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7. Februar 2026

Nein, E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren

Das ist auch in der Neuregelung der Eletrokleinstfahrzeuge-Verordnung, in der die E-Scooter den Fahrrädern gleichgestellt werden, verboten.

Auch wenn es die Stuttgarter Zeitung in diesem Artikel (Bezahlschranke) es zunächst anders und damit falsch dargestellt hat. Das wurde binnen weniger Stunden in eine Nicht-Aussage dazu korrigiert. Denn auch mit dem Fahrrad darf man grundsätzlich nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Man darf es nur, wenn ein Zusatzschild den Gehweg oder die Fußgängerzone für den Radverkehr freigibt. Und neuerdings dürfen jetzt auch E-Scooter dort gefahren werden. Das habe ich hier bereits dargelegt. Und sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, so wie Fahrräder auch, was schlichtweg unmöglich ist. und was sicher kein einziger E-Scooter-Fahrer länger als ein paar Meter durchhalten wird. 

Die beiden E-Scooter auf dem Foto dürfen also auch künftig nicht durch die Fußgängerzone in der Stiftstraße (rund um die Königstraße) fahren, denn auch mit dem Fahrrad darf man das nicht.

30. Dezember 2025

E-Scooter werden im Straßenverkehr Fahrrädern gleich gestellt

Das bedeutet, dass man auf E-Scootern ebenso wie mit dem Fahrrad in Gegenrichtung in Einbahnstraßen reinfahren darf, wenn sie fürs Fahrrad freigegeben sind. Und man darf freigegebene Gehwege benutzen. 

Dem stimmte der Bundesrat kurz vor Jahresende noch zu. Das Gesetz legalisiert im Grunde, was bislang auch schon Usus war: das E-Scooter-Fahren auf freigegebenen Gehwegen (beispielsweise auf dem Neckardamm) und das Abstellen der Dinger auf Gehwegen. Dass es eigentlich darum geht, den sogenannten Wildwuchs beim Abstellen von E-Scootern zu beseitigen, klingt fast ein wenig alibimäßig.  Bislang waren E-Scooter Fahrzeuge, die ohne Muskelkraft gefahren werden und wie Autos auf die Fahrbahn gehörten und nirgendwohin sonst, übrigens auch, wenn sie abgestellt wurden. Sie standen allerdings immer schon auf Gehwegen herum, oft als Stolperfallen oder so, dass Menschen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen nicht an ihnen vorbeikommen. Jetzt dürfen sie, wie Fahrräder auch, auf dem Gehweg abgestellt werden, allerdings ebenfalls nur so, dass sie keine Menschen zu Fuß oder in Rollstühlen behindern. 

Doch das Bereitstellen der vielen E-Scooter durch die Verleih.Firmen auf Gehwegen ist kein legales Parken mehr. 

10. November 2025

Einfach verbieten, was durch den Autoverkehr gefährdet wird?

Verbieten wir doch einfach denen, die besonders oft Opfer des Autoverkehrs werden, die Teilnahme am Straßenverkehr.

Das ist die Konsequenz aus Überlegungen, die in Frankfurt angestellt werden, Nachtfahrten von E-Scootern zu verbieten, weil sie besonders oft in Crashs mit Autos verwickelt sind. Diesen Zusammenhang stellt jedenfalls die Frankfurter Neue Presse her. In Frankfurt hatte im Juli ein Autofahrer unter Drogen zwei 23-jährige Zwillinge, die "verbotenerweise zu zweit auf einem S-Scooter fuhren", mit seinem Auto getötet. Wobei auch das Fahren unter Drogen und das Töten von anderen mit dem Auto verboten ist, was aber der Zeitungsbericht nicht so klar herausstellt. 

Nun werden auch Menschen zu Fuß oft Opfer von Autofahrenden, die nichts sehen und nichts sehen wollen. Also müssten wir auch das zu Fuß Gehen verbieten, insbesondere nachts, wo sie auf Gehwegen kaum sichtbar sind, wenn sie schwarze Kleidung tragen. Nur zum Schutz der Fußgänger:innen natürlich. Übrigens auch das Motorradfahren. Und natürlich das Radfahren. Und überhaupt alles, was bei Autofahrenden das Risiko erhöht, alkoholisiert, unter Drogen oder im Tran, unaufmerksam, abgelenkt oder zu schnell fahrend Mitmenschen, die nicht in Autos sitzen, das Leben zu nehmen. 

21. Juni 2025

Das Chaos bei Leichtfahrzeugen

Unsere StVO ist nicht vorbereitet auf Leichtfahrzeuge im Straßenverkehr. Sie tut sich schon schwer mit Fahrrädern. Aber S-Pedelecs, E-Scooter, Segways, E-Scateboards oder Minielektroautos sind überhaupt nicht sinnvoll eingeordnet. 

Zum einen, wohin damit - denn unser Verkehrsraum ist im Grunde aufgeteilt zwischen Fußgänger:innen und Autofahrenden - , zum anderen, wie wieviele unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten kriegen wir damit? Je nach Gerät gelten andere Regeln für Fahrwege. Und weder passt die Infrastruktur dazu, noch passen die diversen Geschwindigkeiten zusammen. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist im Zusammenspiel nicht machbar. 

10. April 2025

Dürfen die das denn?

Ja, leider dürfen Firmen und Nutzende ihre E-Scooter in Radabstellanlagen abstellen. Obgleich sie die nicht brauchen, weil die gemieteten E-Scooter nicht mit Ketten angeschlossen werden. 

Sie nehmen dann den Fahrrädern den zum Anschließen nötigen Platz weg. So ist es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Paragraf 11 geregelt. Da heißt es: "Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend." Gemeint ist damit vermutlich vor allem, dass die Dinger nicht behindernd auf Gehwegen abgestellt werden dürfen, allerdings wie Fahrräder auch am Fahrbahnrand. Dass Verleihfirmen die E-Tretroller massenhaft zwischen Radbügeln abstellen, wie während der Fußball-EM in Stuttgart im vergangenen Jahr, hat sich der Gesetzgeber vermutlich nicht ausgemalt. 

6. November 2024

Die Verscooterung der Gehwege

E-Scooter stehen, liegen und fahren überall herum. Und sie sind eigentlich überall ein Hindernis. 

Für kurze Pendlerstrecken sind sie nützlich. Sie sind aber auch Fun-Fahrzeuge. Und immer mehr junge Menschen sehe ich auf E-Scootern durch den Schlossgarten spazieren fahren anstatt spazieren zu gehen. Gerne sind sie auch zu zweit auf einem Gerät auf den Gehwegen unterwegs. Auch den Neckardamm zwischen Cannstatt und Hofen erobern sie sich jetzt, obgleich sie dort nicht fahren dürfen, weil das nur ein Gehweg ist, der für Fahrräder freigegeben ist, nicht aber für selbstfahrende Fahrzeuge wie E-Scooter. Irgendwie scheinen diese Geräte den Egoismus zu fördern, so wie alle Fahrzeuge, die einen Menschen fahren, statt von ihm per Muskelkraft gefahren werden zu müssen. Im Gegensatz zum Auto kann man die E-Scooter genau bis vors Ziel, beispielsweise vor die Haustür fahren und dort irgendwie stehen und liegen lassen. 

Auf allen Gehwegen entlang der Straßen, die in die Stuttgarter Außenbezirke (nicht Innenstadt) führen oder die Hänge hinauf, sammeln sich abends die E-Scooter auf den Gehwegen. Manche stehen da tagelang. In der Innenstadt gibt es zwar E-Scooter-Abstellplätze, aber inzwischen werden sie dort auch schon wieder auf den Radwegen abgestellt. Gerne quer, damit sie ein optimales Hindernis bilden. 

21. September 2024

StVO-widrig: Stella-Roller müssen auf dem Gehweg parken?

Ein Stella-Roller auf dem Gehweg. Verboten? Nein, das muss jetzt so. Dafür ist das Abstellen am rechten Fahrbahnrand in Stuttgart nun verboten. 

Das widerspricht allerdings der Straßenverkehrsordnung. Kraftfahrzeuge, dazu gehören auch Mopeds und Motorräder (übrigens auch E-Scooter), dürfen nicht auf Gehwegen geparkt werden. Grundsätzlich muss am rechten Fahrbahnrand oder auf entsprechenden Parkflächen geparkt werden. Es sei denn zusätzliche Verkehrszeichen regeln das anders. Bis Anfang September galt das auch in Stuttgart und damit auch für die Sharing-Mopeds Stella der Stadtwerke Stuttgart, die inzwischen nicht mehr blau, sondern rot sind. Auf der Internetseite lasen wir noch im August: "Auf allen Bürgersteigen, Fuß-/Geh- und Radwegen gilt ein ABSOLUTES Fahr- und Parkverbot für unsere stella-Elektro-Mopeds. Achte bitte darauf, das stella-Elektro-Moped immer so zu parken, dass keine anderen Personen durch das Elektro-Moped behindert oder gar gefährdet werden." 

Jetzt haben Stella-Mitglieder eine E-Mail erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Mopeds unter Androhung von Strafe bei Zuwiderhandlung auf dem Gehweg abzustellen haben (natürlich so, dass Rollstühle und Kinderwagen noch vorbeikommen). Auf der Internetseite heißt es jetzt: "Stella-Roller müssen ab September auf Gehwegen abgestellt werden, Fahrbahnparkplätze sind verboten." 

Ich staune. Wer hat das denn verboten? Das Amt für öffentliche Ordnung?  Und vor allem: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Nutzer:innen bestraft, wenn sie den Roller StVO-konform am Straßenrand abstellen? 

Das ist ein Paradigmenwechsel zum Nachteil der Menschen, die zu Fuß gehen.

4. April 2023

Die stehen wirklich überall herum!

Lassen wir das Bild kurz auf uns wirken. Beschweren kann man sich ja immer. Aber worüber wollen wir uns hier am meisten aufregen? 

"Scheiß E-Scooter!", sagt die Autofahrerin.

"Immer diese E-Scooter", sagt die Fußgängerin und: "Motorräder gehören auch nicht auf den Gehweg."

"Ich sehe drei E-Scooter, ein Motorrad und MINDESTENS ZEHN AUTOS", sagt die Radfahrerin. 


7. August 2021

Kann man den E-Scooter-Verleih eigentlich verbieten?

Es gibt nur noch wenige Beschwerden bei der Stadt über abgestellte E-Scooter, die Gehwege blockieren, oder über Leute, die die Dinger in Fußgängerbereichen fahren. 

Die Polizei kontrolliert ab und zu (habe ich einmal mit eigenen Augen gesehen) Gehwegfahrten von E-Scootern, aber wo sie nicht ist, bremst nichts und niemand die Fun-Fahrten auf den elektrischen Tretrollern über die Königstraße, durch die Parks, auf dem Neckardamm, am Max-Eyth-See und auf Gehwegen. Da in Köln die Elektroroller samt Akku hundertfach im Rhein gelandet sind
und die E-Scooter-Firma sich weigert, sie auf eigene Kosten wieder herauszuholen, haben Grüne und CDU in Köln einen Antrag an die Verwaltung gestellt, zu prüfen, ob eine Stadt den Verleih von E-Scootern verbieten kann. "Kann man die nicht einfach verbieten?", höre auch ich immer wieder in Diskussionen. Die Antwort dürfte lauten: Nein. Mit den Verleihfirmen hat Köln sich inzwischen auf Abstellzonen für E-Scooter geeinigt, vor allem entlang des Rheins dürfen sie nicht mehr abgestellt werden.

11. Februar 2021

Mobile Hindernisse

Immer wieder verwunderlich, wie die Nutzer:innen ihre Leih-Mopeds so abstellen.

Der hier hat gleich beide Verkehrsarten getroffen: Fußgänger:innen und Radler:innen, denn er ist auf beiden Verkehrswegen ein Hindernis. Er macht das Einbeigen für Radfahrende von der Böheimstraße in die Liststraße riskant. Man sollte nicht am Container auf dem Gepäckträger hängen blieben. Und den Fußgänger:innen nimmt er auch fast die Hälfte des Gehwegs dort weg, wo sie gehen, wenn sie die Straßen überqueren wollen. 

30. Januar 2021

Niemand haftet bei Sturz über E-Scooter

Kurz gesagt: Niemand. Das ist derzeit  nach dem Prinzip geregelt: Guck halt, wo du hintrittst!

Schwierig wird das für Blinde. Im vergangenen Jahr stürzte ein Bremer, der seit Geburt blind ist und sich souverän zurechtfindet, über zwei quer auf dem Gehweg liegende E-Scooter. Den ersten erfasste er noch mit dem Blindenstock, den zweiten konnte er nicht mehr erkennen. Er brach sich den Oberschenkelhals. Jetzt will er sich durch die Instanzen klagen. Denn niemand ließ sich zur Verantwortung ziehen, auch die Betreiber-Firma Voi nicht. Besonders hat ihn erschüttert, dass die Polizei, die kam, meinte, er sei selber schuld.

23. Februar 2020

Wer haftet eigentlich ...

wenn auf dem Radweg ein irgendwie hinterlassener E-Scooter  zum Hindernis wird und ich stürze und mich verletze? 

An wen wendet sich meine Krankenkasse für Schadensersatz?

Ich habe keine Urteile dazu gefunden. Dafür aber jede Menge E-Scooter, die Fußgänger/innen und Radfahrenden im Weg herumstehen oder liegen. Wer haftet jetzt, wenn eine Fußgängerin stolpert oder eine Radlerin stürzt, weil ein E-Scooter im Weg lag oder blöd herumstand?

12. Oktober 2019

Die Ästhetik des E-Scooter-Abstellens

Man wundert sich. Man fragt sich. Was ist im Kopf des Rollermieters vorgegangen, als er den E-Scooter abstellte?

Rücksicht auf Fußgänger/innen spielt dabei keine Rolle. Es scheinen vor allem ästhetische Kriterien zu gelten.

Bei allem, was wir tun, wirken Kriterien, meist unbewusst. Wenn es im Raum gechieht, sind es die Kriterien der Gemometrie. Ordentlich und schön soll es aussehen. Rechte Winkel und parallele Linien müssen hergestellt werden. Könner/innen drücken mit Abweichungen vom rechten Winkel darüber hinaus ästhetisches Feingefühl aus. Einfach so an die Wand gequetscht, sieht der E-Scooter jedenfalls nicht gut aus. Das wirkt ängstlich, beflissen und defensiv. Fahrräder werden so hingesellt, aber E-Scooter sind keine Fahrräder und ihre Lenker/innen sind auch keine Radfahrer/innen.

Bei der Raumgestaltung durch das Abstellen des E-Scooters steht der Mieter oder die Mieterin nun allerdings vor diversen ästhetischen Herausforderungen.

19. August 2019

E-Scooter: teurer Spaß mit Hindernissen

Seit in paar Tagen kann man in Stuttgart E-Scooter ausleihen. Das hat mit Radfahren insofern etwas zu tun, als sie uns auf unseren Radwegen begegnen. 

Sie müssen nämlich die Radinfrastruktur benutzen, dürfen nicht die Infrastruktur der Fußgänger/innen befahren, übrigens auch keine für Fahrräder freigegebenen Gehwege. Denn es sind rein motorbetriene Fahrzeuge, sie brauchen, anders als Pedelecs, keine Muskelkraft. Deshalb haben sie auch Versicherungskennzeichen und unterliegen einer Altersebegrenzung bei ihren Fahrer/innen auf über 14 Jahre.

In Berlin habe ich mir kürzlich ansehen können, was diese E-Tretroller mit einer Stadt machen.

3. August 2019

E-Scooter auf dem Neckardamm verboten

Gestern kam mir der erste E-Scooter auf dem Neckardamm entgegen. Darauf stand eine Frau. Ich kam ins Grübeln. Dürfen E-Scooter auf dem Neckardamm fahren? 

Der Weg zwischen Rosensteinbunker und Hofener Straße ist nämlich ein Gehweg, der für Fahrräder freigegeben ist. Und auf solchen Gehwegen dürfen E-Scooter nicht fahren. Sie sind ja keine Fahrräder. Sie sind auch, anders als Fahrräder, Fahrzeuge, die ohne Muskelkraft fahren und darum ein Versicherungskennzeichen haben müssen.

28. Juli 2019

Wäre das Fahrrad gerade erfunden worden, würde es verboten

Derzeit graust es allen vor den E-Scootern. Leute fordern ein Verbot, die andererseits Verbote der freien Mobilitätswahl mit lautem Protest ablehnen, etwa Fahrverbote für Autos. 

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert ein Verbot von E-Tretrollern. Sie seien eine Gefahr für Fußgänger/innen. Da die Dinger nicht auf Gehwegen fahren dürfen, bezieht der Polizeigewerkschaftler sich auf die Situationen, wo Ältere, Gehbehinderte, Kinder, Sehbehinderte und so weiter, eine Straße überqueren wollen. Die hören die E-Tretroller nicht und könnten auch gar nicht einschätzen, wie sie sich bewegen (können viele auch bei Fahrrädern nicht). Viele Tretrollerfahrer sind auch noch ziemlich unsicher auf den Dingern und beherrschen sie nur ungenügen. Außerdem würden viele sich auch nicht an die Regeln halten und auf Gehwegen fahren. Die Folgen einer solchen Politik (gemeint ist die Genehmigung von E-Tretrollern durch den Bundesverkehrsminister) würden dann auf die Polizei abgewälzt. Und das dürfe nicht sein.

7. April 2019

Revolution auf der Straße - die E-Scooter kommen

Elektro-Tretroller werden in wenigen Wochen bei uns legal gefahren werden dürfen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundestag wird wohl zustimmen.

Entgegen der ersten Pläne ist kein Mofaführerschein dafür nötig. Einen Helm muss man auch nicht aufsetzen. Mit E-Scootern, die bis zu 20 km/h schnell sind, muss man auf Radwegen und Radstreifen fahren und, wo keine sind, auf der Straße (allerdings außerhalb geschlossener Ortschaften darf man nicht auf der Straße rollern). Gehwege sind verboten außer für solche, die nur bis zu 12 km/h schnell sind. Fußgänger/innen dürfen aber weder erschreckt noch behindert werden. An Ampeln gelten die Fußgängerzeichen. Ich nehme mal an, aber ausdrücklich geregelt ist das nicht, die langsamen E-Scooter haben dann auch auf Zebrastreifen Vorrang vor Autofahrern. Und man braucht eine Haftpflichtversicherung dafür und den entsprechenden Aufkleber, der irgendwo angebracht sein muss. Das wird lustig auf unseren Straßen.

16. März 2019

Das wird lustig auf unseren Radwegen

Auf den Radwegen tummeln sich demnächts auch E-Scooter, also Tretroller mit Elektroantrieb. Sie dürfen 20 km/h schnell sein und ab 14 Jahren gefahren werden. 

Das sieht die Verordung des  Bundesverkehrsministeriums vor, die auf den parlamentarischen Weg geracht wurde. Bike-Bild hat die Regeln zusammengefasst. Wenn so ein E-Tretroller langsamer als 12 km/h ist, dürfen ihn auch Kinder ab 12 Jahren fahren, dann aber nur auf dem Gehweg. Diese Geräte müssen keinen Sitz mehr haben, um zugelassen zu werden (wie derzeit), aber immerhin zwei unabhänige Bremsen, eine Klingel, Reflekoren und Beleuchtung und ein Versicherungskennzeichen. In Österreich ist das schon so.

Ich schätze, und da bin ich nicht die Einzige, dass diese Mini-E-Fahrzeuge unser Straßenbild sehr schnell radikal verändern werden. Sie sind die Verkehrsmittel der Wahl für die erste und letzte Meile, für die Verbindung zwischen Wohnungstür und Stadtahnhaltestelle und zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz.

16. Dezember 2018

Wo sollen Elektrokleinstfahrzeuge fahren?

Bestimmt nicht auf dem Gehweg. Aber auf dem Radweg und auf Radstreifen haben sie eigentlich auch nichts verloren. Sollen wir uns unsere schmalen Wege künftig mit E-Scootern, Segways, Hooverboards und E-Skateboards teilen?

E-Scooter mögen unserem Fahrverhalten noch ähneln, aber alle anderen Kleinfahrzeuge tun das nicht. Etwa solche, wo einer auf einem kleinen Board (Self Balance Scooter) steht und über Gewichtsverlagerung steuert und bremst. Solche Fahrzeuge werden zu einem zusätzlichen Hindernis, wenn sie langsamer fahren, oder zu einer Gefahr, wenn sie zu schnell sind, weil sie anders fahren, anders bremsen, anders abbiegen als wir.

Das ist der Konflikt.