Radler sollten genau darauf achten, dass sie auf dem Streifen fahren, nicht auf dem Zebrastreifen, denn das entscheidet über Schuld oder Unschuld bei einem Unfall mit einem Auto.
Denn ein Radler, der auf einem Zebrastreifen eine Fahrbahn überquert, hat anders als Fußgänger keinen Vorrang vor Autofahrern. In der StVO ist nicht geregelt, ob Radler auf Zebrastreifen absteigen müssen oder nicht. Klar ist nur, sie sind auf dem Rad sitzend keine Fußgänger. Deshalb ist das Radeln über Zebrastreifen gefährlich.
Denn ein Radler, der auf einem Zebrastreifen eine Fahrbahn überquert, hat anders als Fußgänger keinen Vorrang vor Autofahrern. In der StVO ist nicht geregelt, ob Radler auf Zebrastreifen absteigen müssen oder nicht. Klar ist nur, sie sind auf dem Rad sitzend keine Fußgänger. Deshalb ist das Radeln über Zebrastreifen gefährlich.
Steigt der Radlerab, wird er zum Fußgänger und hat Vorrang. Das gilt - einem alten Gerichtsurteil zufolge - auch wenn er einen Fuß aufs Pedal stellt und sich mit dem anderen Fuß rollermäßig am Boden abstößt. Nähert sich ein Autofahrer mit nachweislich nicht langsamer Geschwindigkeit einem Zebrastreifen und fährt dort einen Radler an, so wird der Schaden dann aber doch immerhin hälftig aufgeteilt (AG Köln, 266 C 135/83). Aber das muss man halt auch vor Gericht nachweisen können.
Auf diesem parallelen Radstreifen (egal ob rot oder nicht) hat der Radfahrer allerdings Vorrang. Er sollte aber auch genau dort fahren. Wird der auf dem Zebrastreifen angefahren, war er im Unrecht, wird er auf dem Radstreifen angefahren, war der Autofahrer im Unrecht. Da kommt es bei er Unfallaufnahme im Zweifelsfall auf Zentimeter an. Und auf eine Klarstellung der Polizei gegenüber.
Eigentlich nicht so kompliziert, denn Autofahrer müssen eigentlich wissen, dass sie auf Sicherheitsstreifen (Radstreifen mit gestrichelter Linie) nur dann fahren dürfen, wenn sie keinen Radfahrer gefährden. Das gilt für Sicherheitsstreifen im Längsverkehr, aber eben auch dann, wenn sie über eine Spur schwenken oder parallel zum Fußgängerüberweg eine Fahrbahn kreuzen.
Sieht man oft an Kreisverkehren so wie hier am Fasanenhof. (Wobei aus dem Kreisverkehr ausbiegende Autos sowieso warten müssen, egal, was auf der Fahrbahn aufgemalt ist). Gefährlich ist es für Radler trotzdem, hier außen herum zu radeln. Innen auf der Fahrbahn ist es für sie viel ungefährlicher. Dann allerdings müssen auch Radfahrer an der querenden Radspur halten, wenn sie aus dem Kreisverkehr rausfahren. Auch für Autos, die auf den Kreisverkehr zu fahren gilt Wartepflicht, denn der Radler fährt hier parallel zum Kreisverkehr, der Vorrang gegenüber dem Verkehr hat, der auf den Kreisverkehr will. Hier ist der Zebrastreifen für Fußgänger:innen wichtig, der Radstreifen aber wäre nicht wichtig, denn der Radverkehr, der parallel zu einer Vorrangstraße fährt, hat ebenfalls Vorrrang.
Und wie müssen sich Radfahrende verhalten, wenn sie sich auf der Fahrbahn wie ein Auto einem Zebrastreifen nähern? Auch wieder genau so wie Autofahrer. Langsam tun, die Gehwege mustern und halten, wenn ein Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen überqueren will. Genausowenig wie ein Autofahrer darf ein Radler beschleunigen, um noch vorher durchzubrettern.
Radler haben es allerdings leichter als Autofahrer. Sie müssen nicht unbedingt zum Stillstand abbremsen. Sie rollen langsam heran, lassen den Fußgänger losgehen und rollen hinter ihm vorbei, dies alles in mäßiger Geschwindigkeit. Auf dem Foto sieht man, dass beide - Fußgänger und Radlerin - sich anschauen und wissen, was sie tun. Auf keinen Fall darf macn man vor einem Fußgänger vorbeisausen. Und auch nicht knapp hinter ihm. Vor allem ältere Menschen erschrecken dann zu Tode.
Auf diesem Foto sieht man ein Auto am Zebrastreifen stehen. Muss es, weil es breit ist und die Fußgängerin länger braucht, bis sie vor dem Kühler vorbei ist. Am zweiten Zebrastreifen sieht man einen Radler, der ganz weit rechts wieterfährt, während ganz links die Fußgänger schon losgelaufen sind. Auch hier ist kein Konflikt sichtbar, alle sehen einander.
Leider sind Radwege, die zu weit weg von der Fahrbahn geführt werden nicht mehr straßenbegleitend und haben oft keine Vorfahrt. Daher leider nicht möglich, aber ich würde mir trotzdem Kreisverkehre wie in den Niederlanden wünschen, z.B. wie hier: http://www.radfahrerzone.de/2016/01/07/radweg-design-tricks-inspiration-aus-den-niederlanden/
AntwortenLöschenRadwege, die außen um einen Kreisverkehr führen - meistens bei Landstraßen - kreuzen erst in fünf Meter abstand zur Kreisverkehrskante, was dann heißt, dass Radler nicht mehr Vorrang haben. Meistens stellt man da ein Vorfahrt-Achten-Schild für Radler auf. Ich kenne in Stuttgart keinen solchen Kreisverkehr, aber anderswo schon.
LöschenGenau das meinte icht. Wäre schön, wenn man dem weiter entfernten Radweg Vorrang geben könnte. Das würde den Stress für Autofahrer im Kreisverkehr reduzieren und gleichzeitig Radfahrern ein angenehmes Vorankommen bescheren. Leider wird sich die Gesetzeslage dazu nicht so schnell ändern. Und solange sowas nicht konsequent überall gleich gemacht wird steigt auch die Gefahr übersehen zu werden für Radfahrer.
LöschenWie ist das bei solchen kreuzenden Radwegen mit mehr als fünf Meter Abstand zur Kreisverkehrskante. Haben die dann KEINE gestrichelte Linie, um zu verdeutlichen, dass das Rad hier keine Vorfahrt hat?
LöschenSind die Querungen weiter weg, mehr als 5 Meter von der Einbiegung, werden sie nicht markiert (Radfahrende haben dann ja keinen Vorrang mehr, sonder queren eine Fahrbahn) und für die Radfahrenden sind Vorfahrt-achten-Zeichen aufgestellt.
Löschen" ... denn Autofahrer müssen eigentlich wissen..." Es gibt in vielerlei Hinsicht eine große Diskrepanz zwischen rechtlichen Regeln, dem Wissen oder Unwissen darüber und dem tatsächlichem Verhalten in der alltäglichen Verkehrspraxis. Eine mangelnde Sachkenntnis der Rechtslage ist eher nachrangig. Diese ist ohnehin viel zu kompliziert. Viel wichtiger sind die unmittelbare Einsicht und die tradierte Gewohnheit. Praxisbeispiel: Wenn ich diese von den ahnungslosen Verkehrsingenieuren geplanten Peripherieringe für Radfahrer "um den Kreisverkehr herum" nutze, befinde ich mich praktisch in Lebensgefahr, obwohl mir die Autofahrer Vorrang gewähren müssten. Nutze ich als Radfahrer einen Zebratsreifen, hält hingegen praktisch jeder Autofahrer an und akzeptiert mich als "radfahrenden Fußgänger", obwohl er mir keinen Vorrang gewähren müsste :-). Ich möchte sagen, dass die Ausarbeitung der Rechtslage nichts bringt. Das ist viel zu hoch und viel zu kompliziert. Regeln müssen verständlich und überzeugend sein. Viele Grüße und wie immer herzlichen Dank für deine Arbeit.
AntwortenLöschenJa, das finde ich auch. Zum Glück haben Autofahrer weitgehend gelernt, Zebrastreifen zu akzeptieren. Und kein Autofahrer will ja einen Radfahrer umfahren und schwer verletzen (selbst, wenn er im Recht wäre, hätte er viel Ärger, mal abgesehen von der Zeit, die Unfallaufnahme und all das dauern, außerdem wer möchte schon gerne jemanden verletzen!). Deshalb bleibt ihm ja auch nichts anderes übrig, als am Zebrastreifen zu halten. Bei Abbiegeunfällen ist es meist so, dass die Autofahrer den Radler gar nicht gesehen haben. Das gilt insbesondere für Kreisverkehre. Da können Autofahrer oft auch gar nicht einschätzen, wo der Radler hin will, und irren sich. (So habe ich als Autofahrerin mal fast einen RAdler umgenietet, der außen herum fuhr und dann eben doch nicht raus (obgleich das seine Linie gewesen wäre), sondern schupp noch eine Ausfahrt weiter und mir vor den Kühler. Und ich achte ja schon wahnsinnig auf Radfahrende. Die Rechtslage wird nur dann wichtig, wenn es zum Unfall kommt. Dann entscheidet die darüber, wer welchen Schaden bezahlt. Deshalb schreibe ich ab und an auch darüber. Übrigens auch, um uns allen klar zu machen, wie kompliziert die Regeln für Radfahrende sind.
LöschenBei der Benutzungspflicht von Radwegen kommt in der Rechtsprechung auch immer die Frage der Zumutbarkeit ins Spiel. Ist es eigentlich zumutbar, dass ich einen Radweg benutzen muss, wenn ich dadurch ein erhöhtes Risiko eines Unfalls und damit auch von Verletzungen eingehe?
LöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenEbenso verboten für Autofahrer: Das Halten auf einem Zebrastreifen, etwa wenn er aufgrund einer Verkehrsstockung darauf warten müsste. Um eine optimale Sicht zu gewährleisten, muss der Wagen mindestens fünf Meter vor dem Zebrastreifen gestoppt werden.
AntwortenLöschenEs gilt im Bereich der Zebrastreifen außerdem ein generelles Überholverbot.
Leider sind die Regeln dazu zu lasch. Das Parken direkt nach dem Zebrastreifen ist erlaubt und gerade in engen Wohngebieten sehr gefährlich; wird der Schutzstreifen nur noch als Gegenverkehr-Ausweiche angesehen...
AntwortenLöschenMich würde mal die Quelle zu dieser Aussage interessieren "Auf diesem parallelen Radstreifen (egal ob rot oder nicht) hat der Radfahrer allerdings Vorrang."
AntwortenLöschenMeines Wissens ist in der StVO keine Eintragung über parallele Radstreifen und das damit eine Vorfahrt für Radfahrer besteht. Somit gibt es dafür kein gültiges Gesetz, also eine Grauzone. Oder gibt es da eine Gerichtsentscheidung? Wenn ja, auf welchen Paragraphen beruft sich denn die Entscheidung?
Ich hatte eigentlich gehofft, ich hätte es erklärt. Der Vorrang der Radfahrenden auf Radstreifen, die um einen Kreisverkehr herumlaufen, ergibt sich aus der allgmeinen Straßenverkehrsordnung, wonach alle, die abbiegen wollen, den Geradeausverkehr abwarten müssen. Fahrräder sind Fahrzeuge, und wenn sie auf einem Radstreifen um den Kreisverkehr herumfahren gelten sie als Geradeaus-Fahrende, folglich muss der/die Autofahrende warten, wenn er/sie aus dem Kreisverkehr hinaus abbiegt. Das gilt auch für alle Kreuzungen. Fährt ein Fahrradfahrer auf dem Gehweg, einem Radweg oder einem Radstreifen geradeaus, muss der Autofahrer ihm/ihr beim Abbiegen Vorrang gewähren.
LöschenHallo,
LöschenWenn ein Radfahrer vom Gehweg aus geradeaus fahren will hat er definitiv keinen Vorrang. Abbiegender Verkehr muss nur Fußgänger durchlassen keine Radffahrer.
Und Kinder müssten sowieso an der Straße vom Fahrrad absteigen und hätten dann als Fußgänger Vorrang.
@ Anonym30. August 2022 um 16:24
AntwortenLöschenWoher willst Du im Auto wissen, ob der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist?
Wenn Du abbiegst, hast Du Vorrang zu gewähren. IMMER.
Kinder müssen ab 8 Jahren nicht mehr auf dem Gehweg fahren, und dann auch nicht absteigen.