Die Verkehrspolizei hat entdeckt, dass man auf fürs Radfahren freigegebenen Gehwegen wunderbar Radfahrende beim Regelverstoß erwischen kann.
Ich habe immer davor gewarnt, dass die Polizei auf freigegebenen Gehwegen die Schrittgeschwindigkeit durchsetzt, denn die Stadt Stuttgart lotst uns auf 140 km über Gehwege, die fürs Rad freigeben sind, und nicht immer haben Radfahrende die Wahl, auf der Fahrbahn zu radeln. Schüler:innen will man offensichtlich ohnehin auch gar nicht auf Fahrbahnen haben. Da Schrittgeschwindigkeit mit dem Rad nur auf ein paar Metern gefahren werden kann, nicht aber über mehrere hundert Meter, sind wir allesamt - ausnahmslos alle - auf solchen Wegen regelwidrig unterwegs, nämlich immer zu schnell, und können immer und jederzeit von der Polizei mit einem Verwarngeld von 15 Euro belegt werden, bei Gefährdung oder Behinderung von Fußgänger:innen mit 30 Euro.














