Viele alte Garagen sind mittlerweile zu klein für die heutige Autobreite und -länge. Also stehen die Fahrräder in der Garage und das Auto steht draußen am Straßenrand.
Gut oder schlecht? Eigentlich dürfen Garagen nicht zweckentfremdet werden, die Baugenehmigung galt einst nur für einen Autoabstellplatz. Und zwar, um den ruhenden Verkehr von der Straße wegzubringen. Darin anstelle eines Autos eine Werkstatt oder Fahrräder unterzubringen, ist verboten. Man darf nur zusätzlich zum Auto noch Fahrräder (oder Werkzeugkisten) reinstellen. Andererseits, was tun mit einer Garage, in die das Auto nicht reinpasst und wenn es sonst keine sicheren Fahrradabstellplätze gibt? Dann sind Fahrräder in so einer Garage ja eigentlich ganz gut untergebracht: wettergeschützt und diebstahlsicher. In eine Garage passen bequem fünf bis sechs Fahrräder hinein, und wenn man es geschickt anstellt und nicht an jedes Fahrrad täglich rankommen muss, an die zehn. Oder ein bis zwei Lastenräder und vier bis fünf weitere Räder, aber eben nur ein einziges Auto.






