23. Februar 2022

Schrittgeschwindigkeit fürs Fahrrad ist Unfug

Da kann man auch gleich zu Fuß gehen. Eine Radinfrastruktur, die hauptsächlich auf freigegebene Gehwege setzt, ist im Grunde fahrradfeindlich. 

Kein Radfahrer fährt im Fußgängertempo, denn würde er/sie das tun, bräuchte er/sie die dreifache Zeit. Deshalb hält sich kein einziger Radfahrer, keine Radfahrerin an diese Regel, dass auf fürs Fahrrad freigegebenen Gehwegen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Übrigens auch die Radstaffel der Polizei fährt zu schnell, wie ich kürzlich beobachten konnte (Bild). Diese Regel ist schlichtweg nicht einzuhalten. Und weil das so ist, schickt die Stadt alle Radler:innen auf solchen Strecken in die Illegalität. Klar müssen Fußgänger:innen geschützt werden. An ihnen müssen wir langsam vorbeifahren. Wenn wir Radfahrende aber gar keine andere praktikable Strecke angeboten bekommen, dann müsste es wenigstens erlaubt sein, dort schneller zu radeln, wo kein Fußgänger zu sehen ist. Das ist aber eben auch nicht erlaubt. 

Und allein gelassen werden wir mit der Schrittgeschwindigkeit auch noch, denn sie ist nirgendwo gesetzlich definiert

Der Bußgeldrechner sieht das so: "Auf Gehwegen dürfen Radfahrer maximal eine Geschwindigkeit von 7 bis 15 km/h erreichen. Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, dem droht ein Bußgeldbescheid inklusive Punkte in Flensburg." Da der Bußgeldrechner eigentlich für Autofahrende gedacht ist, vermute ich, dass die sich an Schrittgeschwindigkeit für Autofahrende orientieren, die ein Amtsgericht 2005 auf bis zu 15 km/h festgelegt hat. Fahrrad-Fandom erklärt plausibler: "Die ständige Rechtsprechung der Gerichte orientiert sich an den von Fußgängern durchschnittlich erreichten Geschwindigkeiten und geht in ihren Urteilen von 4 bis 7 km/h aus." Tatsächlich wird Schrittgeschwindigkeit von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich definiert: OLG München 2009: 5 - 7 km, VGH Bayern: 10 - 20 km/h, OLG Stuttgart 1985: 4 km/h, OLG Karlsruhe 2018: bis 7 km/h, OLG Hamm 2019: bis 10 km/h, AG Leipzig 2005: 15 km/h, VerfG Brandenburg 2017: 5 km/h. Der Bund-Länder-Fachausschuss hat 1998 Schrittgeschwindigkeit auf 10 km/h festgelegt, geahndet solle aber erst ab 16 km/h werden. Diese Daten stammen aus der verdienstvollen und großartigen Sammlung von stvo2Go von 2021, vielen Dank dafür!

Es ist völlig unmöglich, Schrittgeschwindigkeit zu radeln. Ntürlich kann man mal kurz sogar beinahe zum Stillstand abbremsen, aber kein Radfahrer schafft es, auf 100 bis 500 Metern Gehweg-Strecke nicht schneller als 7 km/h zu fahren, schon 10 km/h sind extrem langsam. Bei 5 km/h fängt man an zu wackeln und macht Ausgleichsbewegungen mit dem Lenker. Auch wenn es technisch möglich ist, mit 7-10 km/h zu radeln, so ist es völlig realitätsfern, dass das jemand auf einer Strecke länger als 50 Metern tut, und das auch dann, wenn weit und breit keine Fußgänger:innen zu sehen ist.  

Eine Radinfrastruktur, die hauptsächlich auf freigegebe Gehwege setzt, um den Radverkehr abzuwickeln, verlangt von Radfahrenden etwas Unmögliches. Sie zwingt uns nämlich, zu Fußgänger:innen zu werden. 

Wir fahren aber Fahrrad, auch deshalb, weil wir längere Stecken als Fußgänger:innen zurücklegen wollen. Wir wollen für eine 10-Kilometer-Strecke ja nicht anderthalb Stunden brauchen, sondern eine halbe Stunde. Ein Radler, auf dessen täglicher Pendlerstrecke der Neckardamm zwischen König-Karls-Brücke und Hofener Straße und der Gehweg der Hofener Straße bis Wagrainstraße liegt, muss 3,7 km Schrittgeschwindigkeit radeln, denn der Neckardamm ist ja nur freigegebener Gehweg (wenn auch stadtauswärts nicht überall sichtbar beschildert). Wenn man die im schnellen Fußgängertempo radelt, also sehr eilige 7 km/h, dann braucht man dafür ungefähr 34 Minuten. Radelt man die in einem moderaten Radlertempo von 23 km/h brauchtman dafür 10 Minuten. 

Jetzt muss ja niemand auf dem Gehweg radeln, könnte man sagen. Abgesehen davon, dass sogar die Polizei freigegebene Gehwege gelegentlich für Radwege hält und Radfahrende anherrscht, halten auch die meisten Autofahrer:innen diese Radler-Gehwege für Radwege und sind der Meinung, dass das Fahrrad vor ihnen nichts auf der Fahrbahn zu suchen hat. Und beispielsweise vom Neckardamm an der Cannstatter Schleuse kommt man auch gar nicht regelkonform auf die Schönestraße oder die Badstraße, also die Straßen, die parallel zum Neckardamm durch Cannstatt Richtung Hofener Straße führen. Da gibt es gar keinen Absprung auf die Fahrbahn. Es ist vielmehr alles mit Ampeln und Radstreifen zur Überquereung der Fahrbahnen so organisiert, dass Radfahrende nur auf dem Neckardamm und nirgendwo anders radeln. Die Fahrbahnalternative fällt hier also weg. 

In Stuttgart werden Radfahrende auf rund 120 km über freigegebene Gehwege geleitet, deren Bewältigung im Schritttempo (7 km/h) ungefähr 17 Stunden dauert. Auf Radwegen oder Radsstreifen braucht man dafür nur 5 Stunden. Auf rund 133 km  radeln wir außerdem auf gemeinsamen Geh-/Radwegen, wo Radfahrende auf Fußgänger:innen Rücksicht nehmen, aber nicht Schrittgeschwindigkeit fahren müssen (hauptsächlich Schlossgarten). Vor allem Schulkinder werden gern auf Gehwegen geführt, etwa in Möhringen entlang der Hechinger Straße oder in Degerloch zu den Sportplätzen. Und kein einziger Jugendlicher dürfte auf diesen Gehwegen Schrittgeschwindigkeit radeln. Sonst könnte er/sie ja auch gleich zu Fuß zur Schule gehen.

Die Fahrbahn neben freigegebenen Gewegen ist meist keine realisierbare Alternative, schon gar keine für Kinder und Jugendliche in unsrem von Ungeduld der Autofahrenden gekennzeichneten Verkehrsgetümmel. Zum Beispiel, die Siemensstaße: Da werden Radfahrende vom Pragsattel Richtung Feuerbach auf dem linksseitigen Gehweg geführt, der teil sehr eng ist. Auf der Siemensstraße kann man zwar auf der Fahrbahn Richtung Feuerbach radeln, wenn einem eng überholende Autos nichts ausmachen, kommt dann aber nicht mehr nach links rüber zur Tunnelstraße, die direkt nach Feuerbach führt (auf freigebenen Gehwegen), man wird gewissermaßen zur Ampel an der Eisenbahnunterführung weitergeschwemmt und muss sich im Autoverkehr (der nicht mit Radfahrenden rechnet) auf die linke Abbiegespur einordnen. Auch Richtung Pragsattel wählt man lieber den Gehweg, weil man andernfalls im Autostau hängen bliebt oder Gehupe auslöst. Auch hier ist eine realistische Alternative auf der Fahrbahn nicht gegeben, auch weil sie die tatsächlichen Wegebeziehungen der Radfahrenden nicht abbildet. Oder sollen Ralder:innen mit dem Autoverkehr auf einmal über die Pragkreuzung sausen, weil sie den Absprung auf den Gehweg mit den Radlerampeln nicht geschafft haben?  Die Verkehrsplanung hat auf Straßen, die von freigegebenen Gehwegen begleitet werden, schlichtweg nirgendwo vorgesehen oder bedacht, dass sie von Radfahrenden benutzt werden könnten.  Alle Radinfrastrukturanlagen (Querungen, Radlerampeln) verbinden tatsächlich nur die Fußgängerstrecken miteinander.

Die Stadt gibt überall dort die Gehwege für Radfahrende frei, wo man die Radler:innen nicht auf den Fahrbahnen haben will, weil dort viele Autos mehrspurig oft noch mit Tempo 50 unterwegs sind und der Gehweg nicht breit genug ist für einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Radfahrstreifen auf der Fahrbahn werden gar nicht erst geplant, denn dafür müsste man den Autos eine Fahrspur wegnehmen oder die Fahrspuren insgesamt schmaler machen, und die Lokalpolitik müsste dem auch noch zustimmen. Deshalb sind diese Gehwege noch immer ein unverzichtbarer Teil der Radinfrastruktur von Stuttgart. 

Das heißt, die Stadt verlangt von uns Radfahrenden, dass wir, wenn wir uns an die Verkehrsregeln halten, für all diese Strecken die dreifache Zeit brauchen. 

Halten wir uns nicht an die Schrittgeschwindigkeit, drohen uns polizeiliche Maßnahmen (Bußgelder) und generell die Hauptschuld an Unfällen mit Fußgänger:innen und immer auch eine Mitschuld an allen Unfällen, die wir erleiden, etwa bei einem Abbiegeunfall oder bei einer Missachtung unserer Vorfahrt durch einen Autofahrenden. Wir müssen unseren Schaden zu mindestens 25 Prozent selber tragen, weil Polizei und Staatsanwalt immer davon ausgehen, dass wir schneller als Schrittgesschwindigkeit gefahren sind.  

Das heißt: Eine Politik, die auf freigegebene Gehwege als Radinfrastruktur setzt, drängt Radfahrende in die Illegalität und beschert ihnen finanzielle Schäden im Fall von Unfällen mit Autofahrenden, bei denen sie im Recht sind. 

Für Radler freigegebene Gehwege sind nicht nur eine erstaunlich lange tolerierte Unverschämtheit den Radfahrenden gegenüber. Sie sind auch ein Affront für alle Fußgänger:innen, die - so finde ich - das Recht haben, auf ihren ohnehin schmalen Gehbereichen ohne Stress und Angst und ohne Unfallrisiken unterwegs zu sein. Sie gewinnen allerdings  auch nichts mit einer Schrittgeschwindigkeit, die nicht eingehalten wird. Statt dessen erleben sie Radfahrende als unverschämt, weil sie mit Gebimmel weggescheucht werden. Freigegebene Gehwege sind auch für Fußgänger:innen eine Zumutung! Deshalb fordern Rad- und Fußgängerverbände immer wieder eine Trennung von Rad- und Fußverkehr.

Das ist derzeit aber nicht so und wird auch in absehbarer Zeit nicht so sein. Wichtige Strecken unsere Radnetzes (auch des Radnetzes des Landes Baden-Württemberg) verlaufen über freigegebene Gehewege und Alternativen sind nicht in Sicht. Dass dort nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, ist völlig abwegig.

Leider gibt unsere StVO keine praktikable Lösung her. Man könnte immerhin all diese freigegebene Gehwege in gemischte Rad-/Gehwege umdeklarieren. Dann müssen Radler langsam machen, wenn sie auf Fußgänger:innen treffen, können anonsten aber schneller fahren. Allerdings gibt es für die Breite von Geh-/Radwegen Regeln, und manche Gehwege sind zu schmal. Außerdem haben wir eine Radwegbenutzungspflicht. Deshalb müssten dann auch diejenigen Radfahrenden so einen Gehweg benutzen, die andernfalls unerschrocken auf der Fahrabhn radeln würde, Es würde beispielsweise bedeuten, dass an den Wochenenden auch Rennradleregruppen auf dem hoppeligen und engen Gehweg der Hofener Straße durch die Spaziergänger radeln müssten, stattauf der glatten Fahrbahn. Das Manko unserer StVO ist die Benutzungspflicht des Radwegs und dass die Behörden keine Möglichkeit haben, auf Gehwegen etwas anderes als Radweg oder Schrittgeschwindigkeitsstrecken anzuordnen. 

Deshalb fordere ich den Gesetzgeber (die Regierungsparteien im Bundestag) dazu auf: 

  • Die Benutzungspflicht von Radwegen aufzuheben mit der Auflage,
  • alle freigegebenen Gehwege in gemischte Geh-/und Radwege umzuwandeln. 
  • oder aber die Schrittgeschwindigkeitsregelung für Gehwege zu ändern, die für Radfahrende freigegeben sind, beispielsweise so: Schrittgeschwindigkeit (unter 10 km/h) nur dort, wo Fußgänger:innen mit einem Abstand kleiner als 2 Meter passiert werden müssen. Das ließe sich auch polizeilich durchsetzen, weil es einleuchtet. 

Man könnte natürlich auch auf die Idee kommen, dass der Gesetzgeber alle Städte und Gemeinden verpflichtet, dort, wo bislang Gehwege freigegeben sind, Radwege an zulegen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn auszuweisen. (Wobei vorhandene Gehwegfreigaben nicht kurzerhand zurückgenommen werden dürften, bevor es Radstreifen gibt, um sich um den Bau zu drücken.) Aber wir wissen ja, wie unglaublich lange es dauert, bis solche Maßgaben umgesetzt werden. Bis heute sind noch nicht alle Streuscheiben in den Ampeln auf Radstrecken ausgetauscht, geschweige denn Radlerampeln aufgestellt.

Ergänzung auf Hinweis meiner Kommentatoren: Es gäbe noch dies Möglichkeit, per Bodenmarkierung einen Weg als gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen, ohne damit eine Benutzungspflicht für Radfahrende herzustellen, das habe ich hier beschrieben. Die Städte müssten sich nur mit dem Gedanken anfreunden, das auch zu tun, beispielsweise auf dem Neckardamm. 

46 Kommentare:

  1. Wir sehen gerade in Osteuropa, wie das System funktioniert:
    Möglichst viel Verwirrung stiften und dabei jedwede Scham verlieren. Am Ende weiß niemand mehr, was Wahrheut und küge ist.

    freigegebene Gehwege?
    Ja, das ist doch super!
    Die Radler benehmen sich halt völlig rücksichtslos!
    Das muss verboten werden!

    Die Radfahrer zwingen uns dazu, mit dem Auto zu fahren!
    Und zwar mit große, schweren und sicheren Autos, die uns vor den Angriffen der Kampfradler schützen!

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  2. Ärgerlich, wenn dann Polizisten des Polreviers 1 an der Theo mit Inkompetenz auffallen und der Meinung sind, so ein Gehweg mit Rad frei wäre benutzungspflichtig (Jägerstr- Theo in Richtung Innenstadt, linksseitig) aber dann nicht die Eier haben, ein Ticket auszustellen sondern es nur bei einer Belehrung lassen und damit einem das Recht verweigern, eine juristische Klärung herbeizuführen. So geschehendieses Wochenende. Überflüssig zu erwähnen, dass dieser Polizist auch das Fehlen von Katzenaugen an den Speichen bemängelte, trotz Reflexstreifen an Mantel. Wen die Stuttgarter Polizei schon Gehweg mit Rad frei nicht blickt, warum sollte es dann der nicht in Verkehrsrecht geschulte Radler?

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  3. Jörg
    Tempo 7 km/h für das Fahrrad ist wie Tempo 30 auf der B10 von Stuttgart bis Esslingen. Da wird sich ohne extreme Kontrollen kaum jemand dran halten. Faktisch ist die Mehrheit ordnungswidrig unterwegs und man diese Leute anprangern.
    Pauschale Lösungen für frei gegebene Fußwege gibt es leider nicht. Im Prinzip eignen sich solche Wege nur für kleine Stücke zwischendurch (< 50 m) oder zu Beginn und Ende einer Fahrt.

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  4. Hallo Christine,

    Deine Forderung "Die Benutzungspflicht von Radwegen aufzuheben" geht an der Realität vorbei. Schon seit Jahren darf eine Benutzungspflicht mit in besonders begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Dass sich die Stadt daran nicht hält ist ein anderes Problem, dafür kann sie Bundesregierung nichts. Es müsste eben jemand vor Gericht gehen die Stadt Stuttgart klagen.

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    1. Ich fürchte, so einfach ist es nicht. Aber du hast Recht, wir sollten anfangen nach einer alternativen Kennzeichnung von Radwegen zu suchen, die nicht benutzungspflichtig sind und wo keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

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    2. Radwege ohne Benutzungspflicht sind längst möglich, man muss nur kein Blauschild aufstellen. Habe ich aber noch nie gesehen, wahrscheinlich gibts dafür keine Fördermittel ( und man bekommt nicht alle Radfahrenden von der Fahrbahn runter, und dies scheint mir die Hauptintention in der Köpfen der Verantwortlichen zu sein)

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  5. @Christine doch, es ist einfacher als man glaubt.Es gibt Regelwerke die auch Stuttgart einhalten muss. Man muss eben bereit sein auch Geld in die Hand zu nehmen, sich die passenden Stellen auszusuchen und ggf vor Gericht zu ziehen. Auf meinem Arbeitsweg durch Fellbach habe ich es geschafft auf ca 1/3 der Stuttgarter Str, dem hoffentlichen neuen Radschnellweg mit juristischen Mitteln eine ganz fürchterliche Benutzungspflicht im Dooringbereich wegzubekommen. Mein nächstes Projekt in Stuttgart ein " Radfahrer frei" ist auch schon in Arbeit. Wenn man einen Rechtsmittelfond in Stgt für so etwas organisieren könnte, das wäre eine feine Sache. Man bekommt über den Rechtsweg zwar nur die schlimmsten Auswüchse weg, aber auch solche Nadelstiche schmerzen und fördern die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Einhaltung von Regelwerken.

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    1. Lieber Rainer,
      das ist ja ganz toll, was du da machst. Leider konnte ich den ADFC bisher nicht zu so etwas bewegen. Juristisch ist es ja sehr einfach, da die Rechtsprechung völlig eindeutig und (viel wichtiger) einheitlich ist.

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    2. Hm, und wie geht das bei Gehwegen? Wie kennzeichnet man die?

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    3. Hattest du nicht mal hier ein Schild vorgestellt, das noch Andreas Scheuer eingeführt hat? Ein nicht benutzungspflichtiger Radweg?

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    4. Stimmt, darüber habe ich hier geschrieben: https://dasfahrradblog.blogspot.com/2018/09/radwege-ohne-benutzungspflicht-sind.html

      Das Manko bei Gehwegen ist vielleicht aber doch, dass man kein Verkehrszeichen aufstellen kann. Der Vorteil: Es sehen auch die Fußgänger:innen (und Radler:innen), die meistens auf den Boden gucken und nicht nach oben auf Schilder. Anderseits verschwinden solche Bodenmarkierungen mit der Zeit, und manchmal recht schnell, wie wir auf dem Ferdinand-Leitner-Steg im Schlossgarten bei der Oper beobachten können. Was da mal auf Asphalt gemalt war, ist nicht mehr sichtbar.

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    5. @Rainer:
      Wie bist du da vorgegangen? Wie findest du die Stellen, die nicht regelkonform sind? Wie erkenne ich sowas als Laie?

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    6. @Alexander Müller, bitte wende dich an den info@zweirat-stuttgart.de Die können dann den Kontakt zu mir herstellen.

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  6. Was mich erschüttert ist die völlig verbohrte Mentalität, die dabei zum Ausdruck kommt. Eine völlig weltfremde Amtsschimmeligkeit, gepaart mit der jahrzehntealten, aus der Nazizeit herrührenden Radfahrer-Feindlichkeit der Verordungen und derer, die sie ausführen.

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  7. Thema "Rechtsmittelfond":

    Ich bin auch schier am verzweifeln, ob unsere Demokratie wirklich noch das ist, was ich in der Schule darüber gelernt habe. Vermutlich ist das Klagen wirklich noch der einzig verbleibende Weg, eine bessere Radinfrastruktur zu erzwingen.

    Im Bereich Klimaschutz funktioniert das z.B. mit der Deutschen Umwelthilfe doch recht erfolgreich.

    D.h. ich würde gerne Geld an einen solchen Rechtsmittelfond spenden bzw. über diesen dann auch einige Missstände vor Gericht bringen.

    Kann mir da jemand helfen, wo ich einen solchen Fond finde oder wie man diesen gründen könnte?

    (Bin gerade ziemlich frustriert und wütend über die grüne Beteiligung an der heutigen Erhöhung der Penderpauschale. So geht das wirklich nicht mehr weiter...)

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    1. Ich habe es auch hier schon oft gesagt, aktuell sind es nur die Gerichte, die die Politik noch zum Handeln zwingen können. Aber die Mühlen der Justiz mahlen zu langsam, und die ganz heißen Eisen fasst auch sie nicht an, denn handeln muss dann nach wie vor die Politik. Aber die steckt eben, und auch die grüne Partei, viel zu tief im kapitalistischen, produktivistischen, extraktivistischen System mit drin.

      Und wir haben, wie auch die Klimaaktivisten der "letzten Generation" aktuell wieder klar machen, nur noch ganz wenige Jahre, drei oder vier oder fünf (!!!) in denen wir überhaupt noch etwas tun können, um das Ruder noch herumzureißen! Aber sehen Sie irgendwo das Bewusstsein dafür, den Aufschrei, das fieberhafte Handeln und Tun und Machen?

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    2. Die Justiz und die Politik ist langsam, und muss es auch sein, weil es um eine genaue Abwägung geht. Einfache Lösungen auf komplexe Probleme sind immer falsch. In einer Demokratie wird man immer damit leben müssen, dass Koalitionen Maßnahmen aushandeln mit Elementen, die den einen oder den anderen nicht gefallen. In einer Gesellschaft - die wir ja alle zusammen ausmachen - ist es eben nicht einfach, grundlegende Änderungen herbeizuführen, und dafür braucht man einen langen Atem. Es muss immer alles ausgehandelt werden. Oder es wäre eine Diktatur.

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    3. Ja, meine Ansicht ist inzwischen auch, dass wir keinerlei Chance mehr haben. Ich bin jetzt an die 50, ich werde meinen Lebensabend (sehr lang wird er - man wird wohl sagen müssen, hoffentlich - nicht sein) damit verbringen dürfen, zu schauen, wo die nächste Mahlzeit herkommt. Irgendwelche Verkehrsfragen werden nicht mehr die geringste Rolle spielen.

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    4. Ich schätze, so etwas dauert zunächst einige Monate bei der Behörde, anschließend einige Monate beim Verwaltungsgericht. Da die Sache eher einfach ist, insgesamt sicher nicht mehr als zwei Jahre.

      Wenn es schlecht läuft, dann verlieren wir 10% bis 20% der Verfahren. Man kann es ohne Anwalt machen, dann kostet ein verlorenes Verfahren höchstens 500 Euro.

      Benutzungspflichtige Radwege sind praktisch Selbstläufer. Einbahnstraßen, die nicht freigegeben sind, meistens auch,je nach Einzelfall.

      Auch das Radverbot in der Theo Richtung Bahnhof ist eher einfach vor Gericht wegzubekommen.

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    5. Für ein Fahrbahnverbot (und nichts anderes ist eine Benutzungspflicht) gibt es zwei Voraussetzungen: Die "außergewöhnliche Gefahrenlage" auf der Fahrbahn sowie die "Tauglichkeit" des auserkorenen Sonderweges. Die erste Voraussetzung ist innerorts so gut wie nirgends gegeben (wg. Tempobegrenzung, keine unübersichtlichen Kurven, Straßenbeleuchtung, etc.) die zweite Voraussetzung sehr oft auch nicht. Deshalb sind Klagen gegen RWBP zum Glück Selbstläufer.

      Das Problem ist, du bekommst mit jeder Klage nur "deine" 500 Meter frei, der Rest ist davon nicht betroffen. Und die Klagehürden sind durchaus hoch (Fristen, Betroffenheit, etc). Noch kein Verwaltungsgericht hat eine STVB dazu verdonnert, mit einem Urteil gefälligst auch gleich alle anderen "Fälle" in ihrem Zustständigkeitsbereich zu erledigen. Es ist ein Sysiphos-Spiel. Denn die STVBs bleiben ja nicht untätig und erzeugen mehr Unheil, als gerichtet werden kann. Auf die für mich relevante Verhandlung warte ich inzwischen 1,5 Jahre(!).

      D.h., wir müssten tausende Einzel-Klagen anstrengen. Einen meßbaren Erfolg haben die vielen gewonnenen Klagen aber inzwischen: Der deutsche Städtetag möchte, dass die genannten Voraussetzungen aus der STVO gestrichen werden, denn dann wäre der Klageweg versperrt...

      S. Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern

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    6. Ja, aber zu fordern es müsse schneller gehen kann einem offenbar als Forderung nach einer Diktatur ausgelegt werden.

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    7. @marmotte27:

      Wenn ich eines gelernt habe, dann das, dass "die Politik" nichts tut außer den Status Quo zu wahren. Denn das ist das einfachste. Änderungen kommen, wenn überhaupt, nur "auf Druck von außen" zustande, wie in der biologischen Evolution. Also die Gesellschaft drängt "die Politik" zu Änderungen, nicht andersherum.

      Lassen Sie "die Politik" ungestört, dann passiert - überhaupt nichts. Warum auch? Warten auf "die Politik" ist völlig vergebens.

      Leider läßt "die Politik" eine gesellschaftliche Teilhabe an ihr nur alle paar Jahre durch ein Kreuz zu (und glaubt, vorher einen "Wahlkampf" betreiben zu müssen). Die Gesellschaft wäre wesentlich effizienter und schneller, ihre Probleme zu lösen. Aber so braucht sie Jahrzehnte, um überhaupt "durchzudringen". Das ist genau das, was wir sehen: "Die Politik" hinkt *allen* Problemen Jahrzehnte hinterher.

      Solange der verbreitete Glaube vorherrscht, die Gesellschaft sei ein dummer, wilder Mob, der von "Profis" geführt werden müsse, wird sich daran nichts ändern.

      S.Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern

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    8. Ja, es ist so, dass die Politiker:innen eben auch den Druck aus ihrer Wählerschaft brauchen, damit sie handeln. Auf diese Weise erfahren sie auch, dass sie eine Entscheidung treffen, die von vielen unterstützt wird. Selbstverständlich ist die Politik nichts ohne die Gesellschaft, die sie mit Handlungen beauftragt. Dennoch sind politische Prozesse eben langsam, weil viel abgewogen und rechtssichere Gesetzentwürfe gemacht werden müssen, für die man dann eine Mehrheit braucht, beispielsweise eben im Bund oft auch die Zustimmung des Bundesrats. Deshalb finde ich persönlich es gut, wenn sich Bürger:innen äußern und fordern. Wir wissen aber auch alle, dass es viele verschiedene Forderungen gibt, die oft auch gegeneinander stehen. Es ist ja nicht so, dass ich etwas für richtig halte, das fordere und die Politik es dann umsetzen muss. Bei guten Forderungen in meinem Interesse würde ich mir das wünschen, bei Forderungen gegen mein Interesse aber nicht. Die Politik ist dazu da, diese Abwägung zu treffen. Und bürgerschaftliches Engagement ist anstrengend und man braucht einen langen Atem, wie man beispielswiese an der unermüdlichen Arbeit des ADFC sieht, der im Lauf der Jahrzehnte auch viel erreicht hat, manches aber eben auch nicht.

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    9. Lieber marmotte, könnte es sein, dass du mich absichtlich falsch verstanden hast?

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    10. Es wird Aktivisten wie Die letzte Generation, Insulate Britain, XR etc. immer wieder vorgeworfen, sie würden versuchen, jemandem ihre "Meinung" aufzuzwingen. Dabei hat das mit Zwang nichts zu tun, sie wählen nur, indem sie den Status Quo für kurze Zeit mal zum Stocken bringen, den so gut wie einzigen Weg der unfassbaren Dringlichkeit* des Anliegens wenigstens mal ein bisschen Gehör zu verschaffen.

      Auch mir passiert es in Diskussionen immer wieder, dass man meine Appelle zur Dringlichkeit als Argumentation für eine Diktatur bezeichnet (zumindest indirekt war das auch hier der Fall). Aber warum? Was hat es mit Diktatur oder Zwang zu tun, wenn darauf hingewiesen wird, dass vorsichtige, langwierige Abwägungen z.B. zwischen 80% motorisiertem Verkehr und 20% aktivem Verkehr heute einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind? Und zwar bei WEITEM nicht. Dass zweijährige Gerichtsverfahren um nur eine einzige 500m lange Radwegpflicht wegzubekommen angesichts von Sachen wie dem Ahrtal-Hochwasser vielleicht kein ganz idealer Umgang mit Zeit und Ressourcen mehr sind? Und ddass der Hinweis auf die kurze Zeit, die noch bleibt, wenigstens das schlimmste zu verhindern, keine Infragestellung demokratischer Prinzipien ist, im Gegenteil? Denn es wird doch hoffentlich niemand behaupten wollen, der aktuelle Status Quo, in dem die reichsten 1% (und dazu gehört man ab $30000 Jahreseinkommen) für 50% der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, sei in irgendeiner Weise demokratisch? Und man müsse zwischen den Interessen dieser 1% und den 50 ärmsten Prozent der Weltbevölkerung erstmal vorsichtig abwägen?

      Demokratie braucht als Grundlage zuallererst eine klare Sicht auf die Tatsachen. Und auf nichts anderes weise ich hier hin.


      * Dabei stehen sie voll und ganz auf dem Boden der wissenschaftlichen Tatsachen; die auch von mir oben angeführten 3-5 Jahre, die zur Einleitung entsprechender Maßnahmen überhaupt noch bleiben, fußen auf den Berichten des IPCC. Bloße "Meinung", und zwar falsche, ist es dagegen, irgedworaus abzuleiten, man habe z.B. ein "Recht" auf motorisierten Individualverkehr, um etwa zur Arbeit zu fahren oder dgl.

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    11. Es wird Aktivisten wie Die letzte Generation, Insulate Britain, XR etc. immer wieder vorgeworfen, sie würden versuchen, jemandem ihre "Meinung" aufzuzwingen. Dabei hat das mit Zwang nichts zu tun, sie wählen nur, indem sie den Status Quo für kurze Zeit mal zum Stocken bringen, den so gut wie einzigen Weg der unfassbaren Dringlichkeit* des Anliegens wenigstens mal ein bisschen Gehör zu verschaffen.

      Auch mir passiert es in Diskussionen immer wieder, dass man meine Appelle zur Dringlichkeit als Argumentation für eine Diktatur bezeichnet (zumindest indirekt war das auch hier der Fall). Aber warum? Was hat es mit Diktatur oder Zwang zu tun, wenn darauf hingewiesen wird, dass vorsichtige, langwierige Abwägungen z.B. zwischen 80% motorisiertem Verkehr und 20% aktivem Verkehr heute einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind? Und zwar bei WEITEM nicht. Dass zweijährige Gerichtsverfahren um nur eine einzige 500m lange Radwegpflicht wegzubekommen angesichts von Sachen wie dem Ahrtal-Hochwasser vielleicht kein ganz idealer Umgang mit Zeit und Ressourcen mehr sind? Und ddass der Hinweis auf die kurze Zeit, die noch bleibt, wenigstens das schlimmste zu verhindern, keine Infragestellung demokratischer Prinzipien ist, im Gegenteil? Denn es wird doch hoffentlich niemand behaupten wollen, der aktuelle Status Quo, in dem die reichsten 1% (und dazu gehört man ab $30000 Jahreseinkommen) für 50% der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, sei in irgendeiner Weise demokratisch? Und man müsse zwischen den Interessen dieser 1% und den 50 ärmsten Prozent der Weltbevölkerung erstmal vorsichtig abwägen?

      Demokratie braucht als Grundlage zuallererst eine klare Sicht auf die Tatsachen. Und auf nichts anderes weise ich hier hin.


      * Dabei stehen sie voll und ganz auf dem Boden der wissenschaftlichen Tatsachen; die auch von mir oben angeführten 3-5 Jahre, die zur Einleitung entsprechender Maßnahmen überhaupt noch bleiben, fußen auf den Berichten des IPCC. Bloße "Meinung", und zwar falsche, ist es dagegen, irgedworaus abzuleiten, man habe z.B. ein "Recht" auf motorisierten Individualverkehr, um etwa zur Arbeit zu fahren oder dgl.

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    12. Offenbar kann ich hier keine Antwort mehr popsten, schade.

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    13. Es wird Aktivisten wie Die letzte Generation, Insulate Britain, XR etc. immer wieder vorgeworfen, sie würden versuchen, jemandem ihre "Meinung" aufzuzwingen. Dabei hat das mit Zwang nichts zu tun, sie wählen nur, indem sie den Status Quo für kurze Zeit mal zum Stocken bringen, den so gut wie einzigen Weg der unfassbaren Dringlichkeit* des Anliegens wenigstens mal ein bisschen Gehör zu verschaffen.



      Auch mir passiert es in Diskussionen immer wieder, dass man meine Appelle zur Dringlichkeit als Argumentation für eine Diktatur bezeichnet (zumindest indirekt war das auch hier der Fall). Aber warum? Was hat es mit Diktatur oder Zwang zu tun, wenn darauf hingewiesen wird, dass vorsichtige, langwierige Abwägungen z.B. zwischen 80% motorisiertem Verkehr und 20% aktivem Verkehr heute einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind? Und zwar bei WEITEM nicht. Dass zweijährige Gerichtsverfahren um nur eine einzige 500m lange Radwegpflicht wegzubekommen angesichts von Sachen wie dem Ahrtal-Hochwasser vielleicht kein ganz idealer Umgang mit Zeit und Ressourcen mehr sind? Und dass der Hinweis auf die kurze Zeit, die noch bleibt, wenigstens das schlimmste zu verhindern, keine Infragestellung demokratischer Prinzipien ist, im Gegenteil? Denn es wird doch hoffentlich niemand behaupten wollen, der aktuelle Status Quo, in dem die reichsten 1% (und dazu gehört man ab $30000 Jahreseinkommen) für 50% der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, sei in irgendeiner Weise demokratisch? Und man müsse zwischen den Interessen dieser 1% und den 50 ärmsten Prozent der Weltbevölkerung erstmal vorsichtig abwägen?



      Demokratie braucht als Grundlage zuallererst eine klare Sicht auf die Tatsachen. Und auf nichts anderes weise ich hier hin.





      * Dabei stehen sie voll und ganz auf dem Boden der wissenschaftlichen Tatsachen; die auch von mir oben angeführten 3-5 Jahre, die zur Einleitung entsprechender Maßnahmen überhaupt noch bleiben, fußen auf den Berichten des IPCC. Bloße "Meinung", und zwar falsche, ist es dagegen, irgedworaus abzuleiten, man habe z.B. ein "Recht" auf motorisierten Individualverkehr, um etwa zur Arbeit zu fahren oder dgl.

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    14. Dann haben wir uns wirklich missverstanden. Du hast Recht, uns wird immer wieder Diktatur vorgeworfen, wenn wir energisch eine Meinung vertreten (vor allem dann, wenn andere der nichts entgegenzusetzen haben). Das ist natürlich falsch und Blödsinn. Deshalb leben wir ja gern in einer Demokratie, weil da eine Meinung nicht sofort zu einem Gesetz werden kann, an das sich alle halten müssen, sondern weil man vorher diskutiert und meinetwegen auch streitet. Das ist das, was ich meine, wenn ich von einer "Diktatur der Guten ist auch eine Diktatur" spreche. Man mag sich wünschen, dass die Vernunft regiert und bestimmt oder einer oder eine besonders Vernünftige:r, aber wenn der Widerspruch nicht mehr möglich ist, auch wenn er mir nicht passt, dann ist das halt auch nur Unfreiheit und Diktatur. Leider sind die Wähler:innen nicht alle klug, aber das lässt sich nicht ändern.

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    15. Doch, marmotte, du kannst antworten. Sb zwei Tage nach dem Post, muss ich Kommentare nur erst freigeben. Donst habe ich zu viele Spams.

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  8. Das mit den freigegebenen Gehwegen ist eine Pest. Sie war von der Politik mal als "Notlösung" angedacht. Also wenn es anders garnicht geht. Wird von den Städten aber inflationär benutz (ist ein Zitat, weiß aber nichts mehr woher).
    Ich glaube, dass die, die das anordnen schon garkeine Ahnung haben, dass dort Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss(!).
    Beispiel: Umbau einer Hauptstraße mit Straßenbahn in Heidelberg, beidseitig Radwege (einmal Hochboard, einmal Malerei) auf der Hochboardseite mutiert der getrennte Rad-Gehweg bei Haltestelle jedes Mal zum freigegebene Gehweg. Beschwerde bei der Stadt über fehlende Abfahrt auf die Fahrbahn und Auffahrtmöglichkeiten wieder zum Radweg. Bei der Antwort wurde darauf überhaupt nciht eingegangen, sondern erklärt, dass die Haltestelle ja nicht oft angefahren wird und dort auch nicht viele Leute ein- und aussteigen. Da fragt man sich ja schon, wenn das so ist, warum dann der Radweg zum freigegebenen Gehweg mutiert. Sind Radfahrer so dämlich ein- und aussteigende Fußgänger regelmäßig anzufahren oder keine Rücklsicht zu nehmen? Vollkommen daneben die Antwort. Die Beschilderung führt nur dazu, dass man sich dann auf der Fahrbahn von Autofahrern bedrängt wird, weil denen die Beschilderung ja erst recht nichts sagt. Die Mehrzahl der Autofahrer hat sowieso keine Ahnung von Beschilderung und die sitzen dann halt auch in den Ämtern. (Polemik).
    Karin

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  9. Danke für den guten Artikel. Ich befinde mich da im Dilemma. Eigentlich fahre ich lieber auf der Straße, aber manchmal nehme ich auch gerne das "vergiftete" Angebot der freigegebenen Gehwege an. Zum Beispiel um am Stau vorbeizukommen oder wenn der Weg praktischer ist.
    Dass man Schrittgeschwindigkeit fahren muss, weiß ich erst aus diesem Blog, das ist sicher vielen nicht klar. Trotzdem halte ich mich auch nicht immer daran, vor allem wenn da keine Fußgänger sind oder Platz ist. 2m Abstand klingt gut, aber ich wüsste wenige Stellen in Stuttgart, wo das möglich wäre. Ich versuche Abstand einzuhalten oder langsam zu machen, muss mir das aber immer wieder selbst vor Augen halten, dass wenn ich Abstand von Autos erwarte das auch anderen gegenüber einhalten muss, oder auch mal langsam hinter jemandem herfahren bis eine sichere Überholmöglichkeit da ist. Fällt nicht immer leicht.
    Michael

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    1. Schrittgeschwindigkeit wäre - so meine Idee - nur dort nötig, wo man eben den 2-Meter-Überholabstand nicht einhalten kann. Dann täte man langsam. Ich mache das in der Praxis auf dem Neckardamm so, dass ich mit den Fußgänge:innen spreche, wenn sie die ganze Gehwegbreite einnehmen. Ich fahren sehr langsam und sage: "ich würde mal versuchen, links an Ihnen vorbeizufahen." Wo keine Fußgänger:innen sind, könnte man dann schneller radeln, so wie man das in der Praxis macht. Ich habe noch nie gesehen, dass ein Radler auf einem Gehweg konstant 7 km/h fährt. Aber es gibt vernünftige Radler:innen, die wirklich langsam machen wenn sie eng an Fußgänger:innen vorbei müssen. Und das sollte man auch tun.

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    2. "muss mir das aber immer wieder selbst vor Augen halten, dass wenn ich Abstand von Autos erwarte das auch anderen gegenüber einhalten muss, oder auch mal langsam hinter jemandem herfahren bis eine sichere Überholmöglichkeit da ist. Fällt nicht immer leicht."

      Zwischen 1,5 Tonnen schweren Autos,die einen Radfahrer (ca. 80-100kg mit Rad) mit 30-50-70km/h Differenz überholen, und eben diesem Radler, der einen Fußgänger (gleiches Gewicht minus 10-15kg Fahrrad) mit 3-7-10 km/h Differenz überholt, sind aber schon sehr große Unterschiede.

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    3. @Christine, ich meine eher die freigegebenen Gehwege im Stadtgebiet, kurze Stücke, einsehbar, immer wieder läuft jemand aber genug Abstand dazwischen um Slalom zu fahren. Da fahre ich vorsichtig aber nicht Schrittgeschwindigkeit. 2m für Abstand gibt es da fast nie, ich finde dann 1m mehr als ok und trotzdem gibt es einige die erschrecken oder sich belästigt fühlen.
      @marmotte27: das ist mir natürlich klar. Ich meinte das im obigen Sinn, dass man man selber konsequent sein und auch Fussgängern ihren Wohlfühlbereich geben muss. Den unterschreite ich leider auch öfter und das wollte ich damit ausdrücken.
      Michael

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  10. Noch ein Grund auf der Straße zu fahren, wo das nur geht. Ich bin zwar Liegeradfahrer und kann deswegen ohne weiteres langsam fahren (3 Räder sind halt stabil), aber ich wusste nicht, dass man prinzipiell nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Das heißt wiederum, dass der Weg mit dem Rad zwischen Stuttgart und Bad Canstatt, wenn man nicht Schrittgeschwindigkeit fahren will, extrem lang ist, oder? So was wie Pragstraße und Rosenstein-Brücke?

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    1. Zwischen Stuttgart und Cannstatt gibt es Radwege, durch den Schlossgarten und Rosensteinpark etwa, da ist fast alles ein gemischter Geh-/Radweg. Aber auf dem Neckardamm befindet sich eben kein Radweg. Interessant, dass so viele routinierte Radfahrende gar nicht wissen, dass man auf freigegebenen Gehwegen Schrittgeschwindigkeit radeln muss. Ist ja auch völlig wirklichkeitsfremd, macht überhaupt niemand. Das wird auch nur im Zusammenhang mit Unfällen für uns Radfahrende kritisch, weil wir eine Mitschuld bekommen oder die Hauptschuld tragen (da brauchen wir dann unsere Haftpflichtversicherung!). Dass die Polizei da steht und Radler rausholt, die "zu schnell" waren, habe ich noch nie gehört. Geschwindigkeitskontrollen bei Radfahrenden sind bislang nicht üblich, und ich habe von keinen gehört, die ernst gemeint waren.

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  11. *Thema Rechtsmittelfond bzw. gerichtlich in Sachen Radverkehr etwas durchsetzen:*

    Ich hatte weiter oben zum Thema Rechtsmittelfond nachgefragt. Darunter hat sich eine gute Diskussion darüber ergeben. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man durch solche Klagen immer nur 500-m-weise etwas verändern und das nur mit einer Wartezeit von 1-2 Jahren + mindestens 500 € Kosten.

    -> sehr ernüchternd. :-(

    ABER: Eben habe ich diese Nachricht aus Bremen gelesen:
    "Urteil zum aufgesetzten Parken: 50.000 Autos in Bremen müssten umparken"

    https://www.heise.de/news/Urteil-zum-aufgesetzten-Parken-50-000-Autos-in-Bremen-muessten-umparken-6529013.html

    Macht das nicht vielleicht etwas Hoffnung?

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  12. Ralph Gutschmidt2. März 2022 um 07:19

    500 m-Weise nur dann, wenn die Behörde sie bleibt und trotz der Belegung durch das Gericht an den falschen Anordnungen festhält.

    Kosten entstehen nur, wenn man verliert.

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  13. Niemand zwingt Dich, auf einem Gehweg mit Zusatzschild „Fahrrad frei“ zu fahren. Die Benutzung ist freiwillig. Fußgänger und Radfahrer gehören ohnehin getrennt. Mischwege sind eine Zumutung für beide!

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    1. So spricht der vermutlich jüngere anonyme Mann, der sich vor dem Stellungskampf mit dem Autoverkehr nicht scheut. Aber es gibt halt viele, die keine Lust haben, sich auf einem Kilomter Fahrbahnradeln zwei Mal anhupen und einmal knapp überholen zu lassen (oder umgekehrt). Die Städte geben Gehwege vor allem auf Schulwegen frei. Wollen wir 10- bis 14-Jährige auf einer Hauptstraße nach Schulschluss radeln sehen, wo Autofahrende eben fahren wie sie fahren: nicht immer rücksichtsvoll? Es sind halt nicht alle mutige Radler:innen, und man gewinnt nur dann mehr Menschen fürs Radfahren, wenn man den Radverkehr vom Autoverkehr trennt. Und das muss das Ziel sein.

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  14. Kleine Erinnerung: Bitte postet vor allem dann nicht anonym (unterschreibt mit eurem Namen), wenn ihr euch kritisch oder widersprechend zu einer Aussage hier äußert, je unfreundlicher, um so wichtiger ist euer Name. Anonyme Kommentare werden von mir nur im Nachhinein freigegeben, wenn sie entweder konstruktiv (nicht destruktiv) oder mit einem vollen Namen unterzeichnet sind (und wenn nicht sofort erkennbar ist, dass es ein Phantasiename ist).

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  15. Liebe Dr. Christine Lehmann,
    vielen Dank für diesen ausgezeichneten Beitrag!!!
    Sie beschreiben die oftmals vorherrschende Situation vieler Fahrradfahrer wirklich sehr treffend und sprechen mir im vollen Umfang aus der Seele.
    Auch Ihre vorgeschlagenen Lösungen kann ich nur befürworten und unterstützen!
    💗-lichen Dank & Beste Wünsche aus Dortmund

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  16. Liebe Dr. Christine Lehmann,
    vielen Dank für diesen ausgezeichneten Beitrag.
    Sie beschreiben die oftmals vorherrschende Situation vieler Fahrradfahrer wirklich sehr treffend und sprechen mir im vollen Umfang aus der Seele.
    Auch Ihre vorgeschlagenen Lösungen kann ich nur befürworten und unterstützen! ✨
    💗-lichen Dank & Beste Wünsche aus Dortmund

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