In Oberhaching hat man in einem Wald eine Geradausstrecke asphaltiert und als Radschnellweg ausgewiesen, jedenfalls an einigen Stellen. Er wird gern und viel genutzt, auch von vielen Rennrädern. Zoff gibt es von Anfang an.
Er ist absichtlich so schlecht geplant, dass er an einem Biergaren vorbeiführt, wo die Parkplätze auf der anderen Straßenseite liegen und deshalb Menschen zu Fuß rüberschusseln. Ein hausgemachtes Problem, weil man dachte, die Radler sollten dich am Biergarten entlanggeführt werden, damit sie einkehren. Ich habe über die Posse schon mal geschrieben. Wobei die Bilder, die die Süddeutsche Zeitung zeigt (siehe Foto oben), kein höheres Radverkehrsaufkommen zeigt als wir beispielsweise an einem schönen Samstag im Schlossgarten haben. Mich beeindruckt die Situation nicht, das können wir alles in Stuttgart schon lange. Und dass ein extra asphalttierter schnur gerader Weg durch den Wald für Radfahrende auch von Radfahrenden genutzt wird, gern und häufig, sollte ja nicht erstaunen. Was man halt vom Autoverkehr nicht kennt: Im Radverkehr gibt es immer unterschiedliche Geschwindigkeiten je nach Radtyp und Radfahrtyp (Normalrad, Rennrad, Pedelec, Familienausflug oder Rennradgruppe).
Für alle - auch Radfahrende - ist am Biergarten Tempo 10 angeordnet, und Bodenschwellen sollen die Radler rabiat runterbremsen. Vermutlich beschleunigen sie nach den Schwellen wieder, jedenfalls werden vor allem die Rennradler:innen als zu schnell empfunden. Und darüber beschweren sich auch viele, was die Süddeutsche Zeitung dankbar aufnimmt. Der Bürgermeiser ist genervt und fantasiert in der Zeitung, dass man den "radenden Radlern" zu Strafe dann halt mal das Fahrrad wegnimmt.
Das ist durch kein Recht gedeckt. Blitzer für Radfahrende aufstellen, erfahren wir im SZ-Artikel, geht nicht, weil Blitzer derzeit nur für Kraftfahrzeuge zugelassen sind. Natürlich haben Fahrräder auch keine Nummernschilder. Aber selbst, wenn sie sie hätten, wären sie hinten (so wie bei Motorrädern auch), und ein Gesicht müsste auf dem Foto schon erkennbar sein, sonst könnte der Besitzer des Fahrrads sagen, er sei nicht gefahren (das machen Autofahrer auch gern, wenn ihr Gesicht nicht erkennbar ist). Die Polizei könnte sich aber hinstellen, messen und ein paar Meter weiter die Radler:innen, die zu schnell sind, rausziehen.
Da zu schnelles Radeln in der StVO nicht vorgesehen ist, ist allerdings völlig unklar, was dem Radler passiert, der mit 30 km/h in einer 10-Zone erwischt wird. Im Bußgeldkatalog ist dazu nichts aufgeführt. Auch wenn Fahrräder keinen Tacho haben müssen, also die genaue Geschwindigkeit nicht bestimmt werden kann, wissen routinierte Radfahrende natürlich ungefähr, wie schnell sie sind. Und 10 km/h ist ja echt langsam. Andere Regelverstöße wiederum sind klar definiert Andere Regelverstöße wiederum sind klar definiert: 30 Euro werden fällig, wenn man in einer freigegeben Fußgängerzone oder auf einem freigegebenen Gehweg schneller als Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) radelt, aber nur, wenn man dabei andere gefährdet. Und das ist ziemlich subjektiv. Außerdem ist die Straße an dem Biergarten keine Fußgängerzone. Wobei die Oberhachinger dazu fähig sind, hier Fußgängerzeichen aufzustellen. Das haben sie an anderer Stelle bereits gemacht. Nützen würde es auch nichts. Denn Schrittgeschwindkigkeit fahren geht nicht.
Ich habe in meinem ersten Artikel über die Situation dort mal die Perspektive gewechselt und in dem Originalpressetext die Wörter" Fahrrad "und "Radfahrer" durch "Auto" und "Autofahrer" ersetzt, um deutlich zu machen, dass wir uns über das Verhalten von Radfahrenden viel heftiger aufregen als über das gleiche Verhalten von Autofahrenden. Die Süddeutsche Zeitung macht im zweiten Teil ihres Artikels etwas ähnliches, um den Ruf der Rennradfahrer zu retten. Autofahrende blockieren massenhaft Straßen im Ausflugsverkehr und gefährden andere. Radfahren ist harmlos verglichen damit.
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