5. November 2015

Ist Autofahren denn keine politische Meinungsäußerung?

Radfahren ist offenbar eine politische Meinungsäußerung, wenn man nach dem Ordnungamt der Stadt Stuttgart geht. 

Morgen, Freitag, radelt wieder die kritische Masse Stuttgart. Hintergrund der Akton: Mehr als 16 Radler dürfen im Block fahren, nebeneinander und auch gemeinsam weiterradeln, wenn die Ampel schon rot geworden ist, so wie lange Lasterzüge oder Kollonen von Polizei- oder Militärfahrzeugen auch.

In Stuttgart wird jede Fahrt der Critical Mass bei der Polizei angemeldet. In anderen Städten ist das anders, was immer wieder zu aufgeregten Polizeiaktionen führt, die die vielen Radler irgendwie stoppen und einen Veranstalter dingfest machen wollen.

Früher waren in Stuttgart Motorradfahrer von der Polizei dabei, letzthin müssen wir aber einem Polizeiauto hinterher radeln. Das konterkariert die freie Fahrt für Radfahrer in Stuttgart. Es macht die CM zu einer Demonstration, die sie eigentlich nicht ist. Sie ist nur eine gemeinsame Radfahrt auf Fahrbahnen im Schutz der kritischen Masse, was das Radfahren schöner macht. Es ist grundsätzlich ja nicht verboten, dass Menschen gemeinsam Rad fahren. Es ist auch nicht verboten, dass sie sich dazu verabreden und dann eine Gruppe größer als 16 bilden. 

Criticl Mass hat auf ihrer Facebookseite folgendes kommentiert: "Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgartwertet Fahrrad fahren in der Gruppe als politische Meinungsäußerung (sic!) und zwingt uns zum Anmelden als Demonstration. Fahrradfahren ist aber einfach nur Fahrrad fahren – sonst nichts … Sollten wir nicht anmelden, droht einzelnen namentlich bekannten Personen Repression. Ist das nicht irgendwie falsch, Fritz Kuhn?"

Ich frage mich: Wie ist das eigentlich mit dem Auto fahren? Autofahrer sind täglich mehrmals in konzertierter Aktion in endlosen Schlangen unterwegs, auch sie fahren trotz Rot in die Kreuzung ein und blockieren sie dann. Wieso müssen Autofahrer eigentlich nicht ihre tägliche politische Meinungsäußerung als Demonstration beantragen?

Und wie ist das eigentlich: Wenn wir Radler täglich in großen Blocks und langen Schlangen auf den Fahrbahnen Stuttgarts führen, dann würde das nicht mehr als politische Meinungsäußerung gelten? Na, dann mal los!

CM, jeden ersten Freitag im Monat, 18:30  Uhr am Feuersee.

11 Kommentare:

  1. Mal ne Frage: Ist denn jemand dabei der juristisch bewandert ist, vielleicht sogar im Verwaltungsrecht, und das bewerten kann?
    Kann das Ordnungsamt das einfach so einstufen ohne das man das anfechten kann? Alternativ könnte man ggf. die Aufmachung oder den Tag ändern? Es muss doch da sicher ein Schlupfloch geben...

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  2. Man könnte 68er-mäßig sgen: ALLES ist politisch.

    Mich würde dann nur interessieren, was aus so einer Autodemo würde. Ob man die mit Begleitung macht oder Wasserwerfer zum auflösen nutzen will...

    Wenn eine Gruppe Radler unterwegs ist, wen wollen sie denn dann dingfest machen? Und wie? Die erste Reihe? Die Letzte?
    Es scheint keine ernsthaften Probleme sonst zu geben, glückliches Stuttgart!

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    1. Da gibt es aus Hamburg hübsche Videos wie die Polizei versucht, viertausend Radler zu stoppen und unter ihnen diejenigen zu finden, die verantwortlich sind dafür, dass man sich getroffen hat. Die Radler fahren einfach weiter. Allerdings, denken wir mal ernsthaft nach, natürlich gibt es auch bei uns jemanden, der zur Critical Mass einlädt. In Stuttgart hat die CM die Polizei von Anfang an mit auf Tour genommen und Ordner-Westen verteilt. Ordentlich also. Es gibt auch keine Probleme bei der CM. Allerdings wie ist das dann in letzter Konsequenz: Wenn sich Radler zu einem Radler-Bus für die Pragstraße verabreden, zu mehr als 16 auf der Fahrbahn hoch oder runter radeln, weil die Radwege unterbrochen sind. Wäre das dann auch eine anzumeldende Demo? Oder der Radausflug mit 30 Personen? Sind Radfahrer, die nicht einzeln unterwegs sind, sondern als "Zug" schon eine Demonstration? Ein bisschen scheint das so zu sein.

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  3. Kommt das vom sogenannten "Ordnungsbürgermeister" Schairer?
    Was das Ordnungsamt wohl dazu sagen würde, wenn nicht eine Critical Mass mit 500 Teilnehmern, sondern 25 Gruppen mit je 20 Teilnehmern separat 2 Stunden lang durch die Stadt radeln würden? Sähe bestimmt nett aus, wenn sich die Gruppen freundlich zuwinken, wenn sie sich irgendwo begegnen ;-)

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    1. Ich denke, genauso wird man das andenken müssen, und zwar überall dort, wo Radwege unterbrochen und Alternativen umwegig oder nich vorhanden sind. Berufspendler auf dem Fahrrad könnten sich zu "Radbussen" treffen und gemeinsam Fahrbahnstecken radeln, im Schutz der kritischen Masse.

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    2. Critical Mass des Grauens:
      http://www.liferadio.at/news/news-aus-oberoesterreich/view/article/videobeweis-radfahrer-angefahren-35491338/
      http://www.vice.com/de/read/linz-critical-mass-autofahrer-425

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  4. Nicht nur in Hamburg wird gegen Personen vorgegangen. Siehe Köln:
    http://www.radfahren-in-koeln.de/2015/09/24/koelner-polizei-wertet-fahrradtour-als-straftat/

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  5. Ich befürchte, dass das bei den großen CMs, wie z.B. in HH oder K bald ähnlich laufen wird. Das Problem ist doch, dass bei mehreren Tausend Radfahrern die Verbandsregeln selten eingehalten werden (zu zweit nebeneinander, rechter Fahrstreifen, keine Lücken...). Da darf man sich dann nicht wundern, wenn die Ordnungsmacht da irgendwann keinen Verband gem. StVO mehr sieht sondern eine nicht angemeldete Demo.
    Was ich aber bei einer "normalen" CM begrüßen würde: mitfahrende Fahrradstaffeln. Da könnte man sich dann mal auf Augenhöhe unterhalten. Aber leider verschanzen sich Polizisten heutzutage gerne in ihren Streifenwagen (und können von dort viel Ungemach auf Radverkehrsanlagen u.ä. gar nicht sehen).

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  6. Stimmt schon, 900 bis 4000 Radler sind kein privater Ausflug mehr. Vielleicht müsste ich die CM auch umdefinieren und anfangen öfter und in kleineren Gruppen im Straßenverkehr mitzuradeln, etwa um zu zeigen, wo Radler gerne fahren würden, wo es aber keine Infrastruktur gibt.

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  7. Ist Autofahren denn keine politische Meinungsäußerung?

    Nein, von ganz wenigen denkbaren Ausnahmen abgesehen, natürlich nicht. Eine Versammlung iSv. § 14 VersG schon gleich gar nicht.

    Die Autofahrer verbindet nicht einmal ein gemeinsames Anliegen, außer dass sie eben zufällig zur gleichen Zeit das gleiche Verkehrsmittel benutzen. Sie konkurrieren ja sogar miteinander. Anders wäre das allenfalls bei einem womöglich gar politisch gedachten Autokorso.

    Und wir und die CM?

    Der § 27 StVO ist kein Freischein. Einfach mal lesen. Übrigens mit Verbandsleitung und büdde nur in Zweierreihe. *g*

    Und dann ist da eben auch noch der § 29 StVO und die dazu ergangen Allgemeine. Verwaltungsvorschrift, die u.a. auch "Radtouren" mit über 100 Teilnehmern erfasst und von einer echten behördlichen Erlaubnis abhängig macht. Dito bei weniger Teilnehmern, sofern trotzdem mit erheblichen Verkehrsbeinträchtigungen zu rechnen ist.

    Da sind dann nicht nur alle möglichen und unmöglichen Behörden zu beteiligen, sondern auch Versicherungen nachzuweisen und mögliche Vorgaben zu beachten, etwa vorhandene Radwege benützen zu müssen usw., usw.

    Wer will das wirklich??

    Gott sei Dank gibt es in der VW-StVO auch noch einen Ausweg aus der VW-StVO:

    "Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des § 14 des Versammlungsgesetzes."

    Und damit sind wir da, wo wir sind, auch wenn wir Stuttgarter mit unserer CM deswegen oft mit einer gewissen Häme betrachtet werden: bei der grundgesetzlich privilegierten politischen Versammlung, die nur angezeigt und angemeldet werden muss, die aber nicht per se von einer Erlaubnis der Obrigkeit abhängig ist.

    Ich finde das passt. Wir fahren nicht einfach. Wir haben auch ein gemeinsames, darüber hinausgehendes Anliegen und zeigen das kollektiv.

    Für mich passt das auch real, als Teilnehmer. Und ich finde es, weil ich auch ganz andere Erfahrungen habe, geradezu rührend und entzückend, wie sich die Polizei manchmal geradezu gluckenhaft um uns und unsere freie und möglichst sichere CM sorgt. :-)))

    Und noch einmal zur Klarstellung: die CM andernorts, die sich nicht als politische Versammlung verstehen, sondern einfach machen, denen steht dabei aber jedenfalls auch nicht das Verbandsprivileg nach § 27 StVG zur Seite.

    Bis morgen!

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    1. Klar, kann man sagen, die Autofahrer, die sich auf der B14 stauen, verbände keine gemeinsames Anliegen. Tut es aber doch. Sie wollen so schnell wie möglich auf der B14 vorwärtskommen, sie erwarten, dass die Stadt ihnen das erleichtert, dass sie nicht von Fußgängerampeln oder Radfahrern aufgehalten werden. Wir haben uns nur angewöhnt, das Autofahren nicht als Demonstration zu bewerten, als Demonstration nämlich des Anspruchs auf einen Individualverkehr in großräumigen beheizten und mit Musik und Freisprechanlage ausgestatteten motorisierten Fahrzeugen, der von der Stadtgesellschaft so geregelt werden soll, dass er immer und zu jeder Zeit möglich ist.

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