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26. Juni 2026

Es ist passiert: Polizei kontrolliert Schrittgeschwiindigkeit

Die Verkehrspolizei hat entdeckt, dass man auf fürs Radfahren freigegebenen Gehwegen wunderbar Radfahrende beim Regelverstoß erwischen kann. 

Ich habe immer davor gewarnt, dass die Polizei auf freigegebenen Gehwegen die Schrittgeschwindigkeit durchsetzt, denn die Stadt Stuttgart lotst uns auf 140 km über Gehwege, die fürs Rad freigeben sind, und nicht immer haben Radfahrende die Wahl, auf der Fahrbahn zu radeln. Schüler:innen will man offensichtlich ohnehin auch gar nicht auf Fahrbahnen haben. Da Schrittgeschwindigkeit mit dem Rad nur auf ein paar Metern gefahren werden kann, nicht aber über mehrere hundert Meter, sind wir allesamt - ausnahmslos alle - auf solchen Wegen regelwidrig unterwegs, nämlich immer zu schnell, und können immer und jederzeit von der Polizei mit einem Verwarngeld von 15 Euro belegt werden, bei Gefährdung oder Behinderung von Fußgänger:innen mit 30 Euro. 

22. April 2026

Keine Gerechtigkeit für die Radlerin

Wir sind in unserer Gesellschaft offenbar gut darauf trainiert, Autofahrenden Recht zu geben, auch wenn die Radfahrerin im Recht war. Das unterläuft viel zu oft auch der Polizei. 

Der ADFC Duisburg erzählt eine ungeheuerliche Geschichte. Zwei Autos stellen den Radweg und die Umfahrung über die Fahrbahn (oder den Gehweg) zu, ein Mann holt die Radlerin handgreiflich vom Rad, weil er meint, sie habe beim Durchfahren zwischen den Autos ein Auto gestreift. Die Polizei ignoriert das Fehlverhalten der Autofahrer und die Handgreiflichkeit des Passanten und verhängt ein Ordnungsgeld gegen die Radfahrerin.  

2. November 2025

Stärkere Kontrollen machen den Straßenverkehr sicherer

Viele wünschen sich stärkere Kontrollen im Straßenverkehr. Die meisten dürften aber selbst nicht erwischt werden wollen. 

Das gilt sicherlich auch für uns Radfahrende. Wobei von uns für den Autoverkehr eine sehr viel geringere Gefahr ausgeht als umgekehrt. Und auch für den Fußverkehr sind wir erheblich weniger gefährlich. Es sind Autofahrende, die hauptsächlich im Straßenverkehr Menschen verletzen und töten. Der Autoverkehr ist schnell und bewegt tonnenschwere Fahrzeuge. Autofahrende sollten sich deshalb an die Regeln halten: vor allem an Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Handyverbot am Steuer. Zu schnelles Autofahren und Ablenkung sind die häufigsten Unfallursachen mit teils schwersten Folgen für andere, vor allem Menschen zu Fuß und auf Fahrrädern. 

Die Mehrheit der Deutschen, die Auto fahren, wünscht sich sogar selbst stärkere Kontrollen.

27. September 2025

Wir müssen anders über Verkehrstote berichten

Über die Sprache, mit der wir in den Medien Kollisionen im Straßenverkehr beschreiben, habe ich schon oft geschrieben. 

Hinter diesem Link verbirgt sich die Stichwortsuche zu dem Thema in meinem Blog. 

Jetzt haben Fachleute des Forschungsinstituts für Nachhaltigkeit (RiFS), des Centre for Development and Environment der Universität Bern und des Instituts für Sprachwissenschaft der Universität Wien sowie Expert:innen von Polizei, Mobilitätsplanung und Medien die Unfallberichterstattung analysiert und einen Leitfaden entwickelt. Darüber berichtet die Seite Utopia. Den von ihnen entwickelten Sprachkompass gibt es hier als pdf

Für diejenigen, die meine Blogartikel regelmäßig lesen (z.B. diesen), bietet er keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Aber er hat eine größere Reichweite als meine Artikel, und das ist gut. Grundsätzlich gilt, dass man Zusammenstöße nicht als Schicksal, sondern als menschengemacht darstellen muss. Also nicht "Unfall", sondern "Kollision", "Zusammenstoß" oder "Crash". Das "Auto" sollte nicht für den Autofahrer oder die Autofahrerin stehen. Ein Auto "gerät" nicht einfach so auf die Gegenfahrbahn, es sitzt ja jemand drin, der es lenkt, und dieser Mensch "fährt" auf die Gegenfahrbahn (egal ob absichtlich oder unabsichtlich). Auch die üblichen Konstruktionen wie "es kam zur Kollision", lenken davon ab, dass in oder auf den Fahgzeugen Menschen saßen, deren Handeln den Zusammenstoß verursacht hat. Und wenn wir lesen "die Fußgängerin wurde angefahren", erfahren wir eben nicht, wer sie angefahren hat, wer also aktiv war. Eine aktive Sprache, die Handelnde klar benennt (ohne sie vorzuverurteilen), ist die bessere Wahl: "Autofahrer tötet Fußgängerin/Radfahrer/E-Sooterfahrer." 

6. August 2025

Stadt Stuttgart lässt mal falsch geparkte Autos abräumen

Mit dem Fahrrad freitag- und samstagnachts durch die City radeln ist überhaupt nicht angenehm. Es parken unglaublich viele Pkw an Ecken, im Parkverbot, in fürs Rad freigebebenen Fußgängerzonen. 

Zuvor werden sie oftmals von ihren Fahrern (männlich) mit röhrendem Motor durch die engen Straßen gesteuert, halten plötzlich an, starten, parken ein, parken aus, behindern an allen Ecken und Enden. Vom Parksuchverkehr und Parkrangierverkehr geht durchaus Gefahr für Radfahrende (und Fußgänger:innen) aus, vor allem, wenn die Autos falsch stehen, die Sicht behindern oder das Abbiegen erschweren. Auch Fußgänger:innen, die um auf Gehwegen stehende Autos auf der Fahrbahn herum gehen, erfordern erhöhte Achtsamkeit. Soviel dazu, dass die Falschparkerei auch uns Radfahrende beeinträchtigt. 

Die Stadt Stuttgart hat jetzt am Freitag, dem 1. August in der Innenstadt großflächig abschleppen lassen und meldet das auf ihrer eigenen Internetseite. Die Schwerpunkt-Aktion fand zwischen 22 Uhr und 2 Uhr statt. 24 Autos wurden abtransportiert. Neun Leute kamen rechtzeitig dazu und musste nur die Anfahrtskosten des Abschleppwagens und das Bußgeld zahlen. Das ist schon ziemlich viel. 

Die anderen, die nicht rechtzeitig dazu kamen, mussten ihre Autos suchen, hatten ihren Schreckmoment (geklaut?), mussten zur Polizei und das Auto gegen mehrere hundert Euro und das Bußgeld auslösen. Und das vor allem dürfte den meisten überhaupt nicht gefallen haben, kostet es doch Wege (die man ohne Auto zurücklegen muss, und das in den frühen Morgenstunden) und Zeit. Das stört auch diejenigen, die das Verwarnungsgeld lächelnd bezahlt hätten. Abschleppaktionen sind deshalb sehr wirkungsvolle Maßnahmen. 

22. Februar 2025

Und wieder ist Zeit der Schlaglöcher

Ich bin ein bisschen neidisch. Ein Autofahrer fährt durch ein Schlagloch, sein Reifen ist kaputt und die Stadt erstattet ihm den Schaden. 

Darüber berichtet die Stuttgarter Zeitung ausführlich. Weil die Stadt das Schlagloch auf der Heilbronner Straße nicht binnen weniger Stunden flickte und dem Auto eines Landtagsabgeordneten ein Reifen platzte, ermittelt die Polizei gegen die Stadt. 

Wie ist das eigentlich bei uns Radfahrenden? Wir haben auf unseren Radstrecken jede Menge Unebenheiten, Wurzelaufwerfungen, Bordsteine, Poller und derzeit auch viele auch Schlaglöcher, die uns zum Bremsen, schnellem Lenken und langsam fahren zwingen, aber ersetzt uns jemand den Schaden, wenn wir stürzen? Oder gibt es nur Achselzucken und die Empfehlung: "Dann guck halt vor dich auf die Straße und fahr langsam!" Wieder so ein rätselhafter Alleinunfall

Ich weiß es nicht. Hat das schon mal jemand probiert? Es ist jedenfalls ein großer Unterschied zwischen uns und den Leuten, die auf vier Rädern vor sich hin fahren: Wir müssen immer auf den Untergrund vor uns schauen, der alles andere als eben ist, wir fahren aufmerksamer. Und gerade jetzt, nach den Frostnächten öffnen sich vielerorts Schlaglöcher, meist genau in unserer Fahrlinie zwischen Bordstein und mitten auf der Fahrbahn. Fahrt vorsichtig! 



5. Januar 2025

Radfahren darf man nicht verbieten

Wenn es für ein Fahrzeug keine Fahrerlaubnis braucht, wie fürs Fahrrad oder den E-Scooter, dann darf ein Gericht es einem Menschen nicht verbieten, auch wenn er oder sie es betrunken gefahren ist. 

Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Zwei Männer waren erwischt worden, wie sie unter Drogeneinfluss Rad bzw. E-Scooter fuhren. Führerscheine hatten sie nicht. Die zuständigen Behörden hatten daraufhin angeordnet, dass sie weder mit dem Fahrrad noch mit E-Scootern fahren dürften. Dagegen erhoben sie Widerspruch vor Gericht. Die Verwaltungsgerichte lehnten ihn ab, das Oberverwaltungsgericht befand aber dann, dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die Fahrerlaubnisverordnung gebe so ein Verbot nicht her. Zwar dürfe man das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen, wenn jemand als ungeeignet gilt, aber es sei nicht hinreichend definiert, nach welchen Kriterien man das tun solle. Außerdem hätten Fahrrad und E-Scooter in der Regel ein geringeres Gefährdungspotenzial als Autos. Ein allgemeines Verbot, Rad oder E-Scooter zu fahren, stelle daher einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsfreiheit der Betroffenen dar. 

Ähnliche Urteile hatten auch schon andere Oberverwaltungsgerichte in Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gefällt. 

Fahrt trotzdem nur drogenfrei. 

16. August 2024

Stürze von Radfahrenden besser dokumentieren

Für die Unfallaufnahme im Autoverkehr gibt es klare Regeln für die Polizei, was Befragungen von Beteiligten und Zeug:innen und Beweissicherung betrifft. Für den Radverkehr gibt es das anscheinend nicht. 

Darauf weist ein Fahrradsachverständiger in einem Artikel von Velo Total hin. Er sagt, oft vermerke die Polizei nur, dass ein Radfahrer zu Sturz kam. Wichtige Einzelheiten, mithilfe derer ein Gutachter die Ursache für den Sturz klären könnte, würden nicht dokumentiert: Wie war der Untergrund? Hat es geregnet? War das Fahrrad defekt? Warum hat ein Radfahrer oder eine Radlerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren? Fahrräder würden wohl oft zu schnell beiseite geräumt, ohne dass ihre Lage vorher fotografiert wurde, Schadensspuren würden zerstört oder verändert. Tatsächlich erscheinen sogenannte Alleinunfälle oft rätselhaft. Und bei Zusammenstößen erscheint zwar die Situation des Autofahrers klar (er/sie hat den Radfahrer "übersehen"), aber warum eigentlich, das bleibt oft im Bereich der Mutmaßung. Irgendwas wird der/die Radler:in schon falsch gemacht haben. 

23. Juni 2024

Polizei verunsichert Radfahrerin massiv

Radlerin Ruth hatte den Charlottenplatz von der Planie her kommend über die Fußgänger-Radfurten überquert und fuhr an dieser Ampel auf die Charlottenstraße. 

Sie radelte dann auf der Abbiegespur hoch Richtung Kreuzung Olgastraße. Kurz davor wollte sie eigentlich dann auf dem Geradeausspur wechseln. Auf dieser Geradeausspur wurde sie aber von drei Polizeibussen überholt. Aus dem offen Fenster schrie einer der Polizisten ihr zu: "Radfahren hier verboten!" Radlerin Ruth war so verunsichert, dass sie an der Ecke Olgastraße auf den Gehweg fuhr, der ebenfalls  ab da nicht für den Radverkehr freigegeben ist. Das ist ihr normaler Nachhauseweg, und sie wusste, sie darf nicht nur, sie muss auf der Fahrbahn radeln. Wie hätte sie auch sonst mit dem Fahrrad die Charlotten- und dann die Hohenheimer Straße hochkommen sollen? Dennoch dachte sie ständig darüber nach und erzählte mir die Geschichte. Was, wenn diese Polizisten sie angehalten und in Erklärungsnot gebracht hätten? 

28. November 2023

Parksensoren verringern Falschparken

Stuttgart schraffiert Ecken, Lübeck setzt Sensoren ein, um das Eckenparken zu verhindern.

In der Liststraße, Ecke Römerstraße im Stuttgarter Süden sind vier neue sogenannte Stuttgarter Ecken entstanden. Die Stadt hat die Ecken als Sperrflächen markiert. Zwar darf auf Ecken kein Auto parken oder halten, aber die Schraffuren unterstreichen das noch einmal. Denn gerade im Lehenviertel sind, wie auch in anderen engen Wohngebieten, die Ecken regulär zugeparkt. Auf den Ecken halten viele, die in die Bäckereien wollen. 

Mal sehen, wie das jetzt funktioniert. An einem Abend fand ich bereits ein Auto mit Böblinger Kennzeichen auf einer Schraffur stehend vor. Überwacht werden muss das Ganze also in jedem Fall. 

Die Stadt Lübeck macht es anders, sie nutzt Sensoren.

7. Oktober 2023

Radfahrende sind keine Verlegenheitsfußgänger:innen

Eine Radlerin fährt an eine rote Ampel heran und wartet. Die Ampel wird aber nicht grün. Sie wartet nach eigener Aussage minutenlang. Dann fährt sie vorsichtig los, obwohl noch rot ist. Die Polizei erwischt sie und kassiert ein Bußgeld von 100 Euro. 

So geschehen in Hamburg. Wie der Spiegel berichtet, sah die Polizei einen vorsätzlichen Rotlichtverstoß. Die Radfahrerin sah das nicht so und fragte sich, was sie tun soll, wenn eine Ampel nicht grün wird. Sie wehrte sich gegen das Bußgeld, die Behörde bestand auf der Zahlung und sie ging vor Gericht. Das Amtsgericht gab den Behörden Recht. Die Radlerin hätte schließlich auch ihr Rad über den parallelen Fußgängerüberweg schieben können. Dagegen legte sie Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Und das sah die Angelegenheit sehr viel differenzierter und verwies die Sache ans Amtsgericht zurück. Die Geldbuße muss zumindest reduziert werden. 

Zwei Argumente sind für uns Radfahrende sehr interessant, vor allem das zweite: 

23. September 2023

Kontrolliert doch erst mal die anderen!

gegen die Einbahnstraße und Falschparker
Nur in einem einzigen Punkt soll der Radverkehr dem Autoverkehr gleichgestellt sein: bei der Regeltreue. Allgemein herrscht nämlich die Auffassunge Radfahrende würden öfter Verkehrsregeln verletzen als Autofahrende und kämen damit besser durch. 

77 Prozent der Autofahrenden glauben, dass sich Radfahrende ständig über Verkehrsregeln hinwegsetzen und finden, solche Verstöße müssten genauso geahndet werden wie bei Autofahrenden. Und dafür müsse es auch Kennzeichen für Fahrräder geben. Sozusagen als Bedingung: Wenn wir Radfahrende auf Fahrbahnen dulden und ihnen Radwege spendieren, dann müssen sie sich genauso streng und ordentlich an die Verkehrsregeln halten, wie wir Autofahrenden das tun. "Uns schnappt man mit Blitzern und mit Kameras an Ampeln und zockt uns ab, während ihr Radler ständig ungestraft bei Rot fahrt und durch die Fußgängerzone rast."

Ein schlechtes Argument, denn es behauptet, Autofahrende verhielten sich regelkonform, wenigstens meistens und auf jeden Fall mehr als Radfahrende. Für diese Annahme spricht aber bei statistischer Betrachtung nichts, denn befragte Autofahrende geben es sogar zu: 

  • 70 Prozent der Autofahrenden missachten Geschwindigkeitsbegrenzungen (halten sich also nicht an die Verkehrsregeln), 
  • 43 Prozent parken im Haltreverbot, 
  • 36 Prozent halten nicht an Stoppschildern, 
  • 32 Prozent blinken nicht, 
  • 24 Prozent halten nicht an der Ampel, die gerade auf Rot gesprungen ist,
  • 23 Prozent benutzen ein Handy beim Fahren. 

Tatsächlich stören auch nicht "rücksichtslose Radfahrende" die jeweils anderen Verkehrsteilnehmer:innen am meisten, sondern "rücksichtslose Autofahrer", und dies ärgert insbesondere die Fußgänger:innen. 

14. Mai 2023

Die fahren doch alle bei Rot!

Sowohl Autofahrende als auch Radfahrende und Fußgänger:innen begehen Rotlichtverstöße, und zwar in ungefähr ähnlicher Menge. 

Aber anders als Autofahrende und Fußgänger:innen werden Radfahrende mit drei verschiedenen Ampelsystemen konfrontiert: der Autoampel (hoch oben und groß), der Radlerampel (klein und weiter unten, dafür oft nicht in Blickrichtung) und der Fußgängerampel mit Radzeichen (auf der anderen Straßenseite stehend und ohne Gelbphase). Sie müssen an jeder Kreuzung herausfinden, welche Ampel für sie gilt. 

Auch Autofahrende halten ungern an roten Ampeln. Sie heizen frappierend häufig bei schon Rot noch durch, sogar dann noch, wenn die Ampel schon mehr als 1 Sekunde auf Rot steht. In Berlin passiert das an 19 Ampeln mit Blitzer ca. 5 Mal am Tag. Rechnet man das auf die 2000 Ampelanlagen hoch, dann sind es schon 10.000 Mal.  Statistiken zu Unfällen nach Rotlichtverstößen von Autofahrenden habe ich nicht gefunden. Für den Radverkehr hat der ADFC Berlin gerechnet: In Berlin waren im Jahr 2015 Radfahrende für 229 Unfälle verantwortlich, weil sie eine rote Ampel missachteten. Dies sei ein Anteil von 3 Prozent, also sehr wenig. Auch eine solche Rechnung gibt es für den Autoverkehr nicht. Autofahrenden werden Rotlichtfahrten ja auch nicht so laut und vehement vorgeworfen wie Radfahrenden, obgleich sie häufig geschehen und lebensgefährlich für Radfahrende und Fußgänger:innen sind. Wenn Menschen hinterm Steuer ein Rotlicht nicht sehen oder nicht darauf achten, dann sterben Menschen, so wie hier oder hier.

Auch Fußgängerinnen gehen gern bei Rot. Der Rotlichtverstoß eines Fußgängers ist aber nicht zu vergleichen mit dem Rotlichtverstoß eines Autofahrers. 

4. Mai 2023

Polzei kennt Verkehrsregeln nicht

Eine Radfahrerin fährt durch den Schwabtunnel, wird von zwei Autofahrenden und dann von von einem Polizeiauto überholt und kriegt Überraschendes von der Polizei zu hören.

An der nächsten Ampel sieht man sich ja immer wieder (weshalb diese Überholmanöver völlig sinnlos sind). Die beiden Autos stehen an der roten Ampel und auch das Polizeiautoto steht dort. Die Radfahrin spricht die Beamten an. 

 "Guten Abend", sagt sie, "Sie dürfen das natürlich, aber die beiden anderen Autofahrer haben mich gerade im Tunnel überholt."

"Ja, das dürfen die ja auch mit einem gewissen Abstand", antwortet die Polizei. 

"Nein, düfen die nicht! Da ist Überholverbot."

"Echt? Seit wann das?" 

"Da steht ein Schild und da ist eine durchgezogene Linie." 

"Wir haben jetzt andere Sorgen", antwortet die Polizei. 

16. Januar 2023

Das Zwei-Ampel-Problem von Karlsruhe

Ist die Radlerin bei Rot gefahren oder bei Grün? Darüber stritten sich in Karlsruhe Polizei und eine Radfahrerin. Schließlich vor Gericht. 

Karslruher Radler:innen waren sehr gespannt auf das Urteil, denn die Situation ist ziemlich komplex, so komplex, dass man aus dem ersten Bericht der  Badischen Neuesten Nachrichten nicht erschließen konnte, was passiert war, und der Radfahrerin Recht geben musste. Die Richterin hat aber der Polizei Recht gegeben, und das hing nur mit der Route zusammen, die sie genommen hatte. Das geht aus dem nachfolgenden Artikel über das Urteil hervor. 

Die Situation an dieser Kreuzung ist so kurios, dass ich das hier mal auseinanderklamüsern will. Auch weil wir wieder einmal sehen, wie verzwickt die Verkehrssituationen und die sich daraus ergebenden Regeln für Radfahrende sind und dass sie beim Wechsel aus einem Fußgänger-/Radwegbereich auf die Fahrbahn eigentlich nur Fehler machen können. 

8. November 2022

Polizei auf Fahrrädern könnte den Stadtverkehr sicherer machen

Schon 2017 hat die Unfallforschung erkannt, dass die Fahrradstaffel der Polizei (in dem Fall in Berlin) eine positive Wirkung auf die Sicherheit hat. 

Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge mag man die Polizisten auf den Fahrrädern. Und ich vermute nicht obwohl, sondern weil der Kontrolldruck steigt. In den drei untersuchten Jahren schrieben die zwanzig Fahrradpolizisten knapp 54.000 Anzeigen, und 70 Prozent (!) trafen Autofahrende, meistens Falschparker:innen. Nur 26 Prozent der Anzeigen richteten sich gegen Radfahrende, oft weil sie bei Rot über eine Ampel geradelt waren. Außerdem, so die Unfallforscher, sei die Zahl der schweren Radkollisionen (vermutlich mit Autos) im Wirkungsbereich der Staffel zurückgegangen, nicht allerdings die Gesamtzahl der Kollisionen. Die Unfallforschung empfahl damals eine Erweiterung der Fahrradstaffel der Polizei und eine Ausweitung auf alle Berliner Bezirke, was nicht geschah. Eine gewisse Dichte der Polizist:innen auf Fahrrädern muss nämlich sein, damit sie von denen, die unterwegs sind, auch regelmäßig gesehen werden. 

In den drei Jahren passierte außerdem etwas Wunderbares: Anfangs lagen die von den Polizisten registrierten Vergehen von Autofahrenden und Radfahrenden bei rund fünfzig zu fünfzig, am Ende der drei Jahre hatte sie das Verhältnis extrem verschoben auf 76 Prozent Fehlverhalten von Autofahrenden zu 24 Prozent Radler:innen. Und das dürfte ausschließlich daran liegen, dass die Polizist:innen auf ihren Fahrrädern zunehmend nicht mehr bereit waren, das Radwegparkern und überhaupt Falschparken zu tolerieren. 

Wir haben in Stuttgart seit einigen Jahren eine sehr aktive vermutlich rund zwanzigköpfige Fahrradstaffel. Mit genauen Daten ist das Landespolizeipräsidium sparsam. 

30. Oktober 2022

Ein ganz normaler Beinahecrash mit Radbeteiligung

Manchmal sehe ich schon, was gleich passieren wird und zücke die Kamera. Eine Radlerin kommt die Gutenbergstraße Richtung Johannesstraße entlang, ein Auto fährt knapp hinter ihr, und ein Radler fährt auf beide zu. 

Der wird jetzt sicher gleich überholen, denke ich, und das wird knapp, denn der Autofahrer wird das Überholmanöver nicht abbrechen, nur weil ein Fahrrad entgegenkommt. Tat er auch nicht. Er zog hastig nach rechts und kam der Radlerin sehr nahe, die bremste. Der entgegenkommende Radfahrer musste auch bremsen. 

Eine alltägliche Situation für uns im Autostraßenverkehr. Manche Autofahrende können keine 30 Sekunden hinter einem Radfahrer bleiben, sie riskieren die Gesundheit und Leben anderer, um vorbeizukommen, und zwar sofort, am besten ungebremst. Und noch etwas Bemerkenswertes gab es dabei. 

26. September 2022

Doch, man darf über den Schlossplatz radeln!

In der Mobilitätswoche hat die Polizei auf der Königstraße Radfahrende und E-Scooterfahrende kontrolliert und zur Kasse gebeten; dort ist Radfahren verboten. 

Massive Irritationen und lange Diskussionen gab es unter uns Radler:innen allerdings, weil die Polizei auf Twitter ein Foto veröffentlichte, auf der sie mit einer Frau (die leider nicht unkenntlich gemacht wurde, das habe ich hier gemacht) vor dem Löwen des Ehrenhofs des Neuen Schlosses zu sehen ist. Das erweckt den Eindruck, sie habe die Überfahrt über den Schlossplatz am Neuen Schloss auch für verboten gehalten. Also den Weg zwischen Planie (Altem Schluss) und Bolzstraße (Schlossgarten). 

Falls das so gewesen sein sollte, dann hätte die Polizei sich geirrt und zu Unrecht Radfahrende zum Absteigen genötigt und falsch belehrt. (Schlimm wäre es, wenn sie auch Bußgelder kassiert hätte.)

21. August 2022

Ein beinahe ungetrübtes Radfahrglück - Böblinger Straße

Endlich, endlich! Gut zweitausend Radfahrende täglich können jetzt schön die Böblinger Straße rauffahren, ohne von zu eng überholenden Autos bedrängt zu werden. Der Radfahrstreifen ist da. 

Der mit Anwohner:innen, Radfahrenden und der Verwaltung ausgehandelte Radstreifen bergauf und bergab ist fertig. Es fehlen nur noch einige Markierungen auf dem Radstreifen selbst, und ich hoffe, dass auch der Asphalt dort noch schön neu und glatt gemacht wird. Dieser Radfahrstreifen anstelle des Parkstreifens, der dort war, ist bequem und breit und hat außerdem einen Sicherheitsstreifen links zum Autoverkehr, der ebenfalls etwas mehr Platz hat. Enges Überholtwerden ist damit Geschichte. Und das war auch das Problem, dieser viel beradelten Strecke, die nicht nur Vaihingen mit der Innenstadt verbindet, sondern auch von vielen Pendler:innen zwischen Sindelfingen oder Böblingen und Innenstadt benutzt wird. Hier war bisher ein schmaler alter sogenannter Schutzstreifen zwischen geparkten Autos und Autofahrbahn. Eigentlich ist der Schutzstreifen ja Teil der Fahrbahn, Autofahrende durften Radfahrende hier nicht überholen, weil der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden konnte. Aber auch zusätzlich aufgestellte Überholverbotsschilder von Zweirädern halfen nicht wirklich. Immer wieder hatten Radfahrende hier eine Nahtoderfahrung, wenn ein Lkw mit 30 Zentimetern vorbeizog, während rechts jeden Moment eine Autotür hätte aufgehen können. 

Das ist jetzt weg, das ist behoben. Und es ging vom Beschluss zur Ausführung auch sehr schnell. Wir sind glücklich - also ich zumindest. Der Beginn der neuen Ära des Radfahrendes auf der Böblinger Straße ist allerdings noch mit ein paar Anfangsschwierigkeiten verbunden. Noch parken immer wieder Autos auf dem Radfahrstreifen. Hier die ganze Geschichte: 

17. August 2022

Die neurotische Angst vor Radfahrenden

Ein bisschen kurios ist es schon, was zur großen Pause des Katharinen-Stifts im Schlossgarten passiert. 

Wenn die Schüler:innen des Katharinenstifts große Pause haben, dürfen sie raus, queren die Hauptradroute 1 an der Oper und können gegenüber auf dem provisorischen Pausenhof herumstehen. 

Weil Stadt und Schule die Befürchtung haben, dass die Radler:innen die Kinder dabei über den Haufen fahren, stehen Schüler:innen in orangefarbenen Warnwesten herum. Sobald sich ein Radfahrer nähert, wedelt eine Schülerin oder ein Schüler (sofern er/sie nicht gerade abgelenkt ist) mit einem weißen Stock. Nicht in jedem Fall klappt das, bevor der Radfahrer kommt, manchmal auch erst hinterher. Hier auf dem Foto nähert sich gerade die Fahrradstaffel der Polizei. Auch die wird gewarnt, verlangsamt aber ihre Fahrt nicht. Sie radelt so mit 20 km/h. Es ist ja auch gerade kein Kind auf dem Weg. Was für eine Heidenangst vor Radfahrenden wird hier kultiviert. Und völlig unnötig!