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9. Juli 2024

Manche Verkehrzeichen gelten in Stuttgart nicht für den Radverkehr

Offensichtlich haben in  Stuttgart Verkehrszeichen ein andere Bedeutung als im Rest der Republik. 
Das Durchfahrt-verboten-Schild gilt jedenfalls offensichtlich gerade nicht für den Radverkehr.

Denn einfach mal rabiat 65 Meter der Fahrradstraße als Teil der Hauptradoute 1 für eine Festivität auf dem Marienplatz sperren - und das für mehrere Tage-, geht ja nicht. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert, es scheint also niemand zu erwarten, dass Radfahrende anders fahren. Mit dem Rad zum Marienplatz (letztlich Richtung Möhringer Straße, Heslach, Vaihingen) kann man von hier aus auch gar nicht anders fahren, es sei denn man fährt bergauf und bergab einen Umweg von 1,4 km oder kenntnisreich über Fußgängerbereiche und Ampelanlagen gut 600 Meter. Das ist aber, wie gesagt, nicht ausgeschildert. Und das ist kein Einzelfall, auch wenn es jetzt während der EM gehäuft vorkommt. 

Auch in Gegenrichtung, wenn man auf der Hauptradroute 1 von der Böblinger Straße her kommt, kann das Durchfahrtsverbot nicht so gemeint sein. Wer auf der Fahrbahn radelt, sieht zwar ein Umleitungsschild, allerdings nicht für den Radverkehr, wer aber auf dem Fußgängerbereich (erlaubt) über den Marienplatz heran geradelt ist, kann einfach auf der Fahrradstraße weiterradeln, da steht kein Durchfahrt-verboten-Schild. Vermutlich geht man davon aus, dass sowieso alle Radler:innen über den Gehweg radeln. Also dürfen sie hier durch Richtung Stadtmitte. Folglich kann für die Fahrbahnradelnden das Durchfahrtverbot auch nicht gelten. Es kann ja auch gar nicht sein, dass man Radfahrende auf dieser vielbefahrenen Hautpradroute 1,2 km bergauf und bergab jagt (zur Kolbstraße), wo sie 65 Meter eben radeln könnten. (Zumal sich ja auch Autofahrende nicht um das Verkehrszeichen kümmern.) 

Auch das Einfahrt-verboten-Schild gilt in Stuttgart offenbar nur für Autofahrende, denn auch dieses Verkehrszeichen an der Lautenschlagerschlager Straße kann ja nicht ernstlich meinen, dass Radfahrende, die vom Bahnhof kommen, sich hier in Luft auflösen sollen. Eine Umleitung ist auch nicht ausgeschildert. (Für diese 100 Meter müsste man sonst knapp 500 Meter radeln und dabei zwei komplexe Ampelanlagen überwinden.) Also kann das nur bedeuten: Radfahrende können getrost reinfahren (Autofahrende tun es ja auch). Es wurde während der ganzen EM-Zeit nicht durch ein "Rad-Frei"-Schild ergänzt, obgleich dem Ordnungsbürgermeister auch dies bekannt ist. 

Daraus und aus weiteren Fällen kann ich nur schlussfolgern, dass in Stuttgart das Durchfahrt- und Einfahrverboten-Zeichen nicht für den Radverkehr gilt. Jedenfalls manchmal. Das sieht die Polizei übrigens anders, vielleicht nicht hier und während der EM-Zeit, da ist sie mit anderen Sicherheitsfragen beschäftigt, aber generell schon. Und dann werden auch Radfahrende bebußt. Denn es ist ja gültige Verkehrsregel: Durchfahrt verboten heißt, dass man mit keinem Fahrzeug (außer einem Handwagen) durch so eine Straße fahren darf. Aber wenn selbst extra sonntags für Autofahrende gesperrte Hofener Straße dann auch noch für Radfahrende, für die sie gedacht ist, gesperrt wird, kann das ja nicht so gemeint sein. 

In den Augen des Ordnungsamts sind derzeit Fahrräder offenbar keine Fahrzeuge und kein ernstzunehmender Teil des Verkehrs. Dafür spricht übrigens auch, dass man uns Radfahrer:innen über 130 km auf fürs Rad notdürftig freigegebene Gehwege schickt, die als Radrouten ausgewiesen sind. 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin sehr dafür, dass sich alle Radfahrende an die Verkehrsregeln halten. Ich bin auch der Meinung, dass Verkehrzeichen von allen beachtet werden sollen (von Autofahrenden übrigens genauso wie von Radfahrenden). Selbstverständlich gelten sie für alle. Ich ärgere mich aber, wenn die Verkehrzeichen so aufgestellt werden, dass Radfahrenden sie nicht befolgen könnene, weil ein Umleitung gar nicht ausgeschildert ist oder weil der Umweg echt unzumutbar ist. Unzumutbare Umwege sind solche, die nicht doppelt so lang, sondern vier- bis zehnmal so lang sind wie die gesperrte Strecke und dabei steil bergauf gehen. Rad wird mit Muskelkraft gefahren. Da muss man genauer abwägen, wo man Radfahrnde lang schickt.

25 Kommentare:

  1. Als Radfahrer muss ich sagen:

    DOCH, selbstverständlich gelten für Radfahrer die selben Verkehrszeichen wie für Autofahrer.

    Wenn man sich darüber moquiert, weshalb sich Radfahrer "in Luft auflösen" sollen, muss man die selbe Frage auch für Autofahrer stellen.

    Da ist eine Veranstaltung und es gibt ein Fahrverbot.

    Ok, das hat man dann so zu akzeptieren, auch wenn es einen Umweg bedeutet. Autofahrern geht es genauso - wenngleich in der Tat meist für Autoys Umleitungen beschildert werden, für Radler oft nicht. Ärgerlich - aber deswegen setzt man sich noch lange nicht über die Regeln hinweg und gefährdet u.U. Menschen.

    Im September ist in Stuttgart das Brezelrace, eine große Fahrradveranstaltung. Dafür werden ebenfalls viele Straßen gesperrt.

    Was wäre wohl los, wenn Autofahrer sich dann genauso dumm stellen und sagen "ich kann ja wohl nicht gemeint sein, da fahre ich jetzt rein"?

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    1. Ich habe den Artikel so geschrieben, weil ich mich darüber ärgere, dass die Stadt Verkehrzeichne, ohne Rücksicht auf den starken RAdverkehr, so aufstellt, dass Radfahrende sich sehr gut auskennen müssen, um die Umleitung selber zu finden, die überdies die drei- bis zehnfache Länge in Relation zum gesperrten Abschnitt hat. Ich habe den Eindruck, man tut es sehenden Auges, das heißt, es wird damit gerechnet, dass die Radfahrenden sich nicht dran halten. Bei Sperrung wichtiger Straßenabschnitte gönnt man dem Autoverkehr eine Umleitungsausschilderung, bei Sperrung einer wichtigen Hauptradroute, denkt man gar nicht daran, das zu tun. So geht das halt nicht. Und das kann nur bedeuten, dass die Stadt die Bedeutung dieser Verkehrszeichen für Radfahrende im Grunde außer Kraft setzt. Und das ärgert mich.

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    2. Ich habe schon versucht solche Schilder zu befolgen, und bin der Umleitung für den Kraftverkehr gefolgt um dann auf einer Kraftfahrstraße zu landen.
      Und dann? zurück zum Ausgangspunkt, so lange fahren bis man schieben oder tragen muss, was wegen Baustellen schon mal sein kann und dann weiter und über die D... vom Amt ärgern.

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  2. Die Schilder gelten selbstverständlich auch für Radfahrer. Ich habe nur oft den Eindruck, dass man den Radfahrer nicht mitgedacht hat. Während es für Autofahrer ausgeschilderte Umleitungen etc. gibt, gibt es da für Radfahrer oft nicht. Durch Sperrungen werden manche Ziele für Radfahrer unerreichbar, weil z.B. die Alternativstrecke (für Autos) eine Kraftfahrstrasse ist, für Radfahrer nicht benutzbar oder die Alternativstrecke über eine Treppe führt. Also bitte, ich, als Frau, kann mein Rad nicht über eine Treppe schleppen, schon garnicht mit Einkäufen drauf.
    Da ist leider die einzige Lösung sich über die Anordnung hinwegzusetzen, wenn die Behörde nicht mitdenkt. Wenn man manche Beschilderungen für den Radverkehr sieht, frägt man sich sowieso, hatte jetzt der Planer keine Ahnung oder war der Aufsteller ein Analphabet in Bezug auf Verkehrsschilderplanung? Da stehen in kurzer Folge Durchfahrtsverbote, getrennte und gemeinsame Geh-Radwege und weiterer Blödsinn. Da hilft oft wirklich nur, Augen zu und durch, so kann das nicht gemeint sein.
    Karin

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    1. Genau so sehe ich das auch, liebe Karin. Ich habe mich wirklich geärgert, dass die Verkehrszeichen so unerfüllbar aufgestellt worden sind, nicht nur auf der Hauptradroute 1, sondern eben auch woanders. (Wobei das etliche Autofahrende auch gar nicht weiter kümmert und sie uns vormachen, wie man Sperren umfährt und Verkehrszeichen missachtet.

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  3. Torsten K. aus DA9. Juli 2024 um 09:55

    Dass die Beschilderung an Baustellen sich nicht nach dem Regelplan richtet (falls es überhaupt einen gibt), sondern danach, was gerade auf dem LKW an Schildern liegt, ist doch allgemein bekannt. Beim Hessentag in Pfungstadt 2023 wurden alle offiziell ausgeschilderten Zufahrten zu den Radabstellflächen mit Z250 abgesichert.

    Ich möchte zugleich wetten, dass es auch in Stuttgart mindestens eine Stelle gibt, an denen eine Radroute/Radwanderweg an einem festen Zeichen 250 vorbei geleitet wird.

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    1. Gabs in Heidelberg auch. Wurde aber, nachdem das bei der Stadt reklamiert wurde, geändert. Hat zwar wie immer gefühlt ewig gedauert, aber immerhin hat sich was getan.
      Karin

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  4. Dazu kommt: in der Lautenschlagerstraße steht zur EM ein durch Bauzäune angetrennter, bewachter Fahrradstellplatz in sichtweite hinter dieser Absperrung. Das kann ja garnicht so gemeint sein, daß man da nicht hinfahren darf. Vorallem in Anbetracht der Tatsache, daß die anderen größeren Bügelparkplätze wahlweise zu scooterparkplätzen oder Dixiereihenhäusle umfunktioniert worden sind...


    LG Ali

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    1. Stimmt, so ist das. Wobei, von der Seite Bolzstraße darf man hinradeln, von der Seite Bahnhof halt nicht. Aber das kann ja nicht so gemeint sein. Das ist genau das, was mich ärgert.

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  5. Mitverantwortlich für diese Dauermissstände (nicht nur in Stuttgart) ist wohl auch das Ausbleiben jeder öffentlichen Empörung ob dieser regelhaften Unverschämtheiten gegenüber den Radfahrenden. Medien abseits spezialisierter Fahrradblogs interessiert das allenfalls mal zur Füllung ihres Sommerlochs, oder wenn Maßnahmen dazu führen, dass Radfahrende plötzlich auf der Fahrbahn den geheiligten Autoverkehr zu behindern drohen.
    Und selbstverständlich sind Umleitungslängen für den Fuß- und Radverkehr nicht(!) mit Umleitungslängen für den Autoverkehr sinnvoll vergleichbar ohne da einen passenden Korrekturfaktor einzuziehen.
    Maßgeblich sind zusätzliche Zeit und zusätzliche Anstrengung. Bei Umleitungen Ungleiches gleich zu behandeln führt zwangsläufig zur Ungleichbehandlung und zur Diskriminierung von Fuß- und Radverkehr.
    Alfons Krückmann

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    1. p.s.:
      Zusätzlich ist bei der Anordnung von Rad- und Fußumleitungen immer auch der Aspekt von Inklusion zu berücksichtigen.
      Werden geplante Fahrtrouten unerwartet durch Umleitungen mit Steigungen oder schwierigen Wald&Wiesen Passagen verändert, dann wird das für einen Teil der Nutzer:innen zur Nichterreichbarkeit des geplanten Zieles führen, also zum Fahrtabbruch oder zum spontanen und ggf. teuren Ausweichen auf zB ein Taxi.
      Es werden also ggf. durchaus verbriefte Grundrechte (Behindertenrechtskonvention) durch eine diskriminierende Umleitungspraxis verletzt.

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    2. Hier in München wird die Durchfahrt durch den Olympiapark immer wieder gesperrt. Ich kann nachvollziehen dass das bei manch einer Veranstaltung notwendig ist. ABER: die Sperren sind nie bei der Einfahrt sondern erst wenn man mehrere 100 m gefahren ist und dort kein anderer Weg außer zurück verfügbar ist.
      Es gibt auch nur die Absperrung, kein kleiner Plan dem man entnehmen kann welche Wege frei sind, und da es jedes mal andere sind, kann man auch nicht vom letzten Mal auf die aktuelle Situation schließen.
      Für mich als Radfahrer ist das lästig, irgendwie komm ich schon am Park vorbei, für Fußgänger ist es schlimm, denn man läuft dann zT. mehr als einen km Umweg, und das kann für den einen oder anderen schon zu viel sein. Für jemanden der auf die kurze, gut geteerte Oberfläche des Hauptweges angewiesen ist (Rollstuhl. ...) ist es mehr als schlimm.

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  6. Hallo Christine

    zur Beruhigung. In keiner Stadt in Deutschland wird der Rad- und Fussverkehr mitgedacht. Und wenn, stiefmütterlich und ohne Rücksicht auf Alters- und Mobilitätsbedürfnissen sowie Nutzbarkeit für z.B. Anhänger, Lastenräder, Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen, etc....

    Grüsse
    Michael

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    1. 😊 Ommmm! Klar wird praktisch nirgendwo konsequent an den Radverkehr gedacht. Was es ja auch nicht besser macht. Die Polizei guckt und spricht immer so streng, wenn sie uns bei einer Kleinigkeit ertappt (einmal bin ich an einem Zabrastreifen angehalten worden, weil der Polizist meinte, ich hätte den Fußgänger nicht gehen lassen, was aber gar nicht so war (Details erspare ich uns jetzt hier), und der fragte mich dann streng: "Wissen Sie was ein Zebrastreifen bedeutet?" Radfahrenden Regelverletzungen vorwerfen geht halt immer.

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  7. Offenbar haben viele, die sich mit Verkehrsschildern beschäftigen absolut keine Ahnung was sie tun. Anders kann man Baustellen und temporäre Beschilderungen z.B. in Düsseldorf im öffentlichen Raum nicht erklären. Peinlichst. Das nicht bedenken des Radverkehrs und Fußverkehrs führt zu erlerntem Fehlverhalten, ich ignoriere Beschilderungen auch oft bewusst und mache die Erfahrungen, dass die Schilder z.B. eine Sperrung nicht für Radfahrer oder Fußgänger gilt, früher gab es für diese Gruppen auch keine Schilder bei Sackgassen, das hat sich bis heute gehalten in vielen Köpfen. Man kann meckern, aber ich fahre weiter durch Sperrungen. Wenn eine Sperrung für Radfahrer gilt, dann stellen sie auch einen Zaun hin.

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  8. Torsten K. aus DA9. Juli 2024 um 23:02

    Sind das die neuen Regeln? Schilder werden nicht mehr beachtet. Autos werden nur noch durch Poller gestoppt, Fahrräder durch Zäune.

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  9. Gut, dass Düsseldorf angesprochen wurde. Ich habe so einen Fall quasi direkt vor der Haustür. Die Achenbachstraße ist baustellenbedingt gesperrt. Es sind entsprechend Absperrzäune auf der Straße aufgestellt worden. An der Kreuzung mit der Herderstraße wurden Verkehrszeichen mit Richtungspfeil aufgestellt, die schon anzeigen, dass die Einfahrt in die Achenbachstrße nicht möglich ist. Es wurde auch VZ 250 (Durchfahrt verboten) aufgestellt. Auch ein Umleitungsschild, das auf die keine 100 m entfernte Parallelstraße verweist, wurde aufgestellt. Alles eindeutig beschildert. Es interessiert aber 99 von 100 Radfahrern nicht. Der „weite“ Weg der Umleitung ist ihnen nicht zumutbar. Es wird bis an die Absperrung herangeradelt und dann ab auf den noch freien Gehweg. Das dort nicht wenige Fußgänger unterwegs sind, geschenkt. Dass das ein Schulweg für viele Kinder zur nahegelegenen Grundschule ist, geschenkt. Ich bin dort persönlich schon mehr als einmal von Radfahrern angefahren bzw. unsanft zu Seite gestoßen worden...

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    1. Liebe Anonyma (oder Anonymus). Es wäre nett, wenn du uns deinen Namen nennen würdest und wenn uns auch verraten würdest, ob die selber viel Fahrrad fährst oder hauptsächlich zu Fuß und/oder mit dem Auto unterwegs bist. Aus Sicht von Autofahrenden und Fußgänger:innen sehen Umleitung manchmal einfach aus, aus Sicht von Radfahrenden sind sie es dann nicht, z.B. weil sie weit weg vom Ziel führen, ein Vielfaches der Wegstrecke bedeuten oder viellicht auf einer Straße führen, wo Autofahrende viel Stress machen. Ich glaube auch nicht, dass du tatsächlich gezählt hast, wie viele Radfahrende tatsächlich noch auf dem Gehweg radeln und wie viele eine ganz andere Strecke für sich gewählt haben oder die Umleitung nutzen. Solche Behauptungen wie "alle" oder "99 Prozent" helfen bei einer sachlichen Diskussion der Probleme für Radfahrende nicht so richtig weiter. Sie klingen eher nach Pauschalbeschuldigungen.

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    2. Ich bin sowohl mit dem Fahrrad als auch zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs und glaube schon, dass ich alle drei Perspektiven einschätzen kann. Ich fahre an oder besser gesagt bis vor besagter Stelle auch mit dem Fahrrad.
      Wenn z. B. am Fahrbahnrand VZ 209-10 steht, ist klar, dass die vorgeschriebene Fahrtrichtung links ist. Geradeaus in die gesperrte Straße ist nicht möglich. Und wenn an der Einfahrt zur gesperrten Straße mittig VZ-250, das die Durchfahrt für alle Fahrzeuge verbietet, angebracht und durch ein Umleitungsschild ergänzt wurde, dann kann ich nicht nachvollziehen, wieso eine klare Beschilderung infrage gestellt wird. Die kreuzende Straße ist zweispurig. Wer über diese Entfernung keine Verkehrszeichen erkennt, sollte besser vom Radfahren absehen.
      Auch das „weit weg vom Ziel“ kann ich nicht gelten lassen. Wer als Radfahrer mit einer vielleicht 150 m längeren Umleitung überfordert ist, hat durchaus die Möglichkeit, den direkten Gehweg zu nutzen, wenn das Fahrrad dort geschoben wird. Habe ich auch schon probiert. Das funktioniert wirklich.
      Ob und wie viele Personen eine ganz andere Strecke genutzt haben, kann ich nicht beurteilen. Ich vermute aber, dass das nicht die Masse sein wird. Das tut aber auch absolut nichts zur Sache – das Fehlverhalten der meisten Radfahrer an besagter Stelle.
      Und ja, ich habe dort die Verstöße gezählt.

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    3. Urteilst du eigentlich auch so streng über Autofahrerinnen und Autofahrer, die so eine Sperre umfahren, auf Gehwegen parken und bei Rot über die Ampel fahren, oder urteilst du so streng nur über Radfahrerinnen und Radfahrer?

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    4. Was heißt hier streng? Ist es für Sie okay, wenn andere gefährdet oder verletzt werden? Autofahrer sind mir dort auf dem Gehweg nicht begegnet.
      Ich urteile über den Radverkehr in gleicher Weise wie über den Fußgänger- und Autoverkehr. Hier ging es aber primär darum, ob Verkehrszeichen für den Radverkehr gelten. Und da braucht man jetzt nicht mit z. B. „Autos bei Rot über die Ampel“ ablenken. Dunkelorange können alle Verkehrsteilnehmer. Aber mit dem Auto habe ich es zum Glück noch nicht erlebt, dass ich – schon einige Sekunden bei Rot wartend – von anderen Autofahrern überholt werde. Mit dem Fahrrad erlebe ich das mehrfach täglich. Auch einige Fußgänger beherrschen diese Disziplin hervorragend.

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    5. Lieber Anonym,
      bist du sicher, dass Radfahrer genausoviel Fußgänger töten wie es Autofahrer tun? Sodass du beide Fahrzeuggattungen über den gleichen Kamm scheren kannst?

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    6. Liebes Anonym. Es geht in meinen Artikel überhaupt nicht darum, ob Verkehrszeichen für den Radverkehr gelten, sondern darum, dass die Behörden damit umgehen, als gäbe es den Radverkehr gar nicht auf den Fahrbahnen. Sie stellen falsche Verkehrszeichen auf. Wenn du dir das Erste Foto genau anschaust, siehst du, dass ein Autofahrer mit dem Auto durch den ja auch für ihn gesperrten Bereich kommt. Warum tadelst du nicht auch ihn und mit ihm die Autofahrenden? Autos töten Radfahrende, aber es hat noch nie eine Radfahrer einen Autofahrer getötet.

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  10. Jörg
    Die Fahrradroute Feuerbacher Tal Weg ist in Feuerbach um den Bahnhof komplett unwürdig. Baustellen und keine vernünftige Beschilderung.
    Wer da meint Radfahrende mögen sich an Regeln halten hält die Stiefmutter von Aschenputtel für einen fürsorgliche Frau, die man Ehren sollte.

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