24. November 2014

Rad fahren oder Rad tragen?

Manche Kreuzungen sind kompliziert. Vor allem für Radfahrer. Da wird ein Radler dann schnell mal zum Fußgänger. 

Der hier trägt das Rad über die Schienen an der Kreuzung Neckarstraße-Villastraße beim SWR mit Abbiegespur Richtung Schwanenplatztunnel.

Er will offensichtlich in ein Gebäude, das auf der linken Straßenseite liegt.



Wenn er dorthin radeln wollte, müsste er die Neckarstraße geradeaus in die Kuhnstraße radeln, dann nach links abbiegen, die Straßenabahnschienen überqueren, auf der anderen Seite wieder zurückfahren, an der Ampel warten und könnte dann bei Grün zum Gehweg rüber fahren, der aber dort einen Bordstein hat. (Siehe Karte unten)

Er müsste also in jedem Fall absteigen, und das Rad hochheben, es sei denn er radelt über die Fußgängerfurt. Was hier eigentlich nicht erlaubt ist.

Welche Umwege nehmen Radler in kauf? Man sagt, die Strecke des Umwegs sollte das 1,4-fache nicht überschreiten.

Ich vermute aber, hier handelt sich um einen Radfahrer, der sich an der Ecke überhaupt nicht auskennt. Ich jedenfalls fahre lieber, als dass ich mein Rad trage oder schiebe. Und der vermutlich auch.

Die Karte:






1 Kommentar:

  1. Als Stuttgarter und völlig egal, ob ich zu Fuß, per Rad oder im Auto unterwegs bin, habe ich eines gelernt - Respekt vor der Stadtbahn und ihren Gleisen.

    Über die geschotterten Gleisanlagen zu laufen ist bereits als solches nicht witzig. Mit einem Fahrrad unterm Arm schon gleich gar nicht. Die Neckarstraße aus Richtung Innenstadt ist weit einsehbar. Die Gleise aus Richtung Kuhnstraße sind es nicht und da kann die Stadtbahn plötzlich schneller da sein als man meint. Zumal er hier auch gleichzeitig noch auf den zügig aus der Villastraße einbiegenden Verkehr achten muss, die er auch kaum einsieht.

    Kurz, ich hätte mein Rad an dieser Stelle nicht über die Straße getragen, sondern wenn, dann die Fussgängerfurt nach der Kreuzung benutzt.

    Oder, wenn schon improvisiert: links in die Villastrasse eingeordnet und entweder einen (vermutlich nicht zulässigen, aber, lässt man den Einbiegeverkehr aus der Villa-Str.die Vorfahrt, zumindest sicheren) U-Turn hingelegt oder aber als Linksabbieger bis zur Fußgängerfurt am Beginn der Villastr.

    AntwortenLöschen