Seiten

27. Mai 2026

Der systematische Betrug - Gehwege als Radwege

Symbolbild
Nach meinem Artikel über den strukturellen Regelverstoß, zu dem uns die Städte und ihr Mangel an geeigneter Radinfrastruktur zwingen, hat mir Blogleser Leonard aus Garching geschrieben. 

Durch die Stadt Garching bei München werden Radfahrende hauptsächlich auf freigegebenen Gehwegen (stellenweise auch auf der Fahrbahn) geführt, weil man bei der Sanierung der Straße 2012 den Radverkehr komplett vergessen hatte. Dabei radelt man auch durch den Wartebereich von Bushaltestellen. Nachdem Leonard eine Weile auf der Fahrbahn geradelt ist, nimmt er jetzt den Gehweg, weil er zwei Mal fast überfahren und mehrmals extrem knapp überholt wurde (strafendes Überholen). Und natürlich fährt er auf dem Gehweg nicht Schrittgeschwindigkeit. Schließlich ist die Ortsdurchfahrt ein paar Kilometer lang und er hat sich ja fürs Radfahren entschieden, nicht fürs zu Fuß Gehen. Zwischen den Gehwegecken einer Straßeneinmündung wurden die gestrichelten Linien gezogen und inzwischen wohl auch Fahrrapiktogramme angebracht - so wie wir das in Stuttgart bei freigegebenen Gehwegen auch kennen. Sie kommen damit für Radfahrende und für Autofahrende wie Radwege daher. Und Fußgänger:innen hassen es. 

In Degerloch beispielsweise wird der Radverkehr auf der Jahnstraße in beide Richtungen über einen Gehweg abgewickelt, mit Radzeichen und Pfeilen in den Einmündungen und bei den Ampelquerungen (Foto). Wobei an der Stelle auf dem Dreierfoto links unten inzwischen das Rad-frei-Schild unter dem Gehwegschild auch noch verschwunden ist. 

Das bedeutet, alle Radfahrenden sind hier selbstverständlich regelwidrig, nämlich zu schnell, unterwegs und Autofahrende (und manchmal auch Ordnungskräfte) meinen, dies sei der Radweg, auf dem Radfahrende gefälligst zu fahren hätten. Auch den Medien, die mal unterstützend, mal ablehnend über den Radverkehr berichten, wissen oft nicht, dass das, was sie Radweg nennen, nur ein Gehweg mit Radfreigabe ist, wo wir Radeln wirklich keinerlei Rechte haben, schon gar nicht das Recht auf unsere eigenes Reisetempo. Freigegebene Gehwege sind aber keine Radinfrastruktur, sie sind eigentlich nicht einmal eine Notlösung (oder bestenfalls für wenige Dutzend Meter), weil sie von Radfahrenden nicht befahren werden können, ohne gegen das Schrittgeschwindigkeitsgebot zu verstoßen. In Stuttgart werden Radfahrende auf 140 Kilometer auf solche freigegeben Gehwege komplimentiert, weil die Radinfrastruktur auf der Fahrbahn fehlt. Sie radeln auf 140 Kilometern regelwidrig, weil zu schnell. Das hat auf der Jahnstraße dann auch mal dazu geführt, dass ein Fußgänger auf einen Radfahrer eingeprügelt hat. 

Ich habe kürzlich mal einen Polizisten der Fahrradstaffel Stuttgart gefragt, was denn für ihn Schrittgeschwindigkeit ist. Er und seine Partnerin fuhren mit zwischen 12 und 14 km/h auf dem freigegebenen Gehweg um die Matthäuskirche (Hauptradroute 1) am Erwin-Schoettle-Platz in Heslach herum. (Ich radelte in gleicher Geschwindigkeit hinter ihnen und habe auf meinen Tacho geschaut.) Dann ist also 12 km/h Schrittgeschwindigkeit, fragte ich ihn. Natürlich konnte er darauf nicht antworten. Schrittgeschwindigkeit ist zwar nicht definiert, liegt Gerichtsurteilen zufolge und nach allgemeinen Begriffen bei bis zu 7 km/h. Alles andere wäre Jogger-Geschwindigkeit und 12-14 km/ha sogar schnelles Lauftempo. Ich weiß, dass die Polizei auch schon mal Radfahrende angehalten hat, die zu schnell um diese Kirche fuhren. Und es fahren ausnahmslos alle zu schnell, denn 7 km/h fährt niemand, es sei denn er oder sie tut gerade kurz mal sehr langsam, weil Fußgänger:innen im Weg sind, die dort übrigens im Weg sein dürfen. Es ist ja ein Gehweg. Aber einige waren dann halt nach Einschätzung der Polizei irgendwie gefühlt doch zu schnell unterwegs. 

Die unbekannte Schrittgeschwindigkeitsregel: Viele Radfahrende, die sich nicht sonderlich mit den Regeln speziell für den Radverkehr befassen, wissen gar nicht, dass wir auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, auch dann Schrittgeschwindigkeit fahren müssten (Konjunktiv), wenn weit und breit keine Person zu Fuß zu sehen ist. Sind Fußgänger:innen unterwegs, dürften wir sie nicht oder nur sehr, sehr langsam überholen, sonst wären wir ja sofort schneller als Schrittgeschwindigkeit. So aber radeln wir weder in Stuttgart noch in Garching, noch sonstwo, wo man uns als sicheren Weg nur den Gehweg anbietet. 

Leider weiß nicht einmal die Polizei, dass es sich an der oben erwähnten Jahnstraße nicht um einen Radweg handelt. In der Beschreibung eines Zusammenstoßes eines rechtsabbiegenden Autofahrers mit einem Radfahrer an Mündung des Königssträßles schreibt sie: "Dabei übersah er den 49-jährigen Radfahrer, welcher in gleicher Richtung auf einem dortigen Geh- und Radweg fuhr". Bei der Schuldverteilung wird es jedoch einen Unterschied machen, ob der Radler von einem Radweg kam oder eben von einem Gehweg, der fürs Fahrrad nur freigegeben war. (Dass beideAnlagen gefährlich sind, wenn Autofahrende abbiegen, zeigt sich hier wieder.) 

Das Schrittgeschwindigkeitsgebot mag uns Radelnden schnurz sein, und es mag auch den Organisator:innen des Radverkehrs (Stadt und Gemeinderat) schnurzpiepegal sein, dass wir auf Gehwegen beim besten Willen nicht regelkonform radeln können, aber es ist halt nicht egal, sobald die Polizei plötzlich einen Rappel kriegt und Radfahrende etwa auf dem Neckardamm zwischen Cannstatt und Hofen anhält und bebußt, und vor allem sobald etwas passiert. Gibt es einen Zusammenstoß mit einem Fußgänger, sind wir immer allein schuld und tragen die Kosten (sollten als haftplichtversichert sein). Und kommt es an einer Straßeneinmündung zu einem Zusammenstoß zwischen Auto aus der Seitenstraße und (bevorrechtigem) Fahrrad, oder zwischen einem abbiegenden Autofahrer und dem Fahrrad, dann sprechen Polizei und Staatsanwaltschaft uns mindestens ein Viertel der Mitschuld zu, weil sie davon ausgehen, dass wir schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren sind. 

Dieser strukturelle Zwang zum Rechtsverstoß muss aufhören. Und auch, wenn ihr das Thema schon nicht mehr hören und lesen könnt, ich werde nicht aufhören, darauf hinzuweisen, dass Gehwege keine Radinfrastruktur sind, sich aber so geben als wären sie eine und uns in falscher (rechtlicher) Sicherheit wiegen. 

Deshalb fordere ich bei jeder Gelegenheit, dass man aus diesen freigegebenen Gehwegen entweder 
  • nicht benutzungspflichtige Radwege (mit weißem Rad-frei-Schild ohne Fußgängerschild) macht oder
  • gemeinsame Geh- und Radwege macht (egal, wie breit sie sind) oder
  • uns auf der Fahrbahn einen durchgängigen Radfahrstreifen anbietet oder
  • oder auf der Straße Tempo 30 anordnet.

Eine der vier Möglichkeiten muss gehen. 

Das Argument, wenn dir das nicht passt, dann fahr halt auf der Fahrbahn, ist nicht geeignet, das Problem zu lösen. Unfreundliche Autofahrende auf den Fahrbahnen wollen selbst gestandene Radler wie Leonard in Garching auf Dauer nicht ertragen müssen, und die meisten Radfahrenden fühlen sich da unsicher und gestresst. Beispiel: auf der Möhringer Landstraße wird der Radfahrstreifen zu einem Gehweg-Bypass an der Abfahrt Nord-Süd-Straße. Radler:innen haben kaum die Wahl, denn es kostet Nerven hier auf der mehrspurigen Fahrbahn zu bleiben. Und der Gehweg ist wirklich breit genug für einen Geh-/Radweg (entweder mit oder ohne Benutzungspflicht).  

Und für manche Gehweg-frei-Fahrten gibt es nicht einmal eine Alternative auf der Fahrbahn, da muss ich Gehweg radeln. Zum Beispiel hier am Ende des Zweirichtungsradwegs auf der Neckartalstraße, den ich stadteinwärts linksseitig radle. An der Wilhelmsbrücke endet er und ich habe keine Alternative als den Gehweg (Foto). Auf die Fahrbahn wechseln kann ich nicht, denn es ist die Gegenfahrbahn. 

Die Entscheidung zwischen Angst/Stress und illegaler Fahrt aber sollten Radfahrende nicht treffen müssen, in keiner Stadt Deutschlands, auch nicht in Stuttgart. 


33 Kommentare:

  1. Die Kombination Gehweg Rad frei war vom Gesetzgeber als NOTLÖSUNG gedacht, wenn es wirklich nicht anders geht. z.B. bei einer Sackgasse, wenn as am Ende nur einen schmalen Weg gibt, dann wäre Geweg Rad frei akzeptabel. In einem Artikle über Radverkehr habe ich mal gelsen, dass diese als Notlösung gedachte Variante stattdessen von den Kommunen inflationär genutzt wird. Die Kombi gehört abgeschafft, oder mit strikten Vorgaben belegt, wann das angeordnet werden darf. Ich stimme Dir zu, dass das so nicht weitergeht.
    Wenn Autofahrer so eine Infrastruktur vorgesetzt bekämen, gäbe es einen großen Aufstand. Stell Dir mal vor Fahrstrecken mit im wilden Wechsel Autobahn, Schotterpiste, Anliegerstrasse, verkehrsberuhigter Bereich, Durchgangsstrasse mit permanent wechselnden Ameplzeichen, mal vor mal hinter der Kreuzung, mal gemeinsam mit irgendwem, mal mit Anforderung, mal ohne, oder die Fahrbahn endet einfach, ohne dass es weitergeht z.B.vor einer Baustelle, ohne Vorwarnung. Für Radfahrende alles "normal", halt Stückwerk und politisch gewollt.
    Aber Gehweg Rad frei ist für die Kommune "Radverkehrsinfrastruktur", für Fußgänger die Pest, für Radfahrer inakzeptabel mit Verantwortungsdiffussion (schuld, weil zu schnell) und für Autofahrer wider ein Argument mit "da gibts schon einen Radweg, dann sollen die den auch benutzen" und mit STVO-konformem Maßregeln des Regelverstossers. Und jetzt soll auch noch der Führerschein billiger werden. Vermutlich müssen wir demnächst doch aus Sicherheitsgründen alle im Auto fahren, weils mit dem Rad auf der Fahrbahn unerträglich gefährlich wird. Oder wir werden alle zu Gehwegfahrern, die ihr Problem dann auf die Fußgänger abwälzen.
    Karin

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. ich glaube nicht, dass Änderungen am Führerschein eine Auswirkung auf Radfahrer haben.
      Die die mich gefährden sind entweder im Rentenalter oder kurz davor oder von dem Typ Autofahrer die sich über "zu schnell," "zu laut" "massiv umgebaut" definieren.
      Die einen glauben noch, dass Radfahren etwas für Menschen ist, die sich kein Auto leisten können, den anderen sind Regeln eh egal.
      Fahranfänger sind selten dabei und wenn dann in unübersichtlichen Situationen, also dann wenn man von einem Gehweg kommt, aber nicht wenn man einfach auf der Fahrbahn fährt.
      Bei den Senioren haben mich schon manche zum Respekt vor dem Alter und dem KFZ aufgefordert die wahscheinlich kaum älter sind als ich. (aber wohl nicht in der Lage wären mit dem Rad bis 50 km / Tag zu pendeln, nicht als Radwanderetappe)

      Löschen
  2. "Und auch, wenn ihr das Thema schon nicht mehr hören und lesen könnt,..."
    Ich glaube da hat's keine Gefahr. Denn dein Blog ist der Seelenbalsam für alle die, denen der Radverkehr so am Herzen liegt, dass sie alle zwei Tage morgens als erstes hier reinschauen. Das Gefühl mit dem Ärger über die Infrastruktur bei jeder Fahrt nicht allein zu sein, ist mit nichts aufzuwiegen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Genau!

      Weiterer Punkt: bei einer so ausdauernden blog schreiberin dient er auch gut als archiv und möglichkeit, allen die aus verschiedenen richtungen rufen „für den radverkehr wurde soo viel gemacht die letzten jahre, jetzt seid mal zufrieden“ zu zeigen dass sich grundlegendes eben überhaupt nicht verbessert hat.

      Löschen
    2. Marmotte, ich danke dir für deine wertschätzenden Worte. Die sind ja auch Seelenbalsam für mich.

      Löschen
    3. Sehe ich genau so, zumal hier niveauvoll gelästert wird, nicht undifferenziert nur geschimpft. Es tut gut in einer Blase zu sein, in der trotzdem versucht wird Gefühl, Meinung und Fakt sauber zu trennen. (so gut es eben geht)
      Und wenn man jeden Tag mit schlechter Infrastruktur konfrontiert wird, und zum Teil auch eine Neugestaltung zeigt, dass die Planer niemals wirklich die Perspektive der Radler eingenommen haben können, darf man auch immer wieder das gleiche Thema ansprechen

      Löschen
  3. Die Aussage „struktureller Zwang zum Rechtsverstoß“ geht mir deutlich zu weit. Dass schlechte oder widersprüchliche Infrastruktur Regelverstöße begünstigt, würde ich sofort unterschreiben. Aber ein „Zwang“ besteht daraus noch lange nicht. Denn mit derselben Argumentation ließe sich auch Falschparken relativieren: Fehlende Lieferzonen oder mangelnde Stellplätze erzeugen ebenfalls strukturellen Druck. Trotzdem würden wohl die wenigsten akzeptieren, daraus einen „Zwang zum Falschparken“ abzuleiten. Zu Recht, denn zwischen „nachvollziehbar“ und „zwangsläufig“ besteht ein erheblicher Unterschied.
    Natürlich unterscheiden sich die Risiken von Auto- und Radverkehr erheblich, und selbstverständlich gibt es Situationen, in denen sich Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn unsicher fühlen. Das ist ein reales Problem und oft Ergebnis mangelhafter Verkehrsplanung. Trotzdem halte ich es für problematisch, Regelverstöße der einen Gruppe primär strukturell und die der anderen primär moralisch zu erklären.
    Gerade bei Gehwegen mit „Radfahrer frei“ wird oft so argumentiert, als sei Schrittgeschwindigkeit praktisch unmöglich. Tatsächlich ist sie zwar unbequem und auf längeren Strecken wenig praktikabel, aber durchaus machbar. Mir gelingt das täglich, wenn ich mit dem Rad durch die hiesige verkehrsberuhigte Zone vor einer Schule fahre. Viele wollen jedoch schlicht zügig vorankommen. Damit spielen Komfort, Zeitgewinn und Bequemlichkeit durchaus ebenfalls eine Rolle, ähnlich wie bei anderen Verkehrsverstößen. Das heißt allerdings nicht, dass ich Gehwege mit Radfreigabe für eine gute Lösung halte. Im Gegenteil: Diese Mischform ist oft unklar und konfliktträchtig, weil sie Erwartungen auf allen Seiten verwischt. Einerseits bleibt es rechtlich ein Gehweg, andererseits entsteht schnell der Eindruck, Radverkehr solle dort möglichst flüssig abgewickelt werden. Hier würde ich mich eher der Position anschließen, klare Kriterien dafür zu fordern, wann solche Freigaben überhaupt erteilt werden dürfen, etwa als kurzer Anschluss an Sackgassen oder in Situationen, in denen von vornherein absehbar ist, dass der Gehweg nur auf wenigen Metern genutzt wird. Das hätte aus meiner Sicht auch den Vorteil, dass sich Verwaltungen dann weniger leicht auf angeblich vorhandene Radinfrastruktur zurückziehen könnten. Denn ein erheblicher Teil dessen, was heute als „Radverkehrsführung“ erscheint, besteht faktisch aus freigegebenen Gehwegen. Würde man diese Freigaben konsequent auf wirklich notwendige Ausnahmefälle beschränken, würde deutlicher sichtbar, wo tatsächlich eigenständige und brauchbare Radinfrastruktur fehlt.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Den Zwang erlebe ich schon, und zwar nicht als Radpendler der seit Jahrzehnten abgehärtet ist, sondern als Vater.
      Mit weniger abgehärteten und auch langsameren Radfahrern werden wir auf der Fahrbahn so regelmäßig gefährdet (und da zähle ich nur Überholmanöver dazu, bei denen man den Luftzug des Spiegels spürt und angst um den Ellbogen hatte) dass man auf den Gehweg ausweicht, Denn auf dem Gehweg hat man mehr kontolle, bzw sind Fußgänger zwar unberechenbar aber eine Kollision bringt einen nicht zwangsläufig in KKH.
      Klar kann man Schritttempo fahren, aber dann hätte man das Rad zuhause lassen können und auch Jugendliche haben ein Recht darauf schneller als zu Fuß durch den Ort zu kommen.
      Es ist kein Zwang in dem Sinne, dass es keine Alternative gibt aber die Alternativen sind eben massiv gefährdet zu werden oder sich nicht als Radfahrer bewegen zu dürfen, also gefährlich oder nicht akzeptabel wenn man "die leichtigkeit des Verkehrs" auch für nicht Autofahrer in Anspruch nimmt

      Löschen
    2. Ich kann die geschilderte Unsicherheit auf der Fahrbahn gerade mit Kindern oder weniger routinierten Radfahrenden nachvollziehen. Trotzdem halte ich den Begriff „Zwang“ in diesem Zusammenhang für zu stark. Was hier beschrieben wird, ist vor allem ein Infrastruktur- und Sicherheitsproblem, aber keine Situation ohne legale Alternative. Dass diese Alternativen je nach Strecke als unattraktiv oder unangenehm empfunden werden, ist etwas anderes als ein faktischer Zwang zum Regelverstoß.
      Wichtig ist mir auch die Trennung zwischen subjektiver Gefährdung und normativer Ableitung: Dass eine Verkehrssituation als unsicher erlebt wird, ist ein starkes Argument für bessere Radinfrastruktur und gegebenenfalls andere Führungen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass das Ausweichen auf Gehwege legitimiert ist. Sonst würde man jede als unangenehm empfundene Verkehrssituation in eine Art „Ausnahmeregel durch Gefühl“ überführen.
      Der Hinweis, auf dem Gehweg sei das Risiko geringer und eine Kollision meist harmloser, überzeugt mich ebenfalls nicht. Ein Gehweg ist kein risikofreier Raum, sondern ein Schutzraum für Fußverkehr. Gerade für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Einschränkungen können auch scheinbar kleine Konflikte erhebliche Folgen haben. Ich habe das selbst erlebt: Ich wurde auf einem nicht freigegebenen Gehweg mit einer frisch operierten Schulter und deutlich sichtbarer Armschlinge von einer Radfahrerin angerempelt und musste erneut zum Arzt – das war alles andere als harmlos.

      Löschen
    3. Ah der große anonyme Rechtsspezialist mal wieder.
      Wer argumentiert bei Falschparkern moralisch anstatt strukturell? Lies mal hier im Blog mal nach, was dazu gesagt wird, es ist alle paar Wochen mal Thema.
      Aber der Vergleich ist sowieso unsinnig: Beim Falschparken wird ein struktureller Vorteil (oft schamlos - das ist der moralische Aspekt dabei) ausgenutzt und über seine Grenzen erweitert, bis man ihm nichts mehr entgegensetzen kann.
      Freigegebene Radwege anstatt vernünftiger Infra sind ein struktureller Nachteil, wer sie benutzt, kann sich realistischerweise nicht an die Vorgaben halten, was Gegenstand dieses Blogppst war.

      Löschen
    4. Sorry, war nicht der anonyme Spezialist, sondern Klausi.

      Löschen
    5. Wenn es aber schlicht keine Möglichkeit gibt, den freigegebenen Gehweg zu vermeiden, weil er auf der linken Seite in Fahrtrichtung liegt, dann wird die Gehwegfahrt zum Zwang. Ein solches Beispiel habe ich genannt. Jugendliche auf ihren Schulwegen werden geradezu auf die Gehwege gezwungen, weil man ihnen da in den Einmündungen der Seitenstraßen Radstreifen von Gehwegecke zu Gehwegecke legt. Die will man ja nicht auf der Fahrbahn radeln sehen. Und weil Autofahrende hupen, wenn man nicht auf diesem aus ihrer Sicht "Radweg" fährt. Das ist ein struktureller Zwang (kein juristischer). Die Struktur unseres Verkehrs ist so, dass Radfahrende in Bedrängnis kommen, sich fürchten, real bedrängt werden und nicht so genau wissen, wo sie eigentlich hingehören, und was sie sind, Fahrzeugfahrende oder verkappte Fußgänger:innen.

      Löschen
    6. Danke für die Antwort auf Klausis Kommentar.
      Als anonymer Spezialist wollte ich nur noch ergänzen, dass Unsicherheit ein verzerrend, beschönigender Begriff für das ist, was Fahrbahnradler neben freigegebenen Fußwegen, bei uns zum Teil erleben,. Wie gesagt ich rede von Erlebnissen bei denen man mindestens ein mal die Woche weiß, dass es nur Glück mit guter eigenen Reaktion ist, die einem vor einem längeren Krankenhausaufenthalt bewahrt hat. und das ist eben etwas was man vermeiden muss, denn die eigene Sicherheit darf nicht dermaßen ein Zufallsexperiment mit realen Chancen auf schwere Verletzung sein. Unsicherheit kann man überwinden, das ändert aber nichts an der realen Chance im Krankenhaus zu landen.

      Löschen
    7. @marmotte27:
      Der persönliche Einstieg („der große anonyme Rechtsspezialist mal wieder“) trägt zur Sache wenig bei. Umso erstaunlicher, weil hier im Blog sonst regelmäßig auf sprachliche Sorgfalt und einen respektvollen Umgang verwiesen wird.
      Inhaltlich bleibe ich aber beim Punkt: Man muss kein Jurist sein, um zwischen „Druck“, „Begünstigung“ und „Zwang“ zu unterscheiden. Genau deshalb halte ich die Formulierung „struktureller Zwang zum Rechtsverstoß“ für überzogen.
      Mein Einwand war auch nie, dass schlechte Infrastruktur keine Regelverstöße begünstigt. Das tut sie offensichtlich. Ebenso offensichtlich ist aber, dass „begünstigt“ nicht dasselbe bedeutet wie „erzwingt“.
      Die Abgrenzung zum Falschparken überzeugt mich deshalb nicht. Natürlich gibt es dort das schamlose Ausnutzen struktureller Vorteile. Aber genau dasselbe lässt sich auch über viele Formen des Gehwegradelns sagen: Man verlagert den Konflikt aus einem für einen selbst als gefährlich empfundenen Raum in einen Raum, in dem schwächere Verkehrsteilnehmer die Folgen tragen.

      Löschen
    8. @Dr. Christine Lehmann:
      Gerade weil du hier im Blog selbst regelmäßig auf sprachliche Präzision hinweist, irritiert mich der Begriff „struktureller Zwang“ in diesem Zusammenhang. Du kritisierst ja Formulierungen wie „übersehen“, „Verkehrsunfall“ oder passive Unfallbeschreibungen, weil Sprache Verantwortung verschleiern oder Sachverhalte verzerren kann. Der Grundgedanke dahinter ist für mich völlig nachvollziehbar: Sprache prägt Wahrnehmung und sollte deshalb möglichst präzise sein.
      Genau deshalb halte ich „struktureller Zwang zum Rechtsverstoß“ für einen zu starken Begriff. Die von dir beschriebenen Situationen zeigen aus meiner Sicht vor allem strukturellen Druck und eine strukturelle Begünstigung von Regelverstößen, aber keinen Zwang im eigentlichen, nicht nur juristischen Sinn. Denn zwischen „eine Infrastruktur macht regelkonformes Verhalten unangenehm, unattraktiv oder konfliktträchtig“ und „die Infrastruktur zwingt zum Regelverstoß“ besteht ein erheblicher Unterschied.
      Der Kern deiner Kritik, dass Gehwegfreigaben häufig schlechte und konfliktträchtige Lösungen sind, wird dadurch aus meiner Sicht nicht schwächer. Im Gegenteil: Gerade weil das Problem real ist, halte ich präzise Begriffe für wichtig.

      Ich finde auch das „Leider weiß nicht einmal die Polizei, dass es sich an der Jahnstraße nicht um einen Radweg handelt.“ Nur begrenzt gelungen. Als Beleg folgt dort ein einzelner Polizeibericht mit der Formulierung „Geh und Radweg“. Daraus würde ich allenfalls schließen, dass der Verfasser dieses konkreten Berichts die Situation möglicherweise falsch eingeordnet hat. Für die allgemeine Aussage „die Polizei weiß das nicht“ erscheint mir die Grundlage etwas dünn.

      Und der Vollständigkeit halber: Nach den eigenen Moderationsmaßstäben des Blogs wirkt der Einstieg mit dem „großen anonymen Rechtsspezialisten“ zumindest bemerkenswert selektiv. Sachliche Kritik an Begriffen sollte eigentlich auch ohne persönliche Spitzen möglich sein.

      Löschen
    9. Lieber Klausi, sorry fürs späte Freischalten. Aber die Benachrichtigung von Blogger an mich klappt nicht richtig. Und ich bin es halt alleine, die das alles macht. Und nicht immer denke ich an meinen Blog, manchmal mache ich auch was anderes. 😊

      Löschen
  4. Der Unfallbericht stammt von der Polizei selbst.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Mir ging es nicht darum, dass der Bericht nicht von der Polizei stammt, sondern darum, was daraus abgeleitet wird. Ein Polizeibericht wird in der Regel von einer konkreten Person verfasst. Daraus eine Aussage über das Wissen der Polizei als Institution insgesamt abzuleiten, erscheint mir fraglich.

      Löschen
    2. Lieber Klausi, wir sagen "die Stadtverwaltung" oder "die Polizei", wenn wir uns auf einzelnde Vertreter:innen dieser amtlichen Institutionen beziehen. Natürlich könnte ich immer noch exakter formulieren, als ich es ohnehin schon tue - denn bösartige Verallgemeinerungen sind ja nicht mein Stil -, aber irgendwann wird es dann auch unleserlich. Und das mit dem "strukturellen Zwang" ist von mir schon so gemeint. Unsere Strukturen im Straßenverkehr zwingen Radfahrende in irreguläre und auch illegale Situationen. "Du kannst ja auf der Fahrbahn radeln", ist keine Aufforderung, die man an die 12-Jährige Laura richten würde, wenn auf der Möhringer Landstraße an der Kreuzung Nord-Süd-Straße ankommt. Radelt sie aber auf dem freigegeben Gehweg weiter, ist sie mit 99-prozentiger Sicherheit zu schnell unterwegs. Kürzlich habe ich beobachtet, wie ein Autofahrer drei Jugendliche auf der Badstraße in Cannstatt wüst angehupt hat, die auf der Fahrbahn fuhren und nicht auf dem Neckardamm (der hier nur freigegebener Gehweg ist). So wie wir den Straßenverkehr organsisieren, zwingt er in der Tat Radfahrende systematisch in Situationen, in denen sie Aggressionen ausgesetzt sind oder die Verkehrsregel verletzen. Das ist das Tückische an Systemzwängen, sie sind schwer juristisch zu greifen, existieren aber für Einzelne (und auch viele Einzelne) sehr wohl und sind körperlich spürbar.

      Löschen
    3. Liebe Christine,
      ich tue mich weiterhin mit dem Begriff „Zwang“ schwer. Nicht, weil ich die geschilderten Probleme kleinreden möchte, sondern weil „Zwang“ sprachlich mehr beschreibt als starken Druck. Der Begriff setzt eine weitgehende Alternativlosigkeit voraus. Genau da liegt für mich das Problem. Denn problematisches Verhalten im Straßenverkehr verschwindet dadurch häufig nicht, sondern verlagert Konflikte oder Risiken an anderer Stelle. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung von Gehwegen: Bedrängendes Verhalten einzelner Autofahrer führt nicht selten dazu, dass manche Radfahrer auf den Gehweg ausweichen, wodurch Konflikte in den Fußverkehr verlagert werden. Dass diese Verlagerung nachvollziehbar ist, macht sie aus meiner Sicht noch nicht automatisch unproblematisch.
      Du schreibst selbst, dass Fußgänger diese Situationen oft hassen. Und ich glaube, das hat auch damit zu tun, dass sich für sie die Perspektive ähnlich anfühlt: Jemand mit höherer Geschwindigkeit beansprucht ihren Schutzraum, weil der eigene Verkehrsraum als unangenehm oder gefährlich erlebt wird. Deshalb halte ich Begriffe wie „struktureller Druck“ oder „systematische Begünstigung von Regelverstößen“ für treffender. Sie beschreiben das reale Infrastrukturproblem sehr klar, ohne dabei den Eindruck zu erzeugen, individuelle Verantwortung verschwinde vollständig hinter dem System. Denn natürlich existieren Alternativen weiterhin: Schrittgeschwindigkeit, Absteigen, Fahrbahn trotz Unwohlsein oder Umwege. Dass viele Menschen diese Optionen nicht wählen wollen, ist etwas anderes als vollständige Alternativlosigkeit.
      Mir fällt dabei ein Vergleich ein:
      Wenn jemand sagen würde „die Parkplatzsituation zwingt Lieferfahrer zum Halten in zweiter Reihe“, dann steckt darin ebenfalls eine reale strukturelle Problembeschreibung. Fehlende Ladezonen, Zeitdruck und schlechte Infrastruktur begünstigen dieses Verhalten sicherlich. Trotzdem würden viele zurecht sagen: Das erklärt das Verhalten, legitimiert es aber nicht automatisch und hebt die Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht auf.

      Beim Punkt „die Polizei“ ging es mir weniger um formale Wortklauberei. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass du an anderer Stelle selbst sehr präzise auf pauschale Zuschreibungen gegenüber Radfahrern reagierst. Auf mich wirkte die Formulierung „die Polizei weiß das nicht“ unnötig verallgemeinernd und leicht abwertend. Denn aus einem einzelnen Polizeibericht wird damit schnell eine Aussage über die Polizei als Ganze. Ich hätte deshalb wahrscheinlich eher „im Polizeibericht“ oder „beim Verfasser des Berichts“ formuliert. Das ist weder missverständlich noch unleserlich.

      Löschen
    4. Lieber Klausi,
      dein Vergleich mit den unerlaubt parkenden Lieferfahrern ist wirklich treffend:
      Dem Lieferfahrer geht es um ein paar Minuten seiner Arbeitszeit, dem vor Kraftfahrern auf den Gehsteig geflohenen Radfahrer geht es um den Rest seiner Lebenszeit.
      Merkste selber, oder?
      Thomas

      Löschen
    5. Lieber Thomas,
      den Unterschied zwischen Zeitgewinn und real empfundener Gefährdung sehe ich selbstverständlich. Mein Vergleich sollte auch nicht behaupten, dass beides gleich schwer wiegt. Mein Punkt war ein anderer:
      Auch reale Gefährdung hebt nicht automatisch die Verantwortung gegenüber Dritten auf. Genau deshalb halte ich den Begriff „Zwang“ weiterhin für zu stark. Denn auch bei erheblichem Druck bleibt ein Unterschied zwischen nachvollziehbarem Verhalten und wirklicher Alternativlosigkeit.

      Löschen
    6. Ich bin da ehrlich gesagt eher bei Klausi. Für mich setzt „Zwang“ voraus, dass es praktisch keine Alternative mehr gibt. Das gilt unabhängig davon, ob es um Zeitgewinn oder um Sicherheitsgefühl geht. Wenn man aus einem Problem einen „Zwang“ macht, verschiebt sich schnell auch die Bewertung des anschließenden Regelverstoßes. Das sieht man ganz gut an dem Kommentar von Anonym weiter oben. Sinngemäß: Auf der Fahrbahn fühle ich mich gefährdet, also weiche ich auf den Gehweg aus, obwohl ich dort eigentlich zu schnell bin und Fußgänger gefährden kann. Begründet wird das dann damit, dass eine Kollision mit Fußgängern für einen selbst wahrscheinlich weniger schlimm ausgeht als mit einem Auto. Die Sicherheit des Fußverkehrs ist dabei zweitrangig.

      Löschen
    7. Ich würde "Zwang" auch nicht zwingend juristisch verstehen. Eine Erpressung etwas zu tun mit ausreichend hohen angedrohten Folgen würden die meisten wohl auch als Zwang erleben. Nun sind aber Nötigung und Erpressung durchaus auch juristisch Formen des Zwangs, nur eben nicht gesetzlich vorgesehen. Im Vergleich sind beim Lieferanten oder Nur-mal-kurz-Parker die angedrohten Folgen aber überschaubar und insbesondere nicht direkt körperlich existenzbedrohend wahrgenommen.

      Löschen
    8. Wenn es aber gar nicht mal die Möglichkeit gibt, auf die begleitende Straße zu wechseln, dann ist es sogar richtiger Zwang. Und solche Stellen haben wir einige in Stuttgart. Vom Neckardamm (freigegtebener Gehweg) komme ich legal mit dem Rad nicht auf die parallele Schöne- und Badstraße stadtauwärts. Wenn der Radweg linksseitig liegt und plötzlich in einen freigegebenen Gehweg übergeht, habe ich ebenfalls die Fahrbahn nicht als Alternative. Ich muss entweder Schrittgeschwindigkeit radeln oder einen Rechtsverstoß begehen.

      Löschen
  5. Letztes Bild, Necktartalstraße: Von der Rosensteinbrücke kommend (ich radle immer auf der Fahrbahn) komme ich regelkonform nicht auf den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg, da sie Stadt die Bordsteinabsenkung nicht realisiert hat. Dort, wo die Schraffur ist, würde man als Radfahrer normalerweise wechseln. Diesen Makel habe ich schon mehrfach mitgeteilt, passiert ist bis heute nichts, also radle ich weiterhin auf der Fahrbahn.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich komme aber halt von woanders her, nämlich vom Mühlsteg.

      Löschen
  6. Der Artikel ist oberflächlich: Das Thema Haftung und Kinder (ab 11 Jahren lt. StVO auf die Fahrbahn) wurde nicht berücksichtigt.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Statt Gehweg Rad frei braucht es eben eine sichere Radinfrastruktur, auch und gerade für Kinder ab 10 Jahren. Dennauch die radeln ja auf Gehwegen zu schnell. Und es dürfte ihnen nicht bewusst sein, weil der Gehweg wie ein Radweg aussieht.

      Löschen
    2. Haftung von Kindern auf Gehwegen ist immer schon ein Problem, denn es gibt Gerichtsurteile nach dem Autofahrer die aus einer Einfahrt kommen, nur mit Verkehrsteilnehmern auf dem Fußweg rechnen müssen die mit Schritttempo unterwegs sind.
      Dann lieber auf der Fahrbahn,
      Kinder machen noch so einiges falsch, aber die die noch viel falsch machen fahren sicher nicht mit 6 km/h bremsbereit an jede Ausfahrt hin.
      Als meine Tochter in die weiterführende Schule gekommen ist, sind wir die Radstrecke dort hin (8km, zwei Orte weiter) gemeinsam abgefahren.
      Auf dem gemeinsamen Rad / Fußweg wurde und bei dem einen Versuch an 4 stellen von Autofahrern die aus Hofeinfahrten oder einmündenden Nebenstraßen kamen der Vorrang genommen.
      Wir haben dann nach einer Alternative gesucht, weil das sicher nicht immer gut gehen kann.


      Löschen
  7. Hier wird immer über strukturellen Zwang diskutiert. Warum entsteht der denn? Es gibt Regeln im Strassenverkehr. Aber wie so oft, gibt es einen Teil der Teilnehmende, die sich nicht an die Regeln halten. Das Problem liegt vordergründig in der Infrastruktur, das eigentliche Problem sitzt aber hinter dem Steuer (oder auf dem Fahrrad) und gefährdet Andere. Regelunkenntnis, Ignoranz und, seit nicht unerheblicher Zeit, Aggressivität gefährden andere. Da sie nicht geschützt werden, müssen sie entweder ein extrem dickes Fell haben, oder weichen halt von der Fahrbahn auf den Gehweg aus. Das Problem liegt ursächlich am Menschen hinter dem Steuer. Den muss man schulen, sanktionieren oder in hoffnungslosen Fällen ganz "aus dem Verkehr" ziehen. Es muss bei den Verkehrsteilnehmenden das Bewusstsein enstehen, dass man sich an die Verkehrsregeln zu halten hat und dazu sollten sie einem auch bekannt sein. Also regelmäßige Schulung wäre doch schonmal ein Anfang. Und bei allen, die irgendwelche mythischen Verkehrsregeln von sich geben, gleich mal §48 STVO (Verkehrsunterricht). Kostet Zeit, man erinnert sich dran und man lernt auch was dabei und es würde den Fahrschulen ein neues Betätigungsfeld eröffnen.
    Karin

    AntwortenLöschen
  8. Ich habe tatsächlich erst vor ein paar Jahren, nämlich genau auf diesem Blog (Danke dafür!), zum ersten Mal erfahren, dass freigegebene "Rad"wege mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren sein, nach Jahrzehnten Fahrpraxis. Ich wäre da von selber nicht im Leben drauf gekommen, dass eine Behörde ein Fahrradschild montiert und ernsthaft Schrittgeschwindigkeit erwartet. Insofern denke ich, dass noch weniger Autofahrer die Regeln um diese Beschilderung kennen (und sich dann aufregen, wenn man sie nicht benutzt). Diese Wege sollten nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden.
    Davon abgesehen finde ich, dass Klausi, was den Begriff des Zwanges angeht, durchaus Recht hat. Was man daraus ableiten mag, ist eine andere Sache. Aber ein Aspekt der modernen Gesellschaft, der mir als (hust) älterem Bürger auf den Keks geht, ist der Eifer der Rechtgläubigen. "Mein Standpunkt ist der moralisch überlegene, und jedes noch so kleine abweichende Element ist häretisch und muss bekämpft werden." Leute, entspannt euch. Wir führen hier keinen heiligen Kreuzzug. Das bedeutet natürlich nicht, dass man Trolle dulden sollte, die nur Stunk machen wollen. Der Unterschied sollte aber bemerkbar sein.

    AntwortenLöschen
  9. Wenn die automobile Gewalt durch Rückzug und immer vollständigere Überlassung der Fahrbahnen belohnt wird, nebst der Kampagnen Radverkehr habe ein großes Sicherheitsproblem', dann sollten wir uns nicht wundern, wenn die automobile Gewalt an die nächst Schwächeren, die Fußgehenden durchgereicht wird.
    In der Dynamik von 'Herr und Knecht' ist halt auch der das Spiel mitspielende Knecht ein Status-quo stabilisierendes Element zugunsten der bestehenden Gewalt-Hierarchie.
    - Wer profitiert?
    Der Autoverkehr!
    - Wer hat dabei die gebündelten Nachteile?
    Fuß- und Radverkehr!
    Alfons Krückmann

    AntwortenLöschen