14. November 2025

Stutgart stellt fertig: Fahrradstaße

Jetzt ist die Fahrradstraße in der Burgstallstaße in Stuttgart Süd fertig markiert. Die Fahrbahn ist wunderbar glatt. Und alle Seitenstraßen haben Gehwegüberfahrten. 

Damit haben wir zwischen Charlottenplatz und Südheimer Platz mit einigen kurzen Unterbrechungen auf der Hauptradroute 1 nun fast 3,5 km Fahrradstraße. Es ist eine sehr viel genutzte Pendlerstrecke. Das würden wir auch anderen Stadtteilen, insbesondere dem Stuttgarter Osten, sehr wünschen. Wer die Hauptradroute 1 regelmäßig nutzen kann, hat das fast das große Los gezogen. 

12. November 2025

Die nicht regelkonforme Ampel

Am Bahnübergang vom Cannstatter Wasen Richtung Neckarpark steht diese Ampel. Es ist klar, dass sie die Menschen, die hier teils in Massen rüberwollen, nachdrücklich stoppen will, wenn eine Bahn kommt. 

Sie zeigt nur Rot, oben für Fußgänger:innen, unten für Radfahrende. Eine Grünphase ist nicht angelegt. Sie steht außerdem sowohl vor dem Übergang als auch dahinter.  Fußgängerampeln müssen immer hinter dem Übergang stehen. Ampeln für den Radverkehr stehen an der Haltelinie, also vor der Querung, es sei denn sie zeigen auf der Streuscheibe sowohl das Fußgängerzeichen als auch das Fahrradsymbol. Dann stehen sie hinter der Querung. (Nur der Radverkehr kennt diese Varianz der Ampeln.) 

Diese Sorte Ampel, die wir hier sehen, gibt es eigentlich nicht. Für den Autoverkehr kennen wir Zweiphasenampeln (Schwarzampeln), die nur Rot und für den Übergang zu Rot Gelb zeigen. Eine grüne Streuscheibe haben sie nicht. Wenn man fahren darf, sind die beiden Streuscheiben schwarz. Es ist als gäbe es dann dort keine Ampel, und der Autoverkehr muss sich entsprechend vorsichtig verhalten. Er darf nicht darauf vertrauen, dass er freie Bahn hat. Bei der Abbiegung von der B14 über unseren Radweg an der Planie steht so eine Ampel (Foto unten). Man stellt sie dann auf, wenn der Autoverkehr nur einen Bahnübergang oder einen Radfahrstreifen kreuzt. Eine Schwarzampel steht auch an der Ausfahrt Steinstraße auf die chaotische Kreuzung am Tagblattturm, wo die Hauptradroute 1 langgeht. Das heißt, Autofahrende bekommen da nie Grün, dürfen also nicht durchstarten und darauf vertrauen, dass auf der Fahrbahn alles frei ist. Das ist durchaus sinnvoll. 

Schwarzampeln für den Fußverkehr sind allerdings nicht bekannt. Für den Radverkehr auch nicht.

10. November 2025

Einfach verbieten, was durch den Autoverkehr gefährdet wird?

Verbieten wir doch einfach denen, die besonders oft Opfer des Autoverkehrs werden, die Teilnahme am Straßenverkehr.

Das ist die Konsequenz aus Überlegungen, die in Frankfurt angestellt werden, Nachtfahrten von E-Scootern zu verbieten, weil sie besonders oft in Crashs mit Autos verwickelt sind. Diesen Zusammenhang stellt jedenfalls die Frankfurter Neue Presse her. In Frankfurt hatte im Juli ein Autofahrer unter Drogen zwei 23-jährige Zwillinge, die "verbotenerweise zu zweit auf einem S-Scooter fuhren", mit seinem Auto getötet. Wobei auch das Fahren unter Drogen und das Töten von anderen mit dem Auto verboten ist, was aber der Zeitungsbericht nicht so klar herausstellt. 

Nun werden auch Menschen zu Fuß oft Opfer von Autofahrenden, die nichts sehen und nichts sehen wollen. Also müssten wir auch das zu Fuß Gehen verbieten, insbesondere nachts, wo sie auf Gehwegen kaum sichtbar sind, wenn sie schwarze Kleidung tragen. Nur zum Schutz der Fußgänger:innen natürlich. Übrigens auch das Motorradfahren. Und natürlich das Radfahren. Und überhaupt alles, was bei Autofahrenden das Risiko erhöht, alkoholisiert, unter Drogen oder im Tran, unaufmerksam, abgelenkt oder zu schnell fahrend Mitmenschen, die nicht in Autos sitzen, das Leben zu nehmen. 

8. November 2025

Die strukturelle Aufforderung zum Regelverstoß

Man behauptet ja gern, Radfahrende hielten sich an keine Regeln. Tatsächlich aber enthält unser System der Verkehrswege für Radfahrende eine faktische Aufforderung, sich nicht an die geltende Verkehrsregel zu halten. 

Würden sich Radfahrende an die Regel halten, würde unser Radverkehrssystem in sich zusammenfallen, da die als "Radwege" ausgewiesenen Strecken Luftnummern wären, weil unbefahrbar. 

Es geht - ihr ahnt es schon - um Gehwege, die fürs Radfahren freigegeben sind. In Stuttgart sind es rund 150 km - die die Stadt zu den Radverkehrsanlagen mit einer Gesamtlänge von 360 km zählt. Sie sind auch oft mit den Bodenmarkierungen "RadNETZ" versehen, also offizielle Radrouten des Landes. Auch sehr viele Schulradwege sind auf freigegebene Gehwege gelegt, und es wird selbstverständlich erwartet, dass die Leute auch genau dort radeln, denn an den Einmündungen von Seitenstraßen sind die Radfurten (teils rot) markiert. Man muss zwar nicht auf solchen Gehwegen radeln, man darf auch die Fahrbahn nehmen. Die aber ist meist zu eng, von zu vielen Autos befahren und unangenehm, stressig bis gefährlich. Zu viele Autolenker:innen ärgern sich dort über Radfahrende und hupen. Genau deshalb erlaubt die Stadt ja das Radeln auf dem Gehweg. Sie fordert uns sogar direkt dazu auf, indem sie Radstreifen von Fahrbahnen direkt auf Gehwege führt (Foto 2). Und für einige Radstrecken gibt es auch gar keine Alternative über eine parallele Fahrbahn. 

Auf diesen freigegebenen Gehwegen gilt jedoch immer Schrittgeschwindigkeit, und dies ist schlichtweg nicht einzuhalten. Es ist nicht möglich, über Kilometer mit dem Fahrrad nicht schneller zu fahren, als Fußgänger:innen gehen. 

6. November 2025

Radfahrstreifen Hohenstaufenstraße ist fertig

Nach etlichen Jahren Planung ist der Radfahrstreifen vom Marienplatz die Hohenstaufenstraße hoch fertig. 

Der Verkehr (Auto und Rad) fließt wieder in beide Richtungen. Jetzt radelt es sich hier bei angenehmerer Steigung als auf der Silberburgstraße vom Marienplatz direkt hoch Richtung Stuttgart-West auf einem Streifen, der gerade mal breit genug ist, damit wir uns nicht fürchten, wenn ein Bus von hinten kommt. Der Passierabstand des Busses ist zwar nicht unbedingt weiträumig, aber wir haben rechts keine geparkten Autos, was uns Raum gibt. 

Für diesen Radfahrstreifen sind viele Parkplätze bergauf weggefallen. Eine Gefahrenstelle ist hier noch die Ein- und Ausfahrt zur Brauerei, bei der Lkw den Radstreifen queren. Und an der Bushaltestelle ist der Streifen unterbrochen, und wir müssen gegebenenfalls anhalten. Dass Autofahrende auch hier Mühe haben, unseren Radfahrnstreifen zu respektieren, sieht auf dem Foto.  Die Strecke wurde vor der Baustelle viel beradelt, sie wird sicher jetzt wieder gut angenommen werden.  Ich finde die Hochfahrt angenehm, vor allem verglichen mit dem Zustand vorher. Ich habe keine geparkten Autos rechts neben mir und keine Autofahrer hinter mir, die sich nur ungern an mein Tempo anpassen wollen. 

Bergab endet der Radfahrstreifen nach der Möhringer Straße und wir rollen auf der Fahrbahn Richtung runter Marienplatz. Auf ihr sind Radzeichen aufgebracht, die allen zeigen, dass hier Radverkehr herrscht. Der Überholdruck bei den Autofahrenden ist bergab geringer, weil Fahrräder dann schneller fahren, aber es ist nicht auszuschließen, dass Einzelne überholen. 

4. November 2025

Für Radler lebensgefährliches Urteil zum Rechtsfahrgebot

Kreisel Kernerplatz, Stuttgart
In Lübeck gibt es gefährliche Kreisverkehre mit Schutzstreifen.  Ein Gericht hat unlängst eine lebensgefährliche Entscheidung verkündet. 

Der Kreisverkehr Lindenteller in Lübeck gilt sogar als gefährlichster Knotenpunkt von ganz Deutschland, wie die ARD Reportage eindrücklich zeigt. 

Auf einem dieser Lübecker Kreisverkehre kam es zu einem Zusammenstoß von Fahrrad und Auto. Die Situation: Ein Radfahrer fuhr auf dem Radstreifen im Kreisverkehr. Ein Autofahrer wollte einfahren und fuhr auch ein, musste aber sogleich bremsen, weil Autos im Kreisel standen. Er kam so zum Stehen, dass sein Heck noch in den Radstreifen hineinragte. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, fuhr ins Heck des Autos und beschädigte es mit seinem vorderen Gepäckträger. Der Autofahrer wollte von dem Radfahrer den vollen Schaden ersetzt haben und klagte. Das Gericht entschied, der Autofahrer habe die Regeln verletzt, als er einfuhr, ohne sicherzustellen, dass der vorfahrtsberechtigte Radfahrer fahren konnte (Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorrang). Allerdings sei der Radfahrer zu weit links auf seinem Radstreifen gefahren. Wäre er äußerst rechts auf dem Radstreifen gefahren, dann wäre er an dem Auto vorbeigekommen. Es sprach dem Radfahrer deshalb eine Teilschuld von 35 Prozent zu. Denn, so das Landgericht, wie alle Fahrzeuge muss auch ein Fahrrad auf seiner Spur so weit rechts wie möglich gefahren werden. Das gehe aus der Straßenverkehrsordnung Paragraf 2, Absatz 2 hervor. Diese Entscheidung bringt Radfahrende prinzipiell in Lebensgefahr. 

2. November 2025

Stärkere Kontrollen machen den Straßenverkehr sicherer

Viele wünschen sich stärkere Kontrollen im Straßenverkehr. Die meisten dürften aber selbst nicht erwischt werden wollen. 

Das gilt sicherlich auch für uns Radfahrende. Wobei von uns für den Autoverkehr eine sehr viel geringere Gefahr ausgeht als umgekehrt. Und auch für den Fußverkehr sind wir erheblich weniger gefährlich. Es sind Autofahrende, die hauptsächlich im Straßenverkehr Menschen verletzen und töten. Der Autoverkehr ist schnell und bewegt tonnenschwere Fahrzeuge. Autofahrende sollten sich deshalb an die Regeln halten: vor allem an Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Handyverbot am Steuer. Zu schnelles Autofahren und Ablenkung sind die häufigsten Unfallursachen mit teils schwersten Folgen für andere, vor allem Menschen zu Fuß und auf Fahrrädern. 

Die Mehrheit der Deutschen, die Auto fahren, wünscht sich sogar selbst stärkere Kontrollen.