So resümiert die taz einen Artikel über Regeln im Straßenverkehr, die dem Autoverkehr dienen, nicht aber dem Radverkehr oder dem Fußverkehr.
Der Artikel geht der Frage nach, ob Regeln wirklich für alle da sind. Gemeint ist damit: Nützt ein Regelwerk allen gleichermaßen und schränkt es alle gleichermaßen ein? Beim Straßenverkehr kann ich die Frage mit Nein beantworten. Er ist seit den 40er Jahren so organisiert, dass der Autoverkehr möglichst hindernisfrei rollen kann. Der Autoverkehr wird intern geregelt (durch Ampeln, Vorfahrtsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen), aber so, dass der Autofahrer die so wenig Verzögerungen wie möglich hinnehmen muss. Nur kurz wird der Autoverkehr mal angehalten, damit der Fußverkehr eine viel befahrene Straße queren kann. Er hat Kraftfahrstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen zur Verfügung, auf denen sich nichts anderes befinden darf als Autos, die schneller fahren können als 60 km/h. Die Wege für Autos durchschneiden und zerstören Landschaften und hindern Menschen ohne Autos (und übrigens auch Wildtiere) über Kilometer daran, auf die andere Seite zu gelangen. Der Fußverkehr darf nur an den Rändern der Straßen gehen, wenn es einen Gehweg gibt. Er hat zwar manchmal Fußgängerzonen, aber da fahren immer auch Autos rein. Der Radverkehr wird zwischen Fahrbahnen, Gehwegen und Radwegen hin und her geschoben und befindet sich immer in Gefahr, auf der Fahrbahn oder einem Radweg von Autofahrenden missachtet zu werden.
Anlass für die taz-Überlegung ist ein Zebrastreifen, den Bürger:innen in Dresden an der Stelle auf eine Straße gemalt haben, wo viele Schüler:innen hinüber müssen.















