4. Juli 2021

Wilde Bodenmalerei an der Liederhalle

Beim Literaturhaus befindet sich eine Schranke, damit Autos nicht einfach auf den Platz der Liederhalle fahren. Radfahrende und Fußgänger:innen müssen links oder rechts an der Schranke vorbei. 

Das hat bisher geklappt. Aber offenbar meinte jemand, Radfahrende sollten von der Liederhalle her links vorbei radeln und hat wilde Malereien gestartet. Die bringen jetzt diese beiden Fußgänger:innen in Schwierigkeiten, die wie alle Fußgänger:innen den für sie kürzesten Weg nehmen, aber sich kaum trauten, diese unorthodoxe Radspur zu betreten. Und natürlich radelten Radler auch rechts vorbei, denn wer sieht schon auf der sehr unorthodoxen weißen Spur das per Schablone aufgesprühte Zeichen, mit dem Radfahrenden auf der Gehwegseite das Radeln verboten werden solle. Wer hat sich das einfallen lassen?

 

Die Stadt jedenfalls nicht, denn das Tiefbauamt benutzt bei solchen Markierungen andere Farben. Ohne Verkehrszeichen sind solche Gebote ohnehin nicht gültig. Und ist so ein Farbauftrag auf dem schönen Kopfsteinpflaster eigentlich erlaubt? 

Ich bin sicher, die Stadt wird dieser Frage nachgehen, und ich hoffe sie ordnet an, dass diese Malerei entfernt wird. Die Gebewerbetreibenden, die auf der rechten Seite untergebracht sind, können nicht einfach selber entscheiden, dass die Radfahrende nicht auf ihrer Seite haben wollen. 

Dass es sich hierbei auch um eine gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln könnte, darauf machen mich die Kommentatoren aufmerksam. Wenn die Farbe dazu führt, dass im Winter Wasser darauf gefriert, dann werden beide Korridore zu gefährlichen Rutschstrecken. 

Und da es sich hier um eine Fahrbahn handelt, sind Radfahrende ja auch verpflichtet jeweils rechts zu fahren. Fahrräder, die hier plötzlich herumschwenken auf die linke Seite oder die plötzlich abgebremst werden, gefährden andere. Und die Begegnungsfläche ist auch noch viel zu schmal. 




Nachtrag: Ende Juli wurde die Malerei entfernt. Die Spuren auf dem eigentlich schönen Pflaster sind sehr unschön. Wollen wir hoffen, dass Regen und sonstiges Wetter sie noch beseitigen. Jedenfalls war es keine gute Aktion. 

7 Kommentare:

  1. Falls das eine wasserundurchlässige glatte Lackfläche sein sollte, auf der sich Wasser sammelt und die bei Frost zuerst einfriert, dann würde ich das auch als Gefährlichen Eingriff (§315b StGB) betrachten. --Martin

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  2. Jörg
    Struktur ist im Prinzip nicht schlecht. In einem Nachbarland hätte ich einen kurzen Radweg durch die Schranke erwartet. Fussgängerinnen rechts und links. Übrigens am neuen Schloß hat man versenkbare Poller.
    Unverständlich ist es den Straßenzug als Route für Radfahrer so auf zu geben. Fragen wir doch Mal was die Union dazu sagt. Sie sind doch für Nebenrouten. Hier könnten sie sich mal dafür einsetzen. Nicht nur Radfahrer von der Nürnberger Straße runter schicken, sondern Nebenrouten installieren.

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  3. Die Straßenverkehrsbehörde ist die einzige Institution, die das Recht (und die Pflicht) hat, den Verkehr zu ordnen und das Aufstellen von Verkehrszeichen anzuordnen. Bestimmte Fahrbahnmarkierungen sind für sich Verkehrszeichen - insbesondere Linien, in Schmalstrich und Breitstrich, unterbrochen und durchgezogen. Die gelten nur dann, wenn sie auf die Fläche gemalt sind; für Schilder sind sie nicht vorgesehen. Wie Du schon geschrieben hast, sind die meisten Verkehrszeichen dagegen für Schilder vorgesehen. Die rechtliche Wirkung haben nur die Schilder. Auf dem Boden dürfen sie wiederholt werden (quasi zur Erinnerung wie z.B. auf der Fahrradstraße Tübinger Straße) - die Bodenmalerei hat aber keine rechtliche Wirkung. Allein auf dem Boden ist für die nicht zulässig.

    Die Straßenverkehrsbehörde tut sich ja schon schwer genug, allen Anforderungen und Rahmenbedingungen an das Aufstellen und Aufmalen von Verkehrsschildern gerecht zu werden. Zusätzlichen Unsinn können wir echt nicht gebrauchen. Vor allem senkt er weiter die Hemmschwelle, sich über Verkehrsregeln und Anordnungen allgemein hinwegzusetzen.

    Ich bin strikt gegen alle sonstigen Bodenmalereien und (Werbe-)Aufkleber auf dem Boden, egal ob genehmigt oder ungenehmigt. Das lenkt ab vom Verkehrsgeschehen. Allein das Ablenken ist schon gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, weil es Verkehrsteilnehmer zu unvorhersehbarem Verhalten wie spontanen Richtungsänderungen oder plötzlichem Bremsen/Anhalten verleitet.

    Ich hoffe, der Verursacher wird schnell identifiziert. Er scheint ja Schablonen verwendet zu haben - vielleicht überführen die ihn. Es wäre ein Unding, wenn die Kosten zur Beseitigung an den Steuerzahlern hängen bleiben würden und es ist ärgerlich genug, dass die Aktion Arbeitszeit bei Polizei und Ordnungsbehörden bindet.

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  4. So Zeugs gibt schon länger.
    Ein Symptom fehlender und fehlerhafter Infrastruktur.

    Derweil rauschen die Autos, gefahren von in-Handys-starrenden Menschen mit vollständigem Kontrollverlust an mir vorbei.

    Mobilität modern denken.

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  5. Ich frage mich, wie es erlaubt sein kann, mitten in den öffentlichen Verkehrsraum eine Schranke zu stellen. Obwohl der Breuninger darf ja auch seine Karre direkt vor der Tür der Passage parken- man muss halt nur die richtigen Leute zum Essen einladen.

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  6. Grundübel ist, dass wir alle (einschließlich der Behörden und der politischen Gremien) davor kapituliert haben, dass das Recht und die Regeln im Verkehr durchgesetzt werden. Es ist Allgemeinwissen, dass dafür mehr Kontrollen und höhere Sanktionen notwendig wären. Die staatlichen Institutionen verzichen auf ihren Machtanspruch.

    Ersatzweise wird mit baulichen Mitteln herumgedoktort. Poller, Schranken, Umlaufsperren, das ganze Arsenal. Die sollte es eigentlich nicht brauchen, auch diese Schranke hier: eigentlich unnötig, aber eben vordergründig billiger als Leute einzustellen bei Polizei und Ordnungsamt, die den ruhenden und den fließenden Verkehr öffentlich erkennbar und wirksam überwachen.

    Aber nun baut man sie in Unmengen in den öffentlichen Raum in einem Maß, dass teilweise diejenigen, die sie schützen sollen, durch diese "Stadtmöblierung" nicht nur behindert sondern sogar direkt gefährdet werden. Diese baulichen Maßnahmen sind längst für sich zu einem Problem geworden, um das herum wieder herumgedoktort wird - was wiederum auch Geld und Arbeitszeit kostet. Ein offensichtlicher Teufelskreis.

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  7. Motorverkehr gehört in einen klar abgegrenzte, kleine Bereiche, wo er auf keine anderen Verkehrsteilnehmer treffen kann, da können sich die Autos dann gegenseitig bedrängen und hineinfahren. In anderen Bereichen wird er nur ganz ausnahmsweise mit langsamer Geschwindigkeit geduldet, z.B. in der Zufahrt zu einem Grundstück.

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