27. Mai 2021

Vergessenes Schild oder bedeutet das was?

Das blaue Radweg-Schild steht hier schon seit Wochen auf der Verkehrsinsel an der Fußgängerfurt. Jedes Mal, wenn ich an der Ampel warte frage ich mich, was es mir sagen soll. 

Ich stehe an der Radlerampel am Rotebühlplatz, Ecke Theodor-Heuss-Straße. Vor mir geht der Radstreifen quer über die Kreuzung in die Fritz-Elsas-Staße. Parallel dazu gibt es eine Fußgängerfurt mit Ampeln. Die Fußgänger kriegen zu anderen Zeiten Grün als ich auf meinem Radstreifen. Das Schild "Radweg" steht aber nun rechts von der Fußgängerfurt auf der Verkehrsinsel. Bedeutet es, dass auch die Fußgängerfurt ein Radweg ist, und das auch noch verpflichtend? Kann irgendwie nicht sein. Ich habe ja schon einen Radstreifen. Oder ist es von irgendwelchen Baustellenarbeitern dort vergessen worden? Oder bezieht es sich auf emeinen Radstreifen? Manchmal stehen Radwegschilder ja tatsächlich sehr weit rechts von Radwegen. Aber man hätte es, wenn es diesen Radweg meint, doch auf die andere Seite der Furt auf die Verkehrsinsel stellen können. 

So sah das 2019 hier aus
Ich entscheide mich dafür, dass das Schild dort vergessen wurde. Eine Bedeutung für mich kann ich nicht erkennen. 

Problematisch ist das, weil Radfahrende ohnehin ständig an Ecken kommen, wo sie sich fragen, was die Beschilderung für sie bedeutet und ob sie überhaupt etwas bedeutet. Oft verwerfen Radfahrende eine Beschilderung als für sie gültig, weil sie sie nicht verstehen oder den Sinn nicht intuitiv erkennen. Das Verwerfen von Verkehrszeichen finde ich aber nicht so gut. Wenn zu viel herumsteht, was man sich nicht erklären kann, dann führt das dazu, dass man Verkehrszeichen allgemein wenig Beachtung schenkt. 

6 Kommentare:

  1. Das Problem gibt es immer wieder, nicht nur im Radbereich. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
    Wenn man vom allgemeinen Grundsatz ausgeht, dass Schilder immer rechts stehen, ist bei uns Radfahren auf einem Rasenstück verboten. Die Straße hier bei uns am Büro verbei war wochenlang als Radweg ausgeschildert (hat außer mir keiner gemerkt und die Stadt hats auch nicht sonderklich interessiert, weiß ich weil ichs gemeldet habe, dass da wohl was nicht stimmt und dann hats Wochen gedauert, bis wieder ok).
    Gerne werden auch die Schilder für die Vorfahrtsregelung an Engstellen kreativ verwendet, was regelmäßig die Frage aufwirft, ob man sich an das optisch erkennbare halten soll, oder eher an die Schildform oder das Recht des Stärkeren gelten soll (Selbst mein persönlicher Verkehrsrechtsexperte kannte da keine Antwort). Die Polizei ist auch schon ungerührt am solchen Kombinationen vorbeigefahren. Auch nett, wenn in einer Richtung beide Schilder stehen, also quasi Vorfahrt und Vorfahrt achten gleichzeitig - also was nun?
    Gerne wird auch als Klassiker ein Radweg angeordnet mit dem Zusatzschild Radfahrer absteigen, ich hatte auch schon die Kombi Radweg+Gehweg+Radfahrer absteigen.
    Das beste war aber "Durchfahrt für Radfahrer verboten" mit Zusatz "ANFANG" und nach der Baustelle mit Zusatz "ENDE".
    Ich habe da mittlerweile eine nette Sammlung unsinniger Anordnungen als Photos. Beim Melden dieser Stilblüten ist mir allerdings aufgefallen, dass unsinnige Beschilderung für PKW sofort korrigiert werden, für Radfahrer nicht.
    Karin

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Liebe Karin, wenn du Lust hast, mache ich mal einen Post mit deiner Sammlung unsinniger Fotos.

      Löschen
  2. Eigentlich muß es für jedes aufgestellte Schild eine verkehrsrechtliche Anordnung geben. Da könnte man mal bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob dies der hier Fall ist.

    AntwortenLöschen
  3. Die Sperrung der Abbiegespur kann ich auch nicht nachvollziehen. Als Radfahrer habe ich darin das Positive gesucht und gefunden: Abbiegen über die Furt, vorbei am Baustellengerüst, rauf auf die Straße, die genauso heißt wie der "Platz", die Beschilderung erlaubt es und die fehlende Streuscheibe für Radfahrer macht sinnloses Warten überflüssig.

    AntwortenLöschen
  4. Ralph Gutschmidt28. Mai 2021 um 12:23

    Ebenso unsinnig ist, dass wenn man links abbiegt,dort ein Verbotsschild steht,obwohl man selbstverständlich in die Rotebühlstraße Zehen darf. In der Praxis nicht ganz so schlimm, da widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Schilder nichtig sind. Aber eben typisch, sie bleiben Jahrzehnte lang stehen.

    AntwortenLöschen
  5. Ralph Gutschmidt28. Mai 2021 um 12:25

    Ebenso unsinnig ist, dass wenn man links abbiegt,dort ein Verbotsschild steht, obwohl man selbstverständlich in die Rotebühlstraße abbiegen darf. Dort ist sogar ein Radweg. In der Praxis nicht ganz so schlimm, da widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Schilder nichtig sind. Aber eben typisch, sie bleiben Jahrzehnte lang stehen.

    AntwortenLöschen