20. Dezember 2020

Das unglückliche Schild

Es klappt nicht. Jedes Mal, wenn ich hier vorbeikomme, gucke ich, ob das Schild gerade steht oder wieder mal umgefahren wurde. Vor ein paar Tagen stand es wieder schief. 

Ich weiß nicht, wie lang das bei diesem Schild in der Breitscheidstraße, Ecke Seidenstraße nun schon so geht. Kaum ist es gerade, wird es wieder angefahren und steht schief. Es mag zwar korrekt so stehen, links vom Radstreifen, der nicht Fußgängerzone, sondern Radfahrenzohe ist und rechts von dem Teil der Fahrbahn, der als Fußgängerzone mit Rad-frei gekennzeichnet ist. Aber es steht arg ungeschickt. Diesmal kippt der Schildermast nicht in den Radstreifen hinein, weshalb der Radler noch durchkommt. Manchmal aber versperrt er auch den Radstreifen. Ich frage mich übrigens, wie man das als Autofahrer eigentlich hinkriegt, aber offenabr gelingt es vielen.

Da dieses unglückselige Verkehrzeichen immer noch, mal gerade, mal schief, hier steht, nehme ich an, dass der Verwaltung noch nichts besseres eingefallen ist, um Autofahrende daran zu hindern, in diese Straße hinein zu fahren. Aus irdgendeinem Grund darf es keine Sperre oder dürfen es keine Reihe von Pollern sein.Warum nicht? Will man doch immer noch Lieferwagen reinfahren lassen? Die Verkehrzeichen erlauben das allerdings nicht.

Die Verkehrszeichen am Eingang der Straße lassen keinen Zweifel daran, was hier für wen verboten und erlaubt ist: Einfahrt verboten für alle, außer Fahrrädern, die dürfen. Okay, Fußänger:innen wissen damit immer noch nicht, dass sie hier ungeniert auf der Fahrbahn (aber nicht auf dem Rastreifen) latschen dürfen. Aber ist das wirklich so wichtig? Oder muss eine Asphaltfläche als irgendetwas deklariert werden, wenn sie weder Autostraße noch Radweg ist, und dann eben als Gehweg? 

Und so bleibt mir nur die Frage: Wie lange wird das noch so gehen, dass ein Autofahrer, der hier nichts zu suchen hat, das Verkehrszeichen umfährt und Angestellte der Stadt losziehen und es wieder gerade hinstellen. Das kostet doch auch Geld.




13 Kommentare:

  1. Im Rahmen des Rechtsfahrgebots: Steht das wirklich richtig? Müsste meiner Meinung nach rechts auf dem Gehweg angebracht sein.

    Dann stelle im Rahmen des Landesinformationsfreiheitsgesetz BW (LIFG BW) offiziell bei der Stadt Stuttgart einen Antrag darüber Auskunft zu geben, welche Kosten (Arbeitskosten, Materialkosten etc.) bisher aufgelaufen sind. Würde mich bei dieser unsäglichen Neverending Story auch interessieren. Klaus

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    1. Wenn man das Schild auf den Gehweg stellt, dann ist auch der Radstreifen Fußgweg mit Rad-frei und man müsste Schrittgeschwindigkeit radeln, bzw. der Radstreifen wäre völlig sinnlos. Das zunindest ist meine Erklärung, warum es auf der Fahrbahn steht.

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  2. Das Schild steht vollkommen sinnfrei. Der Geltungsbereich liegt stets links daneben: Demzufolge ist die gesamte Fahrbahn Gehweg, auf der Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Das eine Fahrbahn, auf der gar keine Autos fahren dürfen, eine Ampel-Aufstellfläche für KFZ hat, zeigt noch deutlicher, wie planlos die Stadt handelt. Das die Sperre am anderen Ende der Autofreien Zone erst dann farblich markiert wurde, als der Stadt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wurde, zeigt, wie arrogant und ignorant die Stadt handelt. Politik für Autos, nicht für Menschen.

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  3. Die Stelle fordert schon mehrere Minuten Nachdenken und Nachlesen in der StVO, um zu verstehen, was das rechtliche Konstrukt funktionieren könnte. In Teilen ergibt es Sinn.

    Fahrbahn ist das Ganze nicht - ohne Autos ist das Konzept sinnlos - und die Verkehrsfläche ist als Gehweg (Radfahrer frei) ausgeschildert, wie Michael auch schon erkannt hat. Somit handelt es sich bei der "aufgemalten Radspur" auch nicht um einen Radfahrstreifen (der wäre auf der Fahrbahn), sondern um einen Radweg. Er hat keinen blauen Lolli, also ist er nicht benutzungspflichtig. Durch das Radsymbol auf dem Boden ist er eindeutig als Radweg erkennbar. Als Radfahrer hat man also die Wahl: entweder in Schritttempo auf der gesamten Gehwegfläche oder mit erlaubtem hohen Tempo auf dem Radweg.

    Eine Bordsteinkante nur auf einer Seite des Radwegs anzulegen, ist wiederum sinnfrei, da - abgesehen vom Radweg - sowieso alles Gehweg ist.

    Will man nun einen baulich getrennten Radweg oder will man ihn nicht? Warum behandelt man die beiden Richtungen unterschiedlich? Soll die Fläche rechts vom Radweg nun Gehweg sein oder Radparkplätze oder Mülleimer-Aufstellfläche oder …?

    Die Haltelinien sind befremdlich. Eine (für den Radverkehr) würde ich noch verstehen. Ohne Kfz-Verkehr ist der vorgezogene Radaufstellstreifen sinnlos komplex.

    Der Leiter des Ordnungsamtes könnte hier gerne ergänzen, welche Paragraphen der StVO die Situation eindeutig klar werden lassen.

    Wie viel Rad- und Fußverkehr will man denn eigentlich dort führen? Ich habe den Eindruck, es könnten Flächen "übrig" bleiben, um ein paar Bäume zu pflanzen, was dem Stadtklima zugute käme. Und etwas Möblierung für die Aufenthaltsqualität wäre wohl auch noch drin.

    Soweit ein paar konstruktive Vorschläge, um nicht immer nur zu kritisieren.

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  4. Könnte die Beschilderung mit Bauarbeiten am AOK Gebäude zu tun haben ?
    In Google Maps ist die Breitscheidstraße als Einbahnstraße von der Silcherstraße in Richtung Seidenstraße eingezeichnet. Nun ist aber, wie in den Bildern teilweise zu sehen, der Gehweg mit Gerüstaufbauten belegt (gewesen ?)
    und auf der anderen Straßenseite gibt es keinen Gehweg. So daß die Fahrbahn der Breidscheidstraße gesperrt wurde um den Fußgängerverkehr darüber umleiten zu können.

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  5. Das Schild könnte man durchaus mit einem davor aufgestellten Beton-Poller vor Autofahrern schützen.

    Mir gibt das aber schon zu denken bezüglich der mehrfach aufgestellten Theorie, dass Radfahrer im Mischverkehr mit Autofahrern sicher sein sollten.

    So ein Schild mit seinem Mast hat eine schmale Silhuette, zugegeben. Sie befinden sich auch nicht so weit am Rand der Fahrbahn, wie sich das Autofahrer gerne wünschen.

    In dieser Hinsicht ist das Ensemble Radfahrern ähnlich. Aber der Lolli ist vorschriftsmäßg retro-reflektierend. Der Mast hat die vorgeschriebene rot-weiße Banderole. Die Grüße ist normgerecht.

    Das Schild ist in seiner Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ziemlich gut berechenbar. Verkehrsteilnehmer haben alle Zeit der Welt, sich mit der Situation vertraut zu machen und zu beobachten, was da typischerweise so vor sich geht und welche Veränderungen eintreten. Von Mindestgeschwindigkeit oder Richtgeschwindigkeit ist weit und breit nichts zu sehen. Sooo viele andere Schilder stehen auch nicht herum. Die Sichtachsen zum Schild sind vorbildlich freigehalten.

    Da sollte man doch von 100% der Autofahrer erwarten können, dass sie es schaffen, sich zu konzentrieren und drum herum zu lenken.

    Vor diesem Hintergrund wird einem Angst und Bange um Radfahrer im Straßenverkehr, die zu allem Überfluss immer wieder alle paar Sekunden ganz woanders auftauchen, als sie gerade eben vorher noch waren.

    Wie sollen Autofahrer damit klarkommen, die nicht einmal in der Lage sind, einem Verkehrsschild auszuweichen?

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  6. Das Schild ist ein Beweis, dass die Gesetze der Physik glücklicherweise funktionieren: Zu Recht gibt es die Vorgabe, das Schilder in einem Abstand von >30 cm zur (KFZ-) Fahrbahn aufgestellt werden müssen, einfach weil Spiegel etc. über die Breite des Fahrzeugs herausragen (StVO § 48 Abs. 5:). Für Radfahrer gilt diese Vorgabe anscheinend nicht, denn so werden ja Schilder, Ampelmaste oder Lampen regelmäßig mitten auf den Radweg platziert -- und dann noch Plakate etc. dran befestigt. Mein Lenker ist 42 cm breit und ein 60 cm breiter Radweg ist daher ein kompletter Witz (außer man schiebt). Wegen der Kosten zum x-fachen Aufrichten des Schildes in der Seidenstrasse mache ich mir keine Sorge. Wenn 1,6 Mio € für die paar Meter Radweg am Killesberg in der "dooring zone" ausgegeben wurden oder aktuell sehr viel Geld für die extremst aufwändigen Umbauten am Birkenkopf (und die Lampenmasten bleiben weiterhin mitten auf dem Weg stehen und die Lampen beleuchten die Füchse....- und dort müsste sogar ein Abstand von 1 m sein ("Der seitliche Abstand zwischen der Fahrbahn und dem der Fahrbahn am nächsten befindliche Rand des VZ darf im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,00 m, im Freiland nur in Ausnahmefällen weniger als 1,00 m und mehr als 2,50 m betragen")) verwendet wird, dann kann auch das Schild wöchentlich erneuert werden.

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    1. Doch, die Vorgabe gibt es auch bezüglich Radwegen:

      Neben Radwegen und Radfahrstreifen sind 60cm breite Schutzstreifen vorgeschrieben, auf die Masten und Schilder gestellt werden müssen. Dadurch bleibt der vorgeschriebene "lichte Raum" von 25cm effektiv frei.

      In Stuttgart kümmert sich eben niemand ernsthaft und effektiv um die Vorgaben, wenn sie Radfahrern nützen würden.

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  7. Christine, könntet ihr vom Gemeinderat aus die Stadt bitte beauftragen eine "Bedienungsanleitung Stuttgart für Radfahrende" herauszugeben?

    Das könnte als Projektarbeit oder Praktikumsarbeit für einen Jahrgang Studenten der Fachrichtung "Verkehrswesen" aus Stuttgart oder Karlsruhe realisiert werden. Auf diese Weise würde es die Stadt nicht viel Geld kosten. Das überforderte Ordnungsamt und die überlastete Polizei würden auch nicht davon abhalten, die Kontrollen im notwendigen Umfang durchzuführen.

    Kapitel der Broschüre und des Webauftritts könnten beispielsweise sein:


    o Besondere Rahmenbedingungen, dir "Reingeschmeckte" Radfahrer in Stuttgart berücksichtigen sollten.

    - z.B.: Stuttgart ist stolz darauf, eine Autostadt zu sein. Das geht los beim Stadtmarketing. Stuttgarts Radinfrastruktur ist Stückwerk und Flickwerk. Stuttgart hat eine Vorliebe dafür, Radfahrer auszubremsen und die jeweils gefährlichste und konfliktträchtigste Führungsform zu implementieren.

    - z.B. Fahrbahnradeln ist hier nur etwas für hartgesottene Adrenalinjunkies.

    - z.B. Die gängige, am weitesten verbreitete Radinfrastruktur in Stuttgart sind freigegebene Gehwege, gerne auch linksseitig, weil das besonders gefährlich ist.

    - z.B. Wegweiser für Radfahrer sind grüne Schilder. Du darfst aber nicht erwarten, dass dort auch erlaubt ist, Fahrrad zu fahren, wo Dich das Schild hinschickt.

    - z.B. Die Radwegekarte der Stadt Stuttgart (insbesondere die Online-Version) zeigt Strecken, die Du nicht fahren kannst. Treppen gilt es herauf- und herunter zu hoppeln. Geländer und Absperrgitter gilt es zu überwinden. Verlasse Dich tunlichst nicht auf das Stadtmessungsamt. Andernfalls riskierst Du üble Stürze und Veletzungen.

    - z.B. Fußgänger halten Dich immer für zu schnell. Autofahrer halten Dich immer für zu langsam.

    - z.B. Du solltest nicht davon ausgehen, dass die Behörden etwas für Dich gemacht haben, was Du für nützlich halten könntest, wenn Du ein Radsymbol auf dem Boden oder auf einem Verkehrsschild entdeckst (oder auf einer Ampel, das ist in Stuttgart aber noch nicht weit verbreitet).

    - z.B.: an vielen ampelgeregelten Kreuzungen gibt es keine Ampel, die für Dich gilt. Wie viele das sind? Das weiß keiner. Die Stadt scheitert seit Jahren an einer Bestandsaufnahme. An Abhilfe besteht schon gar kein Interesse.

    - z.B.: Es gibt einzelnen Gehwege, die für Dich jetzt verboten sind.

    - z.B. Du dürftest jetzt eigentlich die Fahrbahn benutzen. Die meisten Autofahrer verhalten sich aber so, als ob sie das nicht wüssten.

    - Radinfrastruktur nur und ausschließlich für Radfahrer zu reservieren, tut den Verantwortlichen in der Seele weh. Da entdecken sie dann kurzfristig und temporär sogar mal ihre Liebe zu Fußgängern und lebenswerten Städten. Gastronomie auf Radweg, ok. Parken auf Radweg, ok. Fußgänger auf Radweg, ok. Verkehrsschilder auf Radweg, ok. Ampelmasten auf Radweg, ok. Baustellenbeschilderung auf Radweg, ok. Stadtfeste auf Radweg, ok. Märkte auf Radweg, ok. Fußgängerzonen auf Radweg, ok. Bäume auf Radweg, ok. Taxistand auf Radweg, ok. Radfahrer, ihr könnt doch auch mal langsamer machen und Rücksicht nehmen, habt euch nicht so. Bitte aufpassen, drumherum kurven, am besten gleich absteigen, aber bitte nicht schimpfen. Radfahrer sind hier allenfalls geduldet. Ein paar Radfahrer werden schließlich benötigt, um ein wenig verantwortungsbewusst zu erscheinen. Ganz ohne Radfahrer sähe es schon peinlich-blöd aus.


    o Eine Karte Aufstellung, an welchen Stellen die Behörden vorgesehen haben, dass Radfahrer sich über die StVO hinwegsetzen sollen.

    o Eine Karte und Auflistung der Stellen, wo viele Unfälle und Beinaheunfälle passieren.

    o Eine Karte und Auflistung der rätselhaften Stellen, an der die Verkehrsführung nach Maßstäben der StVO nicht nachvollziehbar ist.

    o Eine Karte und Auflistung der benutzungspflichtigen Strecken, bei denen die Stadt nicht weiß und nicht begründen kann, warum sie sie benutzungspflichtig ausgeschildert hat.

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  8. Fortsetzung zur Bedienungsanleitung:

    o Was sollte jeder berücksichtigen, der als Fußgänger auf das Fahrrad umsteigt

    - z.B. dass es auf einmal auf die Richtung ankommt: die Freigabe eines Gehwegs gilt immer nur in der Richtung, in der das Schild lesbar ist. Radwege gelten nur in der Richtung, in der das Schild lesbar ist.

    - z.B. Andere Verkehrsteilnehmer erwarten plötzlich von Dir, dass Du Dich an die Verkehrsregeln hältst. Wenn Du als Radfahrer bei Rot über die Kreuzung dusselst, sind alle entsetzt und erinnern sich noch jahrelang an diese Beobachtung.

    - z.B. Du musst Dich umschauen. Plötzlich umzudrehen, die Richtung zu wechseln, anzuhalten ist verpönt.

    - z.B. Du darfst nicht mehr zu viert nebeneinander unterwegs sein und die ganze Wegbreite in Anspruch nehmen.

    - z.B. Selbst auf Gehwegen gilt plötzlich ein Rechtsfahrgebot für Dich.

    - z.B. Bisher durftest Du auf Gehwegen so schnell unterwegs sein, wie Du konntest. Rennen, Inline-skaten, Cityroller fahren, was Deine Beiner eben so her geben. Als Radfahrer darfst Du nicht schneller sein als zügig gehende Fußgänger. Fußgänger dürfen Dich eng überholen, umgekehrt nicht.

    - z.B. Du darfst nicht mehr Kopfhörer aufsetzten.

    - z.B. Du darfst nicht mehr aufs Smartphone starren.

    - z.B. Bezüglich Radwegenutzung gibt es zwar theoretische Unterschiede für Dich. In der Praxis bleibt alles beim Alten. Selbst dort, wo ein Radsymbol auf dem Asphalt prangt oder wo ein blaues Schild mit Fahrradsymbol drauf steht, darfst Du Dich auch als Radfahrer aufhalten. Achtung, wenn Du mit kleinen Kindern zusammen Fahrrad fährst: dann gibt es Einschränkungen und manche blauen Schilder gelten nicht.

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  9. Fortsetzung zur Bedienungsanleitung:

    o Was muss jeder wissen, der als Autofahrer auf das Fahrrad umsteigt?

    - z.B. ist es unter Radfahrern nicht üblich, auf Radwegen zu parken.

    - Wenn man irgendwo parkt, wo man andere Verkehrsteilnehmer behindert, wird man von Ordnungsamt und Polizei nicht mehr bevorzugt.

    - Man nötigt nicht mehr andere, man wird genötigt.

    - Auf Deine Hupe hatte noch jeder gehört, bei Deiner Klingel hört jeder weg.

    - Breite Straßen und Fahrbahnen darf man nur noch an einem Abend pro Monat nutzen, leider unplanbar jedes Mal auf anderen Strecken - das nennt sich "Critical Mass".

    - z.B., Wenn Du bisher einen Transporter oder LKW gefahren bist: Du warst gewohnt, dass Fahrbahnen breit genug für Dich sind. Bevor Du mit einem Lastenrad, mit Anhänger oder eine Tandem fährst, solltest Du die Strecke erst einmal mit einem wendigen Mountainbike abfahren und Umweg-Strecken suchen, auf denen keine Drängelgitter, eng gestellte Poller, Bordsteinkanten, in den Weg gestellte Schranken, zu kurze Aufstellbereiche stehen.

    - A propos Aufstellbereiche: Schau Dir Kreuzungen vorher gründlich an. Häufig kommst Du nicht in einem Zug rüber und hast mitten auf der Kreuzung zu knapp bemessene Warteflächen.

    - Wenn Du bisher ein SUV gefahren bist, wirst Du Dich für ein Mountainbike entschieden haben. Stelle Dich aber auf eine unangenehme Überraschung ein: Poller, Drängelgitter, Verkehrsschildmasten bremsen Dich auch mit einem MTB ernsthaft aus, wenn Du dagegen fährst. Du kannst Hindernisse nicht mehr wie gewohnt einfach umnieten.

    - Du solltest nicht mehr bei Rot über die Ampel fahren.

    - Andere Verkehrsteilnehmer erwarten von Dir, dass Du Dich an Verkehrsregeln hältst, die sie sich selbst ausgedacht haben, die aber nicht in der StVO stehen.

    - Von Dir wird erwartet, dass Du auf alle anderen Rücksicht nimmst, nicht umgekehrt.

    - Radfahrer sind höfliche Menschen (solange sie nicht wegen der letzten Nahtoderfahrung unter Adrenalinüberschuss stehen). Sie duzen andere Radfahrer ohne dabei Schimpfworte zu verwenden.

    - Dein Kind mit dem Fahrrad zur Schule zu bringen oder gar alleine fahren zu lassen, gilt als asozial ("zahlt keine Kfz-Steuer"), riskant und unvernünftig. Es lässt auf prekäre finanzielle Verhältnisse schließen ("kann sich kein SUV leisten") oder auf auf eine dubiose, ökologisch ausgerichtete politische Einstellung.

    - "Deine" Infrastruktur wird wie selbstverständlich auch von allen anderen genutzt. Es gibt auch keine Infrastruktur, die ursprünglich für Dich geplant und reserviert wurde. Entweder mault die Fußgängerlobby, das ihr was weggenommen wurde (kann man ignorieren, die sind das vom Kfz-Verkehr schon gewohnt) oder die Autolobby verteidigt mit allen Mitteln ihre exklusive Vorzugsbehandlung (kann man nicht ignorieren, die haben gleich gute Argumente wie die Waffenlobby in den USA).

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    1. "Radwege gelten nur in der Richtung, in der das Schild lesbar ist."
      Ausnahme: Bei Zweirichtungsradwegen darf das Schild nach §MSDWGI auch mal um 90° verdreht stehen:

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    2. @Holger :-D
      Deine Bedienungsanleitung gilt allerdings ziemlich genau so für 196 von 197 Staaten dieser Erde.
      Das macht es nicht besser, im Gegenteil.

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