13. Juli 2026

Petition für Strafbarkeit von Autogewalt

Bis zum 11. August steht eine Petition an den Deutschen Bundestag zur Unterzeichnung, die fordert, dass das Strafgesetzbuch so geändert wird, dass gefährliches Verhalten von Autofahrenden gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende von Staats wegen verfolgt wird.

Bislang werden etwa knappes Überholen durch Autofahrende, selbst bei einer Verletzung des Radfahers  nur aufgrund einer Privatklage verfolgt. Ein öffentliches Interesse (wie bei Mord und Totschlag) sieht unser Gesetz bislang nicht vor. Nur dann muss die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln und kann eine Privatklage auch nicht ablehnen. 

Da das Thema Verkehrsgewalt offensichtlich wenige interessiert, besteht Gefahr, dass die Petition das Quorum nicht erreicht. Deshalb stelle ich sie hier ausnahmsweise vor. Hier ist der Link zur Petition. 

Die Einreichenden schreiben: 

"Anzeigen von Radfahrenden gegen Autofahrende werden von der Staatsanwaltschaft in der Regel mangels "öffentlichem Interesse" an der Strafverfolgung "auf den Privatklageweg verwiesen". Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Der Verletzte könnte die Tat zwar selbst vor dem Strafrichter anklagen, eine Privatklage ist aber aussichtslos, weil die Gerichte das Verfahren auch gegen den Willen des Privatklägers einstellen können. Privatkläger riskieren dabei Kosten von fast 2000 €. Die Verweisung auf den Privatklageweg bewirkt also die Einstellung des Strafverfahrens und die Straflosigkeit des Autofahrenden - und zwar auch dann, wenn eine Straftat vorliegt!

Die Bejahung des öffentlichen Interesses bei Autogewalt ist aus spezial- wie aus generalpräventiven Gründen notwendig. Ein Täter wird sein Verhalten nicht ändern, wenn seine Taten nicht bestraft werden. Das allgemeine Klima der Straflosigkeit ermuntert Autofahrende weiter gegen die Straßenverkehrsordnung zur verstoßen und Straftaten zu begehen.

In § 315c Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch soll klargestellt werden, dass bei einer Unterschreitung des Mindestabstands beim Überholen (1,50 m innerorts und 2 m außerorts) in der Regel ein strafbares Überholen vorliegt. Damit soll die Staatsanwaltschaft diese häufigen Fälle nicht mehr auf den Privatklageweg verweisen können. Leichtere Fälle werden durch das Kriterium der "groben Rücksichtslosigkeit" in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgeschieden.

In Nr. 243 Abs. 3 Satz 1 RiStBV steht: "Ein Grundsatz, dass bei einer im Straßenverkehr begangenen Körperverletzung das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (§ 230 Absatz 1 Satz 1 StGB) stets oder in der Regel zu bejahen ist, besteht nicht." In der Praxis nutzen Staatsanwaltschaften diese Vorschrift, stets auf den Privatklageweg zu verweisen, wenn niemand verletzt worden ist. Daher soll die Vorschrift gestrichen werden.

Für Privatklagedelikte soll das Klageerzwingungsverfahren eingeführt werden.

Radfahrende und zu Fuß Gehende sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, weil ein tonnenschweres Stahlgefährt mit hoher Geschwindigkeit auf ihren ungeschützten Körper wirkt. Zudem steigt die Zahl der verletzten Radfahrenden stark an, 2022 auf knapp 100.000 und 474 Getötete.

Daher liegen die allgemeinen Kriterien des "öffentlichen Interesses" an der Strafverfolgung vor. Nr. 86 Abs. 2 RiStBV soll so geändert werden, dass bei Straftaten im Straßenverkehr die "Störung des Rechtsfriedens über den Lebenskreis des Verletzten" hinaus und ein "gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit" bejaht werden muss.
"

Eine Petition an den Bundestag wird vom Petitionsausschuss geprüft. Der holt Stellungnahmen bei den Ministerien ein und erarbeitet eine Beschlussempfehlung. Der Bundestag stimmt dann darüber ab, ob das Anliegen abgelehnt, zur Kenntnis gegeben oder der Regierung als Arbeitsauftrag übergeben wird. Auch wenn nicht wirklich zu erwarten steht, dass letzteres geschieht, findet das Begehren Eingang in die Politik. 

6 Kommentare:

  1. Kann ich nicht gucken oder fehlt da ein link auf https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_05/_26/Petition_201482.nc.html ?

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    1. Stimmt Link war da, ist aber verschwunden. Ich probiere es noch x mal

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  2. Es gibt dazu offenbar auch noch ein Radiointerview:
    https://www.freie-radios.net/143467
    und eine Homepage:
    https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

    M.E. eine sehr sinnvolle bzw. längst überfällige Petition, die die Problematik des gelegentlich anzutreffenden 'Terrors' gegen Radfahrende angemessen adressiert.
    Es herrscht (Bundes ADFC, etc.) allzu oft die Passiv-Haltung vor:
    Ja nun, Fahrbahnen sind für Radfahrende halt nicht geeignet, deshalb brauchen wir ein komplett separiertes zweites Netz (was technisch nicht möglich ist -> Kreuzungen/Einmündungen, etc.), und sei es mit Wurzelegelchen, Umwegen, beschränkten Kapazitäten, harten Reisezeitverlängerungen und vermehrten Unfällen, etc.

    Wer nicht bereit ist das Problem der automobilen Gewalt angemessen zu adressieren spielt genau diesen Gewalttätern in die Hände, indem das Ziel einer fahrradbefreiten 'Freien Fahrt für freie Automobilisten', wie es in letzter Zeit vor allem seit 'Corona' in rechten Kulturkampfkreisen agitiert wird, faktisch unterstützt wird.
    Alfons Krückmann

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  3. Eine total sinnvolle und lobenswerte Initiative. Selbstverständlich habe ich schon unterschrieben und kann nur jeden und jede dazu ermuntern.
    Thomas

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  4. Unterschrieben und weitergeleitet.
    Automobile Gewalt und das system(at)ische Wegschauen von Polizei und Justiz sind mir seit langem ein Dorn im Auge.

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  5. Was technisches: Stimmt Dein Counter? Der Sprung von 60k auf 200k fand ich seltsam. Wo kommen die alle über Nacht her?

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