Meine Beschreibung des Kreisverkehrs in Eislingen hat ein rege Diskussion darüber ausgelöst, wie sicher und sinnvoll Kreisverkehre für Radfahrende sind.
Passieren mehr oder weniger Unfälle, je nachdem ob Radfahrende im Mischverkehr mit Autos durch den Kreisverkehr geführt oder wenn sie wie Fußgänger:innen außen herum geleitet werden? Und sind Kreiverkehre für Radfahrende sicherer oder unsicherer als klassische Kreuzungen mit oder ohne Ampeln?
Der Gesamtverband der deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) hat 2012 eine detaillierte Untersuchung über einen Zeitraum von fünf Jahren veröffentlicht. Das Ergebnis, kurz zusammengefasst, lautet:
Autofahrende und Fußgänger:innen haben in Kreisverkehren weniger Unfälle als an Kreuzungen.Es wurden auch unterschiedliche Verkehrsführungen untersucht, 44 Kreisverkehre mit Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn und 41 Kreisverkehre mit umlaufenden Radwegen mit Vorfahrt vor den Autofahrenden, die den Kreisverkehr verlassen, außerdem 15 Kreisverkehre mit umlaufenden Radwegen ohne Vorfahrt für Radfahrende. Es wurden polizeiliche Daten von zwei Jahren ausgewertet und per Video dann auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer:innen, vor allem Radfahrenden beobachtet.
Demnach haben Radfahrende das höchste Unfallrisiko, wenn sie zusammen mit Fußgänger:innen außen um den Kreisverkehr herumgeführt werden und Vorrang vor dem Autoverkehr haben. Das geringste Unfallrisiko haben sie bei der gleichen Lösung, wenn sie jedoch Vorfahrt-Achten-Schilder sehen und der ein und ausbiegende Autoverkehr Vorrang hat. Denn - so die Beobachtungen - Radfahrende verhalten sich auf Vorrang-Umlaufstrecken "selbstbewusst" dem Autofahrer gegenüber, der aber halt den Radfahrer oder die Radfahrerin beim Rausfahren eben nicht sieht oder nicht sehen will. Wenn man mit dem Fahrrad warten muss, passiert deshalb weniger, wobei viele Autofahrende sogar dennoch anhalten (sie sehen ja das Vorfahrtachtenschild für den Radverkehr nicht).
Durch einen Kreisverkehr zu radeln ist eine hohe Kunst. Das Problem: Aus dem Blickwinkel der Windschutzscheibe ist für Autofahrende in den meisten Fällen auch beim besten Willen nicht erkennbar, ob Radfahrende eine Ausfahrt hinaus fahren oder weiter herumfahren wollen. Vor allem dann, wenn sie außen am Rand herumfahren. Dann sehen alle Radfahrende so aus, als würden sie die nächste Ausfahrt rausfahren. Leider neigen Radfahrende auch nicht dazu, ihren Richtungswechsel konsequent anzuzeigen, also beispielsweise den Arm nach rechts rauszustrecken, bevor sie den Kreisverkehr wieder verlassen. Weil Autofahrende (aber auch andere Radelnde) sich nicht nicht darauf verlassen können, dass Radfahrende ihre Rausfahrt anzeigen, müssen sie rätseln, was der Mensch auf dem Rad machen wird. Und viele rätseln gar nicht, denken sich gar nichts, versuchen, innen vorbei zu kommen und fahren die nächste Ausfahrt raus und schneiden Radfahrende dabei.
Radfahrende können ihr Risiko mindern, indem sie so mittig auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr radeln, dass Autofahrende sie nicht innen überholen können. Deutlichste Handzeichen sind sinnvoll, nicht nur vor dem Rausfahren. Wer weiter um den Kreisverkehr herumradeln möchte, kann das unmissverständlich klar machen, in dem er oder sie den Arm nach links rausstreckt. Das erspart einem selbst Scheckmomente und Konfrontationen an der Ausfahrt.
Wird man mit dem Rad außen auf Gehwegniveau oder Radwegniveau herum geleitet, empfiehlt es sich, sich zu vergewissern, dass der rausfahrende Autofahrer einen gesehen hat.
Kreisverkehr Eislingen |
- Autofahrer fährt aus Kreiverkehr raus, Radlerin auch, Autofahrer hat Radlerin nicht gesehen und fährt sie um. https://www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/senden-radfahrerin-stuerzt-bei-unfall-in-kreisverkehr-id68285531.html
- Radlerin im Kreisverkehr, Autofahrerin fährt rein und kollidiert mit Radlerin https://www.nordbayern.de/region/wuerzburg/unfall-im-kreisverkehr-fahrradfahrerin-wird-angefahren-und-schwer-verletzt-1.13800361
- Autofahrer fährt raus und kollidiert mit Radler, der "die Spur des Autofgahrers querte". https://www.marler-zeitung.de/marl/schwerer-unfall-in-marl-fahrradfahrer-kollidiert-in-kreisverkehr-mit-auto-w823220-9000517662/
- 90-Jähriger überrollt Radler, der außen rum fuhr: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.unfall-in-leonberg-89-jaehriger-autofahrer-ueberrollt-radfahrer-lebensgefahr.5cb73ab7-71f8-4829-9311-d42e7033c836.html
- Autofahrer fährt beim reinfahren Radleri:n an, die im Kreisverkehr fährt: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65855/5706455
- ebenso https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65857/5704303
- ebenso https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104233/5703355
- und https://warendorf.polizei.nrw/presse/oelde-pedelecfahrerin-bei-unfall-schwer-verletzt
"Aber auch viele unter uns Radfahrenden neigen dazu, den Kreisverkehr für besser zu halten als eine Kreuzung, wo sie an Ampeln teils lange stehen müssen."
AntwortenLöschenWas auch nur wieder daher kommt, dass Ampelanlagen eigentlich nur für Autos überhaupt gebraucht werden, und dann auch nur für den Autoverkehr geschaltet werden. Jede andere Art der Fortbewegung muss sich hinten anstellen, und die Radler oft am weitesten, denn meistens gibt es, im Unterschied auch zu Fußgängern, keine echten Flächen und sonstige Einrichtungen für sie.
Das Problem ist und bleibt der motorisierte Verkehr. Alles andere ist mehr oder weniger (in Deutschland mehr) quacksalberisches Rumdoktern an Symptomen.
So ist es. Das Problem ist der Vorrang des Autoverkehrs vor allem anderen. Deshalb werden auch wir Radfahrende zu riskantem Verhalten gezwungen.
LöschenHallo Christine,
Löschennach vielleicht nicht gezwungen, steht ja keiner mit einer Pistole hinter einem und befiehlt zu fahren, sei es bei Rot, über den Gehweg, also Geisterradler...Aber klar, die immense Bevorteilung, Empathie & Akzeptanz der Behörden/Presse/Allgemeinheit die man erfährt, sobald man im Kfz sitzt ist offensichtlich und tief im menschlichen Bewusstsein verankert. Insbesondere in den Bereichen "Leichtigkeit & Sicherheit" im öffentlichen Raum, sei es fließend, ruhend oder an Ampeln, Baustellen wird dem Kfz fahrendem Menschen eine weitaus höhere "Wertigkeit" seiner Bedürfnisse und Belangen zugestanden, als Menschen anderer Fortbewegungsarten, inkl. ÖPNV. Zeit & Komfort sind die wesentlichen Treiber alle öffentlichen Aktivitäten, aber eben ausschließlich für Menschen im Kfz. Das Grundgesetz mit seinem Anspruch auf Gleichbehandlung für alle Menschen gilt im öffentlichen Straßenverkehr definitiv nicht. Hier herrscht die Autokratie. Das in seiner Gesamtheit ist inakzeptabel und führt zu rebellischem Handeln.
Viele Grüße
Michael
Autofahrer neigen oft dazu nicht zu blinken und fast zu geben! Man muss immer damit rechnen, dass einer im Kreisverkehr weiterfährt, egal ob pkw oder Fahrrad. Fahrweise muss an Sicht angepasst sein. Einen Fahrradfahrenden, der am äußeren Rand im Kreisverkehr fährt sieht man eigentlich früher wenn man gerade auf einen Kreisverkehr zu fährt. Bis zu sechsmal eine Fahrbahn queren soll, bei gleichem defensiven verhalten und halten an stvo, sicherer sein als im Kreisverkehr zu fahren? Vielleicht fahren aktuell meist weniger defensive im Kreisverkehr. Diese Personengruppe ist aber nicht auf ein Verkehrsmittel beschränkt und wird den Umlauf nicht nutzen genauso wie sich andere Verkehrsteilnehmer nicht an Abstände und Tempo 30 halten
AntwortenLöschenIch denke, die Untersuchung, die ja sorgfältig war, zeigt, dass beampelte Kreuzungen oder Kreisverkehre mit Vorfahrt-achten für Radfahrende sicherer sind, was aber nur daran liegt, dass die Leute in den Autos glauben, sie hätten ein Recht darauf, überall schnell fahren zu dürfen, aufkosten derer, die nicht in Autos sitzen.
LöschenNun, wir machen uns immer sehr breit, nachdem es zu oft passierte, dass ein Pkw im Kreis überholt und dann rausfährt, während wir noch gar nicht raus wollen. Weiterhin haben wir uns angewöhnt, beim reinfahren links zu blinken (Handzeichen), wenn wir nicht gleich wieder rausfahren.
AntwortenLöschen.
Gefährlicher ist es, wenn der Radweg neben dem Kreisverkehr geführt wird. Der Pkw vergisst beim rein- und rausfahren, dass er Rechtsabbieger und wartepflichtig ist. Dann gibt es noch das Problem, dass der kombinierte Fuß-/Radweg als Zebrastreifen über die Ein- und Ausfahrten führt und der Pkw dann meint, dass das Fahrrad auf dem benutzungspflichtigen Fuß/Radweg unerlaubt über den Zebrastreifen fährt.
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Dann gibt es Kreisel, wo der benutzungspflichtige Radweg auf einmal Vorfahrt achten Schilder bekommt. Der Radfahrer ist aber eigentlich im Kreisel. Die unterschiedlichen Beschilderungen verunsichern den Verkehrsteilnehmer - da es immer anders gehandhabt wird.
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Zu unserer eigenen Sicherheit verlassen wir den Fuß/Radweg und fahren so durch den Kreisel, dass wir nicht überholt werden können. Dies mag nicht wirklich StVO konform sein, aber lieber ein Auto hinter uns, als eins, dass uns in die Seite fährt.
Und es sollte dann halt nicht die Polizei hinter euch fahren, denn die besteht dann gern mal auf der Pflicht, den Radweg zu benutzen, wenn er blau ausgeschildert ist. Aber so wie du das beschreibst, ist Kreisverkehr halt echt kompliziert (Ampeln sind natürlich auch ärgerlich, weil sie uns zu langem Warten zwingen).
LöschenIch denke, auch solche Benutzungspflichten sollte man wegklagen können, denn die erhöhte Gefahr auf der Fahrbahn bzw. die verringerte auf dem Radweg existiert ja nachweislich nicht.
LöschenMan muss es halt nur machen, und es kann einzelnen Radfahrenden nicht zugemnutet werden, Regelungen wegzuklagen. In einem Fall hat die Stadt Stuttgart ja eine Benutzungspflicht entfernt (Radweg Holzstraße), nachdem auch die Politik eingegriffen hatte.
LöschenDie neuerdings auch hierzulande propagierten niederländischen Kreisverkehre haben den für Autofahrenden sehr charmanten Vorteil, dass wartende rechtsabbiegende Autos den nachfolgenden Verkehr nicht behindern, da sie i.d.R. in voller Länge bereits auf dem herausführenden Arm stehen. Im unteren Bild mit nochmals erhöhtem Fahrradumweg passen wohl sogar LKW auf den abbiegenden Arm.
AntwortenLöschenDas Vorbild aller Vorbilder (Hovenring) löste die gestellte Aufgabe der Erhöhung der Leistungsfähigkeit für den MIV gar, indem dem Radverkehr mit hohem Aufwand eigens eine künstliche Steigung in die zweite Etage über der mammutösen Autokreuzung verordnet wurde; viel Spaß beim unmotorisierten Wocheneinkauf.
Insgesamt sind die NL-Vorschläge eine gute Möglichkeit die Leistungsfähigkeit für den Autoverkehr - ceteris paribus - zu verbessern, während die Radfahrenden einen längeren Weg plus Slalom fahren dürfen. Die Bodenversiegelungsfläche ist übrigens dabei gegenüber Mischverkehr erhöht.
Ähnliches wird ja auch beim MIV-Rechtsabbiegen auf (Auto)verkehrswichtigen Straßen in NL gebaut: der Radverkehr wird nach außen verschwenkt, die abbiegenden Autos behindern so auch im Wartefall den nachfolgenden Geradeausverkehr nicht.
Solche Aspekte sollten angesichts des weiter ansteigenden Problems des weiter ansteigenden Autoverkehrs durchaus mit in eine Beurteilung einfließen. Maßnahmen und Gestaltungen haben i.d.R. auch Auswirkungen auf den Gesamtverkehr, d.h. 'Radverkehrsförderung' ist i.d.R. mit Veränderung der Bedingungen für die anderen Verkehrsträger verbunden, was für eine zukunfts- und umweltgerechte Verkehrsplanung bedeuten sollte, dass solche 'pull&pull' Konzepte nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden sollten, und ansonsten kompensierende bzw. überkompensierende (Klimaschutzziele) Ausgleichsmaßnahmen gegen die MIV-attraktivierenden Folgen dieser 'Autogerechten Radverkehrsförderung' ergriffen werden müssen.
Alfons Krückmann
"während die Radfahrenden einen längeren Weg plus Slalom fahren dürfen"
LöschenUnd wieder picken Sie sich nur das heraus, was in Ihre Weltsicht bzw. zu Ihrer Agenda passt. Wenn Sie Ihren Hembrow gelesen haben und/oder die Niederlande aus eigener Ansicht kennen, dann wissen Sie, dass das in aller Regel nicht stimmt, dass die Radfahrer die direkteren Wege haben, dass wenn einmal eine Brücke oder ein Tunnel nötig sind, diese so gestaltet sind, dass sie keinen großen Umweg darstellen und Steigungen, Radien etc. fahrradfreundlich sind. Die hohen modalen Anteile sind das Resultat.
Und geben Sie statt Ihres ewigen Rumreitens auf den immer gleichen Kritikpunkten doch mal endlich Butter bei die Fische, und erläutern Sie, zumindest in Ansatzpunkten, wie Ihrer Ansicht nach konkret (!) ein Umbau des Verkehrssystem erfolgen soll, der alle Ihre angeblichen Nachteile vermeidet, und neben einer stringenten und schnellen Rückabwicklung des MIV, die notwendigen kleinräumigen Wirtschafts- und Sozialstrukturen schafft, die für eine großmaßstäbige klimafreundliche Mobilität nötig ist.
Ich fürchte nur, Alfons, anders kriegen wir in Deutschland nicht die Leute aufs Fahrrad als damit, dass Auto- und Radverkehr getrennt geführt werden. Denn der Mischverkehr ist nur für die Mutigen und Underschrockenen. Und selbstverständlich nützen Radwege und Radstreifen auch dem Autoverkehr. Und wir werden nicht dem Radverkehr vorwerfen, dass für ihn mal eine Fläche versiegelt wird, nachdem wir über Jahrzehnte Flächen nur für den Radverkehr versiegelt haben. Ich persönlich bin für Tempo 30. Allerdings bringt auch das nicht die Kinder und Jugendlichen oder ältere und ängstlichere Menschen aufs Fahrrad, wenn sie sich im Mischverkehr gegen riesige SUVs behaupten müssen, deren Fahrer:innen gar nicht mehr sehen, was neben oder hinter ihnen auf der Straße geht und auf Rädern fährt.
AntwortenLöschenDa bin ich bei Ihnen. Tempo 30 (hart duchgesetzt) innenorts mit Mischverkehr und Überholverbot als Regelfall. Tempo 50 und Fahrbahnbreite die Überholen ermöglicht nur wenn nachgewiesen wird dass dies ohne unverhältnismäßige Gefährdung und Beeintrichtung von nicht-KFZ Verkehrsteilnehmern möglich ist (also mit baulich getrennter voll aktuellen Richtlinien konformer Fußgänger- und Fahrradinfrastruktur). Wir haben ja auch schlicht nicht die Kapazitäten für die notwendigen Bauarbeiten für flächendeckende regelkonforme Fahrradinfrastruktur im Land, geschweige denn die Finanzmittel. Tempo 30 als Regelfall mit Infrastrukturmaßnahmen nur da wo Tempo 50 ermöglicht werden soll (also für die echten Durchgangsstrassen) wäre allerdings machbar, würde Milliarden im Strassenbau sparen und für z.B. Brückenreparatur und -Ersatz freimachen.
LöschenHeute ist es ja andersherum: Weniger als Tempo 30 nur wenn nachgewiesen wird dass die Gefährdung sonst unverhältnismäßig ist. Gefährdung also als Regelfall bis zum ersten (oder zweiten, dritten...) Toten/Schwerverletzten. Meiner Ansicht nach ist das grundgesetzwidrig. "Freier Autoverkehrsfluss" ist kein Grundrecht, körperliche Unversehrtheit schon.
Weniger als Tempo 50 nur wenn nachgewiesen wird... (Korrektur)
LöschenIch fahre Rad, um anzukommen, nicht um ständig stehenzubleiben. Einen Kreisverkehr mit Vorfahrt-achten für Radfahrer finde ich daher inakzeptabel. In meiner Heimatstadt gibt es drei Kreisel :
AntwortenLöschen- ein kleiner, aber viel befahrener, bei dem der Radverkehr vorher vom nbp. Radweg auf die Fahrbahn geführt wird: das ist ok, bis jetzt keine Probleme gehabt.
- ein noch kleinerer, nur aufgemalter und wenig frequentierter Kreisel; da fahre ich einfach mitten auf der Fahrbahn, das ist auch ok und ohne Probleme.
- und ein sehr großer, zwei- bis dreispuriger Kreisel mit sechs Armen, zum Teil ampelgeregelt, der offiziell gar kein Kreisel ist. Er kann für Radfahrer nur gekreuzt werden, da die anderen Richtungen auf die Autobahn bzw. für Radfahrer gesperrte Straße führen. Da fahre selbst ich, der ich mich als selbstbewusster Radfahrer bezeichne, sehr ungern und benutze die etwas verwinkelte Führung über Bettelampeln durch die riesige Mitte des Kreisels.
"Wie riskant sind Kreisverkehre für Radfahrende wirklich?" - ich finde: gar nicht. Riskant sind ausschließlich die Gefährderinnen und Gefährder mit ihren Kfz, welche mich vor allem beim Herausfahren aus dem KV übersehen. Als Autofahrer muss ich im Kreisverkehr langsam machen, mit dem Verlassen desselben richtet sich dann mein Blick wieder nach vorne und der Gasfuß geht nach unten.
AntwortenLöschenUnd deshalb ist es auf dem Rad nach meiner - nicht repräsentativen - Erfahrung am sichersten, einen KV im Mischverkehr zu durchfahren. Natürlich nicht am rechten Rand, sondern unüberholbar. Handzeichen gebe ich STVO-konform erst zum Hinausfahren - ist gaz einfach. Umwege außenherum sind immer bescheuert.
Thomas
Jörg
AntwortenLöschenEine große Gefahr geht von der ungünstigen Regelung der ausserorts Kreisverkehre aus. Dort wird die Regel Abbieger müssen warten außer Kraft gesetzt. Das Auto wird zum Koenig erhoben.
Diese Kreisverkehre zerstören die Verkehrsmoral. Es muss immer gelten: der Rundverkehr hat Vorrang, ob auf einem extra Pfad oder im Ring selber. Gerade bei der Ausfahrt ist es wichtig.
Schlechtes Beispiel: Schattengrund bei den Bärenseen