Das war der Gedanke für einen Verkehrsversuch, der im September begonnen hat und zweieinhalb Jahre unter wissenschaftlicher Begleitung laufen soll. Wie der ADFC Sachsen berichtet, geht es um einen ein Kilometer langen Straßenabschnitt zwischen Merkwitz und Seegeritz bei Taucha (Karte weiter unten, rote Linie). Wie das Land Sachsen selber mitteilt, wurde die Fahrbahn bereits verbreitert, ein baulich getrennter Radweg, um den man sich seit Jahren bemüht habe, scheiterte aber am Grunderwerb. Ein örtlicher Landwirt wollte die wenigen dazu nötigen Meter partout nicht verkaufen.
Aber eine Verbesserung für den Radverkehr (auch für Schüler:innen) sollte es dennoch geben. Links und rechts der Fahrbahn wurden deshalb Schutzstreifen markiert, teils mit roter Farbe unterlegt. Am Straßenrand steht für Autofahrende ein Schild, das erklärt, dass es sich um einen Verkehrsversuch handelt, und wie die Regeln hier sind: Autofahrende dürfen die Schutzstreifen nicht befahren, nur bei Gegenverkehr dürfen sie auf sie ausweichen, sofern sie keine Radfahrenden gefährden oder ausbremsen. Bis sie überholen können, müssen sie hinter den Radfahrenden bleiben. Es stehen dort ein Tempo-50-Schild und ein Überholverbotsschild (nicht aber das für ein Überholverbot von Fahrrädern).






