15. Januar 2025

Neue Radstreifen auf der Ludwigsburger Straße

Jahrelang bin ich auf der Ludwigsburger Straße zwischen dem Zuffenhausener Kelterplatz und der Heilbronnerstraße an der Friedrichswahl mit dem Rad, ausgebremst oder bedrängt vom Autoverkehr, Richtung Stuttgart gegurkt. 

Seit einiger Zeit gibt es nun immerhin auf Teilstücken einen Radfahrstreifen. Er beginnt leider nicht am Kelterplatz, da müssen sich Fahrbahnradelnde in den Autostau einreihen und an Ampeln zur Hauptverkehrszeit mehrmals warten. Aber anders kommt man nicht auf die Ludwigsburger Straße. (Würde doch Stuttgart die Radwege einfach mal lückenlos planen und umsetzen!) Schon lang sind auf die rechts zugeparkte Fahrbahn hier die Radpiktogramme aufgemalt. Wenn man sich nach dem Kelterplatz der Hohensteinstaße nähert, öffnet sich nach der letzten Bauminsel rechts ein Radfahrstreifen, der nach dem Ampelstopp geradeaus zur  Bushaltestelle führt. 

13. Januar 2025

Pendeln macht Spaß, wenn man Pedelec fährt

Die meisten ökonomischen Modelle gehen davon aus, dass Menschen ihre Reisezeit immer minimieren wollen, also nicht gerne unterwegs sind. Das stimmt aber so nicht.

Dass Menschen immer die kürzeste Reisezeit suchen, entspricht nicht der Wirklichkeit, wie verschiedene Studien belegen. Aktive Berufstätige bringen etwa 90 Minuten am Tag mit Fortbewegung zu. Das hat sich seit der Zeit des Zufußgehens nicht groß verändert. Je schneller die Fahrzeuge geworden sind, desto weiter wurden die Distanzen. Das hat auch dazu geführt, dass die Leute auf dem Land wohnen und mit dem Auto in die Sadt zum Arbeiten pendeln

Der Mensch ist gern unterwegs, am liebsten übrigens mit dem Fahrrad und zu Fuß. Radfahren befriedigt dabei am meisten. Autofahren macht unzufriedener. 

11. Januar 2025

Sind die Subventionen des Autoverkehrs eigentlich verfassungskonform?

Ein Blogleser hat sich und mir die Frage gestellt, ob es überhaupt verfassungskonform ist, wenn ein Verkehrsträger derart massiv subventioniert wird wie bei uns das Auto. 

Wo steht im Grundgesetz genau geschrieben, fragt er, dass das Auto offiziell Verkehrsträger Nummer 1 ist und deshalb überall Vorrang hat? Nämlich was Finanzierung, Bezuschussung, Wegebau und Toleranz für seine soziale und gesundheitliche Schädlichkeit betrifft. Das Jobcenter bezahlt den Führerschein für Leute, die eine Anstellung in Aussicht haben haben, für die sie Führerschein brauchen, aber nicht selber bezahlen können. Immer wieder reden (auch grüne) Politiker davon, dass Azubis einen Zuschuss bekommen müssten, weil der Führerschein mit 4000 so teuer geworden sei. 

Wer finanziert dem Azubi die 4000 Euro für das E-Rad? Könnte der Azubi deshalb vor dem Verfassungsgericht auf Gleichbehandlung klagen? Zumal er weniger Platz auf der Straße braucht und Radwege kaum etwas kosten, verglichen mit Autostraßen, er keine Parkplätze belegt, keinen Lärm macht, nicht die Umwelt belastet und für Menschen zu Fuß ein viel geringeres Unfallrisiko darstellt.

9. Januar 2025

Ändert sich was in diesem Jahr?

Wir dürfen jetzt Blinker an unsere Fahrräder bauen. Und Städte und Gemeinden können Radstreifen und Radwege anlegen, ohne vorher nachweisen zu müssen, dass es auf den Strecken zu Zusammenstößen zum Nachteil der Radfahrenden gekommen ist. 

Blinker waren bisher an einspurigen Rädern verboten. Seit Mai sind sie erlaubt. Sie sollen mehr Sicherheit schaffen. Derzeit gibt es Systeme zu kaufen, die man selber oder in einer Werkstatt einbauen kann. Sie kosten zwischen 30 und 200 Euro. Und sie machen den Lenker noch voller und vermehren die Zahl der Kabel entlang unserer Rahmen. Aber Hersteller von hochwertigen E-Rädern können aber jetzt Räder entwickeln, in denen diese Technik organisch integriert ist. Die wird es vermutlich in ein paar Jahren geben. 

Die StVO-Novelle erlaubt es, Radstreifen als Teil eines Radnetzes anzulegen und mit baulichen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass darauf keine Autos fahren. 

7. Januar 2025

Kurze Bilanz der Grünpfeile in Wien

Grünpfeile sollen den Radverkehr attraktiver machen und das Vorankommen erleichtern.

Wien hat in Windeseile, nämlich innerhalb von nur zwei Jahren 529 Grünpfeile an Ampeln aufgehängt, die Radfahrenden das Rechtsabbiegen oder auch mal Geradeausfahren bei Rot für den Autoverkehr erlauben. Wir scheinen dagegen in Stuttgart eher im Pilotversuch hängen geblieben zu sein. Ein paar gibt, es aber es komme keine neuen hinzu. 

Eine Autorenteam (keine Frauen darunter) hat im Standard ein Resümee dieser beiden Jahre gezogen. Kurz die Regeln. An der Ampel für den Autoverkehr, an der auch wir Radfahrenden halten müssen, hängt ein Verkehrszeichen, das es auch bei uns in Deutschland gibt (Foto oben). Es zeigt einen Pfeil mit dem Wort "nur" und dem Fahrradzeichen darunter. In Österreich sieht es ähnlich aus. Darunter steh aber: "nach Halt". Denn - wie auch bei uns - muss man erst einmal anhalten und schauen, dass man niemandem in die Quere kommt, bevor man dann bei Rot nach rechts abbiegt. Im Wesentlichen kommt es beim Rechtsabbiegen (oder auch Geradeausfahren entlang eines Bordsteins) darauf an, dass man nicht in den Fußverkehr hineinfährt, der vor einem bei Grün quert, weil ja der Autoverkehr Rot hat und steht. Fast alle Ampelschaltungen an Kreuzungen sind so. 

5. Januar 2025

Radfahren darf man nicht verbieten

Wenn es für ein Fahrzeug keine Fahrerlaubnis braucht, wie fürs Fahrrad oder den E-Scooter, dann darf ein Gericht es einem Menschen nicht verbieten, auch wenn er oder sie es betrunken gefahren ist. 

Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Zwei Männer waren erwischt worden, wie sie unter Drogeneinfluss Rad bzw. E-Scooter fuhren. Führerscheine hatten sie nicht. Die zuständigen Behörden hatten daraufhin angeordnet, dass sie weder mit dem Fahrrad noch mit E-Scootern fahren dürften. Dagegen erhoben sie Widerspruch vor Gericht. Die Verwaltungsgerichte lehnten ihn ab, das Oberverwaltungsgericht befand aber dann, dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die Fahrerlaubnisverordnung gebe so ein Verbot nicht her. Zwar dürfe man das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen, wenn jemand als ungeeignet gilt, aber es sei nicht hinreichend definiert, nach welchen Kriterien man das tun solle. Außerdem hätten Fahrrad und E-Scooter in der Regel ein geringeres Gefährdungspotenzial als Autos. Ein allgemeines Verbot, Rad oder E-Scooter zu fahren, stelle daher einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsfreiheit der Betroffenen dar. 

Ähnliche Urteile hatten auch schon andere Oberverwaltungsgerichte in Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gefällt. 

Fahrt trotzdem nur drogenfrei. 

2. Januar 2025

Ein Rad-frei wäre doch wohl möglich

Die Liebenzeller Straße zwischen Wilhelmstraße und Daimlerstraße in Cannstatt ist für den Fahrverkehr gesperrt.

Blogleser Peter bemängelt, dass es für die Anwohnenden vorher keine Information gab. Und wäre eine Radfreigabe nicht möglich gewesen? Für Radfahrende ist sie keine ganz unwichtige Verbindung zwischen Cannstatter Altstadt (Einkaufen) und Wiesbadener Straße, die Fahrradstraße ist, Richtung Osten. Der Umweg über die Brunnen- und Daimlerstaße ist sehr, sehr weit und unzumutbar, auch weil es sich auf der Brunnenstraße zwischen eiligen Autofahrenden nicht nett radelt. Weshalb hier auch kaum Radfahrende unterwegs sind. Eine Umleitung ist auch nicht ausgeschildert. 

Im Baustellenkalender ist diese Sperrung nicht verzeichnet. Warum sie besteht, weiß ich nicht.