"Did you know that?," schreibt gleichnamige Facebookseite und berichtet einem internationalen Publikum auf Englisch über unsere Zahnradbahn, weil sie Fahrräder mitnimmt. Die Seite hat von Unique and Beautiful Text und Bild übernommen. Erwähnenswert sind die besonderen Wagen, auf denen die Fahrräder den Berg hoch transportiert werden. Dies erlaube es Radfahrenden, ihre Räder vom Marienplatz bis zur Endhaltestelle in Degerloch hochzubringen und damit den steilen städtischen Anstiegen zu entgehen. Der Transport ist kostenlos und fördert die städtische Mobilität, indem sie eine praktische Lösung anbietet für Stuttgarts herausfordernde Topographie.
Finden wir auch. Unsere Zacke steht damit, was internationale Beachtung betrifft, in einer Liste mit dem Trondheimer Fahrradlift (wenn auch in der Liste etwas weiter unten), über den ich schon vor über zehn Jahren geschrieben habe. Es ist also sogar uns Stuttgarter:innen möglich, mit einem Fahrradprojekt in die internationalen Medien zu kommen. Innovative Fahrradbrücken oder Solarradwege fehlen uns ja noch.
Wie wir auf dem Foto sehen, halten sich Radfahrende (und Fußgänger:innen) nicht immer an die Spielregeln, die sich die Stuttgarter Straßenbahnbetriebe (SSB) hier wünschen. Die wollen nämlich, dass links der Bereich für Wartende zu Fuß ist und rechts der Bereich für die Fahrräder, und dass man da überdies nicht hochfahren, sondern absteigen und schieben soll. Weshalb auf dem blauen Verkehrszeichen rechts ein schiebender Radler zu sehen ist. Die Jugendlichen auf dem Foto radeln fröhlich links hoch, wahrscheinlich auch, weil die Fußgänger:innen rechts herumstehen und ihnen den Platz versperren.
Dazu muss man allerdings auch sagen, dass das lustige blaue runde Verkehrszeichen, das die SSB da aufgehängt haben, kein Verkehrszeichen der StVO ist. Schiebend ist der Radler immer ein Fußgänger, und es gibt kein Verbot, einen Gehweg mit Fußgängerzeichen zu benutzen, wenn man das Fahrrad schiebt. Der schiebende Radler auf dem runden blauen Schild ist ein Gebot, dass der StVO widerspricht und deshalb nicht bindend ist.
Solche selbstgestalteten Schilder sind im öffentlichen Raum sogar verboten, wenn sie echten Verkehrszeichen zum Verwechseln ähnlich sehen (was hier der Fall ist). Und falls man argumentieren wollte, die Haltestelle sei Gebiet der Stuttgarter Straßenbahnbetriebe, zieht das auch nicht, denn auch auf Privatgrundstücken dürfen solche Pseudoverkehrszeichen nicht hängen, wenn man nicht erkennen kann, wo die Grenze zum öffentlichen Raum ist, weil es keine Schranke oder kein Tor gibt (StVO § 33). Dieses Verkehrszeichen ist also nicht nur kurios und nicht regelkonform, sondern auch verboten.
Die SSB müssen den Wunsch, dass Radler:innen rechts hoch schieben, auf andere Weise deutlich machen. Oder man lässt es bleiben, zumal Radelnde den rechten Weg automatisch wählen, wenn auf der linken Seite viele Leute stehen und warten. Und wenn dort keine stehen, ist es egal. Übrigens, auch das Schild "Radfahrer absteigen", das über dem Schaukasten hängt, hat keine gebietende Wirkung. Wer nicht absteigt, kann nicht mit einem Bußgeld belegt werden, denn im Bußgeldkatalog fehlt das Zeichen. Es dient daher eher dem Haftungsausschluss von Stadt oder Behörden oder der SSB, falls etwas passiert. Dann haftet der Radfahrer.
Kurz zur Ergänzung des Radschiebens auf dem Gehweg:
AntwortenLöschen§ 25 Fußgänger
[...]
(2) 1Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. 2Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
[...]
Stimmt natürlich, passt hier aber nicht, weil keine Fahrbahn in der Nähe ist, die zum Wagen der Zacke führen würde.
Löschen