Blogleser Gerhard fragt mich, wie das nun eigentlich ist mit diesen überbauten Straßenteilen mit Bordsteinen in der Einmündung in eine andere Straße?
Solche Regelungen gibt es an verschiedenen Stellen in Stuttgart, so auch hier, wo in Heslach die Frauenstraße auf die Böblinger Straße stößt. Die Böblinger Straße ist übrigens, auch wegen der Stadtbahn, eine Vorfahrtsstraße. Am Ausgang der Frauenstraße steht sogar ein Stoppschild am Bordstein des Gehwegs.
Reicht das, um einem Autofahrer zu sagen, dass hier die Fußgänger hier Vorrang haben?
Diese Situation haben wir hier, wenn man sie mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet. Andererseits werden Autofahrer in der Regel mit Schildern vor Situationen gewarnt, die ihre Fahrt beschränken. Für alle, die hier einbiegen, ist die Situation völlig klar: Fußgänger haben Vorrang.
Im Grunde versteht man es, solange man nicht anfängt, darüber nachzudenken. Schwerer verständlich ist die Formulierung in Paragraph 10 der StVO, aber sie sagt dasselbe:
"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; ..."
Also, wer Bordsteine vor sich sieht, muss allen anderen Verkehrsteilnehmern, also auch Fußgängern und Radfahrern (falls der Gehweg freigegeben ist) Vorrang gewähren. Das Auto muss die Fußgänger passieren lassen.
Übrigens ist der Gehweg in dem hier gezeigten Fall nicht für Radler freigegeben. Sie müssen auf der Fahrbahn fahren. Und wie die Autofahrer müssen sie über die Bordsteine hoppeln. Schlecht für Radler. Sie dienen dazu, Autofahrer auszubremsen. Das würde aber genausogut gehen, wenn man die Bordsteine einkerben würde, sie also in einer Kurve hochgingen, statt mit abgerundeter Kante hochzustehen.
Leider kennen diese Regelung auch sehr viele Polizisten in Stuttgart nicht. Im Zweifelsfall kommt dann gegenüber dem Fußgänger (oder Radfahrer, bei einem freigegebenen Fußweg) der lapidare Satz: „Da müssetse halt uffpassa".
AntwortenLöschenMan geht immer davon aus, der Autofahrer hat mehr Rechte...
Das ist mir passiert, als ich eine Gruppe Motorradpolizisten ansprach, die an der Einmündung Breitscheidstr./Holzgartenstr. pausierten. Nach mehrmaligen Versuchen und Schilderbetrachtungen, waren sie immer noch der Meinung, ein Fahrradfahrer hätte auf dem Geh/Radweg zu warten, trotz Bordsteinen, wie aus ihrem Beispiel.
Die Kollegen der Verkehrserziehung für Grundschüler haben den Kopf über ihre Kollegen geschüttelt und bedauert, dass der Behördenführerschein irgendwann abgeschafft wurde.
Meine Kinder durften beiden Situationen beiwohnen. Sie bekommen ein differenziertes Bild der Polizei und überlegen sich im Alter von 8 und 10 Jahren inzwischen, warum Polizisten sich anders verhalten, als man es von ihnen erwarten dürfte.
Es gibt viele kleine Regeln, die auch Polizisten unbekannt sind. Und natürlich muss auch ein Fußgänger aufpassen, wenn er eine Fahrbahn quert, selbst an solchen Stellen. Aufpassen müssen aber auch Fahrzeuglenker, die einbiegen, und zwar immer!, und aufpassen müssen Fahrer eben auch immer, wenn sie so einen Gehweg kreuzen. Eine Grundregel im Straßenverkehr lautet: Aufpassen und niemanden gefährden! (Paragraph 1 der StVO) Kommt es zu einen Unfall, müsste nach meiner Einschätzung der Fußgänger Recht bekommen.
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