Es erscheint zunächst ganz eindeutig. Wer auch immer das Verkehrszeichen 254 hier aufgehängt hat, möchte uns damit sagen, dass man Fahrräder am Geländer nicht abstellen darf.
Das ergibt sich auch aus der Situation in den letzten Jahren. Entlang des Geländers des Abgangs zur Unterführung an der Seitenwand des Operngebäudes waren jeden Arbeitstag zahllose Fahrräder angekettet. Die Radbügel auf dem Radparkplatz aufseiten des Landtags blieben ungenutzt. Über die Psychologie des Radparkens habe ich schon mal geschrieben. Das soll hier nicht das Thema sein. Dass jemand - vermutlich irgendeine Landesbehörde - hier keine abgestellten Fahrräder haben möchte, sei akzeptiert.
Allerdings ist das aufgehängte Verkehrszeichen falsch. Es sagt etwas ganz anderes.