Das ist auch in der Neuregelung der Eletrokleinstfahrzeuge-Verordnung, in der die E-Scooter den Fahrrädern gleichgestellt werden, verboten.
Auch wenn es die Stuttgarter Zeitung in diesem Artikel (Bezahlschranke) es zunächst anders und damit falsch dargestellt hat. Das wurde binnen weniger Stunden in eine Nicht-Aussage dazu korrigiert. Denn auch mit dem Fahrrad darf man grundsätzlich nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Man darf es nur, wenn ein Zusatzschild den Gehweg oder die Fußgängerzone für den Radverkehr freigibt. Und neuerdings dürfen jetzt auch E-Scooter dort gefahren werden. Das habe ich hier bereits dargelegt. Und sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, so wie Fahrräder auch, was schlichtweg unmöglich ist. und was sicher kein einziger E-Scooter-Fahrer länger als ein paar Meter durchhalten wird.
Die beiden E-Scooter auf dem Foto dürfen also auch künftig nicht durch die Fußgängerzone in der Stiftstraße (rund um die Königstraße) fahren, denn auch mit dem Fahrrad darf man das nicht.





