13. Juni 2025

Warum radeln die eigentlich auf dem Fußweg?

Ich frage mich oft, wie man das Gehwegradeln reduzieren könnte. Viel zu oft sehe ich erwachsene Menschen mit Pedelecs auf Gehwegen langdödeln, obgleich die Fahrbahn sogar eine Radinfrastruktur aufweist. 

Was bewegt diese Leute im gestandenen Erwachsenenalter wie Kleinkinder auf Gehwegen und über Fußgängerampeln zu radeln - selbst in völlig friedlichen Straßen - ganz und gar ungeachtet des Verbots? Was würde diese im Kindermodus Radelnden dazu bewegen, die Fahrbahn zu nehmen und sich auf Radaufstellpätzen an Radampeln aufzustellen? Schon im ersten Jahr meines Blogs habe ich darüber gegrübelt, warum so viele auf Gehwegen radeln. Das fragt sich auch der Fuß e.V., der dazu auf FB einen fragenden Post veröffentlicht hat. Natürlich mit dem Effekt, dass Radfahrende beschimpft werden. 

Es sind auch nicht immer die Alten und Langsamen oder Jugendlichen, es sind auch die sportlichen Männer, die ich mit Rennrädern auf Gehwegen sehe. Warum tun die sich das an? Sind sie im Kopf immer noch die Kinder, als die sie Radfahren gelernt haben? 

Zuweilen lässt sich das mit Bequemlichkeit erklären. Man hat den Absprung auf die Fahrbahn verpasst, nicht gesehen oder findet die Route über die Fahrbahn zu umwegig. Oder es gibt fünfzig Meter vor dem Ziel  einen Aufgang auf den Gehweg, und dann radelt man halt den Rest dort. Oder die Fahrradampel schaltetet seltener auf Grün als die parallele Fußgängerampel. Manchmal stehen auch die Radbügel auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone, und da radelt man dann halt kurz hin. Oder eine Baustelle, ein parkendes Auto oder Gerümpel auf dem Radweg oder Radfahrstreifen versperrt den Weg und die Fahrt über den Gehweg geht sofort, beim Schwenk auf die Fahrbahn müsste man den Autoverkehr stehend abwarten. 

Ein gravierender Grund ist die Angst. Sie mag objektiv nicht begründet sein, herrscht aber bei bestimmten Strecken vor. Beispielsweise im Schwabtunnel. Dort verhalten sich zu viele Autofahrende aggressiv uns Radfahrenden gegenüber, sie überholen illegal und zu eng, sie hupen, sie fahren mit großem Tempo von hinten ran und bremsen knapp ab. Es radeln aber tatsächlich noch mehr auf der Fahrbahn durch den Tunnel als auf diesen Gehwegen. Es würden sicher insgesamt viel mehr Radfahrende die Strecke nehmen, wenn sie nicht so unangenehm und teils angsteinflößend wäre. Auf dem Foto sieht man einen Radler auf dem Gehweg in den Tunnel fahren, eine Person und eine Radlerin, die schiebt, kommen heraus. Ich vermute, die Radlerin schiebt nur deshalb, weil sie sich mit der anderen Person unterhalten will. Die Stadt hat inzwischen vor dem illegalen Verhalten der Autofahrenden im Tunnel kapituliert und die Gehwege wieder fürs Radfahren freigegeben. Das ist nicht gut. Es ist eine Entscheidung, die falsche Signale an alle gibt. 

Denn eigentlich gilt: Gehwege gehören den Fußgänger:innen, Räder gehören auf die Fahrbahn und Autofahrende müssen rücksichtsvoll fahren. 

Oder man will Autofahrende nicht aufhalten. Eine andere Art der Angst ist die, bergauf zu langsam für den ungeduldigen Autoverkehr zu sein. Deshalb radeln manche - wenige - Normalradler:innen die Alte Weinsteige auf dem Gehweg hoch. Sie würden es gar nicht aushalten, bei 3-5 km/h einen Autofahrer hinter sich zu spüren. Sie wollen ihn nicht aufhalten müssen. Und die meisten Menschen, die auf Straßen fahren (Rad oder Auto) rechtfertigen sich immer vor dem Autofahrer hinter sich. Sie überlegen permanent, was der oder die denkt. Sie wollen ihn nicht verärgern oder vor ihm als schlechte Fahrer:innen dastehen. 

Sie radeln wie die Kinder. Nicht immer ist Bequemlichkeit, Angst oder ein Hindernis auf dem Radweg der offensichtliche Grund für eine verbotene Gehwegfahrt. Sehr oft kann ich gar keinen halbwegs triftigen Grund erkennen. Irgendeinen gibt es, aber der ist tief in der Subjektivität der Leute versteckt. Mir scheint, dass etliche Menschen auf dem Fahrrad mit der Mentalität eines Menschen zu Fuß unterwegs sind. Sie sind ebenso ungepanzert wie Fußgänger:innen, ihre gemeinsame Bedrohung ist das Auto. Vielleicht erscheinen ihnen auch die Fußgänger-Regeln auf dem Gehweg einfacher als die Verkehrsregeln auf einer Fahrbahn. Sie achten auch, genauso wenig wie Fußgänger:innen auf Schilder und Verkehrszeichen und haben vielfach keine Ahnung, auf welcher Infrastruktur sie sich befinden und was sie dort dürfen oder nicht dürfen. Sie sind im Grunde immer noch im Modus des Alters unterwegs, in dem sie Radfahren gelernt und am meisten Rad gefahren sind, wie die Kinder, so wie die Jugendlichen auf dem Gehweg in der Böheimstraße, die vom Downhill-Trail kommen. Sie sind noch in Sporttrance unterwegs (sie sehen sich gar nicht als Verkehrsteilnehmende) und umfahren die Menschen auf dem Gehweg so sportlich wie Baumstümpfe. 

Aber Gehwegfahrten sind gefährlich für einen selbst und für andere. Manche glauben, der Gehweg sei für sie mit dem Fahrrad sicherer die Fahrbahn. Das aber ist ein krasser Irrtum. Schon Radwege auf Gehwegniveau sind für Radfahrende gefährlicher als Radfahrstreifen auf der Fahrbahn oder Fahrbahnen ohne Radinfrastruktur, sobald der Autoverkehr sie kreuzen darf, weil abbiegende Autofahrende den Radverkehr an ihrer Seite oft nicht wahrnehmen (wollen). Auch aus der Nebenstraße kommende Autofahrende sehen Radfahrende, die auf dem Radweg kommen, manchmal einfach gar nicht (sie rechnen nicht mit Radelnden, gucken nicht und wollen sie auch gar nicht sehen). Radelt man auf einem verbotenen Gehweg, wird es noch gefährlicher, denn will ein Autofahrer abbiegen, schaut er oder sie sich nicht nach Radlern auf dem parallelen Gehweg um, und er/sie muss auch nicht mit plötzlich auftauchenden Radfahrenden auf Gehwegen rechnen. Auch auf freigegebenen Gehwegen muss er nicht mit Radfahrenden rechnen, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Theoretisch also kämen wir auf einem Gehweg nie schneller heran als ein Fußgänger, was aber halt leider überhaupt nicht so ist. Wir sind aus Sicht von Autofahrenden urplötzlich da. 

Und die Gefahr, einen Menschen anzufahren, der gerade aus einem Hauseingang tritt, ist auch ziemlich groß. Dieser Mensch muss ja auch nicht vorher gucken, ob ein Radler auf seinem Gehweg langgeschossen kommt. Abgesehen davon, dass es viele Fußgänger:innen stresst, ängstigt oder ärgert, wenn wir auf ihren Gehwegen fahren. 

Wer illegal auf einem Gehweg radelt, bekommt bei einem Crash vor Gericht nie Recht. Einige Gerichtsurteile hat der ADFC zusammengestellt. Als Geschädigte erhalten Gehwegradler:innen keinen vollen oder gar keinen Schadensersatz, auch dann nicht, wenn der vorhandene Radweg unbenutzbar war (OLG Düsseldorf 15 U 53/94). Dem Menschen auf dem Rad kann auch die alleinige Schuld zugesprochen bekommen (LG Erfurt 8 O 1790/06). 

Autofahrende, die aus einer Tiefgarage, Tankstelle oder Grundstückseinfahrt rauskommen und dabei den Gehweg überqueren, müssen nicht mit Radfahrenden rechnen, wo Radfahren verboten ist. Sie müssen zwar mit äußerster Vorsicht über den Gehweg fahren, aber wenn sie nachweisen können, dass sie tatsächlich mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs waren, bekommen vor Gericht die Radfahrenden die Schuld. Das Argument, auf dem Gehweg seien ja auch Kinder unter 8 Jahren mit Rädern unterwegs (abgesehen davon, dass auch Leute dort gehen), zieht da nicht (AG Solingen 11 C 378/04). Radelnde Kinder und ihre Begleitperson dürfen auf dem Gehweg nämlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei einem Crash wird ihnen mit Sicherheit von der Polizei unterstellt, dass sie schneller waren, auch ohne Beweis. 

Auf dem Foto sieht man ein Kind, dem der Autofahrer den Vorrang genommen hat, als er aus der Tiefgarage rausfuhr. Der Junge hat allerdings rechtzeitig gebremst und ist abgestiegen. Und er wusste ganz genau, dass der Autofahrer im Unrecht war und er Vorrang gehabt hätte. Er kannte die Verkehrsregeln besser als der Erwachsene hinterm Lenker und war ziemlich entrüstet. 

Ist man illegal auf einem Gehweg mit dem Rad unterwegs, gilt auch nicht die Regel Rechts vor Links. Das Auto, dass aus der Seitenstraße kommt, hat Vorrang vor dem Radler, der quer dazu auf dem Gehweg fährt. Das gilt laut ADFC (unter Berufung auf Gerichtsurteile) auch für das Radeln auf dem Gehweg entlang einer Hauptstraße, auf der man auf dem Radweg immer Vorrang vor dem Autofahrer aus der Seitenstraße und vor dem einbiegenden Autofahrer haben würde. Nicht so, wenn man verboten auf dem Gehweg radelt. Der von der Hauptstraße einbiegende Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass auf dem Gehweg jemand angeradelt kommt und er dessen Weg kreuzt. Der Verkehrsverstoß des Radfahrers wiegt dann so schwer, dass die Betriebsgefahr, die vom Auto grundsätzlich ausgeht, dahinter zurücktritt. (AG Marl, Az.: 23 C 428/14, 08.05.2015, AG Hildesheim 40 C 21/08 – falsche Fahrtrichtung; OLG Hamm 6 U 148/03 – schwerer Rechtsabbiegeunfall mit Lkw). Und da man mit dem Rad bei solchen Zusammenstößen vom Gehweg hinunter mit einem Auto ziemlich sicher schneller als Schrittgeschwindigkeit fuhr, hat man sowieso eine kräftige Mitschuld. Auf einem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg entlang einer Vorrangstraße hat man diesen Vorrang. In der Regel signalisiert ein Radstreifen von Gehwegecke zu Gehwegecke das den Autofahrenden. 

Wo aber sind die Radwege? Wenn allerdings 150 km der von der Stadt Stuttgart (fälschlich) als Radinfrastruktur ausgewiesen 360 km aus freigegebene Gehwegen bestehen, dann darf es einen nicht wundern, wenn Menschen auch auf den Gehwegen radeln, die nicht freigegeben sind. Es scheint ja eher normal zu sein, dass man auf Fußwegen radelt, und das übrigens nicht in der erforderlichen Schrittgeschwindigkeit, sondern in der je eigenen Reisegeschwindigkeit. Es wird darüber nicht diskutiert, es wird nicht reglementiert, denn die Stadt denkt anscheinend nicht daran, Radfahrenden eine durchgängige eigene Infrastruktur anstelle der freigegebenen Gehweg zur Verfügung zu stellen.  

Es gibt Gehwege, die werden von einzelnen, aber nicht wenigen Radler:innen grundsätzlich illegal befahren, weil ihnen der Umweg durch die Parrallelstraße zu umständlich ist oder sie bis vor die Tür eines bestimmten Ladens fahren möchten. Das ist beispielsweise in der Epplestraße in Degerloch der Fall, und zwar mit und gegen die Einbahnrichtung der Fahrbahn. Degerloch bietet zwar Radbügel an und führt Radfahrende mit Radstreifen quer über die Epplestraße, aber auf der Epplestraße selbst darf die Busspur mit dem Rad befahren werden, bis sie vor der Ampel aufhört. Eine echte Radinfrastruktur gibt es nicht. Und in Gegenrichtung kann diese Einbahnstraße nicht freigegeben werden. Zudem sind die Gehwege teilst sehr schmal, weil der Autoverkehr da zweispurig durchgeschleust wird. Zweispurig übrigens deshalb, weil der Bus eine eigene Busspur braucht, damit er zur Hauptverkehrszeit nicht im Stau steht. Eine weitere Fahrspur wird von Parkplätzen (Parkbuchten) eingenommen, auf die der Einzelhandel nicht verzichten will, weil er meint, dann käme niemand mehr zum Einkaufen. Wenn aber die Haupteinkaufsstraße eines Stadtteils mit dem Fahrrad nicht recht zugänglich ist, verhalten sich viele Radfahrende regelwidrig. 

Wer meinen Blog regelmäßig liest, weiß, dass ich Gehwegradeln überhaupt nicht gut finde. Aber auch bin schon auf einem weiten Heimweg, auf dem ich mich verfahren habe, müde und grimmig auf einem Gehweg geradelt, auf dem ich nicht radeln durfte, weil ich keine andere Lösung gefunden habe. Sowas passiert. Mir ist aber sehr bewusst, dass es Menschen zu Fuß über die Maßen stört. Die meisten von uns Radfahrenden machen sich vermutlich nicht klar, wie viel Grimm, Zorn und Hass sie auslösen, wenn sie nur mal kurz auf einem Gehweg fahren, und wie sehr sie dem Ansehen von uns Radfahrenden damit schaden. Und das Argument "da geht ja (gerade) keiner, und wo soll ich denn fahren?", ist ungefähr so schlecht wie das Argument eines Autofahrers, der auf dem Radweg geparkt hat und dir ins Gesicht sagt: "Da radelt doch eh keiner, und wo soll ich denn parken?" 

Gehwege gehören Fußgänger:innen, sie sind ihr Raum, auch der Raum, wo sie geschützt vor Fahrzeugen vor sich hin schlendern oder herumstehen können und dürfen. Grundstückseinfahrten machen sie schon gefährlich genug für Menschen zu Fuß. Und wir Radfahrenden, die wir mit der Mentalität von  Fußgänger:innen unterwegs sind, sollten uns dabei nicht auch die Mentalität der Autofahrenden zueigen machen, stets den kürzesten Weg zu beanspruchen und den dann auch noch so schnell wie möglich zurückzulegen. Einfach mal bremsen, langsam machen und über Gehwege auch mal schieben.

Ansonsten bringt nur eine adäquate und fürs heutige Radfahren ausgelegte- also breite uns sich sicher anfühlende - Radinfrastruktur, die den Radverkehr vom Fußverkehr konsequent trennt, die Menschen von den Gehwegen runter auf Radwege und Radfahrstreifen. Und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt, die geeignet wäre, das Risiko tödlicher Zusammenstöße auf Null zu reduzieren, würde auch helfen. 




28 Kommentare:

  1. Vielleicht, weil die Radwege auch auf den Gehwegen angelegt werden?

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  2. Guten Morgen, hier ist die tibetanische Gebetsmühle:
    Machtgefälle, Machtgefälle, Machtgefälle, Machtgefälle...
    Systemisches Machtgefälle, das dazu führt,
    dass die Gewalt von oben nach unten durchgereicht wird, gerne, bzw. so gut wie immer auch völlig unbewusst.

    Witzigerweise ist der Radfahrer geradezu das Sinnbild dafür, nach oben Buckeln, nach unten treten...

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    1. Bei der Lektüre vieler Kommentare sogar hier muss ich leider sagen,ich habe Recht.

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  3. Neben den freigegebenen Gehwegen gibt es (oder gab es früher) noch die "sonstigen Radwege", also welche die in der Regel mit dem Gehweg auf dem Hochbord waren und farblich oder durch den Belag abgesetzt aber ohne Beschilderung.
    Wenn ich sowas sehe ist mir meist nicht klar ob das jetzt Absicht ist (sonstiger Radweg) oder ein Überbleibsel (war mal ein Radweg, ist jetzt Gehweg). Es gab/gibt allerdings keine Benutzungspflicht.

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  4. Hallo Christine,
    zum Thema eine kleine Anekdote, die ich hier zum Besten geben will.
    Folgende Situation:

    Ein Straßenabschnitt, auf dem an den Fahrbahnrändern hin und wieder Autos parken. Ein „auch Radfahrer“ ist auf der Fahrbahn unterwegs. Er kommt an eine Stelle, an der in Gegenrichtung ein Auto am Fahrbahnrand parkt. Es kommt ihm ein Auto entgegen. Die Situation ist eigentlich ganz klar:
    Der Autofahrer wartet vor dem parkenden Auto (=Engstelle) und lässt den Radfahrer durch. Anschließend passiert er die Engstelle.

    Was macht der „auch Radfahrer“: Er fährt auf den Gehweg, damit der Autofahrer „ungehindert“ die Engstelle passieren kann. Begründung des Radfahrers: „Der Autofahrer freut sich vielleicht, dass er von mir nicht behindert wird.“ Darauf meine Frage: „Und die Fußgänger?“ „Da ist doch genug Platz!“
    Für mich ist „Da ist doch genug Platz“ das typische Autofahrerdenken. Alle anderen sollen was von Ihrem Platz abgeben, damit Autofahrende es möglichst bequem haben: Parken vor der Haustür oder dem Geschäft, nicht bremsen müssen und im „flow“ sein. Da war der (physische) Radfahrer in dem Augenblick eigentlich wieder der (geistige) Autofahrer.

    Vielleicht ist das „nicht stören“ wollen des KFZ Verkehrs, bei einigen (auch) Radfahrern eine echte Motivation nicht die Fahrbahn zu nutzen?

    Joachim aus Köln

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    1. Wenn einem ein System seit immer eingedrillt wird, dann ist man irgendwann einfach nicht mehr in der Lage, es in Frage zu stellen.
      Die Abwehrhaltung ist oft enorm, wenn man solche Leute darauf hinweist, da bräche oft buchstäblich eine Welt zusammen.

      Blogartikel wie dieser erreichen leider immer nur die, die es eh schon wissen

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    2. Danke, Joachim, für diese Geschichte.

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    3. Mir fehlt bei der Geschichte die Info, ob überhaupt Fußgänger auf dem Gehweg unterwegs waren. Wenn dort keine Fußgänger gegangen sind und der Gehweg leer war (worauf die Antwort "Da ist doch genug Platz" hindeutet) – wo ist dann überhaupt das Problem?

      Denn ist der Gehweg leer und es ist eine Engstelle auf der Straße, dann kann es schon mal vorkommen, dass ich auch auf den Gehweg ausweiche.
      Warum?
      Weil ich es als Radler kann. Es ist eine Geste der Freundlichkeit, die im Straßenverkehr öfters auch fehlt.

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    4. Das ist jetzt „off topic“:
      Was ist/ bedeutet Freundlichkeit im Straßenverkehr? Braucht es die?

      Eigentlich sind die Regeln im Verkehr für alle klar: Ich weiß wie ich mich in gewissen Situationen verhalten muss. Meinem Gegenüber ist auch klar, wie ich mich verhalten werden. Es ist alles in Ordnung. Wenn jetzt jemand aus „Freundlichkeit“ von den eigentlich für alle klare Regeln abweicht, dann kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Weil eben eine eindeutige Situation plötzlich nicht mehr eindeutig ist. Vor allem dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht die Interaktion der der zwei, die freundlich zueinander sind erkennen.
      Ich glaube, es fühlt sich keiner unfreundlich behandelt, wenn er vor einem parkenden Auto halten muss.

      Nun kann Mensch natürlich Fehler machen. Dann ist eben Rücksichtnahme erforderlich und keine Freundlichkeit. Ganz davon abgesehen, sollte man mit seinen Mitmenschen einen freundlichen Umgang pflegen.

      Verkehr braucht keine besondere Freundlichkeit, sondern Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer und den Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer. Regeln sind eindeutig und für alle klar. Was freundlich ist, das ist höchst subjektiv.

      Joachim aus Köln

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    5. Mein Paradebeispiel für diese Freundlichkeit, die mir zum Hindernis wird, ist, wenn ein Autofahrer von rechts kommt und anhält, während ich auf meinem Fahrrad bereits bremse, um ihm den ihm zustehende Vorfahrt einzuräumen. Da ich nicht sicher sein kann, ob er nicht doch startet, wenn er mich langsamer werden sieht, halte ich lieber an. Dann stehen wir beide. Wenn er dann winkt, dass ich fahren kann (und mich hört), dann rufe ich: "Jetzt stehe ich schon." und winke ihm. Ich bin tatsächlich auch ein Fan von Verkehrsregeln, wer Vorrang hat, soll fahren (oder als Fußgänger:in gehen). Es vereinfacht die Kommunikation im Straßenverkehr. Ich versuche freundlich zu sein, indem mich bei anderen Verkehrsteilnehmenden für kleine Rücksichten bedanke (etwa bei dem Autofahrer, der in einer beidseits zugepeparkten Straße in eine Lücke fährt, um mich auf dem Fahrrad durchzulassen. Bedanken ist eine unterschätz gute Sache, finde ich,

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    6. Liebe Gebrauchsspur: Das ähnelt dem Argument von Autofahrenden, die auf einem Radweg stehen oder fahren: "Da fährt doch keiner". Klar, Fußgänger:innen sind langsamer da als wir Radfahrenden und man kann ihnen Platz machen, wenn man auf dem Fahrrad sitzt. Aber mir geht es auch so wie Joachim: Ich will nicht auf den Gehweg ausweichen, wenn ich eine Fahrbahn habe. Da wo ich wohne ist die Straße schmal, und Autofahrende, die entlang der geparkten Fahrzeuge hochkommen, erwarten geradezu, dass ich auf den Gehweg fahre (niedrige Bordsteine), damit sie nicht bremsen müssen. Eine Autofahrerin hat mir mal gesagt: "Fahren Sie doch auf dem Gehweg". Ich habe geantwortet: "Das ist verboten". Das wollte sie nicht einsehen. Autofahrende rasen hier hundert Meter halb über dem Gehweg, um entgegenkommenden Autos auszuweichen, und ich frage mich immer, ob sie das Kind sehen würden, das aus einem Törchen auf den Gehweg springt.

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    7. Ich denke, dass das einem "Da fährt doch eh keiner"-Argument nicht ähnelt.
      Denn die jeweilige Situation ist höchst indivduell und konkret.

      Entweder auf dem Gehweg ist Platz und ich kann easy einen Bogen machen oder um parkende Autos rechts herumschwingen – oder halt nicht.

      Wenn, und nur wenn dort Platz ist und der Bereich übersichtlich ist, und das setzt ja eben voraus, dass da überhaupt keine Fußgänger sind, dann bedeutet es für mich schlichtweg null Aufwand oder Einschränkung, dort langzufahren, wenn es jemand anderem weiterhilft. Und wenn es für mich einen Aufwand bedeutet, mache ich es auch nicht. Ganz simpel.

      Es kostet mich als Radler einfach gar nichts, flexibel zu fahren. Das mache ich sowieso die ganze Zeit. Radweg, Straße, Gehweg, das ist eine bunte Mischung, um halbwegs voranzukommen.

      Und wenn das nicht so ist, dann eben nicht. Dann muss der andere eben ganz normal an der Engstelle warten.

      Und das nenne ich Freundlichkeit, die viele auch zu schätzen wissen.

      Und ich rede eben nicht von zu schmalen Gehwegen oder bevölkerten Gehwegen – das war schon in meinem ersten Post klar beschrieben.
      Und ich rede eben nicht davon, dass das jeder zu machen hat. Ich will keine neuen Regeln einführen. Und ich ich will auch niemanden beschämen, wenn er das nicht tut. Und wenn es die Situation es nicht zulässt, bin ich auch nicht bereit es zu tun.

      Mein Beitrag hat sich gegen Joachims Ereiferung darüber gerichtet, dass es sich jemand herausnimmt, in einer geeigneten Situation rücksichtsvoll und freundlich zu agieren.
      Und ich habe das offenbar auch korrekt interpretiert, wie das Triggerwort "Freundlichkeit" eindrucksvoll illustriert.

      Wenn ihr beiden, Christine und Joachim, das nicht machen wollt, sehr gerne von meiner Seite aus. Niemand zwingt euch. Lasst es einfach sein und besteht auf eurer Fahrbahn.
      Aber lasst andere es auch machen, wenn sie möchten.

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  5. Radfahren auf Gehwegen ist grundsätzlich Käse. ABER
    1: RAdfahrer werden gerne auf Gehwege geleitet und auf gemeinsame Rad /Fußwege gezwungen, die auch nicht anders als nicht freigegebene Fußwege aussehen. Daher hat man als Radfahrer nicht den Eindruck am falschen Ort zu sein, wenn man auf einem Fußweg ist.
    2. Manchmal ist die Alternative einfach schlecht, entweder eine Fahrbahn auf der man bedrängt wird oder ein Radverkehrsführung die aus einer Strecke deutlich unter 100m fast einen Kilometer macht.
    3, Der Fußweg neben einem schmalen Radweg ist oft die einzige Fläche auf der man langsamere Radfahrer mit ordentlichem Abstand überholen kann.

    Wenn man das macht, dann ist man trotzdem noch nicht wie die Autofahrer die ein Fahrzeug auf dem RAdweg abstellen, denn man ist ja immer auf dem Fahrzeug und kann innerhalb sehr kurzer Zeit zum Fußgänger werden oder bremsen und den Überholvorgang abbrechen. Und schieben wenn man morgens um 6 neben der Friedhofsmauer 50m auf dem leeren und sehr übersichtlichen Fußweg radelt ist halt auch schwer vermittelbar.
    Diese regelwidrige aber für mich nachvollziehbare missbräuchliche Nutzung des Fußwegs hat aber nichts mit den beobachteten Fällen von "Radeln wie die Kinder" zu tun. Denn die Fälle sollten immer sehr kurz sein, und nur kein zu Fuß gehender Zeuge in der Nähe ist und sein kann. (Friedhofsmauer, ....)
    Gerade überholen ist zwar komplett regelwidrig aber leider oft die einzige Möglichkeit da es quasi keine Radwege gibt die 2,3m breit sind also zwei Radfahrer nebeneinander + Sicherheitsabstand dazwischen aufnehmen können. Dafür gibt es immer wieder Abschnitte auf denen kein Fußgänger zu sehen ist, und einer schon vom Himmel fallen müsste um doch noch da hin zu kommen.
    Ausfahrten und ähnliches verbieten natürlich die Nutzung des Gehwegs, da ist man froh, wenn man auf dem Radweg wahrgenommen wird.
    Das Ausweichen auf den Gehweg wenn man auf der Fahrbahn bedrängt wird, ist etwas was auch bei meinen Kindern beobachte. Leider werden meine Bemühungen sie davon zu überzeugen, dass das Käse ist, regelmäßig von KFZ Fahrern zunichte gemacht denen die körperliche Unversehrtheit eines Schülers auf dem Weg in die Schule nicht besonders wichtig zu sein scheint. 20cm ÜBerholbabstand mit anschließendem Ausbremsen passiert leider so regelmäßig, dass ich bisher keinen ERfolg hatte.

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    1. Danke, liebe:r Anonsymus/a. Für mich entscheidend ist bei diesen verbotenen Gehwegfahrten, dass wir damit Fußgänger:innen nicht stressen, also nicht bimmeln oder knapp überholen. Ist trotzdem verboten, die Polizei kennt da keine Nachsicht. Und mal bremsen und langsamer radeln, wenn ich nicht (also nur über den Gehweg) überholen kann, wäre auch eine Möglichkeit. Wieso müssen wir denen immer mit unserer eigenen Geschwindigkeit unterwegs sein? Ein Recht darauf haben wir nicht. Und für mich ähnelt dieses unbedingt überholen müssen schon ein wenig dem Verhalten von Autofahenden. Oder es ist die allgmemeine gesellschaftliche Panik, niemals ungehindert schneller sein zu dürfen als andere.

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    2. Ich finde, dass der Vergleich mit dem Überholen auf Gehwegen nur sehr bedingt hält. TL;DR: Die Infrastruktur trägt den real auftretenden Differenzgeschwindigkeiten bei Fahrradfahrern nicht in ausreichendem Maße Rechung.

      Auf der "regulären" Fahrbahn kommt früher oder später eine Möglichkeit zu überholen - selten sind (Haupt)straßen über lange Strecken einspurig ohne Überholmöglichkeit. Bei Radwegen ist das oft Standard - der Radweg wird auf dem Hochbord neben der Parkspur geführt - ein Wechseln auf die Fahrbahn ist über lange Strecken nicht möglich - oder bei nutzungspflichtigen Radwegen auch gar nicht erlaubt. Bei Radfahrern ist - insbesondere bergauf - die Differenzgeschwindigkeit relativ gesehen höher. Ich fahr gerne > 25km/h, aber nicht wenige Radfahrer fahren bessere Schrittgeschwindigkeit (8-10km/h). Diese Differenz ist vollkommen ok und auch erwünscht - es soll jeder Radfahren können, der mag. Und wer nicht schneller kann, kann halt nicht schneller.


      Aber wenn ich jetzt 2km bergauf in Berlin am Mehringdamm (*) nicht überholen kann bin ich 15 Minuten unterwegs - im Vergleich zu den normal erreichbaren 5-6 Minuten, also so das dreifache. Auf die Fahrbahn wechseln geht nicht - links ist eine Parkspur. Also bleiben die Alternativen: Auf dem Geweg überholen - das ist verboten und da ist auch viel Fußverkehr - oder ich fahr halt nen Umweg und in der Parallelstraße auf der Straße im Autoverkehr.

      Die Infrastruktur für Autos ist da signifikant besser - es ist mir persönlich keine Strecke in meiner Umgebung bekannt, an der ich als Autofahrer bei normalem Verkehrsfluss ohne weiteres 5-10 Minuten Zeit verlieren kann weil ich hinter einem (erwartbar) langsameren Fahrzeug stecke.

      (*) Für Autofahrer ist diese Strecke als Bundesstraße zweispurig mit Abbiegespuren ausgebaut, es handelt sich um eine wichtige Nord-Süd-Verbindung im Straßennetz. Für Radfahrer: Schleichen oder Sterben - oder über den Gehweg überholen.

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  6. In Stuttgart muss es doch viele km mehr an Radwegen geben. Alleine der Radelthon ist doch 80 km lang - weit überwiegend eine Strecke ohne Autos.

    Hat jemand hierzu ein paar zuverlässige Informationen?

    Grüße
    Mercedes Testa Rossa

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    1. Hallo MTR, überwiegend Feld- und Waldwege… Gruß Frank

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    2. Genau. Ideal zum Radfahren. Dafür gibt es doch extra ein sehr großes Marktsegment, Gravel. Und da es in der Stadt keine Schotterpisten gibt, wollen sie gar nicht in die Stadt.
      Grüße
      Mercedes Testa Rossa

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    3. Ist ja schön, wenn ihr Wohnort, Arbeitsplatz, Einkaufsmöglichkeit an Wald- und Feldwegen liegen. Das ist aber nicht bei vielen Menschen der Fall.

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    4. MTR, nur zur Erinnerung: du hattest nach Radwegen gefragt… Gruß Frank

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    5. Radwege sind genau definiert: Getrennt von der Fahrbahn, dürfen auch im Mischverkehr mit Fußgänger:innen geführt werden. Dann gibt es noch Radfahrtreifen, die sind auf Fahrbahnebene, aber nicht Teil der Fahrspuren für Autofahrende. Feldwege, und daraus besteht der Radelton zu großen Teilen, sind eigentlich dem landwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten, der dort Vorrang hat. Außer auf eigenständigen Radwegen, haben Radfahrende sonst nirgendwo eine geschützte Fläche für sich allein. Und reine echte Radwege (ohne Mischverkehr) gibt es in Stuttgart nur knapp 10 km (bei über 1.500 km Autostraßen).

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    6. Den 10 km exklusiven Fahrradwegen stehen aber nicht 1.500 km exklusive Autostraßen gegenüber. Davon gibt es auch nur sehr wenige. B10, B14, B27, kommen da überhaupt 10 km zusammen?

      Die Angabe 1.500 km ist schon sehr irreführend - um es mal sehr vorsichtig auszudrücken.

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    7. Die Aufschlüsselung der 1500 km Autostraßen in Stuttgart würde mich auch interessieren.
      Eine KI gibt an:
      A8: ca. 60 km innerhalb des Stadtgebiets (Verbindung Stuttgart – München/Karlsruhe), insgesamt etwa 500 km im Abschnitt um Stuttgart herum
      A81: ca. 20 km innerhalb des Stadtgebiets (Verbindung Stuttgart – Singen/Zürich), insgesamt etwa 300 km im Abschnitt um Stuttgart
      A831: ca. 10 km im Stadtgebiet (Verbindung A8 und A81)
      B10: ca. 15 km durch das Stadtgebiet (Verbindung Tübingen – Reutlingen – Stuttgart)
      B14: ca. 10 km durch das Stadtgebiet (Verbindung Heilbronn – Stuttgart)
      B27: ca. 12 km durch das Stadtgebiet (Verbindung Tübingen – Stuttgart)
      Weitere Bundesstraßen: Insgesamt sind es mehrere kleinere Abschnitte, die zusammen etwa 20–30 km im Stadtgebiet ausmachen.
      Möglicherweise sind die Zahlen auch nicht ganz korrekt. So möchte ich z. B. die 60 km der A8 anzweifeln. So weit ist es nicht mal von Kirchheim nach Leonberg über die A8.

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  7. Im vorletzten Absatz Ihres Posts formulieren Sie eine Kritik an einer bestimmten Mentalität, die bei Autofahrenden beobachtet wird – nämlich die Priorisierung von Geschwindigkeit und Direktheit. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass diese Kritik gleichermaßen auch auf Radfahrerinnen und Radfahrer anzuwenden ist, da auch sie – ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger – dazu neigen, den kürzesten Weg zu wählen, um Zeit zu sparen.

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    1. Da lesen sie glaube ich etwas falsch oder konstruieren einen Strohmann. Richtig gelesen steht da etwas anderes, nämlich das "Beanspruchen" des Weges, also ein exklusiver Nutzungsanspruch im Sinne "es sollen keine möglichst langsameren Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn sein". Diese Mentalität beobachte ich bei Radfahrern und Fußgängern fast nur auf deren jeweils exklusiven Wegen. Im übrigen haben Kraftfahrer solche exklusiven Wege auch nicht zu knapp.

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    2. Ich bezog mich in meinem Kommentar ausschließlich auf den Teil aus dem vorletzten Absatz des Posts: „die Mentalität der Autofahrenden …, stets den kürzesten Weg zu beanspruchen und den dann auch noch so schnell wie möglich zurückzulegen.“ Möglicherweise haben Sie meinen Kommentar missverstanden oder versuchen, etwas anderes daraus zu konstruieren.
      Meiner Ansicht nach teilen sowohl Autofahrende als auch Radfahrende oft die gleiche Mentalität, nämlich den kürzesten Weg zu wählen und ihn so schnell wie möglich zurückzulegen. Es erscheint mir unfair, diese Einstellung nur den Autofahrenden zuzuschreiben und sie dadurch an den Pranger zu stellen.

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  8. Es gibt mMn drei Gründe für Radfahrer , den Gehweg zu Benutzen
    1, "Rücksichtnahme": Man will den "richtigen Verkehr" nicht "behindern"
    2. "Angst" : Man glaubt, das es zu gefährlich sei, die Fahrbahn zu benutzen
    3. "Bequemlichkeit": Es ist kürzer/einfacher/schneller den Gehweg zu benutzen

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  9. Weil's grad passt, aktueller Medientipp, der recht nah am Thema liegt:
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/im-gespraech-stiefkind-fussverkehr-wie-werden-unsere-staedte-fussgaengerfreundlich-100.html
    Mit einigen guten Tipps auch zum Fahrradabstellen aus Perspektive von blinden Menschen und weiteren Gehweg- bzw. Fußgänger:innenproblemen, etc.
    Alfons Krückmann

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