5. September 2024

Warum uns Vekehrsregeln nicht interessieren

Radfahrende scheinen ständig Regeln zu verletzen. Tatsächlich tun das alle Verkehrsteilnehmenden. Wobei die Radfahrregeln aber den meisten Kritiker:innen gar nicht so genau bekannt sind. 

Die meisten, die Radler:innen für Rowdies halten, gehen davon aus, dass andere Verkehrsteilnehmer:innen die Regeln nicht oder viel seltener brechen. Dass das ein eklatanter Irrtum ist, können wir täglich in Stuttgart beobachten: vollgeparkte Gehwege, Autos, die verkehrtherum durch Einbahnstraßen fahren, bei schon Rot noch durchfahren, Halteverbote missachten, Kreuzungen blockieren, auf Radstreifen halten oder parken und so weiter. Radler:innen wiederum umfahren rote Ampeln und sind auch gern mal als Geisterradler:innen auf der falschen Straßenseite unterwegs. Und Fußgänger:innen gehen gern bei Rot.

Einen Unterschied gibt es allerdings: Für Autos sind die Wege alle gebahnt und geregelt, das Radnetz dagegen ist lückenhaft und auch Fußgänger:innen müssen lange an Ampeln warten und Umwege gehen. Der Nationale Radverkehrsplan 2002-2012 erkennt deshalb an: Motive für radlerisches Falschfahren sind oft umwegige Radstrecken, schwierige Fahrbahnüberquerungen und Radwege, die nicht den direkten Weg von A nach B führen, sondern über viele Ecken und Steigungen. Radinfrastrukturelemente müssten ausgeweitet und flexibler gestaltet werden.

Es gibt aber auch einen mächtigen psychologischen Grund, warum wir alle (im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß) Regeln im Straßenverkehr nicht besonders wichtig finden. Für uns ist der Verkehr nämlich Nebensache. Wenn wir aufbrechen, wollen wir irgendwo ankommen und das möglichst direkt und schnell. Der Verkehr ist ein Mittel zum Zweck, nicht Gegenstand unseres Interesses (anders als hier im Blog). Zudem sind Zusammenstöße und sogenannte Beinaheunfälle für uns alle etwas ziemlich Seltenes. Wir sammeln auf unseren alltäglichen Wegen keine Erfahrungen mit Crashs und gewinnen auch keine Erkenntnisse über Gefahren und deren Vermeidung. Es geht ja meistens gut, wenn wir uns irgendwie durchschlängeln. Die meisten Schilder (vor allem auf vertrauten Wegen) sehen wir gar nicht. Wir vertrauen da eher unserem eigenen Urteil.

Das bedeutet für alle Verkehrsplanende:
Sie müssen die Regeln so machen, dass sie nicht als unnötige Hindernisse empfunden werden. Regeln werden dort als Regeln für ein reibungsloses Zusammenspiel aller Verkehrsarten beachtet, wo wir bequem, schnell und leidlich sicher vorankommen. Passen sie nicht, ist der Weg umständlich gestaltet und voller Hindernisse, dann nimmt die Regelmissachtung zu. Für den Autoverkehr macht man das, beispielsweise in Cannstatt, wo gefühlt wöchentlich ein Mensch mit dem Auto beim illegalen Linksabbiegen in die Daimlerstraße in eine Stadtbahn kracht. Die Stadtverwaltung gibt nach und richtet dort bald eine Linksabbiegespur mit Ampel ein. Die Kreuzung mit vielleicht den meisten Regelverstößen durch Radfahrende ist die Kreuzung Schreiber-/Böblinger-/Schickardtstraße am Erwin-Schoettle-Platz. Hier ist nichts bequem für Radfahrende, es gibt keine eigene Infrastruktur, die Beschilderung ist nicht ganz konsistent für Radfahrende und ihre typischen Fahrwege eigentlich verboten.

Verkehrsregeln sind jedoch ziemlich wichtig. Sie dienen dazu, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, die teils mit erheblicher Geschwindigkeit unterwegs sind, vorhersehbar und berechenbar zu machen. Blinker und Handzeichen dienen dazu, einen Richtungswechsel anzuzeigen. Das Rechtsfahrgebot schützt mich davor, jederzeit damit rechnen zu müssen, dass mir jemand auf meiner Fahrbahn entgegenkommt. Und Fußgägner:innen möchten sicher sein, dass auf ihrem Gehweg nichts fährt. Und so weiter. 

Torsten von Einem hat 2006 in seiner Diplomarbeit (nicht mehr online verfügbar) das Verhältnis der Radfahrenden zu Regeln untersucht. Er hat sich dabei auf vier Regeln konzentriert und das Verhalten von Radfahrenden in Münster, Darmstadt und Kaiserslautern beobachtet. Danach hat er Verkehrsteilnehmer:innen (Radfahrende, Autofahrende und Fußgänger:innen) verschiednen Alters gefragt, ob sie die Regel auch kennen. Es handelt sich um diese vier:
  • Ist der Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und anderen Radwegen bekannt? 
  • Ist bekannt, dass Radfahrende absteigen müssen wenn diese einen Fußgängerüberweg überqueren und Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr erhalten möchten? 
  • Dürfen Radfahrende wartende Kraftfahrzeuge rechts überholen, wenn genügend Platz vorhanden ist? 
  • Welche Geschwindigkeit dürfen Radfahrer:innen in freigegebenen Fußgängerzonen fahren? 
Es stellte sich heraus, dass die meisten den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und solchen, die man nicht benutzen muss, nicht kennen, viele das auch für zu kompliziert halten und sich Radwege wünschen, die gut in Schuss sind. Dass man rechts an einer Fahrzeugkollonne zur Ampel vorfradeln darf, wussten weniger als die Hälfte, taten aber mehr als die Hälfte und hielten es auch für sinnvoll. Eine Mehrheit wusste, dass man in Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf, fand es aber schwierig, so langsam zu fahren. Und wenn die Fußgängerzone leer ist - nachts - dann leuchtet nicht ein, dass man nicht auch schneller radeln darf. Bei der Umfrage fiel auf, dass den Leuten in Münster die Rafahrregeln am wenigsten gut bekannt waren, abgesehen von der Regel mit dem Fußgängerüberweg, obgleich das doch eine Fahrradstadt ist. Oder gerade weil. Hier rechnen alle mit Fahrrädern und nehmen Rücksicht. Umgekehrt kennen Radler:innen in Städten, wo die Autos dominieren, die Regeln vermutlich deshalb besser, weil sie sich den Straßenraum über Rechte und Regeln erobern müssen. "Ich darf auf der Fahrbahn fahren, wenn das kein verpflichtender Radweg ist." - "Ich darf rechts an einer Autoschlange zur Haltelinie vorfahren."

12 Kommentare:

  1. Hallo Christine,
    Als Radfahrer wird man ja oft mit den Vorwürfen konfrontiert, dass sich ja eh kein Radfahrer an Regeln hält, gelegentlich auch wenn man KFZ Fahrern nur sagen will, dass sie gerade in die falsche Richtung einer Einbahnstraße fahren. (passiert am Schloss Nymphenburg regelmäßig.) Wenn man sich dann das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer genauer ansieht, fällt auf, dass jede Gruppe "ihre" Verstöße hat. Einiges ist so normal, dass es gar nicht als Regelverstoß wahrgenommen wird.
    Bei Hof / Parkplatzausfahrten fahren so viele Autofahrer über den Fuß und Radweg bis zur Fahrbahn ohne den Radweg auch nur eines Blickes zu würdigen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die oder andere Autorfahrer die das sehen so was als gefährlichen Verstoß erkennen. Genau wie die Fußgänger die ohne auf den fließenden Verkehr zu achten einen Radweg queren um direkt an der Fahrbahn darauf zu warten, dass die Ampel grün wird, manche stehen sogar auf dem Radweg und regen sich über die Rüpel auf die da wirklich fahren wollen.
    Es ist normal und menschlich sein Verhalten anders zu bewerten als das der anderen. Was ich in dem Zusammenhang aber immer wieder befremdlich und gefährlich finde, ist dass es Menschen gibt, die meinen Verstöße zu erkennen obwohl sie davon nicht betroffen sind, oder es wahlweise gar keine sind.(Radfahrer biegt bei KFZ rot langsam rechts ab ohne eine einzige Fahrspur zu tangieren oder zu queren, Radfahrer fährt 50m auf dem Gehweg in die falsche Richtung, weil der Zweirichtungsradweg aufhört und man sonst eine 4 Streifig ausgebaute Straße erst durch eine dunkle, stinkende, feuchte Unterführung queren müsste um dann noch einen Umweg zu fahren, oder eben der Radfahrer der mit normalem Tempo durch die Fußgängerzone fährt aber immer mindestens 20m zum nächsten Fußgänger einhält, und natürlich all die bösen Radfahrer die einen Fußweg Radfahrer frei nicht nutzen) und meinen diese beobachteten Regelmissachtungen würden rechtfertigen, dass man auf Schulterblicke verzichtet oder gegen den Ausbau der Infrastruktur wettert, oder mal eben behauptet ein 8 Jähriges Kind, dass von einem abbiegenden LKW getötet wurde hat versucht die Vorfahrt zu erzwingen und das ist ja auch verboten.
    Leider wird das in der Presse und von den jährlichen Unfallberichten der Polizei unterstützt. Da werden Unfallstatistiken genannt um dann über die regelmissachtenden Radfahrer herzuziehen (hier ein Beispiel: https://allgaeuhit.de/allgaeu-kein-mensch-mag-fahrradruepel-article10045142) oder von offizieller Seite darauf hingewiesen, dass Radfahrer ja zu gut 50% die Hauptschuld an ihren Unfällen tragen. Den Hinweis, dass das die niedrigste Selber Schuld Quote im fließenden, nicht schienengebundenen Verkehr ist hab ich noch nie gelesen. Und bei jedem dieser Beiträge findet man genau die Kommentare die Radfahrer als die Outlaws des Straßenverkehrs bezeichnen und / oder wahlweise allen Radfahrern unterstellen, dass sie sich für was besseres halten und daher meinen Regeln missachten zu dürfen.
    Dabei ist es genau wie Du schreibst, als reiner Autofahrer (und hobby Rennradler auf Landstraßen) kannte ich die StVO nicht so genau wie ich sie kenne seit ich mit dem Rad durch München in die Arbeit pendle.
    Wenn ich auf guter Infrastruktur unterwegs bin, muss ich die Feinheiten der Regeln gar nicht kennen, denn das intuitiv richtige Verhalten ist regelkonform, und sicher und nicht wahnsinnig umständlich.

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    1. Sehe ich auch so. Danke für die vielen Beispiele, die du nennst. Mittlerweile achte ich auf die "Alleinunfälle" von Autofahrenden, und eigentlich begegnet mir in Facebook jeden Tag eine Meldung wie "Autofahrer im Graben gelandet ... von der Straße abgekommen ... gegen Haus gefahren ... hat sich überschlagen .. ist mit Auto in U-Bahnschacht gefallen ... gegen Ampelmast/Baum gefahren ..." Es fahren zwar mehr Leute Auto, sodass es im Verhältnis vielleicht nicht so viel erscheint wie bei Radfahrenden, aber in der Summe übersteigen diese Meldungen diejenigen, die mir unterkommen von Radfahrenden, wo es so aussieht, als sei nichts und niemand sonst für ihren Sturz verantwortlich, wobei man nie weiß, ob die Fahrbahn glatt war, Steine auf dem Weg lagen, sich ein Loch auftat und so weiter.

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  2. Teil1

    (der Anteil der Autounfälle) "nicht so viel erscheint wie bei Radfahrenden"
    Ja.
    Einen erheblichen Unterschied macht bei diesem Bias das kommunikative Umfeld aus. Kinder etwa (zentral wichtig in den Fahrrad-Unsicherheitsdiskursen) kommen nur extrem(!) selten mit dem Fahrrad als Fahrer oder Mitfahrer um, sondern sehr weit überwiegend als Mitfahrer im Auto.
    Die Todesgefahr beim 'Kindertransport' wird aber nicht etwa beim objektiv viel häufigeren Kindestod im MIV thematisiert, sondern ausgerechnet beim im Vergleich sehr sicheren Fahrradfahren, was sich m.E. durchaus treffend als 'Angstkampagne' gegen das Radfahren kontextualisieren lässt.

    Und was die Verkehrsregeln angeht:
    der weit überwiegende Teil des heutigen komplexen Verkehrsregelwerks resultiert aus dem Bestreben die Unfall-Todeszahlen, die just seit Einführung des Autoverkehrs schnell und drastisch in die Höhe geschnellt sind, auf ein gesellschaftlich toleriertes Maß zu bringen, ohne die Erreichbarkeitsradien und die Dichte des MIV einschränken zu müssen.
    Die >20.000 Toten in den 70er Jahren waren noch oberhalb der Toleranzschwelle, die heutigen ca. 3.000 MIV-Toten hingegen scheinen gesellschaftlich weithin akzeptabel zu sein, wenngleich in anderen Feldern (islamistische Anschläge zB) schon 10 Tote umfangreichste nationale und internationale Regelungen, Überwachungen, Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen.
    Die Tödlichkeit vieler MIV-'Kavaliersdelikte' wie überhöhte Geschwindigkeit Falschparken in wichtigen Sichtbeziehnungen, usw. usw. wird teils verdrängt, teils akzeptiert, und teils quasi wie eine Naturgewalt hingenommen, da die 'automobile Lebensweise' und das mit dem Automobilismus verknüpfte Wirtschaftsleben im Sinne einer conditio sind qua non als gesetzt gilt.
    Das AUTO als nunmehr artgerechte Lebensweise des modern industrialisierten und rasend sitzenden Menschen, geboren im präfaschistischen Futurismus und verallgemeinert durch die Fließbänder des nationalsozialistischen Wirtschaftsheroen Henry Ford alsbald über den gesamte Globus ausgegossen, das AUTO schuf sich(?) schon früh ein Regelwerk, das nicht mehr auf den 'alten' sich selbst bewegenden nicht-automobilen Menschen ausgerichtet war, sondern den Erfordernissen der modernen 'agilen' automobilen Fossil-Gesellschaft gerecht wurde.
    Nietzsches Übermensch mit seinem 'Willen zur Macht' erschien quasi als blecherne Verheißung für Jedermann auf der Weltenbühne, potenzierte die menschliche Muskelkraft um das vieltausendfache, und fegte den old-school-muskelmobilen Menschen mit explosiver Kraft der röhrenden Motoren von unseren Straßen, binnen kurzer Zeit mehr Menschen tötend als alle Kriege dieser Zeit zusammengenommen es vermocht hatten.
    So lässt sich unser Verkehrsregelwerk also auch und vor allem lesen als Akt der Verrechtlichung des Sterbens auf den Straßen, und damit als legitimatorische Basis der fortwährenden automobilen Tötungsakte hin zu einem wohlgeordneten regelbasierten Schlachten, das die Fußgehenden und Radfahrenden zu untergeordnetem Verhalten dressiert bei Strafe der 'selbstverschuldeten' automobilen Exekution aka 'Verkehrsunfall'.
    Das Totfahren von Kindern ist seither straffrei statthaft, da ja das dreiste Kind ungenügend von seinen Eltern dressiert wurde und einfach 'old school' die Straße in einem regelwidrigen Akt überqueren wollte um den Ball zu erreichen, dem Schmetterling hinterherzurennen oder dergleichen unnützer Tätigkeiten mehr.
    Alfons Krückmann

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    1. Teil2
      Die Regelwerke machten die Straßen zu 'Fahrbahnen' und nunmehr machen die Regelwerke gar die Fahrbahnen zu 'Autofahrbahnen' mit umfassenden Nutzungsverboten für alles Unmotorisierte. Zuwiderhandlungen, meist Akte einer 'gestrigen' spontan intuitiven muskulär betriebenen Fortbewegung, werden in hunderten Fällen jährlich regelkonform und also statthaft direkt vor Ort mit dem Tode bestraft.
      Ähnlich wie einst das spontane Ergreifen der Nahrung mit der Hand durch die in höheren Ständen recht komplexen Rituale der Besteckbenutzungen ersetzt wurde (bei Strafe gesellschaftlicher Verachtung, -> N.Elias), wurde nunmehr dem spontanen Queren der (AUTO-)Straße eine zu verinnerlichende Dressage gemäß der jeweiligen Regelwerke der automobilen 'Straßenverkehrsordnung' auferlegt (bei Strafe der physischen Tötung), welche von Kindesbeinen an inkorporiert wird (elterliche und schulische 'Verkehrserziehung'), und welche so die spontanen Bewegungsakte durch impulskontrolliert autogerechte Verhaltensmuster ersetzt.
      So sind denn Menschen, die an verlassenen Kreuzungen mit defekter Ampel notfalls tagelang auf 'Grün' warten zum neuen Idealbild einer erfolgreich AUTO-sozialisierten Gattung geworden.
      Alfons Krückmann

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    2. Der Text mutet ja geradezu philosophisch an.
      Karin

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    3. Ich bin heute wieder in den Genuss der automobilen Regektreue gekommen. Auf der Autobahn. Rechtsüberholen über den Standstreifen, von Autos und Motorrädern.
      Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindgkeit.
      Ich konnte den Gespannfahrer mit 150 km/h kaum überholen. Er darf nur 80 fahren, aus Gründen.
      Bei Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgabe wurde ich sehr zügig überholt, andernorts wurde sehr nah aufgefahren. Die Physik gilt übrigens auch in Hessen und auch für Hessen. 5m Abstand bei 80 reichen leider nicht aus.
      Vermutlich war das auch die Ursache für den Auffahrunfall, der auf dem Standstreifen stand.
      Also sag mir nicht, dass nur Radfahrer Regelverstösse begehen. Wenn man mir bei 130 mit 5m auf der Stossstange klebt, reicht es in der Rege nicht mehr zum Bremsen, wenn ich bremse oder auch nur vom Gas gehe. Die Auswirkungen sind weitaus schlimmer, als wenn der Fußgänger oder Radfahrer bei leerer Strasse bei Rot geht/fährt.
      Karin

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    4. Heute ganz kurios-rücksichtlos. Ich fahre mit Rennrad bergab mit ca. Tempo 30 auf der Fahrbahn, städtische Durchfahrtstrasse mit Tempo 50 Höchstgeschwindigkeit auf zwei breiten Fahrspuren (waren wohl mal drei) aber wenig Verkehr. Schmaler Gehweg auf der rechten Seite mit sehr alten "Radwegrudimenten" (ca. 70cm der Gehwegpflasterung rot), aber als Gehweg beschildert, kurios mit schriftlichem Zusatz "Radfahren erlaubt" (nicht mit dem Fahrrad frei Piktogramm).

      Zwei Autos korrekt auf der Fahrbahn geparkt (kein Aufsetzparken), also Hand raus und Wechsel auf die andere Fahrspurseite, ich konnte noch auf der Fahrspur bleiben (rechts vom Mittelstreifen) und also trotz PKW im Gegenverkehr ohne Warten vorbei. Motorengeräusch von hinten. Ein (sehr) schweres Motorrad mit extra breiten Reifen und unbehlmten Fahrer fährt auf dem Gehweg mit deutlich über 40 km/h an mir vorbei und wechselt nach den geparkten autos wieder auf die Fahrbahn. Zwar war kein Fußgänger irgendwo in Sicht doch aus den Häusern hätte jederzeit einer raustreten können. Statt Bremsen auf 30km/h mit fast 50 auf den Gehweg, dass mit einem Motorrad das mehrere hundert Kilo Systemgewicht und etwa doppelte Fahradbreite hat...

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  3. Gestern sind wir Rhein-Radweg (EuroVelo-Route EV15) von Boppard nach Mainz gefahren. An drei Stellen mussten wir gegen Regeln verstoßen, um der ausgeschilderten Route folgen zu können.

    Jedesmal war dort Zeichen 250:
    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. [...]
    2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

    Welche Regeln soll man jetzt beachten? Und welche sind nicht so wichtig?

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  4. Gestern sind wir Rhein-Radweg (EuroVelo-Route EV15) von Boppard nach Mainz gefahren. An drei Stellen mussten wir gegen Regeln verstoßen, um der ausgeschilderten Route folgen zu können.

    Jedesmal war dort Zeichen 250:
    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. [...]
    2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

    Welche Regeln soll man jetzt beachten? Und welche sind nicht so wichtig?

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    1. wer schiebt fährt nicht, also kann man sich als Radfahrer hier regelkonform verhalten.
      ABER: warum gibt es auf ausgewiesenen Radrouten Durchfahrverbote?
      Man könnte meinen, dass das nur gemacht wird, damit immer wieder über Ramboradler berichtet werden kann die hier statt zu schieben mit 10 km/h fahren.
      Bei uns gab und gibt es Konflikte zw. Radfahrern und Altenheimbewohnern die den Weg zum Spazieren nutzen. Man hätte auch die Radwegweiser umstellen können, so dass die Radroute entlang der Würm nicht mehr der schmale Uferweg ist, sondern die parallel verlaufende Straße, man hat aber lieber "Miteinander" Schilder aufgestellt, die an die Radfahrer appellieren doch nur Schritttempo zu fahren. Wer nicht aus der Gemeinde kommt, weiß nicht, dass hinter der Häuserreihe die Straße verläuft, also bleiben alle Radtouristen brav auf dem eigentlich ungeeigneten Weg, auch wenn sie lieber flott fahren wollten statt zwischen Spaziergängern auf einem gesandeten Weg rumzueiern.

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  5. Der YouTube-Kanal Oh the Urbanity! hat gerade einen aktuellen Beitrag zu Umständen die dazu führen dass bike lanes (in Kanada) nicht genutzt werden. Fazit: gute Infrastruktur wird genutzt.
    https://m.youtube.com/watch?v=fDf8CwcBdiw

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  6. Zu Fuß geht man nicht gerne bei rot, sondern macht es, weil die Rotphasen unverschämt lange sind, sodass man zum Eindruck kommt, dass die Ampel defekt ist. Davon abgesehen muss man die Verstöße auch danach werten, wie hoch die Gefährdung ist. Da sind KFZ am gefährlichsten und da gibt es trotz spezieller Ausbildung sehr viele Verstöße. Wenn man bei rot geht und vorher nach Links und Rechts guckt ist das sicherer als bei Grün zu gehen, wenn man vom LKW überfahren wird, der mit überhöhter Geschwindigkeit abbiegt.

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