26. Juni 2026

Es ist passiert: Polizei kontrolliert Schrittgeschwiindigkeit

Die Verkehrspolizei hat entdeckt, dass man auf fürs Radfahren freigegebenen Gehwegen wunderbar Radfahrende beim Regelverstoß erwischen kann. 

Ich habe immer davor gewarnt, dass die Polizei auf freigegebenen Gehwegen die Schrittgeschwindigkeit durchsetzt, denn die Stadt Stuttgart lotst uns auf 140 km über Gehwege, die fürs Rad freigeben sind, und nicht immer haben Radfahrende die Wahl, auf der Fahrbahn zu radeln. Schüler:innen will man offensichtlich ohnehin auch gar nicht auf Fahrbahnen haben. Da Schrittgeschwindigkeit mit dem Rad nur auf ein paar Metern gefahren werden kann, nicht aber über mehrere hundert Meter, sind wir allesamt - ausnahmslos alle - auf solchen Wegen regelwidrig unterwegs, nämlich immer zu schnell, und können immer und jederzeit von der Polizei mit einem Verwarngeld von 15 Euro belegt werden, bei Gefährdung oder Behinderung von Fußgänger:innen mit 30 Euro. 

Am Donnerstag, dem 18. Juni kontrollierte die Polizei nun also in Feuerbach, Weilimdorf, Hausen und Giebel den Rad-, E-Scooter- und Autoverkehr. In der Heilbronner Straße, so lesen wir in der Pressemeldung der Polizei (inzwischen korrigiert auf die tatsächliche Straße, siehe Nachtrag unten), auf Höhe Friedrichswahl stellten die Beamten am Morgen zahlreiche Radfahrer (Radfahrerinnen waren wohl nicht darunter oder vielleicht doch) fest, die schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit fuhren (diese Angabe war falsch, siehe unten.) 

Leider kann ich nur vermuten, wo das genau war. Aber zwischen der Ampel stadtauswärts über die Auffahrt zum Ohr und dem Radfahrstreifen auf der Ludwigsburger Straße wird man über einen freigegebenen Gehweg geführt. Ein Absprung au die Fahrbahn ist nicht vorgesehen. Richtung Stadtmitte darf man mit dem Rad dem Autostau nach dem Ende der gemeinsamen Rad- und Busspur an der Abfahrt von der Friedrichswahl auf den Gehweg ausweichen und zur Fußgänger- und Radampel vor fahren. (Muss man natürlich nicht tun, aber dann steht man halt zu Haupverkehrszeiten mit dem Rad im Stau.) Beides sind keine kurzen Strecken. Es ist völlig ausgeschlossen, dass man sie durchgängig mit 7 km/h radelt.

Derzeit sind sehr viele Gehwege, die fürs Radfahren freigeben sind (Schrittgeschwindigkeit!, siehe Karte, dort oben links auf Ausführen klicken) auch Teil des mit Wegweisern ausgestatteten Radwegnetzes von Stuttgart. Zum Breispiel hier der Neckardamm beim Mühlsteg auf der Seite des Kraftwerks Münster.  Der Belag wurde nicht nur neu und herrlich glatt gemacht, so als wolle man Radfahrenden etwas Gutes tun, es erscheint auch optisch klar, dass diese Strecke ein Radweg ist. Aber sie ist halt eben nur ein freigegebener Gehweg (so wie der Neckardamm auf der anderen Seite auch). Theoretisch könnten alle Radfahrenden, die Richtung Münster schneller als 7 km/h fahren wollen, auf den Radfahrstreifen auf der parallelen Neckartalstraße verwiesen werden. Aber das ist ja kein wirklichkeitsnahes Argument, wenn genau dieser Dammweg mit einem Wegweiser für den Radverkehr ausgestattet ist.

Nachtrag, 28. Juni 26: Inzwischen hat die Polizei den Ort der Kontrolle von Schrittgeschwindigkeit
korrigiert. Anders als in der Polizeimeldung erwähnt, fand sie auf dem freigegebenen Gehweg in Weilimdorf in der Pfortzheimer Straße auf Höhe der Mathildenstraße statt. Dort geht ein nicht benutzungspflichtiger stark markierte Radweg nach der Querstraße in einen Gehweg mit Radfreigabe über.  Die Markierungen auf der Einmündung der Querstraße zwingen Radfahrende förmlich, auf dem Gehweg zu bleiben.
Der andere Ort ändert jedoch nichts daran, diese Art und Weise, Radfahrende auf freigegebene Gehwege zu schleusen unfair ist. 

Wenn die Polizei in Stuttgart nun tatsächlich beginnt, Radfahrende auf diesen 140 km Gehwegen mit Radfreigabe zu kontrollieren, dann muss die Stadt Stuttgart sofort Abhilfe schaffen.  

Dann können diese Strecken nicht mehr Teil des Radwegenetzes sein. Die Stadt muss uns (vor allem auch den Schüler:innen) sichere Alternativen zur Verfügung zu stellen. Oder sämtliche fürs Rad freigegebenen Gehwege,  die per markierten Radfahrstreifen über Einmündungen von Nebenstraßen hinweg verbunden sind und wie Radwege aussehen (aber keine sind), müssen zügig als nicht benutzungspflichtige Radwege ausgeschildert werden. Das geht mit dem weißen Rechteckschild, auf dem "Rad frei" steht, jedoch ohne das blaue Fußgängerschild darüber (siehe Foto unten). Für Fußgänger:innen ändert sich dadurch nichts, denn es wird ja auch jetzt schon immer schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren. 

Außerdem, so meine ich, muss die Ordnungsbehörde der Stadt mit der Polizei sprechen und sie bitten, die Schrittgeschwindigkeit nicht durchzusetzen, bis Abhilfe geschaffen wurde, vor allem auf solchen freigegebenen Gehwegen, die man nicht auf eine Fahrbahn verlassen kann. Das Argument, Regel ist Regel und muss durchgesetzt werden, ist mir sympathisch, aber bei auf Gehwegen abgestellten Motorrädern wird die Parkverbotsregel auf Gehwegen seit Jahren in Stuttgart schon nicht durchgesetzt. Es geht also. 

Aus gegebenem Anlass: Ich habe die Kommentarfunktion auf "Moderation" gestellt. Dies ist eine Internetseite für Radfahrende, wo wir durchaus kritisch und kontrovers miteinander über Probleme für den Radverkehr diskutieren, genauso wie über die Probleme, die der Radverkehr beispielsweise den Fußgänger:innen bereitet, so wie am 16. Juni. Solche Argumente wie "Regeln gelten für alle" als Vorwurf an Radfahrende, sie würden für sich in Anspruch nehmen, alles zu dürfen, helfen uns nicht bei der Frage, ob die Radinfrastruktur überhaupt befahrbar ist und wie sie verbessert werden kann, damit sie regelkonform befahrbar ist. Und genau darum geht es in meinem Blog. Autofahrende verletzen übrigens ebenso häufig Regeln wie Radfahrende und am häufigsten sind das Geschwindigkeitsverstöße und Ablenkung durchs Handy. Das stellt für alle, die nicht in Autos sitzen - für Radfahrende und Fußgänger:innen - eine tödliche Gefahr dar. Radverkehr auf Gehwegen tut das nicht. 


18 Kommentare:

  1. Uff, sehr, sehr schwierig. Was mich daran stört, ist die 'politische Färbung' dahinter. Das solche Kontrollen ausgerechnet in Stuttgart stattfinden, verwundert mich daher nicht. Jedoch ergeben sie juristisch keinen Sinn. Ob Polizeipräsident Eisenbraun und seine Truppe das bedacht haben? Die Kontrolle taugt jetzt nun als Musterfall/Musterprozess: Beim Auto kündigt man solche Schwerpunktkontrollen wochenlang an. Ohne Tachopflicht kann niemand gerichtsfest 4–7 km/h einhalten. Die Polizei misst laserexakt (oder Augenscheinnahme?), der Radfahrer hat kein Gegeninstrument. Zwangsführung auf „Rad frei“-Gehwegen macht die Norm faktisch unerfüllbar. Das ist ein klassischer Fall für Übermaßverbot und Unverhältnismäßigkeit. Anfrage an das PP ist raus. Kannst Du einen Aufruf starten, das sich Betroffene bei Dir melden?

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  2. In der Pressemitteilung der Polizei steht, dass Radfahrer "darauf hingewiesen wurden", während Autofahrer "mit einem Bußgeld rechnen müssen". Anhand der Meldung lese ich also nicht heraus, dass an Radfahrer Strafen verteilt wurden. Habe ich was übersehen?

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  3. Das schaut aus wie eine Kampagne die dann von Aktionen mit gebührenpflichtigen Verwarnungen gefolgt wird. Das Geschmäckle ist halt, dass wahrscheinlich Ort und Zeit so gewählt werden, dass keine oder sehr wenige Radfahrer auf den Wegen unterwegs sind. Denn genau dann ist die Wahrscheinlichkeit halt hoch, dass Radfahrer auf den Abschnitten ohne Fußgänger so schnell sind, dass sie wissen müssen dass sie schneller als Schritttempo sind. In der Münchner Fußgängerzone wurde ein Radfahrer der das Rad als Roller nutzte verwarnt und ist vor Gericht mit dem Einspruch gescheitert. Ein Argument war, dass er deutlich schneller war als die anderen Fußgänger in der Fußgängerzone. Das halte ich für ein ziemlich schräges Urteil, da ich als Fußgänger auf dem Weg zum Bus normalerweise deutlich schneller bin als 99,9% derer die flanierend durch eine Einkaufsstraße schlendern.
    Das Urteil zeigt aber, dass man Radfahrern abverlangt Schritttempo so weil abzuschätzen dass eine Überschreitung sanktioniert werden kann.

    Bei uns in München werden Radfahrerkontrollen auch immer dort durchgeführt wo viele Verstöße stattfinden, nicht dort wo Verstöße zu Konflikten oder sogar Unfällen führen. Falsche Radwegbenutzung wird dort kontrolliert wo man sich mit 50m in die falsche Richtung einen Umweg von mehreren 100m + zwei mal die Querung einer mindestens 4 streifig ausgebauten Straße spart. Der Unfallatlas zeigt dort keine Häufung von Unfällen wegen falscher Radwegbenutzung. Aber da erwischt man halt immer böse Radler, die dann manchmal noch dumm genug sind "sich uneinsichtig" zu zeigen.
    Wenn das gleiche in Stuttgart mit den freigegebenen Fußwegen stattfindet, dann erscheinen Radfahrer mal wieder als die maximalen Verkehrssünder.
    Wer ist in Stuttgart eigentlich für die Polizei und deren Aktionen verantwortlich, das hat ja erstmal nichts mit den politischen Mehrheiten im Stadtrat zu tun.
    Konsequent wäre es auf den betroffenen Strecken in größeren und kleinen Gruppen mit geringer Geschwindigkeit auf der Fahrbahn zu fahren, völlig legal.




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    1. ... natürlich meinte ich dort wo keine Fußgänger unterwegs sind,

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  4. Leider greift der Artikel überwiegend die Teile der Polizeimeldung heraus, die zur Erzählung einer „Anti-Radfahrer-Kontrolle“ passen. Und nur weil andere Verstöße, etwa das Parken von Motorrädern auf Gehwegen, möglicherweise nicht konsequent verfolgt werden, wird der „eigene“ Regelverstoß dadurch nicht richtiger. Zweimal Unrecht ergibt kein Recht.

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    1. Moin, naja ich würde insofern mitgehen, dass solange die Motorräder niemand behindern oder Platz wegnehmen ich das nicht so eng sehen würde. Ich bin aber auch Fahrrad und Motorrad Fahrer ;) gegenseitige Rücksichtnahme ist das wichtigste.

      Hier geht es aber hauptsächlich um ein Infrastruktur Problem, schlechte Wege führen quasi zu den Verstößen was eher die schlechte oder altmodisch kfz zentrierte Planung zeigt als die geringe StVO treue der Fahrrad Menschen. Es ist eine strukturell, behindernde Infrastruktur

      LG
      Krutor

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  5. Liebe Anonyma (oder Anonymus), mir scheint, du hast den Artikel nicht genau gelesen oder zumindest nicht mit dem Willen, zu verstehen, worum es geht. Wenn ich kaum eine Alternative zum erlaubten Gehweghabe und es unmöglich ist über hunderte von Metern Schrittgeschwindigkeit zu fahren, dann ist das ein Dilemma für Radfahrende, das sie kaum lösen können. Es ist als würde man Autobahnen durch zwanzig Kilometer lange Tempo 30-Strecken unterbrechen und den Autofahrenden sagen, dann fahr halt Landstraße, wenn dir das nicht passt.

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    1. Ich glaube nicht, dass es an fehlendem Verständnis oder fehlendem Willen liegt. Mein Einwand bezog sich auf die aus meiner Sicht selektive Wiedergabe der Polizeimeldung.

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    2. Ein erstaunlich passender Vergleich:
      Mehrere hundert Meter mit Schrittgeschwindigkeit gegenüber 20 km mit Tempo 30.

      300 m bei 7 km/h: ca. 2:34 Minuten
      500 m bei 7 km/h: ca. 4:17 Minuten
      1 km bei 7 km/h: ca. 8:34 Minuten

      gegenüber

      20 km bei 30 km/h: ca. 40 Minuten

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    3. Lieber Anonym,
      man merkt, dass Sie nicht radfahren können und in Physik kaum auf Grundkenntnisse kommen. Deshalb kurz für Sie erklärt:
      Schrittgeschwindigkeit ist für die Führer (m/w/d) einspuriger Fahrzeuge (insbesondere Fahrräder und Krafträder) schwierig, da diese Fahrzeuge kippen können. Zweispurige Fahrzeuge (z. B. PKW) können bei Schrittgeschwindigkeit nicht kippen.
      Aber Respekt für Ihre Ehrlichkeit, dass Sie Verkehrsregeln, welche Sie nicht verstehen, in der Praxis einfach nicht befolgen.
      Thomas

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  6. An anderer Stelle wurde mir auf Anfrage gesagt ein Fußweg Radfahrer frei wäre Radinfrastruktur, man müsse halt nur auf Fußgänger achten.
    Wenn jetzt die Höchstgeschwindigkeit unabhängig von dem Vorhandensein von Fußgängern kontrolliert wird, und Radfahrern nicht die 15 km/h zugestanden werden die Autofahrer im Verkehrsberuhigten Bereich fahren dürfen. dann ist das eben Käse.
    Denn auf der Fahrbahn neben einem Weg an dem das Radsysmbol hängt, wird man von Autofahrern mit Maßnahmen erzogen die einen auch mal ins Krankenhaus bringen können. Und wer mit 5 bis 7 km/h unterwegs sein will, kann das Rad auch zuhause lassen

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    1. Ich zitiere aus dem Blog:
      "Theoretisch könnten alle Radfahrenden, die Richtung Münster schneller als 7 km/h fahren wollen, auf den Radfahrstreifen auf der parallelen Neckartalstraße verwiesen werden. "
      Es gibt also durchaus schnellere Möglichkeiten für die Pendler und Schnellfahrer. Sogar mit Abtrennung.
      Man muss dann eben nur auf die hübsche Aussicht verzichten und einen Umweg fahren.
      So wie Autofahrer ja auch, wenn sie nicht durch die 30er Zone wollen.

      Wenn freiwillig keine Rücksicht genommen werden kann, dann kann alternativ auch der "Rad frei" Zusatz für die FUßwege entfernt werden.

      Der Park bei mir um die Ecke wird auch regelmäßig als Abkürzung und Rennstrecke missbraucht, obwohl parrallel die Straße mit 2 hübschen Radwegen läuft. Weil "Park ist halt schöner." Nein, Park ist Park. Und da gilt enweder langsam oder außenrum.

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    2. Ist aber halt als Radstrecke ausgewiesen.

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    3. Lieber Anonym, woran machst Du das "Rennstrecke" fest. Woran machst Du als Abkürzung missbraucht" fest. Ich frage, weil mein ersteres oft hört, allerdings immer unbelegt. Was die Abkürzung angeht, kommt es wohl auf den Park an. In den allermeisten Parks in Deutschland ist meines Wissens Radfahren erlaubt oder auch einfach vorgesehen.

      Das Entfernen des Zusatzes "Radfahrer frei" auf diesem und den meisten anderen Gehwegen würde hier wohl weitgehend begrüßt werden.

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  7. Ich denke dass der letzte Absatz wirklich nur eine Übergangslösung mit definiertem Ablaufdatum sein kann. Tatsächlich ist es ein Missstand, dass Fußwege hier per Zusatzschild zu Radinfrastruktur erklärt werden.
    Wenn die Wege wichtig sind, dann müssen sie entweder als andere Radwege oder als Rad / Fußwege ausgeschildert werden,
    Wenn nicht, dann das Radfahrer frei Schild weg, außer es geht um einen Lückenschluss der die Sicherheit erhöht und Schritttempo nur für sehr kurze Strecken notwendig macht.
    In Parks ist es meiner Meinung nach, sehr schwierig Alltagsradler fahren zu lassen. Ich kenne aus München viele Beispiele dass so was immer wieder zu Konflikten führt. Meist auch deshalb weil es neben den Wegen die von Radfahrern genutzt werden auch reine Fußwege gibt, aber egal ob es exklusive Flächen für Radfahrer gibt oder nicht, in Parks laufen immer einige Fußgänger auf den für den Radverkehr freigegebenen Flächen. Und weil man im Park flaniert ist es natürlich nicht so toll wenn da einer mit 20-25 km/h und einem Meter Abstand vorbei fährt. Das ist objektiv nicht gefährlich aber eben der Erholung und Entspannung nicht zuträglich.
    Die gleiche Situation wird auf einer Fläche auf der Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind um einen Zielort zu erreichen (also echte Verkehrsfläche keine Erholungsfläche) als deutlich weniger unangenehm empfunden.
    Wenn man das akzeptiert, dann sollte man als Radfahrer solche Strecken meiden aber dafür braucht es eben ordentlche Alternativen.

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  8. "Hin und wieder wird darüber gestritten, wie schnell denn Schrittgeschwindigkeit sei. Die Rechtsprechung lässt mit überzeugenden Gründen Geschwindigkeiten von 4 bis 10 km/h gelten (OLG Hamm, VRS 6, 222; OLG Köln, VRS 68, 382; OLG Stuttgart, VRS 70, 49; OLG Hamm, NZV 1997, 230; OLG Hamm, DAR 2001, 458). Radfahrern wird jedoch keine Geschwindigkeit abverlangt, bei der sie unsicher werden und zu schwanken beginnen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, München 2013, § 42 StVO, Rz. 181, dem folgend das AG Leipzig, DAR 2005, 703). Schrittgeschwindigkeit sei für Radfahrer „nicht praktizierbar“ und die Forderung danach folglich „praxisfern“ (Schubert, SVR 2013, 122). Die Geschwindigkeit der Radfahrer müsse in solchen Bereichen daher nur „deutlich unter 20 km/h“ liegen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, München 2013, § 42 StVO, Rz. 181)."

    Kettler, Dietmar. Recht für Radfahrer: Ein Rechtsberater . Rhombos-Verlag. Kindle-Version.

    Gruß, Martin

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    1. ... dann könnte man sich die Diskussion sparen, da 80% der Radfahrer deutlich unter 20 km/h fahren
      Vor einigen Jahren (vor dem Pedelec Boom) war die durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 12 und 18 km/h. Wenn ich mich richtig erinnere waren die hohen Werte auf einer leicht abschüssigen STrecke in der Nähe der Uni die die Studie gemacht hat. Und die, die deutlich über dem Schnitt liegen, fahren in vielen Fällen lieber auf der Fahrbahn,
      aber leider gibt es auch Urteile die eben die 4 bis 7 km/h fordern und meinen wer deutlich schneller fährt als normale Fußgänger laufen (gerne die die in Sichtweite sind) fährt schon zu schnell

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  9. Die Fußgänger-Aktivisten (fuss-ev.de) haben eine Aktion laufen, die darauf abzielt, Gehwege mit falscher, absichtlich und missbräuchlich falscher Fahrrad-frei-Beschildrung "zur Strecke" zu bringen.

    Meines Erachtens könnten da gemeinsame Interessen gefördert werden: mitmachen!

    https://www.fuss-ev.de/blog/aktuelles/rad-frei-schilder/

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