Foto: Blogleser Bertram |
Dabei hat es leider die kleine Rampe am Bordstein verspult. Jetzt müssen Radfahrende den Bordstein hochhopsen. Also ziemlich habbremsen. Und sie müssen, denn dort ist der Rad-/Gehweg, der für Radelnde verpflichtend ist.
Nehmen wir mal an, dass die Asphaltaufschüttung hier wieder hinkommt. Und zwar sehr bald. Nehmen wir auch an, dass Autofahrer, die die Wilhlem-Blos-Straße runter kommen, auch noch darauf aufmerksam gemacht werden, dass hier Radfahrende queren, und zwar aus beiden Richtungen. Es ist zwar klar, dass Radler an solchen Seitenstraßen aufpassen müssen. Aber gerde Jugendliche sind dann zuweilen doch etwas risikofreudiger unterwegs.
Wer fährt denn bitte an der Stelle den Radweg? Runterwärts fahre ich dort immer auf der Straße.
AntwortenLöschenDa ich früher dort lang fuhr, als ich in Zuffenhausen gewohnt habe: Pendler. Morgens ist die Heilbronner nämlich dicht, da kommst du auch mit dem Rad nicht durch.
LöschenIch fahre da jeden morgen um 6:30, ich komme da gut durch der Verkehr ist nur mäßig.
Löschennaja, das runde, blaue Schild verpflichtet Dich leider dazu auf diesem (Weg nach Art eines) Radweg zu fahren. Wenn Du an den falschen Polizisten kommst, wird er/sie es Dir auch sehr deutlich erklären.
LöschenUnd wenn Dich ein Auto dort umfährt, kriegst Du vermutlich ein recht große Teilschuld.
Nein, es ist nicht ersichtlich das dieser Radweg in die richtige Richtung führt, er macht aus der Sicht des Fotografen eine Rechtskurve, wer weiss wo der hinführt. Ausserdem endet der Radweg nach nichtmal 50 m an einer FUSSGÄNGERAMPEL. Jeder Pendler der so fährt hat zuviel Zeit.
LöschenKurze Meldung an die Stadtwerke oder das Strassenbauamt mit Hinweis auf Gefahrenstelle... kleine Kinder können da fast unweigerlich stürzen. Grüße Manfred
AntwortenLöschenIst der Radweg verpflichtend? Ich sehe ja gar nicht wohin der führt. Ich muß einen Radweg doch nur nehmen, wenn ich in diese Richtung auch fahren möchte und dieses auch unmittelbar erkennen kann.
AntwortenLöschenGruß, Christoph.
Was immer das sein soll, würde ich sowas weder praktisch benutzen, noch verkehrsingenieurmäßig akzeptieren
AntwortenLöschenEs gibt keine Verpflichtung zur Benutzung von irgendwelchen Radwegen oder Spuren. Es gibt bis weilen nur verpflichtende Verbote und die Heilbronn fahr ich immer auf der Gegenseite runter...vorm Milan wird es eh beidseitig undurchsichtig
AntwortenLöschendas ist leider komplett falsch. Sobald ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad drauf aufgehängt ist (StVO Schild 237, 240 oder 241), besteht tatsächlich eine Benutzungspflicht!
LöschenGang so einfach ist es dann doch nicht. Die blauen Schilder dürfen laut VwV und geltender Rechtsprechung nur unter bestimmten Bedingungen aufgestellt werden, um eine Benutzungspflicht auszuweisen. Zum Beispiel muss ausreichend Platz vorhanden sein, die Führung muss sicher, stetig und fahrbahnbegleitend sein ...
LöschenAn Kreuzungen und Einmündungen müssen Furten angelegt sein, um eine sichere Querung zu ermöglichen.
An dieser Stelle scheint eine sichere Benutzung nicht möglich zu sein. Somit ist eine Benutzungspflicht zumindest fraglich. Das einzige, was das blaue Schild tatsächlich regelt, ist ein Benutzungsverbot für KFZ.
Übrigends ist der Radweg auf der anderen Seite ab Pragfriedhof nicht benutzungspflichtig weil VIEL ZU SCHMAL.
LöschenDas sollte Milaneo heißen. Im Übrigen würde mir nie einfallen, die Heilbronner zu befahren und deswegen ärgern mich diese Bordsteinkanten erheblich, besonders wenn ich mit meinen Zwergen unterwegs bin
AntwortenLöschendie ganze Heilbronner Straße ist aus Radweg-Sicht eine Katastrophe, finde ich.
AntwortenLöschen--> http://www.mega-stoffel.de/weblog/?p=5467
Mal wieder hat’s Establishment
AntwortenLöschendie Wegsanierung glatt verpennt.
Man redet von knappem Etatvolumen
dabei reichten 2 Eimer Kaltbitumen.