26. Juni 2026

Es ist passiert: Polizei kontrolliert Schrittgeschwiindigkeit

Die Verkehrspolizei hat entdeckt, dass man auf fürs Radfahren freigegebenen Gehwegen wunderbar Radfahrende beim Regelverstoß erwischen kann. 

Ich habe immer davor gewarnt, dass die Polizei auf freigegebenen Gehwegen die Schrittgeschwindigkeit durchsetzt, denn die Stadt Stuttgart lotst uns auf 140 km über Gehwege, die fürs Rad freigeben sind, und nicht immer haben Radfahrende die Wahl, auf der Fahrbahn zu radeln. Schüler:innen will man offensichtlich ohnehin auch gar nicht auf Fahrbahnen haben. Da Schrittgeschwindigkeit mit dem Rad nur auf ein paar Metern gefahren werden kann, nicht aber über mehrere hundert Meter, sind wir allesamt - ausnahmslos alle - auf solchen Wegen regelwidrig unterwegs, nämlich immer zu schnell, und können immer und jederzeit von der Polizei mit einem Verwarngeld von 15 Euro belegt werden, bei Gefährdung oder Behinderung von Fußgänger:innen mit 30 Euro. 

Am Donnerstag, dem 18. Juni kontrollierte die Polizei nun also in Feuerbach, Weilimdorf, Hausen und Giebel den Rad-, E-Scooter- und Autoverkehr. In der Heilbronner Straße, so lesen wir in der Pressemeldung der Polizei, auf Höhe Friedrichswahl stellten die Beamten am Morgen zahlreiche Radfahrer (Radfahrerinnen waren wohl nicht darunter oder vielleicht doch) fest, die schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit fuhren.

Leider kann ich nur vermuten, wo das genau war. Aber zwischen der Ampel stadtauswärts über die Auffahrt zum Ohr und dem Radfahrstreifen auf der Ludwigsburger Straße wird man über einen freigegebenen Gehweg geführt. Ein Absprung au die Fahrbahn ist nicht vorgesehen. Richtung Stadtmitte darf man mit dem Rad dem Autostau nach dem Ende der gemeinsamen Rad- und Busspur an der Abfahrt von der Friedrichswahl auf den Gehweg ausweichen und zur Fußgänger- und Radampel vor fahren. (Muss man natürlich nicht tun, aber dann steht man halt zu Haupverkehrszeiten mit dem Rad im Stau.) Beides sind keine kurzen Strecken. Es ist völlig ausgeschlossen, dass man sie durchgängig mit 7 km/h radelt.

Derzeit sind sehr viele Gehwege, die fürs Radfahren freigeben sind (Schrittgeschwindigkeit!, siehe Karte, dort oben links auf Ausführen klicken) auch Teil des mit Wegweisern ausgestatteten Radwegnetzes von Stuttgart. Zum Breispiel hier der Neckardamm beim Mühlsteg auf der Seite des Kraftwerks Münster.  Der Belag wurde nicht nur neu und herrlich glatt gemacht, so als wolle man Radfahrenden etwas Gutes tun, es erscheint auch optisch klar, dass diese Strecke ein Radweg ist. Aber sie ist halt eben nur ein freigegebener Gehweg (so wie der Neckardamm auf der anderen Seite auch). Theoretisch könnten alle Radfahrenden, die Richtung Münster schneller als 7 km/h fahren wollen, auf den Radfahrstreifen auf der parallelen Neckartalstraße verwiesen werden. Aber das ist ja kein wirklichkeitsnahes Argument, wenn genau dieser Dammweg mit einem Wegweiser für den Radverkehr ausgestattet ist.

Wenn die Polizei in Stuttgart nun tatsächlich beginnt, Radfahrende auf diesen 140 km Gehwegen mit Radfreigabe zu kontrollieren, dann muss die Stadt Stuttgart sofort Abhilfe schaffen.  

Dann können diese Strecken nicht mehr Teil des Radwegenetzes sein. Die Stadt muss uns (vor allem auch den Schüler:innen) sichere Alternativen zur Verfügung zu stellen. Oder sämtliche fürs Rad freigegebenen Gehwege,  die per markierten Radfahrstreifen über Einmündungen von Nebenstraßen hinweg verbunden sind und wie Radwege aussehen (aber keine sind), müssen zügig als nicht benutzungspflichtige Radwege ausgeschildert werden. Das geht mit dem weißen Rechteckschild, auf dem "Rad frei" steht, jedoch ohne das blaue Fußgängerschild darüber (siehe Foto unten). Für Fußgänger:innen ändert sich dadurch nichts, denn es wird ja auch jetzt schon immer schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren. 

Außerdem, so meine ich, muss die Ordnungsbehörde der Stadt mit der Polizei sprechen und sie bitten, die Schrittgeschwindigkeit nicht durchzusetzen, bis Abhilfe geschaffen wurde, vor allem auf solchen freigegebenen Gehwegen, die man nicht auf eine Fahrbahn verlassen kann. Das Argument, Regel ist Regel und muss durchgesetzt werden, ist mir sympathisch, aber bei auf Gehwegen abgestellten Motorrädern wird die Parkverbotsregel auf Gehwegen seit Jahren in Stuttgart schon nicht durchgesetzt. Es geht also. 


14 Kommentare:

  1. Uff, sehr, sehr schwierig. Was mich daran stört, ist die 'politische Färbung' dahinter. Das solche Kontrollen ausgerechnet in Stuttgart stattfinden, verwundert mich daher nicht. Jedoch ergeben sie juristisch keinen Sinn. Ob Polizeipräsident Eisenbraun und seine Truppe das bedacht haben? Die Kontrolle taugt jetzt nun als Musterfall/Musterprozess: Beim Auto kündigt man solche Schwerpunktkontrollen wochenlang an. Ohne Tachopflicht kann niemand gerichtsfest 4–7 km/h einhalten. Die Polizei misst laserexakt (oder Augenscheinnahme?), der Radfahrer hat kein Gegeninstrument. Zwangsführung auf „Rad frei“-Gehwegen macht die Norm faktisch unerfüllbar. Das ist ein klassischer Fall für Übermaßverbot und Unverhältnismäßigkeit. Anfrage an das PP ist raus. Kannst Du einen Aufruf starten, das sich Betroffene bei Dir melden?

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  2. In der Pressemitteilung der Polizei steht, dass Radfahrer "darauf hingewiesen wurden", während Autofahrer "mit einem Bußgeld rechnen müssen". Anhand der Meldung lese ich also nicht heraus, dass an Radfahrer Strafen verteilt wurden. Habe ich was übersehen?

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  3. Das schaut aus wie eine Kampagne die dann von Aktionen mit gebührenpflichtigen Verwarnungen gefolgt wird. Das Geschmäckle ist halt, dass wahrscheinlich Ort und Zeit so gewählt werden, dass keine oder sehr wenige Radfahrer auf den Wegen unterwegs sind. Denn genau dann ist die Wahrscheinlichkeit halt hoch, dass Radfahrer auf den Abschnitten ohne Fußgänger so schnell sind, dass sie wissen müssen dass sie schneller als Schritttempo sind. In der Münchner Fußgängerzone wurde ein Radfahrer der das Rad als Roller nutzte verwarnt und ist vor Gericht mit dem Einspruch gescheitert. Ein Argument war, dass er deutlich schneller war als die anderen Fußgänger in der Fußgängerzone. Das halte ich für ein ziemlich schräges Urteil, da ich als Fußgänger auf dem Weg zum Bus normalerweise deutlich schneller bin als 99,9% derer die flanierend durch eine Einkaufsstraße schlendern.
    Das Urteil zeigt aber, dass man Radfahrern abverlangt Schritttempo so weil abzuschätzen dass eine Überschreitung sanktioniert werden kann.

    Bei uns in München werden Radfahrerkontrollen auch immer dort durchgeführt wo viele Verstöße stattfinden, nicht dort wo Verstöße zu Konflikten oder sogar Unfällen führen. Falsche Radwegbenutzung wird dort kontrolliert wo man sich mit 50m in die falsche Richtung einen Umweg von mehreren 100m + zwei mal die Querung einer mindestens 4 streifig ausgebauten Straße spart. Der Unfallatlas zeigt dort keine Häufung von Unfällen wegen falscher Radwegbenutzung. Aber da erwischt man halt immer böse Radler, die dann manchmal noch dumm genug sind "sich uneinsichtig" zu zeigen.
    Wenn das gleiche in Stuttgart mit den freigegebenen Fußwegen stattfindet, dann erscheinen Radfahrer mal wieder als die maximalen Verkehrssünder.
    Wer ist in Stuttgart eigentlich für die Polizei und deren Aktionen verantwortlich, das hat ja erstmal nichts mit den politischen Mehrheiten im Stadtrat zu tun.
    Konsequent wäre es auf den betroffenen Strecken in größeren und kleinen Gruppen mit geringer Geschwindigkeit auf der Fahrbahn zu fahren, völlig legal.




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    1. ... natürlich meinte ich dort wo keine Fußgänger unterwegs sind,

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  4. Leider greift der Artikel überwiegend die Teile der Polizeimeldung heraus, die zur Erzählung einer „Anti-Radfahrer-Kontrolle“ passen. Und nur weil andere Verstöße, etwa das Parken von Motorrädern auf Gehwegen, möglicherweise nicht konsequent verfolgt werden, wird der „eigene“ Regelverstoß dadurch nicht richtiger. Zweimal Unrecht ergibt kein Recht.

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    1. Moin, naja ich würde insofern mitgehen, dass solange die Motorräder niemand behindern oder Platz wegnehmen ich das nicht so eng sehen würde. Ich bin aber auch Fahrrad und Motorrad Fahrer ;) gegenseitige Rücksichtnahme ist das wichtigste.

      Hier geht es aber hauptsächlich um ein Infrastruktur Problem, schlechte Wege führen quasi zu den Verstößen was eher die schlechte oder altmodisch kfz zentrierte Planung zeigt als die geringe StVO treue der Fahrrad Menschen. Es ist eine strukturell, behindernde Infrastruktur

      LG
      Krutor

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  5. Liebe Anonyma (oder Anonymus), mir scheint, du hast den Artikel nicht genau gelesen oder zumindest nicht mit dem Willen, zu verstehen, worum es geht. Wenn ich kaum eine Alternative zum erlaubten Gehweghabe und es unmöglich ist über hunderte von Metern Schrittgeschwindigkeit zu fahren, dann ist das ein Dilemma für Radfahrende, das sie kaum lösen können. Es ist als würde man Autobahnen durch zwanzig Kilometer lange Tempo 30-Strecken unterbrechen und den Autofahrenden sagen, dann fahr halt Landstraße, wenn dir das nicht passt.

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    1. Ich glaube nicht, dass es an fehlendem Verständnis oder fehlendem Willen liegt. Mein Einwand bezog sich auf die aus meiner Sicht selektive Wiedergabe der Polizeimeldung.

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    2. Ein erstaunlich passender Vergleich:
      Mehrere hundert Meter mit Schrittgeschwindigkeit gegenüber 20 km mit Tempo 30.

      300 m bei 7 km/h: ca. 2:34 Minuten
      500 m bei 7 km/h: ca. 4:17 Minuten
      1 km bei 7 km/h: ca. 8:34 Minuten

      gegenüber

      20 km bei 30 km/h: ca. 40 Minuten

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    3. Man merkt, dass Sie kein Auto fahren. Das meine ich nicht als Vorwurf. Es ist nur so, dass man als Autofahrer die Absurdität vieler sog. "Verkehrsregeln" schon seit Jahrzehnten zu spüren bekommt. Hier schreiben sie nun man können als "Radler") (mwd) unmöglich abverlangt bekommen lange Strecken Schrittgeschwindigkeit zu fahren ... Warum nicht? Mit dem Auto wird von mir ja auch in mitunter sehr absurden Situationen erwartet das ich 30 fahre. Oder 60 bei Autobahn- oder Schnellstraßen-Baustellen etc. etc. Im Gegensatz um Radl sind die Kontrollen beim KFZ-Verkehr sogar noch enger und häufiger; und in der Konsequenz bei Vergehen viel teurer. Und ich könnte mal ne Liste machen, was Autofahrern so alles abverlangt wird - zumindest in der Theorie. Ihr RadBlog ist da im Übrigen seit Jahren ganz vorn dabei an den KFZ-Verkehr alle Arten von Forderungen zu haben - egal wie realistisch diese sind. -

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    4. Lieber Anonym,
      man merkt, dass Sie nicht radfahren können und in Physik kaum auf Grundkenntnisse kommen. Deshalb kurz für Sie erklärt:
      Schrittgeschwindigkeit ist für die Führer (m/w/d) einspuriger Fahrzeuge (insbesondere Fahrräder und Krafträder) schwierig, da diese Fahrzeuge kippen können. Zweispurige Fahrzeuge (z. B. PKW) können bei Schrittgeschwindigkeit nicht kippen.
      Aber Respekt für Ihre Ehrlichkeit, dass Sie Verkehrsregeln, welche Sie nicht verstehen, in der Praxis einfach nicht befolgen.
      Thomas

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    5. Zitat Kommentar Dr. Christine Lehmann:
      "Wenn ich kaum eine Alternative zum erlaubten Gehweghabe und es unmöglich ist über hunderte von Metern Schrittgeschwindigkeit zu fahren, dann ist das ein Dilemma für Radfahrende, das sie kaum lösen können"

      Zitat aus dem Blog:
      " Theoretisch könnten alle Radfahrenden, die Richtung Münster schneller als 7 km/h fahren wollen, auf den Radfahrstreifen auf der parallelen Neckartalstraße verwiesen werden."

      Es gibt durchaus Alternativen.
      Sind die immer praktisch?
      Nein.
      Aber sie existieren.
      Genauso wie der Umweg aufgrund von Einwegstraßen für Autofahrer.
      Die Ampel 300m weiter für Fußgänger.

      Anspruch auf die Nutzung des Fußwegs zu stellen und auch noch rücksichtslos rasen oder die Fußgänger auf dem Fußweg ganz loswerden zu wollen, ist schon so ein ganz klein bisschen un-sozial.

      PS: Schrittgeschwindigkeit haben die Grundschulkinder hier in der Straße für den Fahrradführerschein überaus gut hinbekommen. Vielleicht mal üben?

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  6. "muss die Ordnungsbehörde der Stadt mit der Polizei sprechen und sie bitten, die Schrittgeschwindigkeit nicht durchzusetzen" - warum das denn? Ich finde, man kann nicht einerseits stetig fordern, dass Radler (mwd) als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer angesehen werden - aber wenn's dann bei genau diesem Aspekt fürs Radl unbequem wird, fordert man die Aussetzung des Gesetzes. Mich kekst so eine Denke ehrlich gesagt auch ziemlich an. Seit Jahren sind sämtliche Rad-Interessenverbände online geradezu besessen von der Thematik "Überholabstand". Dabei wird dann täglich jedem KFZ sofort unterstellt, dass subjektiv/objektiv ein bestimmter Abstand nicht einhält, wenn die Radler diesen Eindruck haben. Ganz egal, wie die faktische Situation war. Was würde die Radl-Lobby sagen, wenn da die Auto-Lobby sagen würde: "Abstandsregelung nicht durchsetzen, weil ..." (Extremfälle ausgenommen). Oder die Sache mit dem "im toten Winkel eines LKW rechts neben den LKW fahren" - und sich dann wundern, wenn der LKW keine Chance hat und die Erzwingung der Regel durch das Radl traurig endet. Was würde die Radl-Lobby sagen, wenn da die Auto-Lobby sagen würde: "Totwinkel berücksichtigen nicht durchsetzen, weil ..." - Radelnde wollen als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden. Also dann bitte auch mit allen Rechten UND Pflichten. - Sie fordern "wirklichkeitsnahe Argumente" bei der Verkehrsüberwachung. Find ich gut. Nur halt bitte für alle und jeden, der am Straßenverkehr teilnimmt. (Das regelmäßige Beschimpfen und gar Anzeigen von Lieferanten, die notgedrungen auch auf Radwegen halten müssen, um ihren Job zu machen, wäre da bspw.) auch so ein Thema) ....

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  7. "Der Belag wurde nicht nur neu und herrlich glatt gemacht, so als wolle man Radfahrenden etwas Gutes tun, es erscheint auch optisch klar, dass diese Strecke ein Radweg ist. Aber sie ist halt eben nur ein freigegebener Gehweg"
    Auch Fußgänger haben ab und zu mal ein Recht auf einen hübsch gemachten Gehweg.... zum Kinderwagenschieben oder Kinder-Roller-Fahren zum Beispiel, oder einfach zum bequemen spazierengehen.

    "Theoretisch könnten alle Radfahrenden, die Richtung Münster schneller als 7 km/h fahren wollen, auf den Radfahrstreifen auf der parallelen Neckartalstraße verwiesen werden"
    Es gibt also einen Radweg für die Radfahrer auf der Parallelstraße.
    Man möchte aber lieber auf dem hübschen Fußweg fahren - und dafür die Fußgänger loswerden.

    "... Für Fußgänger:innen ändert sich dadurch nichts, denn es wird ja auch jetzt schon immer schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren. "

    Ja!! Genau deswegen gibt es auf den FUßWEGEN, die für Radfahrer FREIGEGEBEN sind, diese Kontrollen.
    Je nach Radfahreraufkommen fühlt es sich nämlich nicht nach Fußweg an, sondern als Gefahrenzone. Links überholen, rechts überholen, Gegenverkehr ohne zu warten, ob überhaupt Platz ist - selbst wenn auf der anderen Straßenseite auch ein Fußweg oder sogar Radweg in die richtige Radfahrrichtung ist.

    Und die Fußgänger auf dem Fußweg auch eher ein störendes Hindernis für rasende Radfahrer als die rechtmäßigen Fußwegnutzer.

    Man kann nicht Rücksicht und Toleranz von den bösen Autofahrern fordern, während man gleichzeitig den Fußweg zur Rennstrecke umdeklarieren will.
    "Immer auf die Schwächeren" scheint nicht nur bei Autofahrern ein Thema zu sein.

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