Es erscheint zunächst ganz eindeutig. Wer auch immer das Verkehrszeichen 254 hier aufgehängt hat, möchte uns damit sagen, dass man Fahrräder am Geländer nicht abstellen darf.
Das ergibt sich auch aus der Situation in den letzten Jahren. Entlang des Geländers des Abgangs zur Unterführung an der Seitenwand des Operngebäudes waren jeden Arbeitstag zahllose Fahrräder angekettet. Die Radbügel auf dem Radparkplatz aufseiten des Landtags blieben ungenutzt. Über die Psychologie des Radparkens habe ich schon mal geschrieben. Das soll hier nicht das Thema sein. Dass jemand - vermutlich irgendeine Landesbehörde - hier keine abgestellten Fahrräder haben möchte, sei akzeptiert.
Allerdings ist das aufgehängte Verkehrszeichen falsch. Es sagt etwas ganz anderes.
Das Verkehrszeichen 254 verbietet tatsächlich den Radverkehr in einer Straße, und zwar sowohl auf der Fahrbahn als auch auf Gehwegen. Das Fahrrad darf jedoch auf dem Gehweg geschoben werden. Und es darf folgerichtig auch, wenn es geschoben wurde, beispielsweise neben einem Hauseingang abgestellt werden.Das Verkehrszeichen verbietet nicht das Abstellen von Fahrrädern. Will man das verbieten, muss man was anderes aufhängen. Dafür gibt es kein offizielles Verkehrszeichen. Deshalb findet man verschiedene Varianten. Läden wollen sich beispielsweise mit so einem Verbot davor schützen, dass Räder vor den Schaufenstern abgestellt werden. Und da der Gehweg vor einem Laden in der Regel zum Privatgrundstück gehört, dürfen auch Schilder angebracht werden.
So ein Schild muss man dann selber gestalten oder man bestellt sich irgendeine Variation im Handel.Das Radfahrverbotszeichen, das da am Geländer der Unterführung bei der Oper am Autoparkplatz hängt, sieht für mich aus wie der spontane Einfall eines genervten Beamten oder einer Beamtin ohne Rücksprache mit der Verkehrsbehörde. Er oder sie hat die Bedeutung dieses Verkehrszeichens dabei missverstanden. (Das stimmt allerdings nicht, es ist eine böswillige Unterstellung von mir, siehe Nachtrag unten.) Das Schild ist verkehrt. Ich muss mich, wenn ich das sehe, als Radlerin nämlich eigentlich fragen, ob es mir das Radfahren verbietet. Nur in welcher Richtung eigentlich? Und wir befinden uns ja schließlich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg der Hauptradroute 1.
Nachtrag, Montag 19. Mai: Heute war das Schild schon wieder weg. Und es zeigte sich der Grund, warum es hing: Das Geländer wird gestrichen. Die beiden Maler nahmen zur Kenntnis, dass das falsche Schild aufgehängt worden war und sagten, sie würden es weitermelden.
Nachtrag 2, Freitag 23. Mai: Inzwischen hängen die richtigen Schilder dort, die das Abstellen von Fahrrädern verbieten sollen, wenn auch noch sehr provisorisch.
Liebe Christine,
AntwortenLöschenich stimme dir vollständig zu. Und dann ist das Schild gerade einmal mit zwei Kabelbindern befestigt. So wird das Schild idealtypisch für die Planung und Umsetzung von Radverkehrsinfrastruktur: Ohne jegliche Kompetenz und Sorgfalt.
Schön beobachtet. So ergibt sich tatsächlich ein aussagekräftiges Bild des typisc5hrn öffentlichen Handelns bezüglich des Radverkehrs.
LöschenVerkehrsschilder dürfen nur nach einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die zuständige Behörde aufgestellt werden. Existiert Diese ? Ohne Anordnung ein Verkehrsschild aufzuhängen kann meines Wissens als Straftat verfolgt werden.
AntwortenLöschenUnd bei dieser Aufstellrichtung verbietet es das Fahren durch das Geländer runter auf die Treppe. Nicht aber den dazu quer verlaufenden Verkehr auf der Radroute.
Ganz genau. Soviel zu Kompetenz und Sorgfalt.
LöschenThomas
Wie ich im Text ergänzt habe, ist das Schild heute wieder weg, und das Geländer wird gestrichen. Das war offenbar der Grund. Trotzdem war es das falsche Schild.
LöschenDas Zeichen (Verkehrsverbot für Fahrradverkehr) wird wahrscheinlich (viel) öfter falsch als richtig aufgestellt. Meistens sieht es so aus, als würde jemand einen Meinungsverstärker aufstellen wollen um Radverkehr vom Gehweg oder aber vom Radweg in der falschen Richtung fern zu halten und sperrt dabei aber die ganze Straße.
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