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1. Oktober 2024

Endlich legales Radeln an der Oper

Der ADFC hat dafür gekämpft, und nun ist es passiert. Die Fläche der Hauptradroute 1 zwischen Landtag und Ferdinand-Leitner-Steg bei der Oper ist gemeinsamer Geh- und Radweg. 

Er ist nicht mehr nur Fußgängerzone mit Radfreigabe, wo man nur Schrittgeschwindigkeit radeln darf. Jetzt kann auf der Hauptradroute hier in normalem Radfahrtempo geradelt werden und beide Verkehrsarten - Menschen zu Fuß und auf Rädern - müssen sich aufeinander einstellen und aufeinander Rücksicht nehmen. Kommt man durch den Schlossgarten von Cannstatt her, sieht man das neue Verkehrszeichen am Abgang vom Ferdinand-Leitner-Steg runter zur Fläche an den Staatstheatern. Kommt man von der anderen Seite, vom Charlottenplatz her, dann ist das nicht ganz so eindeutig. 

Man sieht einmal nach dem Überqueren der Planie an der Zufahrt zum Akademiegarten das Verkehrszeichen, das den Weg als gemeinsamen Geh- und Radweg ausweist. Danach habe ich kein solches Schild mehr entdeckt. Auch nicht am Übergang von der Ulrich-Straße her, wo die Radfahrenden von einem Gehweg kommen, die Ampeln überqueren und auf diese Fläche einbiegen und nicht wissen, was das für eine Fläche ist: Gehweg oder Radweg. Tatsächlich wechselt man die Verkehrsfläche zwischen Planie und Oper nicht, man radelt immer auf diesen gepflasterten Wegen, auch über die Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes am Landtag hinweg und biegt dann Richtung Oper ab.  Eine Wiederholung des Verkehrszeichens ist auch deshalb wohl nicht nötig, weil sich die meisten Radfahrenden ohnehin keine Gedanken darüber machen, auf was für einem Weg sie fahren und welche verkehrsrechtlichen Anordnungen auf ihm gelten. Wo viele radeln, ist der Radweg, und gefahren wird immer so schnell, wie es die eigene Kraft und die jeweilige Menge an Menschen zu Fuß zulässt. 

Andererseits stand - als ich die Fotos machte - wieder einmal ein Verkehrszeichen (Durchfahrtsverbot) herum, das das Weiterradeln verbot. Es hatte aber, wie so oft, offensichtlich gerade keine Bedeutung. Wenn das mal aufhören würde, dass irgendwelche Verbots-Verkehrszeichen irgendwo und irgendwie herumstehen, ohne das zu meinen, was sie sagen, wäre das ein Riesengewinn für die Regeltreue von Radfahrenden. Wer an dieser Stelle regeltreu gehandelt hätte, hätte absteigen und schieben müssen, und zwar auf der ganzen Strecke an der Oper vorbei und ohne auf die Veranstaltung zu treffen, von der das Durchfahrtsverbot spricht. Wie sollen wir so lernen, die Verkehrszeichen, denen wir begegnen, für uns Bedeutung haben und ernst genommen werden sollten? 

Übrigens ist - bis auf einige Ausnahmen - der ganze Schlossgarten ein gemischter Geh- und Radweg, auch wenn das manche Fußgänger:innen nicht wissen. Wo Radfahrende und Fußgänger:innen separiert werden, funktioniert das nur eingeschränkt, weil viele Fußgänger:innen nicht erkennen (wollen), dass sie auf dem reinen Radwegteil gehen. Auch radeln einige auch auf dem Teil, der reiner Gehweg ist, ohne die Verkehrszeichen wahrzunehmen. E-Scooter-Fahrende sehen sowieso keine Verkehrszeichen und fahren überall. 

1 Kommentar:

  1. endlich eine Selbstverständlichkeit umgesetzt, aber man muss ja auch mit dem allerkleinsten Abbau von Radfahrverhinderung glücklich sein
    Thomas

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