22. Oktober 2026

Sachsen testet Schutzstreifen auf Landstraße

Wenn entlang einer Landstraße ein Radweg nicht oder nicht so schnell gebaut werden kann, weil der Grunderwerb scheitert oder Geld fehlt, dann sollen Radfahrende dennoch geschützt radeln können.

Das war der Gedanke für einen Verkehrsversuch, der im September begonnen hat und zweieinhalb Jahre unter wissenschaftlicher Begleitung laufen soll. Wie der ADFC Sachsen berichtet, geht es um einen ein Kilometer langen Straßenabschnitt zwischen Merkwitz und Seegeritz bei Taucha (Karte weiter unten, rote Linie). Wie das Land Sachsen selber mitteilt, wurde die Fahrbahn bereits verbreitert, ein baulich getrennter Radweg, um den man sich seit Jahren bemüht habe, scheiterte aber am Grunderwerb. Ein örtlicher Landwirt wollte die wenigen dazu nötigen Meter partout nicht verkaufen. 

Aber eine Verbesserung für den Radverkehr (auch für Schüler:innen) sollte es dennoch geben. Links und rechts der Fahrbahn wurden deshalb Schutzstreifen markiert, teils                                                                  mit roter Farbe unterlegt. Am Straßenrand steht für Autofahrende ein Schild, das erklärt, dass es sich um einen Verkehrsversuch handelt, und wie die Regeln hier sind: Autofahrende dürfen die Schutzstreifen nicht befahren, nur bei Gegenverkehr dürfen sie auf sie ausweichen, sofern sie keine Radfahrenden gefährden oder ausbremsen. Bis sie überholen können, müssen sie hinter den Radfahrenden bleiben. Es stehen dort ein Tempo-50-Schild und ein Überholverbotsschild (nicht aber das für ein Überholverbot von Fahrrädern). 

In den zweieinhalb Jahren soll untersucht werden, wie die Geschwindigkeiten der Autofahrenden sind, wie sie überholen und wie sie sich verhalten, wenn sich Autos begegnen. Außerdem will man wissen, ob die Radler:innen eine solche Strecke akzeptabel finden und sie auch nutzen. Schüler:innen sollen einbezogen werden. Die Stadt Taucha will von ihnen wissen, wie oft sie dort radeln und welche Probleme sie sehen, oder warum sie dort dann doch nicht mit dem Fahrrad fahren. (Bild recht stammt aus dem ADFC-Artikel) 

Übrigens kann ich mir ein Schmunzeln nicht ganz verkneifen, wenn ich daran denke, dass nun die Autofahrenden wegen der Starrsinnigkeit des einen Landwirts nun Einschränkungen hinnehmen müssen. Eigentlich aber auch nicht schlecht, weil damit Radfahrende auf die Fahrbahn kommen. Und vielleicht klappt das ja auch ganz gut. Das hoffe ich wenigstens für die Radfahrenden von Taucha. 

Die Stadt weist darauf hin, dass es sich um eine typisch niederländischen Verkehrsführung handele, die dort seit langem üblich und erfolgreich sei. Klar ist aber auch, so der ADFC, dass so etwas nur auf wenig (und nicht schnell) von Autos befahrenen Landstraßen geht. 

Ich könnte mir übrigens genau das für die Hofener Straße am Neckar zwischen Cannstatt und Hofen vorstellen. Auch das ist eine Außerortsstraße, 2 km lang. Es darf ohnehin nicht schneller als 50 km/h gefahren werden und es gilt ein Überholverbot. Der Gehweg, der fürs Fahrrad freigegeben ist, ist für die Menge an Radverkehr zu den klassischen Pendelzeiten bei gleichzeitigem Fuß- und Jogging-Verkehr längst viel zu schmal. Auf diesem Gehweg ist echt viel los: Radfahrende, Jogger:innen, Fußgänger:innen. 

Ich würde da lieber immer auf der Fahrbahn radeln, allerdings ist mir das an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten zu stressig, denn nicht alle Autofahrende wollen akzeptieren, dass ich nicht auf dem Gehweg radle (den sie für einen Radweg halten), manche hupen, andere fahren zu dicht auf und überholen mich zu eng. Natürlich die meisten nicht, aber ein oder zwei Schreckmomente alle vier Fahrten finde ich halt abschreckend. Hier in Teilen rot markierte Schutzstreifen für uns Radfahrende und die Situation wäre geklärt. Auch wenn Autofahrende nicht wirklich gut mit Schutzstreifen umgehen können (die Hälfte neigt dazu, mit den rechten Reifen auf ihnen zu fahren an Ampeln auch so anzuhalen, dass man als Radlerin nicht mehr vorbei kommt), so wäre es ein Hinweis, dass der Radverkehr auf die Fahrbahn gehört und nicht auf Gehwege, auf denen nur Schrittgeschwindigkeit geradelt werden darf, was unmöglich ist, weshalb wir dort immer in der Illegalität radeln. 



12 Kommentare:

  1. Bei uns ist Außerorts überwiegend min. Tempo 70 Km/h. Oder gar gar kein Tempolimit. Irgendwie an der Realität vorbei

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  2. Glauben die Planer (m/w/d, ff.) wirklich, dass sich die Autofahrer an das ausgeschilderte Überholverbot halten? Oder dass sie beim Zuwiderhandeln 2 m Überholabstand zu Radfahrern einhalten?
    Ohne Überwachung und ggf. Bebußung wird das nichts. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
    Thomas

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  3. Ich bin da eher skeptisch, ob bei deutschen Autofahrern ein langjähriges niederländisches Erfolgskonzept funktioniert. Schon das "den Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren" funktioniert nicht. Da wird ständig drauf gefahren. Kann man auch an den abgenutzten Markierungen sehen.
    Dann wird der Schutzstreifen sowieso als "Radweg" betrachtet und die Markierung als "Außenkante". Da hält keiner auch nur einen halben Meter als Sicherheitsabstand ein, geschweige denn 2m.
    Ich bezweifle, dass sich dieses merkwürdige Markierungskonzept bewährt. Und so weng wie das ist, müsste man beim korrekten Überholen den schutzstreifen auf der Gegenseite mitbenutzen und dass das jemand macht, bezweifle ich auch.
    Aber ich lasse mich auch eines besseren belehren. Also mal sehen, was als Ergebnis rauskommt, hoffentllich keine Verletzen oder Schlimmeres.
    Karin
    P.S. sag mal Christine, im unteren Photo sieht man in der Ecke noch einen Scheinwerfer. Hat Dich da einer in dem Abstand, bei Gegenverkehr überholt?

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    1. Liebe Karin, sehr aufmerksam. Das Foto passt tatsächlich, weil es so aussieht, als würde mich ein Autofahrer überholen, während ich radle. Und das ist die Situation, die typisch ist für diese Straße. Tatsächlich entstanden ist es an einem Sonntag, an dem die Hofener Straße für den Autoverkehr gesperrt ist. Ich habe mit dem Rad am Bordstein angehalten, um das Auto zu fotografieren, das da wieder mal dennoch fuhr, und in diesem Moment fuhr von hinten der zweite Wagen an mir vorbei.

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    2. Danke für die Erklärung. Das war aber beim Stehen schon sehr knapp.
      Karin

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  4. Dazu gab es schon in den 2010er Jahren Verkehrsversuche in NRW, Niedersachsen und auch BaWü. In NRW ist das per Erlass sogar seit 2024 regulär möglich: https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/planung-und-nahmobilitaet/s-pedelecs-1-1

    Der Abschlussbericht zu den Schutzstreifen außerorts in BaWü ist hier: https://www.agfk-bw.de/fileadmin/user_upload/agfk/Angebote/Modell-_und_Forschungsprojekte/AGFK-BW_Endbericht_Schutzstreifen-ausserorts_Langfassung.pdf

    Warum Sachsen da nicht drauf aufbauen will, sondern das alles noch mal selber erforschen muss - das ist wohl das "Not invented here"-Syndrom :)

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  5. Huch, da bin ich also sehr skeptisch ob das funktioniert und wirklich eine Verbesserung ist, und schliesse mich obigen Kommentaren an.
    Nach meiner Erfahrung ist es gar keine gute Idee Autofahrende und Fahrradfahrende auf den gleichen Fahrbahnen fahren zu lassen, wenn das Tempolimit für die Autos nicht höchstens 50 oder weniger ist, besser 30. Wobei Tempolimits auf Landstrassen schwierig durchzusetzen sind.
    Auf Landstrassen ist es nach meiner Erfahrung leider so, dass da ab und zu Autofahrende mit (zu) hoher Geschwindigkeit und zu wenig Abstand die Radfahrenden überholen oder kreuzen, selbst wenn es verboten ist. Selbst bei (noch zugelassen) 80 oder 90 km/h finde ich das extrem scary, und abschreckend, nicht zumutbar, auch wenn das nur wenige Prozent der Autofahrenden so machen. Es erzeugt Schreckmomente, die viele Radfahrende davon abhalten diese Strecke jemals wieder zu benutzen. (Gibt es eigentlich eine Regel dass bei höherer Geschwindigkeit der Überholabstand grösser sein muss? Fände ich sinnvoll.) Bei Dämmerung und Dunkelheit kommt noch dazu dass man durch das Fernlicht der Autos extrem geblendet wird.
    Als Beispiel für dieses Problem fällt mir hier die Strecke entlang der Vaihinger- und Büsnauerstrasse von Stuttgart-Rohr nach Musberg ein.
    Sogenannte "Schutzstreifen" sind eine Mogelpackung. Sie sugerieren einen geschützen Weg für die Radfahrende, aber in Tat und Wahrheit bringen sie keine Verbesserung, laden die Radfahrenden dazu eine eine gefährliche Strecke zu nehmen. Wir Radfahrende sollten uns nicht durch solche Mogelpackungen abspeisen lassen.
    Also, liebe Verkehrsplaner, macht doch bitte separate Fahrbahnen, baulich getrennt von den Autos, für die Radfahrenden auf Überlandstrecken. Es gibt dazu viele Möglichkeiten: Feldwege oder Waldwege könne geteert und als Radstrecke ausgewiesen werden. Land kann konfisziert werden, um darauf Radstrecken zu bauen. Autostrassen könenn für Autos gesperrt werden, und als Radwege umgewidmet werden.

    Grüsse,

    Andreas

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    1. PS: Nebst dem Überholt werden, gibt es für Fahrradfahrende auf Landstrassen nach meiner Erfahrung leider einige weitere super unangenehme und gefährliche Situationen, z.B.: Autofahrende überholen sich gegenseitig auch wenn ein Fahrrad noch da ist. Autofahrende überholen Traktoren auch wenn ein Fahrrad entgegen kommt. Bauren fahren mit schwerem Gerät auf den Landstrassen, womöglich mit Getreidestaub der runter fällt, und überholen Radfahrende. Das alles kann auch bei Nacht, Dämmerung passieren...
      Also weitere Gründe die Landstrassen wo die Autosfahren nicht als Fahrradstrecken auszuweisen.

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    2. Hallo Andreas
      Ich komme als Rennradfahrer eigentlch ganz gut auf normalen Landstraßen zu recht. Es aber tatsächlich so, dass ich am Wochenende lieber auf der Bundesstraße (keine Kraftfahrstraße) fahre als auf schmalen, wenig befahrenen Nebenstraßen. Die Teile sind manchmal so schmal, dass Autofahrer stur in der Mitte fahren und rechts und links jeweils 1,5 m Platz ist. Das betrifft sowohl die die überholen als auch die die entgegenkommen. Aber wenn die Fahrbahn normal breit ist, kann man dort eigentlich sehr gut radeln, die meisten Autofahrer schaffen es auch rechtzeitig das Tempo zu zu drosseln dass sie eine Lücke im Gegenverkehr haben wenn sie an mir vorbei wollen ohne wirklich abbremsen zu müssen. Länger als einige Sekunden muss selten einer hinter mir bleiben.
      Dass man trotzdem immer wieder welche findet die meinen ich habe auf der Straße nichts verloren, steht auf einem anderen Blatt. Eine zwingende Kopplung zwischen Fahrbahnradeln und Geschwindigkeitsbegrenzung könnte sich als kontraproduktiv herausstellen. In verantwortlichen Stellen gibt es zu viele die dann einen Waldweg als Radweg definieren und die Fahrbahnnutzung für Radfahrer notfalls durch Verkehrszeichen untersagen (wenn der besagte Waldweg nicht als benutzungspflichtiger Radweg definierbar ist)
      So was ist ein massiver Schuss ins eigene Knie.

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  6. Ich bin da auch skeptisch, allerdings finde ich eine wissenschaftliche Begleitung super, weil dabei hoffentlich die Probleme zur Sprache kommen, die so eine Straßenaufteilung erzeugt.

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  7. Ich kenne solche Streifen aus Frankreich, wo ich regelmäßig aus beruflichen Gründen bin und dort, genau wie hier, den Weg von der Unterkunft zum Arbeitsort mit dem Rad fahre.
    Ich finde das Konzept dort sehr gut, dort sind die Streifen meist ca 2m breit und natürlich auch mal in einem schlechteren Zustand als der Rest der Fahrbahn.
    Aber so im allgemeinen kann man da ziemlich entspannt fahren denn selbst wenn die Autofahrer keine Lust haben ein ordentliches Überholmanöver zu machen ist der Abstand zwischen mir und der rechten Fahrzeugseite eines der normale Fahrlinie Fahrendes Fahrzeugs schon ausreichen damit ich mich nicht zu Tode erschrecke. Allerdings sind die Streifen hauptsächlich an normalen Landstraßen mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, Schmale Landstraßen haben die gar nicht. Generell ist es wahrscheinlich immer leichter eine bestehende Straße zu verbreitern als einen eigenen Weg zu bauen. Leider wird es hier auch nur wieder für Straßen diskutiert auf denen die Radstreifen bei Gegenverkehr nicht frei gehalten werden können und daher ist damit zu rechnen dass die einen nur sehr eingeschränkten positiven Effekt haben.

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  8. Immerhin sind die Schutzstreifen breiter als hier bislang üblich, nämlich 2 m, und die Kernfahrbahn dafür schmaler. Das ist durchaus etwas, was sich lohnt, auszuprobieren. Und vielleicht auf ähnlichen Straßen einfach nur Piktogrammketten (und Tempo 50) anordnen, um die Ergebnisse vergleichen zu können. Zusätzlich wären vermutlich große Transparente an den jeweiligen Ortsausgängen hilfreich, die nochmals auf den Überholabstand hinweisen.

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