31. Juli 2018

Hunde auf Rad-/Gehwegen

Wie ist das eigentlich? Müssen Hundehalter ihren Hund auf gemeinsamen Geh- und Radwegen angeleint führen? Die Frage tauchte unlängst im Radforum auf.

Ja, würde man spontan sagen. Aber in Stuttgart gilt zunächst erst mal kein genereller Leinenzwang für Hunde. Es  dürfen aber nur Hunde ohne Leine laufen gelassen werden, wenn sie aufs Wort gehorchen (und wenn jemand dabei ist, dem sie gehorchen). Andererseits müssen Hunde auch wieder fast überall an der Leine geführt werden. In der Polizeiverordnung der Stadt Stuttgart heißt es:
An der kurzen Leine (1,5 Meter) laufen müssen Hunde in öffentlichen Anlagen, in Fußgängerzonen, in Fußgängerunterführungen und auf allen unterirdischen Verkehrsflächen, an Haltestellen, an Zu- und Abgängen zu Stationen des öffentlichen Verkehrs und auf dem Neckardamm. Und in Menschenansammlungen. Auch in Naturschutzgebieten müssen Hunde an der Leine bleiben.

Zu gemeinsamen Rad- und Gehwegen sagt die Verordnung nichts.
Hier wäre eigentlich, analog zu Stadtbahnhaltellen oder Fußgängerzonen die Klarstellung nötig, dass Hunde nicht frei herumschwirren. Zwar sind Fußgänger und Radler hier gleichberechtigt unterwegs, aber Radfahrende müssen immer auf den langsameren und schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Die Rücksichtnahme gibt auch für Hundehalter. Sie müssen darauf achten, dass ihr Hund einem Radler nicht vor die Reifen läuft. Ohnehin muss ein freilaufender Hund aufs Wort gehorchen.

Konflikte mit Hunden habe ich persönlich nie erlebt, sie sind vermutlich eher selten, aber sie kommen vor. Es sind auch Radfahrende schon gebissen worden, wenn ein Hund meint, seinen Halter oder seine Halterin verteidigen zu müssen. Für alle, die ein bisschen Angst vor Hunden haben, hier ein paar Tipps:

Schaut einem Hund niemals in die Augen!
Das empfindet er als Aggression, auch wenn unsere Haushunde da schon sehr tolerant geworden sind. Man sagt immer, Hunde greifen Menschen an, die Angst haben. Der Grund sind die weit aufgerissen Augen, mit denen ein Ängstlicher einen Hund wie gebannt anstarrt. Dieser Blick ist für den Hund eine Aggression (trotz aller Zähmung). Wildtiere schauen sich niemals in die Augen, sie blicken immer aneinander vorbei, wenn sie keinen Streit wollen.  Also schaut weg!

Im Zweifel anhalten und sich ruhig und gelassen verhalten.
Wenn ihr aber wirklich Sorge habt, dann haltet an, stellt euch hinter das Fahrrad und bewegt euch nicht weg, wenn der Hund auf euch zuläuft (dabei weggucken). Hunde reagieren auf Flucht oder heftige Bewegung mit einem Jagdreflex. Also Ruhe bewahren! Hat ein Hund doch zugebissen, was euch niemals passieren möge und was wirklich selten passiert, dann haltet trotzdem still.  Dann glaubt der Hund, er hat Erfolg gehabt (das Kaninchen ist tot geschüttelt) und lockert meistens den Biss. Allerdings, so hat mich ein Hundekenner belehrt, sind Hunde heute auch gewohnt tote Spielsachen tot zu schütteln. Weshalb das Totstellen nicht immer die Lösung ist. Man sollte nur eben nie zu Fall kommen und sich durch Reißen zu befreien versuchen.

An welcher Seite ihr am Hundehalter mit Hund vorbei radelt, ist gehupft wie gesprungen.
Allgemein sagt man ja: Nie zwischen Hund und Halter hindurchfahren. Ich weiß nicht, was Hundepsychologen dazu sagen, aber nach meiner Erfahrung ist die Situation kritischer, in der sich ein Hund zwischen Halter und Radler befindet, denn der Hund erlebt sich als vor seinem Halter und zur Verteidigung seines Halters beauftragt, falls er dazu neigt. Es gibt aber auch Hunde, die schießen hinter ihrem Halter (aus seinem Schutz heraus) vor und starten einen Bellangriff (übrigens nur, wenn sie an der Leine sind, nicht ohne Leine). Schnüffelt ein Hund an einer Wegrandseite und befindet sich der Halter auf der anderen (und hängt die Leine nicht quer über den Rad-/Gehweg), dann kann man zwischen beiden hindurch fahren. Dann handelt sich um ein eingespieltes und entspanntes Hund-Halter-Team. In der Regel verlaufen Begegnungen mit Hunden in den allermeisten Fällen völlig unkritisch, denn Hunde sind extrem domestizierte Tiere.

Radelt nicht ohne Vorwarnung von hinten eng an einem Hund oder Hundehalter vorbei. Macht euch bemerkbar durch Hüsteln, Räuspern, zur Not durch klingeln. Dann erschrickt weder Hund noch Halter.

Vorsichtig bin ich, wenn ich an einem Auto vorbeiradle, wo einer gerade einen Schäferhund oder anderen großen Hund ein- oder aussteigen lässt. Der Hund kann das Auto als sein Revier betrachten und zur Verteidigung herausspringen (das ist schon vorgekommen).

Vorsicht auch bei Grundstücken mit offenen Törchen und Hund. 
Hunde verteidigen gern ihr Revier. In der Regel bellen sie nur, aber sie können einem vor's Fahrrad laufen.

Grundsätzlich gilt für alle: Leben und Leben lassen.
Ja, es kann vorkommen, dass ein Hundehalter seinen Hund gerade mal nicht im Griff hat oder nicht aufgepasst hat, auch auf einem gemeinsamen Geh-/und Radlweg. Dann machen wir halt einmal langsam und arrangieren uns. Wir haben auf solchen Flächen kein Durchbraus-Recht. Wir nutzen sie gemeinsam mit anderen, die sich auch nicht gewünscht haben, dass Radfahrer auf Geh- und Spazierwegen fahren.

Übrigens, das Mitführen eines Hundes an der Leine neben dem Fahrrad ist erlaubt.


6 Kommentare:

  1. Habe mir diese Frage noch nie gestellt. War mir nicht bekannt.

    AntwortenLöschen
  2. Danke für das "Randthema".
    Es ist garnicht so außergewöhnlich Hund und Fahrrad. Gerade, wenn man im Wald fährt und dort im Naherholungsgebiet gibt es immer wieder Konflikte. Weniger, dass man vom Hund angegriffen wird, sondern eher, dass Hundebesitzer den ihren laufen lassen und der sich beim Fastvorbeifahren des Radfahrers entschließt jetzt doch die Wegseite zu wechseln. Das hat, zumindest bei mir, zu erhöher Aufmerksamkeit geführt, da mir auch schon fast ein Hund ins Rad gelaufen ist. Die Hundebesitzer Ihrerseits haben meist wenig Sensibilität für das Verhalten Ihres Hundes. Da hilft nur, wie beim Autofahrer auch, mitdenken. Hund und Herr auf verschiedenen Seiten des Weges, Obacht!, Mensch mit Leine ohen Hund, Obacht!, Hund ohne Mensch, Achtung!.
    Übrigens bin ich als Jugendliche mal von so einem kläffenden Köter (einzige passende Beschreibung des Hundes) verfolgt worde, wie ich mit dem Rad an ihm vorbeigefahren bin. Geholfen hat lautes Anschreien des Hundes. Er hat sofort die Flucht ergriffen.
    Gruß
    Karin

    AntwortenLöschen
  3. Im Wald ist das ja noch mal ein anderes Thema, weil die Waldwege von uns allen gemeinsam benutzt werden und wir als Radfahrende, die schneller unterwegs sind, mehr Rücksicht auf Spaziergänger/innen mit und ohne Hund nehmen müssen. Gerade im Wald sind die Konflikte manchmal erheblich, weil leider auch Radfahrende sich nicht bewusst sind, dass sie sich die Wege mit absolut gleichberechtigten Partner/innen teilen.

    AntwortenLöschen
  4. Wenn ich mit einem Hund nicht Kontakt aufnehmen will, gilt: Nicht anschauen, nicht (an-)sprechen, nicht anfassen. Einfach den Vierbeiner ignorieren und ruhig weitergehen. Das Fahrrad kann als Schutzschild zwischen Hund und mir geschoben werden. Die meisten Hunde werden schnell ihr Interesse an so einem "Langweiler" verlieren.

    Was das "Totstellen" angeht: Funktioniert bei unserem Hund nicht. Diese plötzliche Verhaltensänderung macht ihn neugierig und er versucht, der Sache auf den Grund zu gehen. Völlig unaufgeregt, nur unter Einsatz seiner Nase und seiner Zunge. Ist bestimmt nicht jedermanns Sache.

    AntwortenLöschen
  5. Die Frage hatte ich mir deshalb gestellt, weil ich leider auf dem Weg zur Arbeit mehrere verpflichtende gemeinsame Geh-/Radwege nutzen muss, auf denen regelmäßig Personen mit Hunden unterwegs sind. Ich mag Hunde und habe als Fußgängerin keine Angst vor ihnen, finde es aber hochgefährlich, wenn sie - ohne dass man sie vorher sehen konnte oder eine auffällige Hundeleine in den Händen von Herrchen oder Frauchen bemerkt hat - plötzlich aus dem Gebüsch oder aus dem an den Weg grenzenden Weinberg rennen, oft weit weg von ihren Besitzer/-innen. Nicht selten haben die Besitzer/-innen zudem nicht die vorgeschriebene Kontrolle über ihre Vierbeiner, sondern diese tun, was sie wollen, z. B. Radfahrende mit Bellen erschrecken oder attackieren.

    Deshalb ist mir völlig unverständlich, dass es in Stuttgart auf solchen gemeinsamen Geh-/Radwegen keinen Leinenzwang gibt, wenn man, wie leider häufig in Stuttgart, solche unsinnigen benutzungspflichtigen "Radwege" einrichtet.

    AntwortenLöschen
  6. Ich finde das Thema "Hunde auf Rad-/Gehwegen" sehr wichtig und freue mich, dass ich so nützliche Tipps erhalten habe! Es stimmt, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen, kann das Zusammenleben in der Stadt oder im Dorf wesentlich angenehmer gestaltet werden. Das betrifft nicht nur die Hunde, sondern auch Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer. Jeder sollte darauf achten, dass er den anderen Verkehrsteilnehmern nicht in die Quere kommt und dass auch die Tiere entsprechend gesichert sind. Ich denke, dass wir nur durch gegenseitiges Verständnis und Respekt im Straßenverkehr sicher und entspannt unterwegs sein können!

    AntwortenLöschen