Im Sommer fahren viele, die sonst nicht fahren. Oder nur tagsüber. Diese Tagesradler entdecken, wenn es plötzlich dunkel ist, dass ihr Licht nicht funktioniert. Aber auch im Winter sehe ich, dass drei von zwanzig Radlern ohne Licht unterwegs sind, gern im Schlossgarten.
Erstaunlich, wie viele Radler nicht damit rechnen, das es dunkel sein könnte, wenn sie sich auf den Heimweg machen.
Inzwischen sind nicht mehr nur Dynamo-Lichtanlagen Pflicht. Erlaubt sind auch die hellen LED-Lampen mit Nabendynamo und sogar die batteriebetriebenen Lichter, die man sich an den Lenker und hinten ans Rad klemmt. Hauptsache Licht!
Es spricht also nichts dagegen, wenigstens so etwas dabei zu haben. Natürlich aufgeladen. Und es sage keiner, er führe ja nie nachts. Man weiß nie, was die Zukunft bringt.
Ich habe aber den Verdacht, dass viele, die ohne Licht fahren, durchaus eine funktionierende Beleuchtung haben. Sie machen sie nur nicht an. Klar bremst der Felgendynamo bei Nacht. Aber die Nabendynamos, die heute viele Räder haben, tun es nicht. Sie sind ja immer in Funktion, auch wenn man das Licht gar nicht anhat. Also kann man es bei Dämmerung und Dunkelheit ruhig anstellen.
Vielleicht liegt es in der Fußgänger-Seele so vieler Radfahrer begründet. Sie fühlen sich als Fußgänger, und Fußgänger müssen kein Licht mit sich führen. Wenn sie schwarz gekleidet sind, sieht man sie auch nicht. Es sind sie, die nach Autos gucken, bevor sie die Straße überqueren. Außerdem hat der Radler vielleicht ohnehin vor, an der nächsten Ampel auf den Fußgängerüberweg zu wechseln und auf dem Gehweg weiter zu fahren. Und da ist es dann besser, wenn eine eventuell vorbeifahrende Polizeistreife nicht sieht. Vielleicht wollen etliche Radfahrer tatsächlich nicht gesehen werden, weil sie so viele illegale Aktionen vorhaben.
Wer sieht den Radler? |
Wo ist auf dem Foto oben der Radfahrer? Ich habe das Bild etwas aufgehellt, was nicht viel hilft. Das menschliche Auge eines gesunden, jungen Autofahrers wird den Radler im letzten Moment an der Bewegung erkennen. Ein älterer Verkehrsteilnehmer aber vielleicht nicht.
Der auf dem Foto links schiebt. Und er hat Strahler in den Felgen.
Natürlich muss das Rücklicht auch funktionieren! Um so mehr, als der Radler hinten keine Augen hat und den Autofahrer nicht sieht. Hier gilt nicht mehr: Ich seh dich doch, also siehst du mich auch. Hier sehen beide Verkehrsteinehmer nichts, weder der Autofahrer noch der Radler.
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