22. Oktober 2026

Sachsen testet Schutzstreifen auf Landstraße

Wenn entlang einer Landstraße ein Radweg nicht oder nicht so schnell gebaut werden kann, weil der Grunderwerb scheitert oder Geld fehlt, dann sollen Radfahrende dennoch geschützt radeln können.

Das war der Gedanke für einen Verkehrsversuch, der im September begonnen hat und zweieinhalb Jahre unter wissenschaftlicher Begleitung laufen soll. Wie der ADFC Sachsen berichtet, geht es um einen ein Kilometer langen Straßenabschnitt zwischen Merkwitz und Seegeritz bei Taucha (Karte weiter unten, rote Linie). Wie das Land Sachsen selber mitteilt, wurde die Fahrbahn bereits verbreitert, ein baulich getrennter Radweg, um den man sich seit Jahren bemüht habe, scheiterte aber am Grunderwerb. Ein örtlicher Landwirt wollte die wenigen dazu nötigen Meter partout nicht verkaufen. 

Aber eine Verbesserung für den Radverkehr (auch für Schüler:innen) sollte es dennoch geben. Links und rechts der Fahrbahn wurden deshalb Schutzstreifen markiert, teils                                                                  mit roter Farbe unterlegt. Am Straßenrand steht für Autofahrende ein Schild, das erklärt, dass es sich um einen Verkehrsversuch handelt, und wie die Regeln hier sind: Autofahrende dürfen die Schutzstreifen nicht befahren, nur bei Gegenverkehr dürfen sie auf sie ausweichen, sofern sie keine Radfahrenden gefährden oder ausbremsen. Bis sie überholen können, müssen sie hinter den Radfahrenden bleiben. Es stehen dort ein Tempo-50-Schild und ein Überholverbotsschild (nicht aber das für ein Überholverbot von Fahrrädern). 

In den zweieinhalb Jahren soll untersucht werden, wie die Geschwindigkeiten der Autofahrenden sind, wie sie überholen und wie sie sich verhalten, wenn sich Autos begegnen. Außerdem will man wissen, ob die Radler:innen eine solche Strecke akzeptabel finden und sie auch nutzen. Schüler:innen sollen einbezogen werden. Die Stadt Taucha will von ihnen wissen, wie oft sie dort radeln und welche Probleme sie sehen, oder warum sie dort dann doch nicht mit dem Fahrrad fahren. (Bild recht stammt aus dem ADFC-Artikel) 

Übrigens kann ich mir ein Schmunzeln nicht ganz verkneifen, wenn ich daran denke, dass nun die Autofahrenden wegen der Starrsinnigkeit des einen Landwirts nun Einschränkungen hinnehmen müssen. Eigentlich aber auch nicht schlecht, weil damit Radfahrende auf die Fahrbahn kommen. Und vielleicht klappt das ja auch ganz gut. Das hoffe ich wenigstens für die Radfahrenden von Taucha. 

Die Stadt weist darauf hin, dass es sich um eine typisch niederländischen Verkehrsführung handele, die dort seit langem üblich und erfolgreich sei. Klar ist aber auch, so der ADFC, dass so etwas nur auf wenig (und nicht schnell) von Autos befahrenen Landstraßen geht. 

Ich könnte mir übrigens genau das für die Hofener Straße am Neckar zwischen Cannstatt und Hofen vorstellen. Auch das ist eine Außerortsstraße, 2 km lang. Es darf ohnehin nicht schneller als 50 km/h gefahren werden und es gilt ein Überholverbot. Der Gehweg, der fürs Fahrrad freigegeben ist, ist für die Menge an Radverkehr zu den klassischen Pendelzeiten bei gleichzeitigem Fuß- und Jogging-Verkehr längst viel zu schmal. Auf diesem Gehweg ist echt viel los: Radfahrende, Jogger:innen, Fußgänger:innen. 

Ich würde da lieber immer auf der Fahrbahn radeln, allerdings ist mir das an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten zu stressig, denn nicht alle Autofahrende wollen akzeptieren, dass ich nicht auf dem Gehweg radle (den sie für einen Radweg halten), manche hupen, andere fahren zu dicht auf und überholen mich zu eng. Natürlich die meisten nicht, aber ein oder zwei Schreckmomente alle vier Fahrten finde ich halt abschreckend. Hier in Teilen rot markierte Schutzstreifen für uns Radfahrende und die Situation wäre geklärt. Auch wenn Autofahrende nicht wirklich gut mit Schutzstreifen umgehen können (die Hälfte neigt dazu, mit den rechten Reifen auf ihnen zu fahren an Ampeln auch so anzuhalen, dass man als Radlerin nicht mehr vorbei kommt), so wäre es ein Hinweis, dass der Radverkehr auf die Fahrbahn gehört und nicht auf Gehwege, auf denen nur Schrittgeschwindigkeit geradelt werden darf, was unmöglich ist, weshalb wir dort immer in der Illegalität radeln. 



2 Kommentare:

  1. Bei uns ist Außerorts überwiegend min. Tempo 70 Km/h. Oder gar gar kein Tempolimit. Irgendwie an der Realität vorbei

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  2. Glauben die Planer (m/w/d, ff.) wirklich, dass sich die Autofahrer an das ausgeschilderte Überholverbot halten? Oder dass sie beim Zuwiderhandeln 2 m Überholabstand zu Radfahrern einhalten?
    Ohne Überwachung und ggf. Bebußung wird das nichts. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
    Thomas

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