An den Gleisen beim Leuze wurde Anfang Juni gearbeitet. Die zuständigen Firmen haben ihre Autos dabei vorbildlich abgestellt. Nicht auf dem Gehweg und nicht auf dem Radweg.
Weder der Fußverkehr noch der Radverkehr wurde behindert. Gut. So viel Aufmerksamkeit für die Mobilität, die nicht im Auto stattfindet, sehen wir nicht häufig in Stuttgart. Deshalb lobe ich das hier, auch wenn das Auto Abstellen auf Grünstreifen auch nicht ideal ist. Ich verstehe den Stress von Bauarbeitern, aber der Weg zu den Asphaltflächen vor dem Leuze wäre jetzt auch nicht so weit gewesen.
Weniger Feeling für den Radverkehr hatte im März das Schilder-Team auf der Theodor-Heuss-Straße. Obgleich es zwei Autofahrspuren gibt, stellte es Auto und Anhänger auf dem Radweg ab. Es war nicht zur Hauptverkehrszeit, sondern mittags. Ein Stau auf der Theo wäre nicht entstanden. Mir wurde unwirsch zugerufen, ich könne ja drum herum radeln. Allerdings geht es für mich einen Bordstein runter und danach muss ich den wieder hoch fahren. Nicht gut. Und auch nicht erlaubt.


Aus §35 StVO:
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(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Beschädigung der Gehwege und der darunter liegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
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Mit den rot-weißen Warnmarkierungen dürfen die das. Sie dürften aber auch im Halteverbot auf der Fahrbahn stehen.
Eben. Sie dürfen auch mal kurz auf der Fahrbahn stehen und müssen nicht zwingen den gesamten Radweg blockieren.
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