Gegen eine Einbahnstraße fahren, auf der linken Straßenseite fahren und halten, das darf die Müllabfuhr. (Zum Wiederlesen)
Paragraf 35 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung* erlaubt es Müllfahrzeugen wie Baufahrzeugen oder Straßenreinigern, auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten zu fahren und zu halten, wenn ihr Einsatz das erfordert. Denn die Müllabfuhr erledigt hoheitliche Aufgaben.
Für Autofahrende bedeutet das, dass sie manchmal länger warten müssen, bis sie an einem Müllfahrzeug vorbeikommen. Und Warten ist leider nicht das, was Autofahrende gut können. Das gilt übrigens auch für Radfahrnde, die noch leichter in Versuchung geraten, das Müllauto über den Gehweg zu umfahren. Damit bringen sie (wie übrigens auch Autofahrende) die Müllleute in Gefahr, die mit Mülltonnen hinter dem Müllauto oder einem Haus hervorkommen. 2018 hat mir die AWS (Abfallwirtschaft Stuttgart) deshalb mal einen Brief geschrieben, in dem sie mich bat, Radfahrende darauf aufmerksam zu machen, dass sie auf Kollisionskurs mit Müllleuten fahren (Foto oben). Weder Radfahrende, noch Autofahrende dürfen Gehwege benutzen, um ein haltendes Auto zu umzufahren. Sollten sie dennoch tun, dann sollten sie es wenigstens unbedingt sehr, sehr langsam und aufmerksam tun. Wir Radfahrende können übrigens kurz absteigen und schieben. Ein unschätzbarer Vorteil gegenüber Autofahrenden.
Sonderrechte haben auch Polizist:innen in Polizeiautos. Allerdings nicht immer.






