt hat keine Gründe für das Fahrbahnverbot, argumentiert statt dessen wie ein Kleinkind, das nicht Zähneputzen will. Am Ende geht es nicht um die Sicherheit des Radverkehrs, sondern um die Leichtigkeit des Autoverkehrs.

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    1. Bin nicht mehr bei Twitter. Kannst du mir nicht vielleicht direkt zwei Bilder und ein paar Worte schicken, vielleicht per E-Mail (meinetwegen auch die Twitter-Links, manche kann ich ja öffnen).

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