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26. Juli 2026

Jetzt endlich Verkehrszeichen

Vor zwei Jahren wurden die großen Leuzekreuzungen für den Radverkehr eröffnet. Seitdem ist ein umwegloses Radeln zwischen Haltestelle Leuze und König-Karls-Brücke möglich. Ein weiterer Radweg verbindet die Richtungen Berger Steg, Leuzehaltestelle und König-Karlsbrücke miteinander. Und man kommt über die Brücke in den Rosensteinpark. 

Mit den Verkehrszeichen, die Vorfahrt und Vorfahrt-achten regeln, hat man sich allerdings mehr als zwei Jahre Zeit gelassen. Sie wurden erst vor ein paar Wochen angebracht, und das auch nicht vollständig. Auf dem Foto sieht man ganz rechts das Vorfahrtschild für diese Kreuzung, die den Radfahrenden auf der Hauptradroute 1 sagt, dass hier nicht rechts vor links gilt. Steht zwar etwas weit rechts und eigentlich so, dass es aussieht, als gelte es für den von rechts emporkommenden Gehweg. Aber geschenkt. 

12. Juli 2026

Neuordnung des Radverkerhs am Max-Eyth-See - Status der Verwirrung

Die Bodenmalerei ist schon halbwegs fertig, aber die Verkehrszeichen fehlen noch. Das schafft Verwirrung. 

Wir werden uns  - bis die Verkehrsschilder stehen - fragen, wo wie nun wirklich radeln sollen und dürfen. Der Neckardamm soll nur noch für den Fußverkehr da sein, wie das Fußgängerpiktogramm auf dem Boden sagt. Wir Radfahrenden sollen nach der Aubrücke gleich rechts abbiegen und auf dem breiten Klinkerweg aufseiten der Stadtbahnline auf der anderen Seite um den See herum radeln. Was sogar eine Abkürzung ist. So wurde es 2022 vom Gemeinderat beschlossen (Karte ganz unten, gepunktelte Linie). Die Brücke, die im Entwurf gepunktelt eingezeichnet ist, wird eher nicht kommen, wir radeln also weiterhin durch die Marina, die vorn und hinten Schranken hat, zum Wehr Hofen. 

12. Juni 2026

Bitte etwas mehr Respekt vor dem Radverkehr!

Einfach mal Durchfart-verboten-Schilder aufstellen, weil die Straße zu schmal ist für den Autoverkehr, und sie damit zugleich für den Radverkehr zu sperren, das geht nicht. Das  darf heutzutage nicht mehr vorkommen. 

Immer mal wieder, so auch gestern, wird auf der Tübinger Straße beim Gerber die Durchfahrt verboten. Dann stehen da plötzlich die weißen runden Schilder mit rotem Rand ohne ein Rad frei darunter herum. Das bedeutet, auch für den Radverkehr verboten. Warum aber diese drastische Maßnahme, ist nicht erkennbar. 

Dies ist die Hauptradroute 1, hier radeln täglich Tausende durch. Die Haupt-Autoroute, die B27 oder B14, sperrt man ja auch nicht mal so zwischendurch komplett. Da überlegt man sich, wo der Verkehr lang fließen soll. Das, bitte schön, muss man sich auch überlegen, bevor man Durchfahrtsverbote auf der Hauptradroute 1 aufstellt. Es ist immer wieder dasselbe Problem: Nur an Autos gedacht, an Fahrräder nicht, so als gäbe es die gar nicht. Ich bin ziemlich sauer. 

Klar, dass sich kein einziger Radfahrer und keine einzige Radfahrerin an die Beschilderung hält. Sie existiert für sie nicht. Man radelt weiter, so hätten diese Verkehrszeichen keinerlei Bedeutung für den Radverkehr. Und ich bin überzeugt, dass viele Radler:innen auch glauben, dass das Durchfahrtverbot für sie nicht gilt. Man kann ja problemlos durch fahren. Räder sind so schmal, sie kommen durch, wo Autos nicht durchkommen. Natürlich halten sich auch viele Autofahrendende nicht dran. Als ich durchradelte, hupten sich zwei Autofahrer an, der eine war gerade durchgefahren, der andere wollte gerade in den Abschnitt reinfahren.  

So geht das nicht! 

 Es wird dringend Zeit für mehr Kenntnis über den Radverkehr und für mehr Respekt vor dem Radverkehr.

25. April 2026

Warum klappt das mit den Schildern so schlecht?

Fährt man die Breitscheidstaße Richtung Westen, stößt man an der Johannesstraße auf diese Sperrung der Fahrbahn in Fahrtrichtung.

Ich sehe groß das rote Schild mit dem weißen Querstrich, das Einfahrtverbot bedeutet. Aber reicht der Platz nicht eigentlich fürs Fahrrad? Haben die die Freigabe fürs Fahrrad nur wieder vergessen oder ist es wirklich so gemeint.?Ach so, ja! Auf den zweiten Blick sehe ich unter dem Einfahrverbotsschild auf der linken Straßenseite das kleine weiße Schild, dass den Weg für uns Radfahrende freigibt. 

Es steht falsch, nämlich auf der linken Seite, wo die Verkehrszeichen nur die Anordnung auf der rechten Straßenseite wiederholen und bekräftigen. Gülitge Verkehrszeichen müssen rechts stehen, was bei Radwegen oft auch nicht klappt. Aber hätte man es nicht wirklich einfach rechts aufstellen können? Und müsste die Radfreigabe auf beiden Seiten hängen?   

Auch wir Radfahrenden erfassen Verkehrszeichen und Schilder im Rollen, so wie Autofahrende. Und auch wir gucken auf die Fahrbahn und das Verkehrsgeschehen, die vor uns liegen. Wir wollen nicht anhalten müssen, um uns die Verkehrszeichen, die an einer Baustelle stehen erst einmal erklären zu müssen. 

Jedenfalls. hier dürfen wir gegen die Eihnbahnstraße weiterradeln. Immerhin. 

30. Januar 2026

Das ist doch echt Mist, so etwas!

Am vergangene Dienstag standen an der Platanenallee im Schlossgarten an mehreren Stellen diese Verkehrszeichen in beide Richtungen.  

Wahrscheinlich stehen stehen sie immer noch da. Auch einem anderen Radfahrer sind sie gestern übel aufgefallen. Sie stehen rechts neben dem Weg, wo Verkehrszeichen stehen, die gelten, und zwar immer und unbedingt. Die beiden Schilder sagen außerdem Widersprüchliches. Sie sagen uns zunächst, dass wir zehn Meter auf einem Gehweg sind und danach auf einem Radweg. Fußgänger:innen dürfen nicht auf Radwegen gehen. Radfahrende müssen auf Gehwegen schieben. Da weder Radfahrende noch Fußgänger:innen diese Anordnungen befolgen können, gehen und fahren alle ohne Zögern weiter. Die meisten wundern sich nicht einmal. Wenn sie diese Schilder überhaupt wahrnehmen, dann denken sie: Das kann ja nicht stimmen. Und sie missachten damit notgedrungen gültige Verkehrszeichen. So was ist richtig Mist! 

10. Januar 2026

Schwer zu deutende Anordnung

Vor sieben Jahren habe ich schon mal über diese Stelle und deren Beschilderung geschrieben. Es hat sich nichts geändert und die Fragen bleiben dieselben. 

Dieser Ampelmast mit seinen Verkehrszeichen steht an der Johannesstraße, wo es über die Schlossstraße geht. So sieht es an beiden Seiten der Einmündung Johannesstraße aus. Wir sehen einen Schildermast mit dem Vorfahrtachten-Schild und darüber dem Vorschriftszeichen "nach rechts abbiegen". Das heißt, alle, die hier fahren, müssen rechts abbiegen, sie dürfen weder geradeaus noch nach links fahren. Jetzt dürfen hier Radfahrende, Taxis und der Bus aber auch gerade aus fahren. Die Ausnahme wird aber nicht in einem Zusatzschild unter dem Rechtsfahrgebot geregelt. Es gibt vielmehr ein Geradeausfahrgebotsschild mit dem Zusatzzeichen "nur für Bus, Taxis und Fahrrad". An den Bahngleisen jenseits der Fahrbahn steht dann das Schild für "Busspur" mit einer Freigabe für Taxis und Fahrräder darunter. 

Und jetzt stellt sich die Frage für uns Radfahrende, aber auch für Taxifahrende: Dürfen wir auch rechts abbiegen? Schließlich sehen wir den Geradeauspfeil (als Gebot) für uns, Taxis und den Bus. 

8. Dezember 2025

Einfahrt oder Durchfahrt verboten


Einfahrt- und Durchfahrtsverbote gelten auch für Radfahrende, wenn keine Ausnahmen beschildert sind.  

Einfahrtsverbote sind die roten Schilder mit weißem Querstreich, die wir vom Ende einer Einbahnstraße kennen. Durchfahrtsverbote sind die runden weißen Schilder mit rotem Rand.  

Siebzig Prozent aller Einbahnstraßen sind in Stuttgart in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Hängt das weiße Zusatzschild jedoch nicht unter dem Einfahrtsverbot, dann dürfen auch wir nicht reinfahren. Das Einfahrt-verboten-Schild samt Freigabe für den Radverkehr sagt uns übrigens zugleich, dass in dieser Straße gefahren wird, und zwar vor allem mit Autos, die uns entgegenkommen. Da das Schild 267 offiziell "Verbot der Einfahrt" heißt, belegt es die Straße nicht mit einem generellen Fahrverbot. Aber auf dem Gehweg am Schild vorbeischieben und dahinter aufsteigen und auf der Fahrbahn weiter radeln ist dennoch nicht erlaubt. Es sei denn, es ist eine unechte Einbahnstraße (siehe unten). 

29. Oktober 2025

Baden-Württemberg für die Leichtigkeit des Radverkehrs

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat im Oktober 2025 einen Erlass veröffentlicht, der den Radverkehr erleichtern soll. 

Ich finde zwei Aspekte bemerkenswert. Zum einen geht es um Umlaufsperren und Sperrpfosten, zum anderen um die Kennzeichnung von Radwegen ohne Benutzungspflicht, die nicht zugleich auch Schrittgeschwindigkeit anordnet.  

Sperren sind für den Radverkehr gefährlich, zum einen, weil es auch breitere Räder gibt - Lastenräder, Dreiräder, vierrädrige Tandems etc. -, zum anderen, weil wir mit unseren Rädern heute schneller fahren als früher. Zitat: "Der Erlass stellt deshalb fest, dass auf Pfosten, Poller, Umlaufsperren oder Schranken grundsätzlich, wo möglich, verzichtet werden solle. Mit dem Erlass nicht übereinstimmende Verkehrseinrichtungen und -hindernisse seien zu ändern oder zu entfernen." Bei Umlaufsperren dort, wo Radwege eine Straße überqueren, solle dann zum Beispiel die Geschwindigkeit auf der Straße begrenzt werden. 

Ich denke, dass es uns in der Rad-Community einige Mühe machen wird, die Sperrpfosten, die ja meist gegen unrechtmäßigen Autoverkehr aufgestellt worden sind, wegzubekommen, etwa auf dem Ferdinand-Leitner-Steg, der als Gehweg Rad frei ausgeschildert ist, oder auf den Rad- und Fußbrücken am Pragsattel. Und eine Umlaufsperre, die das Tempo des Radverkehrs bremsen soll und auch muss, wie an der Unterführung unter der Aubrücke von und zum Max-Eyth-See, kann eigentlich nicht entfernt werden, ohne Fußgänger:innen in Gefahr zu bringen. 

Besonders interessant und folgenreich finde ich jedoch Idee für die Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Radwege.

19. Oktober 2025

Schilderunsinn an Baustelle Fritz-Elsas-Straße

Die SSB hat eine Baustelle eingerichtet, für die in beiden Richtungen auf der Fritz-Elsas-Straße die Autofahrspur wegfällt. 

Ich sage das bewusst genau so, denn, wenn man sich die Verkehrszeichen anschaut, dann wird nur der Radfahrsreifen weitergeführt, der für Busse freigegeben ist. Mit dem Auto darf man hier nicht mehr weiterfahren. Denn Radwege sind für den Autoverkehr verboten, sie sind nicht Teil der Fahrbahn, sie sind ein Fahrstreifen ausschließlich für Radfahrende. 

Natürlich fahren hier alle mit ihren Autos weiter. Geht ja nicht anders. 

Richtung Stadtmitte ist die Schilderkombination noch kurioser. 

15. Oktober 2025

Schilder für den Radverkehr sind unglaubwürdig

Immer wieder begegne ich einer völlig hanebüchen Beschilderung an Radwegen. Vor allem Durchfahrtverbotsschilder werden oft grundlos aufgestellt. 

Und wenn wir trotz Verbots durchradeln, stellen wir fest, der Grund für die Sperrung - eine Baustelle oder die komplette Belegung der Hauptradroute 1 vor der Oper durch Bühne und Buden - ist noch nicht oder gar nicht mehr da. Die Schilder aber stehen. Und sie gelten. Eigentlich. 

Am Wochenende 21.,22 September war beispielsweise der Weg an der Oper an eine Festivität übergeben und die Hauptradroute unterbrochen. Die Umleitungsschilder waren im Vorbeiradeln schwer deutbar, alle radelten weiter. Der Platz vor der Oper war kaum noch passierbar. Und als ich am Dienstagnachmittag dort entlang Richtung Cannstatt radelte, standen die Durchfahrt-verboten-Schilder immer noch dort, die rotweißen Sperren waren aber zusammengeschoben. Der Platz vor der Oper war absolut frei, nichts behinderte unsere Durchfahrt. Warum also standen da noch die Sperrschilder?

1. September 2025

Der lange Kampf des Radlers um ein richtiges Verkehrszeichen

Blogleser Stefan pendelt mit dem Fahrrad zwischen Tübingen und Reutlingen. Dabei muss er durch Wannweil.  Zweieinhalb Jahre lang versuchte er, die Gemeinde dazu zu bewegen, dass sie eine falsche Beschilderung ändert. Nun hat er es geschafft. 

Die Ausgangssituation bis vor wenigen Tagen: Man radelt in Wannweil Richtung Tübingen auf der Fahrbahn der Hauptstraße durch einen Kreisverkehr und soll dann auf der Kirchentellinsfurter Straße fünfzig Meter nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr auf den Gehweg hoch fahren, weil da das Verkehrszeichen "gemischter Geh- und Radweg" steht, der zudem als Zweirichtungsradweg ausgewiesen ist. Das Schild steht vor der Stelle, wo der Gehweg durch ein Baumbeet verengt wird. Allein das ist ärgerlich, würde Stefan doch lieber auf der Fahrbahn weiter radeln. 

Doch nun wird es wild.

5. Juni 2025

Radzeichen auf dem Gehweg

Seit vielen Jahren radeln wir auf der Heusteigstraße zwischen Marienplatz und Immenhofer Straße am Wendeplatz bei der Schule über den abgepollerten Gehweg.  

Früher hieß die Schule Heusteig- oder Römerschule, jetzt ist sie ein Standort der Schickardt-Gemeinschaftsschule. Vermutlich wegen der Schule wurde die Heusteigstraße hier schon vor langer Zeit für den Autoverkehr unterbrochen. Ein Gehweg führt rund um die Wendeplatte. Mit dem Fahrrad kann man den Gehweg überqueren. Es gibt an den Bordsteinen breitflächig Asphaltanschüttungen, die uns Radfahrenden den Übergang leicht machen. Die Poller müssen da natürlich stehen, weil sonst Autofahrende durchfahren würden.  

Seit neuestem staunen wir über ein ordentlich aufgemaltes Radzeichen. Es befindet sich aus irgendeinem Grund genau hinter oder vor dem Poller, also nicht dort, wo man radeln kann. 

18. Mai 2025

Was verbietet dieses Schild wirklich?

Es erscheint zunächst ganz eindeutig. Wer auch immer das Verkehrszeichen 254 hier aufgehängt hat, möchte uns damit sagen, dass man Fahrräder am Geländer nicht abstellen darf. 

Das ergibt sich auch aus der Situation in den letzten Jahren. Entlang des Geländers des Abgangs zur Unterführung an der Seitenwand des Operngebäudes waren jeden Arbeitstag zahllose Fahrräder angekettet. Die Radbügel auf dem Radparkplatz aufseiten des Landtags blieben ungenutzt. Über die Psychologie des Radparkens habe ich schon mal geschrieben. Das soll hier nicht das Thema sein. Dass jemand - vermutlich irgendeine Landesbehörde - hier keine abgestellten Fahrräder haben möchte, sei akzeptiert. 

 Allerdings ist das aufgehängte Verkehrszeichen falsch.  Es sagt etwas ganz anderes. 

4. Mai 2025

Gilt das Schild? Oder wurde die Fahrradstraße grundlos gesperrt?

Die Fahrradstraße Eberhardstaße war Samstagnachmittag für sämtlichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Aus gutem Grund. Aber leider war sie es schon am Freitag davor. Einen Grund dafür gab es nicht. 

Ich bin Freitagnachmittag da reingeraten und fragte mich: Ist das noch vom 1. Mai am Donnerstag übrig geblieben oder steht das für etwas, das am Wochenende kommt? Das Internet gab mir die Antwort: Am Samstagnachmittag findet/fand die Griechische Parade statt, von 12 bis 17 Uhr. Warum aber stehen die Sperren schon am Vortag, wenn auch offen? Und warum  verbietet das Verkehrszeichen weißer Kreis mit runden Rand uns die Durchfahrt?   Umleitungsschilder standen auch da. Gültig oder nicht? Nach verwirrten Zögern bog der größte Teil des Fahrradverkehrs auf seiner Hauptradroute 1 in die Eberhardstraße ab, während Fußgänger:innen übrigens auf ganzer Breite auf der Fahrbahn die Baustelle am Tablattrum umrundeten und die Radfahrenden, die der Umleitung folgen wollten, behinderten.

8. März 2025

Gelten im Park die gleichen Radfahr-Regeln wie auf Gehwegen?

Mit einem Kind unter acht Jahren, das auf dem Gehweg radeln muss, darf ein Elternteil ebenfalls auf dem Gehweg radeln. 

Was aber ist, wenn wir mit unserem radelnden Kleinkind an einen Park kommen, in dem Radfahren verboten ist, weil dort entsprechende Schilder stehen.  Die Regel bei Gehwegen: Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg radeln bis zehn dürfen sie es (StVO § 2 (5). Nur Kinder unter 8 Jahren dürfen von einer Person dort begleitet werden. Sie werden Fußgänger:innen gleichgesetzt und müssen beim Überqueren einer Straßeneinmündung absteigen.* Gilt das aber auch für diesen Park oder für eine Fußgängerzonen? Die Frage stellte sich mir, als mir ein Blogleser schrieb, dass seine Frau, die mit zwei Kleinkindern zu einem Spielplatz im Killesbergpark radelte, von der Polizei mit einem Bußgeld belegt wurde. Das Alter der Kinder ist mir übrigens nicht bekannt. An dem Park stehen an den Zufahrten überall die Gehwegschilder, es handelt sich aber hier nicht um straßenbegleitende Gehwege. 

Wie üblich ist das gar nicht so einfach herauszufinden, denn mit dem Radverkehr beschäftigen sich einschlägige Seiten zur StVO immer nur am Rande und oft unvollständig und fehlerhaft. 

20. Dezember 2024

Schilderhopping - Böblinger und Rottweiler Straße nach Vaihingen

Wenn wir die Böblinger Straße ab Haltestelle Engelboldstraße hochradeln, sieht das aus wie ein reiner Radweg. Doch die Verkehrszeichen wechseln munter durch.  

Bis zur ersten Kehre befinden wir uns auf einem Radfahrstreifen. Der ist nur bergauf erlaubt, aber mir sind auf ihm auch schon Radler entgegen gekommen.  An dem Abzweig Feldbergstraße wird aus dem Streifen ein Zweirichtungsradweg (bergab muss man hier nach links in die Feldbergstraße abbiegen). Ab hier können mir also legal Radler:innen entgegenkommen. Der per Bordstein von der Fahrbahn getrennte Radweg geht hoch bis nach Vaihingen, wo er sich an einer Staffel in einen Radfahrstreifen umwandelt, der nur bergauf befahren werden darf. Mir ist auf diesem Radstreifen aber auch schon ein armer Fußgänger entgegengekommen, der ortsunkundig bergab wanderte. 

8. Dezember 2024

Das Radfreigabe-Paradoxon - nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit

Fußgängerzone Stuttgart (nicht ohne Auto)
In Lüdenscheid hat die Verwaltung die Fußgängerzone von abends bis morgens für den Radverkehr freigeben. An sich eine gute Idee, dann kann man da nachts schneller durch. Aber nein! Vorsicht! Es gilt ja Schrittgeschwindigkeit. 

Und das ist aber im Grunde widersinnig, schreibt Jan Schmitz auf der Seite come-on. Wenn man Menschen zu Fuß nicht überholen darf (denn dann ist man ja schneller als Schrittgeschwindigkeit), kann man auch gleich schieben oder zu Fuß gehen. Der Autor hat in seinem Beitrag ausführlich aus meinem Blog-Post "Schrittgeschwindigkeit ist Unfug" zitiert, was ich geschrieben habe über die Unmöglichkeit, auf längeren Strecken als ein paar Metern, Schrittgeschwindigkeit zu radeln. 

Das Paradoxon einer Gehweg-Radfreigabe fällt dem Autor auf, weil in Lüdenscheid offenbar von der Stadtverwaltung noch keine Gehwege für den Radverkehr freigeben wurden. In Stuttgart haben wir davon ungefähr 120 km, teils ohne echte Alternative wie etwa auf dem Neckardamm (Gehweg mit Radfreigabe) zwischen Cannstatt und Hofen, sogar so organisiert, dass man nur noch über die Gehwegecke auf die Fahrbahn gelangen kann.

9. Juli 2024

Manche Verkehrzeichen gelten in Stuttgart nicht für den Radverkehr

Offensichtlich haben in  Stuttgart Verkehrszeichen ein andere Bedeutung als im Rest der Republik. 
Das Durchfahrt-verboten-Schild gilt jedenfalls offensichtlich gerade nicht für den Radverkehr.

Denn einfach mal rabiat 65 Meter der Fahrradstraße als Teil der Hauptradoute 1 für eine Festivität auf dem Marienplatz sperren - und das für mehrere Tage-, geht ja nicht. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert, es scheint also niemand zu erwarten, dass Radfahrende anders fahren. Mit dem Rad zum Marienplatz (letztlich Richtung Möhringer Straße, Heslach, Vaihingen) kann man von hier aus auch gar nicht anders fahren, es sei denn man fährt bergauf und bergab einen Umweg von 1,4 km oder kenntnisreich über Fußgängerbereiche und Ampelanlagen gut 600 Meter. Das ist aber, wie gesagt, nicht ausgeschildert. Und das ist kein Einzelfall, auch wenn es jetzt während der EM gehäuft vorkommt. 

10. Juni 2024

Ist das so gemeint oder kann das weg?

Warum müssen wir Radfahrende uns immer fragen, ob Verkehrszeichen für uns gelten oder nicht? Hat sich wer was dabei gedacht, ist das so gemeint, oder ist es ein Versehen? 

Ist denen, die solche Verkehrszeichen aufstellen klar, was sie bedeuten? Kennen sie ihren Sinn? Offensichtlich nicht. Denn, wer auch immer am vergangen Sonntagmorgen an der Hofener Straße, die sonntags für den Autoverkehr gesperrt ist, damit Radfahrende die Fahrbahn nutzen und Fußgänger:innen auf dem Gehweg ungestört sind, nicht nur die Schranken geschlossen, sondern auch noch diese extra Schranke aufgestellt hat, hat damit auch den Radfahrenden die Durchfahrt verboten. Das nämlich bedeutet das weiße runde Schild mit dem roten Rand. Durchfahrt verboten für alles, was Räder hat, außer Handkarren. Eine Radfreigabe hängt nicht drunter. 

10. April 2024

Schilder-Rätsel am Charlottenplatz

Gerade kann man nicht geradeaus auf der Fahrbahn über den Charlottenplatz Richtung Neckartor/Landesbibliothek radeln, weil vor dem Stadtpalais Baustelle ist. 

Also hat man kurzerhand für Radfahrende eine Umleitung ausgeschildert, die aber doch Fragen aufwirft. Vor dem Umleitungsschild steht das Verkehrszeichen, dass das Radfahren auf der Linksabbiegespur Richtung Planie verbietet. Gilt das jetzt noch oder schlägt das gelbe Umleitungsschild alle anderen Anordnungen? Ich habe dazu im Vehrkehrsrecht nichts gefunden, vermute aber, dass es nicht so ist. Wir sehen uns wie so oft einer widersprüchlichen Beschilderung gegenüber.