Ein von der Hüttelbergstraße in die Wegerichstraße abbiegender Autofahrer hätte ihn beinahe abgeschossen. Er konnte gerade noch rechtzeitig bremsen. Er glaubte, er fahre auf eine Radüberfahrt entlang einer Hauptstraße, der Autofahrer glaubte, er habe hier Vorrang, weil dies keine Radüberfahrt sei. An der stelle habe es vier Wochen zuvor einen Zusammenstoß gegeben, und die Polizei habe festgestellt, dass Radfahrende hier Vorfahrt-achten-haben, weil der Radweg per Schild vor der Einbiegung endet und erst danach wieder beginnt. In Österreich ist verhält es sich mit den Radüberfahrten anders als bei uns in Deutschland.
Wir haben als Radfahrende auf einem Radweg entlang einer Vorrangstraße auch dann Vorrang vor dem querenden Autoverkehr, wenn keine Radfurt auf der Einmündung markiert ist. In Österreich ist das nicht so. Da haben Autofahrende Vorrang, wenn es keine Markierungen gibt. Solchen Radfurten muss man sich in Österreich zudem langsam mit dem Fahrrad nähern, nicht schneller als mit 10 km/h. Das sollte man wissen, wenn man aus Deutschland kommt und in Österreich radelt.







