20. November 2024

Gruselige alte Radfahrstreifen

Entlang der Möhringer Landstraße in Vaihingen gibt es Radfahrstreifen. Wenn man bedenkt, dass diese Straße früher eine vierspurige Rasestrecke war, erscheint das als Vorteil. 

Dieser Abschnitt der Möhringer Landstraße war einst mein Schulweg. Da galt 50 km/h, aber die Autos  wurden schneller gefahren. Mit den Rädern fuhren wir durch die parallelen Nebenstraßen. Diese Radfahrstreifen sind zwanzig Jahre alt. Auf den Luftbildern der Stadt sieht man sie schon 2006. Damals wurden sie so angelegt und erschienen als Erleichterung. Radelt man sie heute, kriegt man das Gruseln. Die Situation ist beengt. Rechts parken Autos und links heizen die Autofahrenden vorbei (wenn auch nicht schneller als 50 km/h), ohne den erforderlichen Überholabstand einzuhalten. Sie kommen gar nicht auf die Idee, haben wir doch den breiten Radwegstrich zwischen uns. Es ist nicht angenehm, hier zu radeln. Das mag auch ein Grund sein, warum der Radstreifen nicht sonderlich beradelt wird. Man schlägt sich mit dem Rad lieber durch die Nebenstraßen. Dabei ist es die direkte Verbindung zwischen Vaihingen und Möhringen, die man radeln kann, wenn man sich nicht auskennt. 

Allerdings enden die Radstreifen am Ortstausgang von Vaihingen und man schlingert nach Möhringen auf freigegebenen Gehwegen und kurzen Radstreifenabschnitten, und schließlich werden Radfahrende durch das Gewinkel der Möhringer Altstadt geleitet, um sie von der Hauptstraße wegzubringen. 

5 Kommentare:

  1. Radfahrstreifen sind kein Teil der Fahrbahn, sondern sonstige Straßenteile. Deshalb sind die vorbeifahrenden Kfz auch keine Überholer, die einen vorgeschriebenen Überholabstand einzuhalten haben, da es sich um keine Überholgänge handelt.

    Peter Viehrig

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    1. Ganz so einfach ist es nicht. Ich habe die Frage bereits in einem Blogbeitrag diskutiert. Wenn überholt wird (und das ist hier der Fall), dann gilt der Überholabstand so ein Rechtsgutachten: Siehe hier: https://dasfahrradblog.blogspot.com/2020/08/gilt-der-uberholabstand-auch-bei.html

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    2. siehe https://www.udv.de/resource/blob/79540/bd421281d32d465c0149ff3c52165cb7/34-rechtsgutachten-markierte-radverkehrsanlagen-data.pdf
      Thomas

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    3. und auch
      https://hamburg.adfc.de/artikel/faq-radfahrstreifen
      Thomas

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  2. Das Traurige ist, dass auch bei den neuen Radstreifen kein vernünftiger Abstand von den parkenden KFZ markiert ist. Entweder sind die Fahrzeuge so breit, dass sie nicht auf dem Parkplatz abgestellt werden können oder man parkt halt mit den linken Rädern schon auf der rechten Radwegbegrenzung und auf das Dooring kann man dann nur warten. Wenn man als Radie versucht einen vernünftigen Abstand zu halten, wird man bedrängt und die Polizei meint (Zitat), dass 80 cm Abstand von den parkenden Autos zu halten eine Provokation sei. Lieber keine Radstreifen als solch ein Murks wie hier schön dargestellt (und an x-anderen Stellen in der Stadt).

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