8. November 2025

Die strukturelle Aufforderung zum Regelverstoß

Man behauptet ja gern, Radfahrende hielten sich an keine Regeln. Tatsächlich aber enthält unser System der Verkehrswege für Radfahrende eine faktische Aufforderung, sich nicht an die geltende Verkehrsregel zu halten. 

Würden sich Radfahrende an die Regel halten, würde unser Radverkehrssystem in sich zusammenfallen, da die als "Radwege" ausgewiesenen Strecken Luftnummern wären, weil unbefahrbar. 

Es geht - ihr ahnt es schon - um Gehwege, die fürs Radfahren freigegeben sind. In Stuttgart sind es rund 150 km - die die Stadt zu den Radverkehrsanlagen mit einer Gesamtlänge von 360 km zählt. Sie sind auch oft mit den Bodenmarkierungen "RadNETZ" versehen, also offizielle Radrouten des Landes. Auch sehr viele Schulradwege sind auf freigegebene Gehwege gelegt, und es wird selbstverständlich erwartet, dass die Leute auch genau dort radeln, denn an den Einmündungen von Seitenstraßen sind die Radfurten (teils rot) markiert. Man muss zwar nicht auf solchen Gehwegen radeln, man darf auch die Fahrbahn nehmen. Die aber ist meist zu eng, von zu vielen Autos befahren und unangenehm, stressig bis gefährlich. Zu viele Autolenker:innen ärgern sich dort über Radfahrende und hupen. Genau deshalb erlaubt die Stadt ja das Radeln auf dem Gehweg. Sie fordert uns sogar direkt dazu auf, indem sie Radstreifen von Fahrbahnen direkt auf Gehwege führt (Foto 2). Und für einige Radstrecken gibt es auch gar keine Alternative über eine parallele Fahrbahn. 

Auf diesen freigegebenen Gehwegen gilt jedoch immer Schrittgeschwindigkeit, und dies ist schlichtweg nicht einzuhalten. Es ist nicht möglich, über Kilometer mit dem Fahrrad nicht schneller zu fahren, als Fußgänger:innen gehen. 

Sehnefelderstr. : mit Radfahrer-Absteigen-Schild
Es soll ja Radfahrende geben, die tatsächlich nicht wissen, dass man auf Gehwegen, die fürs Fahrrad freigegeben sind, immer nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf und das auch, wenn kein Mensch zu Fuß weit und breit zu sehen ist (* s.u.). Schrittgeschwindigkeit ist in der StVO nicht definiert, aus der Rechtsprechung kann man aber ableiten, dass sie bei zwischen 4 und 7 km/h liegt. 

Unsere Schülerinnen und Schüler radeln selbstverständlich immer schneller, sonst könnten sie ja gleich zu Fuß gehen. Sie lernen dabei: Wo ein Fahrrad auf einem Schild steht, darf ich radeln. Falls ich weiß, was das Verkehrszeichen genau bedeutet und mich daran halten möchte, komme ich in innere Konflikte, denn ich kann mich nicht daran halten. Also gibt es Verkehrsregeln, an die ich mich nicht halten muss, weil es niemand macht und weil es unmöglich ist. Kein guter Einstieg für den Respekt vor den Regeln unseres Verkehrssystems.  

Es wissen alle - bei der Polizei, bei der Stadt und im Ordnungsamt -, dass man zwar mal ein paar Meter im Fußgängertempo radeln kann (es ist eine ziemliche Kippelei), nicht aber über mehrere hundert Meter oder gar mehrere Kilometer. Das wäre ja auch völlig widersinnig, denn die Radfahrt würde genau so lange dauern, wie wenn ich den Weg zu Fuß gehen würde. Das ist unrealistisch

Wenn aber klar ist, dass eine Stadt wie Stuttgart freigegebene Gehwege als Teil der Radinfrastruktur betrachtet und an den Einmündungen mit Radwegmarkierungen versieht und wenn gleichzeitig allen klar ist, dass kein Radfahrer und keine Radfahrerin es schafft, auf diesen Wegen durchgehend nicht schneller zu radeln, als Fußgänger:innen gehen, dann bedeutet das: 

Es ist gewollt, dass Radfahrende die gültige Verkehrsregel verletzen. 

Und zwar, weil es bequemer ist, sie auf Gehwege zu schicken, als eine sichere Radinfrastruktur anzulegen. Bequemer deshalb, weil der Autoverkehr keinen Raum für einen Radfahrstreifen hergeben muss und man sich die politisch oft hochemotional ausgetragenen Konflikte spart. Oder weil der Gehweg verbreitert werden müsste, damit er als Geh- und Radweg ausgewiesen werden könnte. 

Die Gehwegradadelnden kriegen dabei auch noch Vorteile angeboten wie zum Beispiel hier (Foto rechts) an der Nordbahnhofstraße Abzweig Rosensteinstraße. Nur für die, die das suggestive Angebot angenommen haben, auf dem Gehweg zur Ampel vorzuradeln, gibt es einen Radstreifen, der über die Einmündung führt. Fahrbahnradelnde müssen sich auf der linken Geradeausspur aufstellen und dann den Radstreifen/Schutzstreifen dahinter ansteuern. 

Abhilfe: Es wird  Zeit, dass wir die Regeln für Gehwege und ihre Radfreigabe überdenken. Entweder man erlaubt wie in der Schweiz das Radeln in eigener Geschwindigkeit bei besonderer Rücksichtnahme und Langsamkeit, sobald man Fußgänger:innen begegnet oder sie überholen will. Dazu müsste das Bundesgesetz geändert werden. Und wenn das Verkehrsministerium ohnehin überlegt, ob freigegebene Gehwege (und Fußgängerzonen) auch für E-Scooter freigegeben sein sollen, dann muss es sich sowieso Gedanken machen über die Geschwindigkeit. Denn E-Scooter werden never ever in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die werden ja schon auf verbotenen Gehwegen schneller gefahren. 

Oder man stellt das weiße rechteckige Zusatzzeichen "Rad frei" ohne irgendein Hauptschild an die Fläche, die ein Radweg ohne Benutzungspflicht sein soll. Das ist in Baden-Württemberg ausdrücklich erlaubt. Die StVO sieht eigentlich nur vor, an einen linken nicht benutzungspflichtigen Radweg das Zusatzschild "Rad frei" als Einzelschild aufzustellen (Foto).* In Stuttgart hängt es dort, wo vorher an der Ampel an der Planie Richtung Akademiegarten das blaue Schild "gemischter Geh- und Radweg" hing. Im Oktober hat aber das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg per Erlass auch erlaubt, das Zeichen an einen rechten Radweg ohne Benutzungspflicht zu stellen. Und da ist dann ausdrücklich auch keine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.  

Für Fußgänger:innen macht es de facto überhaupt keinen Unterschied, ob ein Gehweg als Gehweg mit Radfreigabe ausgeschildert ist oder ob das alleinstehende Zusatzschild "Rad frei" dort steht. Schneller als Schrittgeschwindigkeit wird immer geradelt, weil es nicht möglich ist, längere Strecken mit 7 km/h zu fahren. Aber Radfahrende wären dann nicht stets regelwidrig unterwegs. 

Oder aber man hört endlich auf, Gehwege als Radverkehrsflächen zu behandeln, und legt stattdessen eine anständige Radinfrastruktur an, auf der Kinder, Jugendliche und Alte in ihrem Tempo sicher und stressfrei radeln können. Ich persönlich möchte nicht auf Gehwegen radeln und Fußgänger:innen stressen. Ich möchte stressfrei auf der Fahrbahn radeln, ohne dabei von uneinsichtigen Autofahrenden bedrängt, strafend eng überholt oder angehupt zu werden. Und ich möchte, dass meine Stadt so viel Verständnis für Radfahrende aufbringt, dass wir nicht entweder Angst haben oder regelwidrig fahren müssen. 

Eine weitere systematische Aufforderung, es mit den Regeln nicht so genau zu nehmen, ist oft auch das Verkehrszeichen 254, Radfahren verboten. Wenn es so aufgestellt ist, wie auf dem Foto rechts (vor Jahren in Sillenbuch) zu sehen, dann kann man die Anordnung nicht befolgen, vorausgesetzt, man kennt die genaue Bedeutung dieses Verkehrszeichens. Es steht hier an der linken Ecke der Sperre und an der rechten Seite der Fahrbahn. Kennt man die Bedeutung nicht so genau und interpretiert das Schild so, wie es vermutlich gemeint ist, als Sperre des Radwegs, dann umrundet man mit dem Fahrrad die Baustelle über die Fahrbahn und fertig. Das aber ist nicht erlaubt. 

Denn dieses Schild verbietet das Radfahren auf allen Teilen dieser Straße. Laut § 39, Absatz 2 der StVO stehen Verkehrszeichen "regelmäßig rechts" (und gelten für alles links daneben). Sollen sie nur für einen Fahrstreifen gelten, hängen sie über diesem Fahrstreifen (am Charlottenplatz ist das beispielsweise der Fall). Das gilt auch für den Gehweg einer so ausgeschilderten Straße, abgesehen davon, dass Gehwegradeln (ohne Zusatzeichen) immer verboten ist. Schieben ist aber erlaubt. Doch es ist hier sicherlich nicht so gedacht, dass man das Fahrrad nun auf der Fahrbahn an der Baustelle vorbeischiebt. Dürfte man auch gar nicht, denn man ist ja jetzt Fußgänger:in und darf nicht auf der Fahrbahn gehen. Man muss dem Zusatzzeichen für Fußgänger:innen folgen und auf die andere Straßenseite wechseln. Leute, die nur selten Rad fahren, mögen hier locker empfehlen, das Rad über die Ampel auf die andere Seite zu schieben, es dort auf dem Gehweg entlangzuschieben, dann wieder zurück auf die rechte Straßenseite zu queren, aufzusteigen und weiterzuradeln. Wobei ich gleich dazu sage: Das Radfahrverbotszeichen wird nach der Baustelle nicht aufgehoben (es wird nie aufgehoben nach solchen Baustellen), und genau genommen dürfte ich dahinter bis zur nächsten Seitenstraße auch nicht radeln, nicht einmal auf dem Radweg, der wieder befahrbar ist. 

An der Baustelle für den neuen Steg anstelle der abgerissenen Rosensteinbrücke stand dieses Schild auch an der Absperrung. Auch hier dürften sich die Leute, die dieses Verkehrszeichen angeordnet, genehmigt und/oder aufgestellt haben, nicht bewusst gewesen sein, dass es das Radfahren auf der gesamten Straße verbietet, obgleich es vorher nie verboten war, auf der Fahrbahn zu radeln, schließlich ist der Neckardamm kein Radweg, sondern nur ein freigegebener Fußweg. (Das Foto hat Blogleser Hajö gemacht.) 

Das kann's nicht sein. Weshalb vermutlich alle - Radfahrende, Verwaltung, Ordnungskräfte - davon ausgehen, dass Radfahrende die Radwegsperre auf der Fahrbahn mit dem Rad umfahren. Das ist ohne dieses Verkehrszeichen immer erlaubt, wenn der Radweg gerade nicht befahrbar ist. Schließlich kann man eine Radinfrastruktur nicht einfach unterbrechen, ohne eine befahrbare Alternative anzubieten. Beim Autoverkehr macht man das ja auch nicht.  

Abhilfe: Eine andere reguläre Beschilderung von solchen physischen Sperrgittern (die selbstverständlich das Weiterradeln und Weitergehen verhindern, also kein Verkehrszeichen brauchen) wäre meines Erachtens dringend zu überlegen. 

Man kann ja jetzt mit den Achseln zucken und meinen, wir Radfahrenden sollten es nicht so genau nehmen und nicht strenger sein als die Polizei. Bislang hat die Polizei jugendliche Radler:innen auf freigegebenen Gehwegen noch nicht kontrolliert und zur Schrittgeschwindigkeit angehalten. Und sie wird wohl auch das Umfahren einer Baustellenfahrradsperre nicht ahnden, wenn sie so aussieht wie in Sillenbuch oder am Rosensteinbunker. Als wir 2015 gegen das Stoppschild für den Radverkehr an der Feinstraße demonstrierten, meinte ein Polizist zu einem Herumstehenden: "Warum protestieren die denn da? An so einem Stoppschild stoppt doch eh niemand. Das würden wir nicht kontrollieren." Die Polizei will also manches nicht ahnden, was alltäglich allgemein missachtet wird. Und wenn sie auf dem Neckardamm (der in weiten Teilen nur freigegebener Gehweg ist) anfinge, die Radpendler:innen zu bebußen, würde es wohl einen Aufstand geben und geben müssen. 

Aber was signalisiert das? Es ist egal, dass ihr die Regel nicht einhaltet, weil wir es nicht schaffen, einen Radweg anzubieten. Und ihr Radfahrenden haftet natürlich (und zwar ganz allein), wenn es zu einem Zusammenstoß zwischen Fahrrad und Fußgänger:in kommt, und zu mindestens einem Viertel, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Autofahrer kommt, der eure Vorfahrt an einer Einmündung missachtet. Wir von der Stadt haften nicht.  

_____________________

* (StVO)
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Laufende Nummer 18:
Ge- oder Verbot.
Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.2.
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.

StVO; VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4: "... Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. ..."


11 Kommentare:

  1. ... auch auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) müssen Radfahrer ihre Fahrweise an den Fußverkehr anpassen und sich dem Fußverkehr unterordnen, dasselbe wird wahrscheinlich auch in den Stuttgarter Parks und Grünanlagen gelten, sofern das Radfahren dort erlaubt ist. Interessant ist auch, wenn die Verwaltung Wege in städtischen Parks und Grünanlagen mit Verkehrszeichen der StVO ausstattet, gilt dann noch die Grünflächensatzung oder bewegt man sich dann auf Verkehrsflächen? Aber Hautpsache, der Autoverkehr wird nicht durch die Radfahrer gestört.

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    1. Selbstverständlich. Aber sie müssen nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn kein Mensch unterwegs ist.

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  2. Schön, dass hier mehr und mehr die strukturellen Mängel (ich suche ein stärkeres Wort, das auch ausdrückt, dass diese Fehler kein Zufall sind, finde aber gerade keins) des Verkehrssystems angesprochen werden.
    Alles, was nicht motorisiert ist, irgendwo am Rande zusammenzupferchen, um nur ja dem Autoverkehr keinen Millimeter wegzunehmen, kann nicht funktionieren, es ist falsch und ungerecht, und es ist gut, wenn klar gemacht wird, warum das so ist, und dass wir nicht mehr bereit sind , das zu akzeptieren. Weiter so.

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  3. Du schreibst: "Für Fußgänger:innen macht es de facto überhaupt keinen Unterschied, ob ein Gehweg als Gehweg mit Radfreigabe ausgeschildert ist oder ob das alleinstehende Zusatzschild "Rad frei" dort steht." - Aber juristisch würde es bei einem Zusammenstoß schon einen Unterschied machen, oder nicht? Und wäre das nicht schlecht für den Fußverkehr? Und wenn es juristisch doch keinen Unterschied machen würde, welches Schild da steht, was wäre dann der Witz einer Neubeschilderung? Nein, mir scheint das alles eher für durchgängige Radwege zu sprechen, die vom Fuß- und Autoverkehr getrennt sind. Michael

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    1. Sehe ich auch so. Irgendwie macht dieser Erlass so keinen Sinn. Habe beim VM angefragt- Antwort steht noch aus.

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    2. Es macht schon einen Unterschied für Radler. Wurde auch schon so geschrieben. Eigentlich sollten kreuzende Autofahrer sich nicht mehr auf rasende Radler berufen können. Aber da Radler vor Gericht immer rasen, wird das wohl auch ins Leere laufen.
      christo.

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    3. Gibt es eine Regelung, ob/wie diese nicht mit Zeichen 237, 240 oder 241 markierten Radwege von Fußgängern benutzt werden können?

      Ich hatte die Regel zur Straßenbenutzung so gelesen, dass ein freistehendes Schild "Fahrrad frei" es erlaubt, "Linke Radwege" in Gegenrichtung zu benutzen. Damit gäbe es ein Indiz, dass es sich um einen Radweg (früher auch "sonstiger Radweg") handelt (was ja sonst nie sicher ist) und daher insbesondere nicht um einen Gehweg.
      Wenn der gesamte Weg entsprechend markiert ist, also keine sichtbare Zweiteilung in Gehweg und sonstigen Radweg da ist, könnte das also schon schlecht für Fußgänger sein.
      Hannes

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    4. Juristisch wäre der Radfahrer immer noch hafttpflichtig, weil er ein Fahrzeug fährt und auf Fußgänger auf allen Mischverkehrsflächen Rücksichtnahme gilt

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    5. Eigentlich ist es ja nicht so wichtig, welches Verkehrzeichen an Gehwegen steht, von denen man wünscht, dass Radfahrende ihn benutzen, sondern, ob dort Schrittgeschwindigkeit herrscht oder nicht. Unsere StVO sieht nicht vor, dass Radfahrende auf Gehwegen fahren, und wenn man sie dafür freigibt, dann eben nicht schneller als Fußgänger:innen laufen. Und das drängt uns allesamt auf hunderten von Kilometern Wegen in die Illegalität. Im baden-württembergischen Verkehrsministerium scheint man sich dieses Dilemmas bewusst geworden zu sein und hat nach einer Lösung gesucht, die es uns erlaubt, so zu radeln wie bisher, aber ohne dabei regelwidrig zu handeln, wenn wir schneller radeln. Das ist, finde ich, zu loben. Ob es eine Lösung darstellt, bleibt dahingestellt. Aber Fußgänger:innen geraten dadurch weder mehr in Gefahr, noch haben sie mehr Stress als heute schon, auf ihren Gehwegen zu erdulden. (Ich persönlich bin gegen das Gehwegradeln, aber die Realität zwingt viele Radfahrende derzeit dazu, allemal Tausende von Schüler:innen.) Und klar ist auch, dass wir Radfahrende überall, wo wir durch Fußgänger:innen kurven, Rücksicht nehmen und unser Tempo anpassen müssen. Das gilt auch heute schon auf gemischten Geh- und Radwegen. Ich finde, wir brauchen dringend eine Lösung, die uns nicht in die Illegalität zwingt.

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  4. Zum Thema Geschwindigkeit auf Gehwegen: Die Slowakei führt jetzt ein, dass Radfahrer auf Gehwegen maximal 6 km/h fahren dürfen. Und Fußgänger max. 6 km/h laufen. Also Straßenbahn verpassen oder Knöllchen riskieren...

    https://www.focus.de/panorama/welt/6-kilometer-pro-stunde-eu-land-beschliesst-ploetzlich-tempolimit-fuer-fussgaenger_dfbd9d44-0b9d-4766-88cb-04b1d81e56a9.html

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    1. Ums Laufen geht es dabei nicht. Das ist ein Irrtum und eine Clickbait-Meldung.

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