Immer wieder stehen dunkle Limousinen unter dem Dach an der Oper gegenüber dem Parkplatz am Landtag. Ihre Fahrer sitzen drin und warten.
Manchmal sind es so viele, dass für sie der Platz gar nicht zu reichen scheint. Ich habe bereits darüber geschrieben und mich ein zweites Mal gefragt, ob für Dienstwagen andere Verkehrsregeln gelten. Sie stehen nämlich auf dem Geh-/Radweg, als der dieser Bereich ausgeschildert ist. Weder auf Gehwegen, noch auf Radwegen dürfen Autos stehen. An einem Samstag kam ich mit dem Fahrrad wieder einmal mittags dort vorbei und sah zwei Autos unterm Dach stehen. Ich bin zu einem der Fahrer hingegangen und habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass auf einer verbotenen Fläche steht. Er fand, das gelte nicht für ihn, er habe eine Sondergenehmigung. Ich bat ihn, mir diese Sondergenehmigung zu zeigen. Das konnte er nicht und verwies mich an die Landtagsverwaltung. Die könne mir das bestätigen.
Also wandte ich mich per Mail an die Landtagsverwaltung und bat darum, dass man mir die Existenz einer solchen Sondergenehmigung bestätige und mir die Rechtsgrundlage dafür erläutere. Dass der Fahrer sich geirrt hatte, kam mir gar nicht in den Sinn. Das aber geht aus der Antwort der Landtagsverwaltung hervor. Darin steht, dass "die Landesverwaltung keine solche Sondergenehmigung ausstellt", nur die Polizei habe "aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgaben die Berechtigung dort Fahrzeuge abzustellen". Man werde erneut auf die betroffenen Einrichtungen zugehen und auf das Parkverbot hinweisen.Damit ist das geklärt. Die Fahrer, die ihre Autos außerhalb des Autoparkplatzes am Landtag auf dem Rad- und Gehweg an der Oper abstehen, tun das widerrechtlich und ohne jegliche Genehmigung, auch dann, wenn sie darin sitzen bleiben. Leider haben Radfahrende schon die Erfahrung gemacht, dass die Polizei, die ja manchmal am Landtag anwesend ist, nicht tätig wird, wenn man sie auf diese Falschparker hinweist. Und zwar mit dem Argument, sie sei für den ruhenden Verkehr nicht zuständig, man solle sich an die Stadt oder an den Landtag wenden. Die Stadt Stuttgart erklärte sich in einer Antwort auf eine Gelbe Karte übrigens für nicht zuständig, weil das Gelände "kein öffentlich gewidmeter Verkehrsraum" ist, sondern dem Land gehört. Nur der Grundstückseigentümer könne da tätig werden.
Mal sehen wie lange das Spiel noch so geht.
Ich habe da eine revolutionäre Idee für unser Rechtssystem:
AntwortenLöschenGesetze und Vorschriften gelten nicht nur für manche oder die meisten, sondern für ALLE!
Thomas
Auch für dumme Volksverhetzer gelten die Gesetze und Vorschriften.
LöschenWenn diese es wirklich so ernst meinen würden, dann sollten diese sich aus Ihrer dunklen Lücke direkt in die nächste Polizeidienststelle begeben und sich schlicht selbst anzeigen.
Wenn ich mich mit einem privaten Auto dahin stelle, würden die Uniformierten den selben Spruch ablassen von wegen Zuständigkeit?
AntwortenLöschenSo lange es keine Konsequenzen gibt und man/frau mit Fehlverhalten durchkommt, gibt es keinen Anlass zur Veränderung/Besserung.
Vielen Dank Frau Lehmann für den Einsatz!
Ja, Gesetze und Pflichten für alle … war da nicht was mit Napoleon und 1984…?
Gruss,
Martin
Es gibt einen Erlass des Ba-Wü Verkehrsministeriums, auf den mich gerade jemand aufmerksam gemacht hat, der der Polizei keinen Handlungspielraum einräumt. Sie muss handeln bei Parken auf Radwegen. https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Regelwerke/2020_Erlass_zu_Ueberwachung_Sanktionierung_von_Ordnungswidrigkeiten_im_ruhenden_Verkehr.pdf
LöschenWas hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Nichts...ganz genau nichts. Sinnvoll argumentieren geht anders...aber ich denke, das wollen Sie auch gar nicht. Schönen Sonntag noch.
AntwortenLöschenDer Kommentar bezieht sich auf den von MTR.
LöschenIch habe die nicht sachdienlichen Kommentare gelöscht und werde sie weiterhin löschen. Bitte beim Thema bleiben, Über die Verkehrsverstöße durch Radfahrende könnt ihr euch bei künftigen Posts aufregen. Hier geht es aber nicht darum. Sondern ums Parken auf Rad- und Gehwegen.
AntwortenLöschenWoraus liest Du beim Erlass heraus, das die Landespolizei tätig werden muss. Der Erlass richtet sich an die Straßenverkehrsbehörden der Stadt. Zwei Paar Stiefel.
AntwortenLöschenHallo Christine,
AntwortenLöschenkönntest du noch den Post von 1. Juni 2025 um 23:26 löschen - danke!
Viele Grüße
Kai
Die Angelegenheit passt zu meinen Erfahrungen in Tübingen: Neulich bei einer Begehung mit dem Ordnungsamt in einem Wohngebiet wurde gefragt, wieso das Ordnungsamt nichts gegen Falschparker unternimmt, obwohl ganz eindeutig "Parken nur in markieren Bereichen" beschildert ist. Antwort vom Ordnungsamt: Das Muster der Pflastersteine könne eventuell als Parkmarkieren verstanden werden - daher könne man nichts tun.
AntwortenLöschenFazit: Man hört von den Verwaltungen hunderte Ausreden über Jahre wieso man angeblich nicht gegen Falschparker vorgehen kann. Aber nicht eine einzige Idee wie man das Problem lösen kann.
Meistens wird man als anfragender Bürger sogar noch gebeten einen Vorschlag zu machen - da frage ich mich, wofür man die Leute in der Verwaltung überhaupt noch bezahlt, wenn die genau so wenig Fachkenntnis haben wie jedermann/frau...
Lieber Alfons, vielleicht wäre es gut gewesen, wenn du den Kommentar, den ich löschen soll und gelöscht habe, nicht noch zitiert hättest, denn nun stehen die Worte doch wieder in der Kommentarspalte, oder ich lösche deinen Kommentar auch noch. In so einem Fall wäre vielleicht eine schnelle Mail an mich besser, die Mailadresse findet man ja im Kontakt-Reiter.
AntwortenLöschenIn Düsseldorf haben wir mit der CDU ein ähnliches Problem vor der Oper.
AntwortenLöschenEs wirkt. Heute parkten sie alle auf dem Parkplatz. Zumindest fast.
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