Schrittgeschwindigkeit bedeutet nach gängiger Auffassung, dass man ungefähr 7 km/h schnell fährt. Bis 10 km/h scheint es eine gewisse Toleranz zu geben. Ab dann ist es zu schnell.
Das zeigt zumindest die Geschwindigkeitsanzeige im verkehrsberuhigten Bereich (meist als Spielstraße bezeichnet) in der Burgstallstraße am Südheimer Platz so an. Sie misst die Geschwindigkeit von Autofahrenden und Radfahrenden und lächelt grün bis 7 km/h, zeigt bis 9 km/h ein gelbes Grinsen und ab 10 km/h rot das Trauergesicht. (Siehe Fotos ganz unten.)
Der verkehrsberuhigte Bereich wurde vermutlich 1991 eingerichtet, um den Autoverkehr zu verlangsamen, nachdem der Heslacher Tunnel den größten Teil des Autoverkehrs von vom Südheimer Platz abgezogen hatte. Die Beschilderung bedeutet vor allem Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger:innen und Menschen in Autos oder auf Fahrrädern sind gleichberechtigt. Fußänger:innen müssen nicht am Rand gehen, sondern dürfen die ganze Breite der Straße benutzen. Kinder dürfen spielen. Autofahrende müssen auch mal warten, behindern darf man sie aber auch wieder nicht und muss Platz machen. Schrittgeschwindigketi gilt übrigens auch für Fahrräder oder E-Scooter und alles andere, was fährt.