4. September 2026

Uneindeutigkeit der Radwegführung birgt Unfallrisiko

In der Facebook-Gruppe "Radfahren in Wien" beschreibt ein Autor eine Situation, die für ihn beinahe zu einem Zusammenstoß mit einem Auto geführt hätte. 

Ein von der Hüttelbergstraße in die Wegerichstraße abbiegender Autofahrer hätte ihn beinahe abgeschossen. Er konnte gerade noch rechtzeitig bremsen. Er glaubte, er fahre auf eine Radüberfahrt entlang einer Hauptstraße, der Autofahrer glaubte, er habe hier Vorrang, weil dies keine Radüberfahrt sei. An der stelle habe es vier Wochen zuvor einen Zusammenstoß gegeben, und die Polizei habe festgestellt, dass Radfahrende hier Vorfahrt-achten-haben, weil der Radweg per Schild vor der Einbiegung endet und erst danach wieder beginnt. In Österreich ist verhält es sich mit den Radüberfahrten anders als bei uns in Deutschland. 

Wir haben als Radfahrende auf einem Radweg entlang einer Vorrangstraße auch dann Vorrang vor dem querenden Autoverkehr, wenn keine Radfurt auf der Einmündung markiert ist. In Österreich ist das nicht so. Da haben Autofahrende Vorrang, wenn es keine Markierungen gibt. Solchen Radfurten muss man sich in Österreich zudem langsam mit dem Fahrrad nähern, nicht schneller als mit 10 km/h. Das sollte man wissen, wenn man aus Deutschland kommt und in Österreich radelt. 

Ich kenne nur das Fotos des Autors  und das Bild, das mir Apple-Karten von der Ecke gibt (Foto oben). Demnach ist die dicke weiße Linie auf der linken Seite der Radfurt auf dem Kopfsteinpflaster mittlerweile verschwunden. Die andere - auf der rechten Seite - ist aber noch da. Außerdem hängt an der Autofahrbahn ganz oben am Mast ein viereckiges blaues Verkehrszeichen (unter der dreieckigen Warnung vor Bodenwellen), das die Radüberfahrt anzeigt. Da muss man als Autofahrer (und Polizei) halt hochgucken. Was man beim Abbiegen nicht tut. Deshalb braucht es eindeutige Bodenmarkierungen, die hier teils fehlen. (Wie Radfurten aussehen, sieht man auf dieser Intenetseite.) 

In Stuttgart sind die meisten Radüberfahrten an Einmündungen inzwischen markiert und oft auch mit roter Farbe versehen, auch dort, wo der Gehweg nur für den Radverkehr freigegeben ist, also gar kein Radweg ist. Wir kommen ohne Verkehrszeichen aus, weil Radwege entlang von Vorrangstraßen ebenfalls Vorrang haben und vor dem einbiegenden Autoverkehr sowieso. Wo dies nicht so sein soll, stehen bei uns an den Radwegen dann Vorfahrt-achten-Schilder und die Bodenmarkierungen fehlen. Autofahrende können können allerdings nicht mit Hilfe von Verkehrsschildern erkennen, dass das Radfahrende von rechts und links (entlang der Hauptstraße) kommen und Vorrang haben könnten, und ob sie beim Einbiegen also warten müssten oder nicht. (Sie müssen die Vorfahrtachtenschilder am Radweg erkennen.) Im Fall dieser Einmündung am Ende des Radschnellwegs von Böblingen in Ehningen, das mir Blogleser Detlev geschickt hat, werden Autofahrende, die von der Herrenberger Straße bei der HEM-Tankstelle in den Bernrain-Süd abfahren (und sicherlich schnell), sogar mit dem Dreickesschild vor querendem Radverkehr gewarnt. (Diese Warnschilder bedeuten nicht, dass der querende Radverkehr Vorrang haben könnte, sie warnen nur.) Wobei es dann  hier zu dem Kuriosum kommt, dass Radfahrende auf ihrem Radweg auf ein Vorfahrt-achten-Schild stoßen, genauso wie Autofahrende, die aus dem Bernrain hinaus fahren wollen, und beide also warten müssen. 

Eine solche Beschilderung - Vorfahrt-achten für den Radverkehr und Vorfahrt-achten für den Verkehr aus der Seitenstraße - scheint üblich zu sein. Gesehen habe ich das auch entlang der Tettnanger Straße bei Wangen im Allgäu (intelligenterweise aber im Gegenlicht fotografiert). Der straßenbegleitende Radweg hat links oben ein Vorfahrt-achten-Schild, der Verkehr von rechts aus der Seitenstraße aber auch. Jetzt ist die Frage, ob Autofahrende das Verkehrszeichen auf die Vorrangstraße (Tettnanger Straße) oder auch auf den Radweg, der hier quert, beziehen, falls sie ihn überhaupt erkennen. Und wenn beide stehen, winkt man sich dann die Vorfahrt zu? Und wenn es kracht, wer hat dann Schuld? Keine gute Lösung. 




1 Kommentar:

  1. Man sollte die Überschrift einkürzen auf: "Radweg birgt Unfallrisiko". Alle weiteren im Artikel genannten Details, sei es die radverkehrsfeindliche und auch sinnwidrige Vorrangregelung oder die österreichische Radwegbenutzungspflicht generell, die uns ADFC und Radentscheid-Aktivisten auch hier in Deutschland bescheren wollen, gehen zwingend mit der Existenz von Radwegen an sich einher.
    Keine Radwege, weniger Unfälle, weniger Unklarheiten in der Vorrangfrage. Win, win, win.

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