Er war mit einer großen Gruppe auf dem Gehweg entlang der Jahnstraße in Degerloch zwischen Reutlingerstraße und Hans-Neuffer-Weg unterwegs. Die Fußgänger:innen nahmen die ganze Breite des Gehwegs ein. Entgegenkommende Radfahrende kamen nicht durch und mussten anhalten. Ein Radfahrer kam von hinten und ein Mann, Mitglied der Gruppe, rief "Vorsicht Radfahrer" nach vorn. Der Radfahrer klingelte wohl auch. Man machte freundlich Platz. Der Radler fuhr sehr langsam an allen vorbei, bis er auf Höhe eines älteren Herrn mit Stock war.
Der sah es nicht ein, einen Schritt beiseite zu treten. Statt dessen rammte er seinen Stock in die Speichen des Fahrrads. Der Radfahrer kippte, war aber natürlich so langsam, dass er nicht stürzte, sondern nur abstieg. Das an sich ist schon erschreckend. Noch erschreckender war aber, dass der Mann dann mit der Faust auf den Radler einschlug. Der Radler (auf dem Foto oben in weißer Tenniskleidung) versuchte die Schläge zu stoppen und fiel dem Schläger in den Arm. Der Mann, der anfangs die Gruppe auf den Radfahrer aufmerksam gemacht hatte, griff beherzt und deeskalierend ein, und nach einer Weile konnte der ältere Herr beruhigt werden. Auf dem Foto sieht man den Stock, das Fahrrad weiter hinten und den Mann in dunkler Kleidung und den Radfahrer in heller Kleidung.
Blogleser B. bot dem Radfahrer an, als Zeuge für ihn auszusagen, zumal es viele weitere Zeug:innen für diesen Vorfall gab. Aber der wollte sich wohl den Umstand ersparen. Womöglich auch, weil es nicht ausgeschlossen ist, dass die Polizei (oder ein Richter) ihm ein Mitverantwortung zuspricht, obgleich körperliche Gewalt in keinem Fall zu rechtfertigen ist. Radfahrende verlieren immer wieder vor Gericht, weil viele - auch Richter:innen - offen oder insgeheim Radfahrende für rücksichtslos halten. Dieser Radfahrer war das aber definitiv nicht gewesen. Die einzige Zumutung war vielleicht, dass er geklingelt hatte.oben: Ort der Prügelei, unten: die suggestive Gehwegfreigabe Jahnstraße |
Deshalb lotst man sie regelrecht auf den Gehweg. An den Übergängen über Seitenstraßen oder Grundstückszufahrten ist der Gehweg wie ein Radweg markiert, mit Pfeilen und Radzeichen. Der Überweg an der Reutlingerstraße ist sogar mit rotem Asphalt als Radstreifen so markiert, dass man gar nicht anders radeln kann als von Gehweg zu Gehweg. An der Gehwegecke steht dann wieder das "Fußgänger - Rad frei"-Schild. Für Radfahrende sieht das alles wie ein gemeinsamer Geh- und Radweg aus. Und die Strecke auf dem Gehweg erscheint alternativlos. Viele, die hier radeln, dürften wissen, dass sie nur zu Gast sind und eigentlich - was nicht möglich ist - auf ganzer Strecke Schrittgeschwindigkeit fahren müssten. Hier sind auch viele Jugendliche und Schüler:innen zur und von der Waldau unterwegs, die man offensichtlich nicht auf die Fahrbahn schicken will. Und die radeln mit Sicherheit nicht Schrittgeschwindigkeit. Der Gehweg ist übrigens zu schmal, um ihn in Fußweg und Radweg zu teilen. Außerdem sehen die meisten Fußgänger:innen ohnehin nicht, dass sie auf einem Radweg gehen, das führt dann erfahrungsgemäß zu Brüllereien zwischen Gehenden und Radfahrenden und erhöht den Hass auf Radfahrende.
Da für Radfahrsteifen auf der Fahrbahn kein Platz ist, sollte dieser Gehweg, meiner Ansicht nach, in einem gemeinsamen Geh- und Radweg umgewidmet werden, damit Radfahrende unter fairen und legalen Bedingungen in normaler Geschwindigkeit radeln können. In diesem Fall wäre beide - Radfahrende und Gehende - zu gegenseitiger Rücksicht verpflichtet. Es würde sich für Fußgänger:innen schlichtweg nichts ändern.
Ich habe ja immer Angst, dass ein hasserfüllter Mann mir mal seinen Gehstock zwischen die Speichen rammt, weil er sich - ob grundlos oder mit Grund - darüber ärgert, dass ich an ihm vorbei radle. Und offensichtlich ist meine Sorge nicht unbegründet, es kommt vor. Der Hass, den viele auf Radfahrende schieben, ist pathologisch. Ich kann ihn mir auch nicht recht erklären. Er hat aber auch etwas damit zu tun, dass wir es in dieser Stadt nicht in Ansätzen schaffen, den Rad- vom Fußverkehr zu trennen, weil wir dem Autoverkehr keinen Raum wegnehmen wollen. Es sind übrigens dieselben Leute, die Radfahrende hassen, die sich vehement dagegen wehren, wenn Parkplätze zugunsten einer Radinfrastruktur wegfallen, oder die Radfahrend auf Fahrbahnen anhupen, dicht auf sie auffahren oder sie zu eng überholen und sie beim Einscheren schneiden, also auf die Gehwege scheuchen, wo sie sie dann aber auch nicht haben wollen. Auch das ist ein pathologisch hasserfülltes Verhalten, das Radfahrende in ernste Gefahr bringt.
Der Radler, dem der Mann gestern den Stock in die Speichen gerammt hat, hätte auch wüst stürzen können, beispielsweise auf die Fahrbahn genau vor ein Auto, das dort kommt. Das hätte auch tödlich ausgehen können.
Das erinnert an den Fall Auriol Grey, in England, die auf einem geteilten Geh- und Radweg eine ältere Radlerin beschimpfte und (wohl) auf die Straße schubste, wo diese überfahren und getötet wurde.
AntwortenLöschenhttps://www.google.com/amp/s/amp.theguardian.com/uk-news/2023/mar/02/pedestrian-jailed-manslaughter-cyclist-fall-car-huntingdon?bshm=rime/2
In diesem Fall war es aber nicht so, dass der Radler irgendetwas Böses getan hat.
LöschenHat die Radlerin im o.g. Fall auch nicht.
LöschenNoch mehr Angst habe ich wenn ich Nordic-Walker im Wald überhole. Wenn die sich halb umdrehen ist der halbe Weg versperrt
AntwortenLöschenGruß termhidor
Ich finde schon, dass wir Radfahrnden von Fußgänger:innen nicht immer und überall erwarten dürfen, dass sie sich so verhalten, dass wir ungehindert durchkommen. Sie brauchen auch Wege, wo sie nicht immer aufpassen müssen und auch nebeneinander gehen können und all das. Man kann ja wirklich bremsen und miteinander reden. Was nicht geht, ist zuschlagen! Oder absichtlich jemanden zu Fall bringen, eben körperliche Gewalt.
Löschenliebe frau lehmann,
AntwortenLöschenvielen dank, dass sie diesen furchtbaren bericht teilen. ähnlich, wie der unverschämte unsinn in ihrer kommentarspalte neulich, zeigt der vorfall, wie stark unserer lebensstil alltäglich terrorisiert wird.
ich möchte erneut einen vergleich führen, der evtl zeigt, welche mechanismen hier zu grunde liegen:
sklavenhalterei ist eine grundsätzlich unbrauchbare form des wirtschaftens, die mittelfristig unweigerlich zu gesellschaftlichem niedergang führt. unzulässig verkürzt: den unten fehlt die perspektive, die oben werden faul und gewalttätig. begleitet wird das alles durch eine pseudo-rechtsstaatlichkeit, deren einziges interesse darin besteht, den status quo und die interessen der mächtigen aufrecht zu erhalten. idealerweise werden als feigenblatt unbarauchbare parallel-infrastrukturen, z.B. segregierte sitzbänke o.ä. eingeführt.
jede veränderung muss von den haltern mit absolutem einsatz beantwortet werden, da das lebensmodell an sich ja nicht funktioniert und die verlustängste der sklaventreiber nicht anders kompensiert werden können.
am ende regiert blanke gewalt.
#jangoyourdearlymissed
karl g. fahr
Das ist das Wesen der (Extrem)Rechten/Konservativen/Liberalen: "Conservatism consists of exactly one proposition …There must be in-groups whom the law protects but does not bind, alongside out-groups whom the law binds but does not protect."
LöschenImmer diese Aggressivität;(
AntwortenLöschenIch kann mir den schwäbischen Bruddler so richtig gut vorstellen. Baby-Boomer, Plauze, zu Hause läufts auch nicht mehr so richtig, andere sind mobiler als ich, leicht unterzuckert schon wieder.....
AntwortenLöschenWen wunderts? Vor ein paar Tagen heizte die Stuttgarter Polizei wieder einmal die Stimmung gegen Radfahrer an. Radfahrer gefährden Schulkinder am Mühlsteg in Cannstatt! Bürger hätten sich an sie gewandt. Auf hartnäckiges Nachfragen, niemand hat sich an die Polizei gewandt, die Aufforderung zur Kontrolle kam von der Stadt, an der kontrollierten Stelle gab es in der Vergangenheit keine Unfälle, eine Gefährdung von Schulkinden findet höchstens abstrakt statt. Es gilt dort Schrittgeschwindigkeit an die sich natürlich niemand hält, was die Polizei für eine Gefährdung und Behinderung von Fußgängern einschätzt, HRR1 an der Oper lässt grüßen (Rückfragen, wann das letzte Mal auf der parallel verlaufenden Schmidenerstr Überholabstand kontrolliert wurde werden nicht beantwortet). FB der Polizei explodiert quasi, es werden Straftaten dort vorgetäuscht die Radfahrer angeblich begangen haben, Kommentare hart an der Grenze zur Volksverhetzung (oder sogar drüber? Bin kein Jurist) bleiben unkommentiert stehen. Es wundert mich nicht, dass der alte Mann zur Gewalt griff. Machen wir uns nichts vor. Das schüren von Hass gegen Radfahrer ist Teil einer politischen Kampagne gegen umweltverträglichen Verkehr, gegen Klimaschutz. Fälle wie im Blog beschrieben werden in Kauf genommen, von manchen ppolitischen Parteien sogar begrüßt. Radfahren ist politisch geworden. Ich habe bei Frag den Staat eine Auskunft der Stadt angefordert, um wieviele Beschwerden es sich am Mühlsteg handelte, ob sie anonym erfolgten und welche Veränderungen die Verwaltung an dieser Stelle plant um die "Gefährdung von Schulkindern" zu verringern. Bin gespannt auf die Zahl , wieviel Beschwerden es bedarf damit die Stadt handelt, um zu sehen ob Beschwerden von Radfahrern gleich behandelt werden, wieviel Beschwerden wir also einreichen müssen damit die Stadt handelt.
AntwortenLöschenGerade habe ich auf der Theo beim Mobilitätstag den Vorfall angesprochen. Hier die Rückmeldungen.
AntwortenLöschenFDP:
ja, der Fahrradfahrer wird wohl was falsch gemacht haben.Aber neulich hat mir einer mit dem Helm auf die Motorhaube geschlagen!
Polizei:
Ja, der Fahrradfahrer wird vermutlich was falsch gemacht haben. aber die 200 Eritäer, die gestern am Hallschlag randalierten...!
schließlich sagte er immerhin, dass shared space eigentlich am besten funktionieren würden (!!!)
Stadt(planungsamt)
Ja, alles ganz schwierig. Wir versuchen das zu entzerren, aber das Ordnungsamt hätte andere Vorstellungen und freigegebene Fußwege müssen ja nur wenn's eng wird im Schritttempo befahren werden. Es sei nicht so, dass man einfach einen Strich ziehen könnte, da wo man Radwege braucht.
Ich bin mir unsicher, ob wir so weiterkommen.
Mir ist schon mal aufgefallen, dass die vom Tiefbauamt die Verkehrsregeln für Radfahrende nicht kennen. Die dachten nämlich, wenn man eine Fußgängerzone für Rad frei gibt, dann dürften dort auch E-Scooter fahren. Und dass die glauben, auf dem Gehweg müsse man nur Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn kein Fußgänger dort gehe, ist ja irre falsch. Wenn ein Radler mit einen Auto zusammenstößt, der aus der Nebenstraße kommt, dann kriegt der Radler von der Polizei eine Mitschuld zugesprochen, weil er bestimmt nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren sei. So wie es mir auch erging, als mich der Mercedesfahrer auf dem Radstreifen umnietete. DAs ist halt einfach unfair den Radfahrenden gegenüber. Da werde ich mal nachhaken.
LöschenDa passierte doch eigentlich nur genau das, auf was diese infrastrukturellen Konstrukte für autogerechten Rad- und Fußverkehr im Kern auch angelegt sind:
AntwortenLöschendas Aufeinanderhetzen von zwei Mobilitätsweisen (Rad und Fuß), die für die Realisierung von Kapitalenditen irrelevant sind.
Zunächst bedrängen und vertreiben Autos die Radfahrenden, teils durch rechtswidrige Gewaltakte, im Wesentlichen aber durch Jahrzehnte altes automobiles Regelwerk und entsprechende Infrastruktur (Benutzungspflicht). Sodann vertreiben Radfahrende ihrerseits Fußgänger:innen, teils durch Rüpelverhalten, vor allem aber durch die Existenz derselben autogerechten Infrastruktur und autogerechten Regelwerke, die auch die Radfahrenden gängeln und gefährden.
Obige Konflikte sind im Grunde den Aggressionen von ausgebeuteten Niedriglöhnern und abstiegsbedrohter unterer Mittelschicht gegenüber Arbeitslosen recht ähnlich, auch wenn im obigen Beispiel wohl ein recht unsympathischer Gewaltcharakter vom Typ 'Alter Weisser Mann' am Werke war und es somit naheliegt das strukturelle Problem zu individualisieren und zu psychologisieren.
Mittlerweile sind ja in vielen Gegenden nicht mal mehr Spaziergänge in Wald und Wiese möglich, da 'Horden' von Gravelbiker:innen just auch noch auf diese (ehemaligen) Naherholungsgebiete geschleust werden auf dass die Blechkisten auf den schnellen direkten und komfortablen Fahrbahnen unbehelligt rollen können.
Unsere ehemals allgemeines Fahrbahnnetz wird vor unseren Augen sukzessive 'autobahnisiert', also der alleinigen exklusiven Nutzung durch die zu fördernden Automobile übereignet. Am unteren Ende des durch Automobilismus verursachten Verdrängungsprozesses steht der Fußverkehr.
Kaum gibt es überhaupt noch Möglichkeiten für Fußgehende sinnierend und flanierend von A nach B zu kommen oder auch nur einen entspannten Spaziergang durch den nahegelegenen Stadtpark zu machen ohne stets auf der Hut sein zu müssen vor drohendem Unfall durch Fahrzeuge.
Auch wenn der Konflikt zunächst individuell erscheint und dies zusätzlich auch ist, so liegt ihm doch stets der Entwicklungspfad der Autogerechten Stadt und der Autogerechten Region zugrunde.
Dabei ist die Perspektive älterer und alter Menschen übrigens zu Recht sehr anders als jene von jüngeren fitten Menschen. Bedeutet doch ein 'kleiner' Sturz ggf. Krankenhaus und nachfolgendes Siechtum (zB nach Oberschenkelhalsbruch). Osteoporose ist längst Volkskranheit (übrigens mit verursacht durch automobile Lebensweise und fehlendes zu Fuß gehen).
Fahrzeuge gehören (von wenigen Ausnahmen abgesehen) auf die Fahrbahn oder auf optional nutzbare Radwege abseits des zu schützenden und zu fördernden umweltgerechten und inklusiven Fußverkehrs und Spazierverkehrs, ansonsten kannibalisiert sich der Umweltverbund immer nur selbst, während der Autoverkehr wächst und wächst und wächst und weiter wächst ...
Alfons Krückmann
"Da für Radfahrsteifen auf der Fahrbahn kein Platz ist, sollte dieser Gehweg, meiner Ansicht nach, in einem gemeinsamen Geh- und Radweg umgewidmet werden, damit Radfahrende unter fairen und legalen Bedingungen in normaler Geschwindigkeit radeln können. In diesem Fall wäre beide - Radfahrende und Gehende - zu gegenseitiger Rücksicht verpflichtet. Es würde sich für Fußgänger:innen schlichtweg nichts ändern. "
AntwortenLöschenDa widerspreche ich vehement.
Natürlich würde sich die Situation für die Fußgehenden ändern: ihnen würde das Recht entzogen sich unbehelligt und inklusiv auf dem Gehweg fortzubewegen, da ihnen eine Pflicht zur 'Rücksicht' auferlegt werden würde.
Wei GENAU sollen denn zB blinde oder stark sehbehinderte Menschen da 'Rücksicht' nehmen? Wie genau soll das mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar sein?
Und warum genau sei auf der Fahrbahn eigentlich 'kein Platz' für Radfahrende?
Wollen wir wirklich jedes Stück glatten Asphalts exklusiv dem Autoverkehr übergeben und der 'Rest' kann sich zusammengepfercht auf die für den Automobilismus entbehrlichen Flächen 'in die Köppe' kriegen?
Gegenvorschlag:
Übergangsweise ein großes Schild montieren "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt", zusätzlich dauerhaft Sharrows auf die Fahrbahn, und den für Radverkehr völlig ungeeigneten Gehweg als Gehweg belassen ggf. wie gehabt mit 'Radverkehr frei' und Zusatzschild 'Schrittgeschwindigkeit' (jaaa, tendenziell Doppelbeschilderung und ggf. nicht streng rechtskonform, kann aber als einfacher aufklärender Hinweis erfolgen wie zB 'Radfahrende müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten').
Wenn trotz guter allgemeiner Leitlinien und trotz allgemeinem Verständnis für die Zusammenhänge dann doch immer und überall an jeweils konkreten Stellen wieder autogerecht klein beigegeben wird, dann wird das nie was mit 'Verkehrswende'.
Alfons Krückmann
Nein, Alfons. Jetzt fahren alle Radler auf allen freigegebenen Gehwegen so schnell wie sie können und wie es die Fülle an Fußgänger:innen erlaubt. Wenn man dies in einen gemeinsamen Geh- und RAdweg umwandelt, ändert sich für die Fußgänger:innen schlichtweg gar nichts. Immer noch müssen Radfahrende auf Menschen zu Fuß Rücksicht nehmen, das ist Grundlage unserer StVO. Im Schlossgarten funktioniert das, der ist nämlich fast überall ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Es funktioniert nur dort schlecht, wo Rad- und Fußverkehr getrennt werden, weil Fußgänger auf dem Radweg laufen, und es gibt Radler, die das nicht checken, dass ein Weg nur für Fußgänger ist. Es ist falsch, RAdfahrenden zu unterstellen, dass sie Behinderte oder Kinder über den Haufen fahren, das tun sie auch auf Radwegen nicht, wenn sich dort ein Kind hin verirrt. Und die Jahnstraße ist nicht für RAdfahrende geeignet, die Leute, die die mit ihren Autos lang brausen, sind extrem ungeduldig und überholfreudig, und wenn sie sich an die Regeln halten, dann schleichen sie hinter den Radfahrenden her, was auch für Radfahrende unangenehm ist.
Löschen"Es gibt Radler, die das nicht checken"- nein, das stimmt so ganz und gar nicht, wir alle wissen ganz genau, was erlaubt ist und was nicht. Aber wir wissen auch, wo wir tagtäglich verarscht werden, es hagelt immer nur Pflichten, aber nie Rechte, also nimmt man was man kriegen kann, jeder ist sich selbst der Nächste.
LöschenLieber Micha, ich denke nicht, dass alle Radfahrenden so genau checken, wo sie sich gerade bewegen, vor allem nicht, dass sie sich gerade auf einem Gehweg bewegen und eigentlich zurückhaltend (nicht klingelnd) und sehr langsam radeln müssten. Meine Erfahrung ist, dass Radfahrende auch keine Verkehrszeichen sehen oder sich irgendwas dazu denken, was nach "ist nur eine Empfehlung" aussieht.
Löschenpassend dazu:
AntwortenLöschenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5604696
"Immer noch müssen Radfahrende auf Menschen zu Fuß Rücksicht nehmen, das ist Grundlage unserer StVO."
AntwortenLöschenÄh, ich glaube nicht ganz. Grundlage der "offiziellen" STVO ist seit 1998, dass alle Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen und größere Fahrzeuge (Autos) auf kleinere Fahrzeuge (Fahrräder) Rücksicht nehmen.
"Deine" STVO besagt dagegen anscheinend, dass man diese Rücksichtnahme den Autofahrenden "verständlicherweise ersparen" möchte? Gibts davon eine Druckversion?
Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern
Die Rücksichtname ist Teil des Paragrafen 1, Fahrräder sind Fahrzeuge. Aber selbst wenn man das anders verstehen könnte, so steht in der StVO, dass Radfahrende bei gemischten Geh- und Radwegen Rücksicht nehmen müssen. (Genaue Formulierung weiß ich nicht, müsste ich nachgucken.)
LöschenSorry, dass ich nochmal nachhake, aber ist dir die Tragweite der STVO wirklich bewusst? (Die Frage ist ernst, aber nicht böse gemeint und ich finde sie enorm wichtig)
AntwortenLöschenDie STVO *verbietet* m.W. den Behörden explizit den willkürlichen Ausschluß einer *Fahrzeugart* auf öffentlichen Fahrbahnen, genau so wie der US-Civil-Rights-Act den Behörden jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder nationaler Herkunft verbietet.
Deine vorgeschlagene "Umwidmung" in einen Geh/Radweg (mit Benutzungspflicht) stellt für Radfahrende aber genau einen solchen Ausschluß dar, weil sie einem *faktischen Fahrbahnbenutzungsverbot* entspricht.
Die Hürden für einen derartigen Eingriff in das Fahrbahnbenutzungsrecht sind sehr hoch, und zwar *genauso hoch* wie die Hürden für T30-Zonen, Sperrungen, usw. (die seltsamerweise jederzeit Beachtung finden...)
Also entweder ist dir diese "Interpretation" der STVO nicht bewusst, oder ich hab alles falsch verstanden? Ich bin mir aber ziemlich sicher: Wenn du bei einer Rechts-Expertin der STVB nachfragst, wird sie meine Version bestätigen.
PS: Falls du wirklich nachfragst und die Bestätigung bekommst: Frag bitte sofort nach, wie es sein kann, dass es dennoch überall Fahrbahnverbote gibt? Die Antwort wird evtl. sein: Na, weil ihr Stadträte das genauso wollt?
Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern
Stimmt, das Dilemma unseres Verkehrsrechts ist, dass es entweder eine Radwegbenutzungspflicht oder einen freigebenen Gehweg gibt. Immerhin haben wir an einer Stelle eine Radwegbenutzungspflicht aufheben können, aber dort ist der Weg für Radfahrende eindeutig erkennbar, weil rot markiert. Bei einer Trennung von Radweg und Gehweg geht das, bei einem gemischten Rad- und Gehweg geht das nicht. Und jetzt verstehe ich auch erst, worauf du hinaus willst. Du willst, das einzelne Radfahrende noch auf der Fahrbahn radeln dürfen. Das aber benachteiligt die vielen Radfahrenden, die auf diesem Gehweg in illegalem Zustand unter unfairen Bedingungen radeln (darunter auch viele Jugendliche). Ich weiß, ehrlich gesagt keine Lösung für das Problem auf diesem Gehweg und so vielen anderen. Außer eben einer Gesetzesänderung im Bund, der die Schrittgeschsindigkeitspflicht auf freigegeben Gehwegen bei Abwesenheit von Fußgänger:innen aufhebt. Weißt du eine Lösung?
LöschenDas ist doch einfach. Aufhebung der Radwegbenutzungsplicht!
LöschenDie Planungsvorgaben von Seiten der mittlerweile ja auch in der Ausbildung vermittelten Straßenplanunsgrundsätze sind doch eigentlich gar nicht so schlecht.
LöschenPlanen von außen nach innen, statt des 'alten' autogerechten Planens von innen ('Auto'-Fahrbahn) nach außen, wobei dann genau der oben beschriebene Konflikt zwischen Rad und Fuß (altes Vorgehen) vermieden wird.
Also:
Fußgänger:innen first
Radverkehr second, dabei öpnv berücksichtigen
wenn was übrig bleibt kann das (falls kein autofreies Quartier, etc, etc.) dem Autoverkehr zugeschlagen werden.
Das reflexhafte Setzen der Fahrbahn als 'Autofahrbahn' entspricht zwar dem einsozialisierten bisherigen 'Normal', ist aber nicht kompatibel mit Ansätzen zu einer ökologisch sozialen Verkehrswende.
Wenn nicht mal bei offensichtlichem infrastrukturell verursachtem Konfliktgeschehen zwischen Fuß- und Radverkehr der Autoverkehr eingeschränkt wird, ... ? Wann denn dann?
Alfons Krückmann
Es fehlt ein in der Tat der freiwillige Radweg, mit Schild natürlich. Und es fehlt das Recht, Radwege dort zu machen wo viele Radfahrende sind / sein sollten. Die StVO insbesondere Paragraph 45, der Verkehrsberuhigung verhindert, müsste endlich geändert werden.
AntwortenLöschen@Christine: Langsam, langsam erahne ich die gedankliche Riesenkluft zwischen unseren "STVO-Interpretationen"
AntwortenLöschen- Radwegbenutzungspflichten sind nicht dafür gedacht, den Radfahrenden zu zeigen, dass sie irgendwo fahren *dürfen*. Nur so verstehe ich deine Aussage, dass es eine RWBP "nicht braucht, wenn der Radweg rot ist, aber schon, wenn der Radweg nicht erkennbar ist".
- Radwegbenutzungspflichten sind dafür gedacht, Fahrrädern die Benutzung der Fahrbahn zu *verbieten*. So wie z.B. dem Schwerlastverkehr die Benutzung der Fahrbahn in einer Wohnsiedlung verboten ist. Solche Verbote dürfen nicht verhängt werden, außer in begründeten Ausnahmefällen (kennen wir von T30)
- Radwegbenutzungspflichten sind keine "Angebote" oder "Gnadenakte" für Radfahrende, sie sind knallharte Verbote, gegen die jeder Autofahrer sofort aufbegehren würde.
- Die Hürden für die Verhängung einer legalen Radwegbenutzungspflicht sind so hoch, dass es innerorts praktisch unmöglich ist. Selbst wenn der Radweg superbreit, beheizt und überdacht ist.
- Radfahrenden ist es grundsätzlich freigestellt, ob sie die Fahrbahn benutzen oder einen von der Kommune angebotenen Sonderweg benutzen. Ein Verbot, die Fahrbahn zu benutzen, kommt so gut wie nicht in Frage (innerorts).
- Das ist die Rechtslage, ob sie einem nun passt oder nicht. Was genau soll daran geändert werden?
- Ach ja, sie wird komplett ignoriert. DAS sollte geändert werden.
Zu deinem Vorschlag, den Gehweg für Radfahrende benutzungspflichtig zu machen: Geht nicht, denn du hast nicht mal ansatzweise die Kompetenz, dich über ein Bundesgesetz zu erheben :-).
Die einfache, STVO-konforme, billige und rechtlich einwandfreie Lösung: Der seit 2017 offiziell existierende nicht-benutzungspflichtige gemeinsame Geh/Radweg ohne Schrittgeschwindigkeitsbegrenzung http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html
Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern