17. Januar 2024

Ist das schrecklich!

Das stieß ein mir fremder Radfahrer neben mir hervor, als wir diese Hoppelstrecke beim Brunnen am Landtag Richtung Planie radelten. 

"Ist das schrecklich!", murmelte er, als wir uns durch Fußgänger:innen bremsten und schlängelten und über schiefe Platten hopsten. Er war wohl nicht von hier, er wunderte sich noch, dass sich auf der Hauptradroute 1, der meistberadelten Strecke Stuttgarts, solche Engstellen mit seit Jahren kaputtem Pflaster befinden. Echt? So was mutet man ernsthaft in Stuttgart Radfahrenden zu? 

Für den Akademiegarten am Landtag ist das Land (Finanzministerium) zuständig. Dem ist es offensichtlich ziemlich egal, wie die Haupradroute 1 auf seinem Terrain aussieht. Wenn die Stadt so blöd ist, die Hauptradroute durch den Schlossgarten zu führen, dann ist das halt so. Dann müssen Radfahrende eben mit Unbillen des Untergrunds und Hindernissen klar kommen. Sie müssen auch mit der Tatsache klar kommen, dass zwischen hier und dem Ferdinand-Leitner-Steg hinter der Oper Fußgängerzone herrscht, die für den Radverkehr nur freigegeben ist, also: SCHRITTGESCHWINDIGKEIT!

Immerhin werden wir im Schlossgarten geduldet, was auch deshalb ein Segen ist, weil es auf der parallelen B14 noch lange keine Radinfrastruktur geben wird. Und ich wette, bis dahin wird sich an dem Wackel-Pflaster am Brunnen nichts ändern. 

Hier noch mal ablenkungsfrei das Foto vom Pflaster. Radelnde suchen sich ihre jeweils besten Wege, einige durch den Schotter, andere ganz links am Grün entlang. Blöd ist es überall. 

Wir können uns allerdings wirklich glücklich schätzen, dass nahezu der ganze übrige Schlossgarten und der Rosensteinpark als gemischte Rad- und Fußwege ausgeschildert sind. Fünf bis sieben Kilometer ampelfreies Radeln längs durch die Stadt. Das ist genial. Da nehmen wir Stuttgarter Radelnde auch ein paar Engstellen und zackige Untergründe hin. Könnte ja noch viel schlimmer sein. Aber natürlich auch besser.  

6 Kommentare:

  1. ist es eigentlich erlaubt auf der b14 ab neckartor bis charlottenplatz mit dem fahrrad zu fahrrn? (auch wenn ich mich sicher nicht wohl dabei fuehlen werde.. aber als kurierfahrer mit nem heissen curry auf dem ruecken darf es nicht so rucklig sein!)

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    1. Ich habe noch kein Schild gefunden das es verbieten würde. Früher bin ich dann die zweispurige durch den Tunnel gefahren, das ist jetzt aber nur noch die linke Spur und dafür fehlt mir dann doch der Mut... Gruß Dirk

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    2. Nach meiner Einschätzung, ja. Denn beim Landtag ist der "Radweg" nur ein freigegebener Gehweg, also nicht verpflichtend, entlang der Oper auch. Der Radweg Holzstraße ist nicht mehr verpflichtend. Ich bin vor den Baustellen oft vom Neckartor aus die B14 bis zum Charlottenplatz geradelt. Sie ist keine Kraftfahrstraße und keine Verbottschilder für den Radverkehr. Bundessstraßen dürfen innerorts beradelt werden. Auch die mittleren Spuren, die unter den Kreuzungen durchführen dürfen mit dem Rad befahren werden. Es gibt kein Verbot. Allerdings sieht das die Polizei manchmal anders und schickt Radler:innen da weg. Ich habe Berichte über üble Diskussionen.

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    3. Bundesstraßen dürfen generell, also auch außerorts, mit dem Rad befahren werden.
      Lediglich wenn Bundesstraßen zugleich Kraftfahrstraßen sind oder der Radverkehr dreist, und wohl in vielen Fällen gesetzeswidrig, mittels Z.254 explizit ausgeschlossen wird stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar.
      Das gilt auch für die vielen Fälle wo zwar ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, dieser aber in nicht zumutbarem Zustand ist, oder dieser nicht straßenbegleitend verläuft.
      Bundesstraßen sollen flüssigen überregionalen Verkehr ermöglichen, was natürlich nicht nur für den Autoverkehr, sondern auch für den Radverkehr gilt.
      Für Autofahrende heisst das:
      selbstverständlich ist in jedem Fall auch auf Bundesstraßen immer mit Radfahrenden zu rechnen. Das kann übrigens durchaus bedeuten mal eine längere Zeit hinter Radfahrenden herfahren zu müssen(!) (wie bei Treckern und langsamen Baufahrzeugen), wenn nicht mit ausreichendem Abstand sicher überholt werden kann.
      Alfons Krückmann

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    4. danke fuer die vielen, gut recherchierten antworten!

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  2. Der schlechte Zustand mancher mit vielen Fußgängern zusammen geführten "Radwege" ist bestimmt eine sehr wirksame Geschwindigkeitsbegrenzung. Honni soit qui mal y pense.

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