"Radfahrer absteigen" ist kein Schild der StVO. Auch wenn es hier sehr gebieterisch anmutet, es ist nicht nur ungültig, sondern auch sinnlos.
Es steht an der Baustelle, die die Kreuzung Wannenstraße/Gebelsbergstraße in Stuttgart-Süd blockiert. Wer die Wannenstraße runter kommt, muss hier nach links, kann nicht geradeaus weiterfahren. Die Frage ist nur: Warum, um Himmels Willen, sollen Radfahrende hier absteigen und schieben? Mitten auf der Fahrbahn? Oder denken die Baustellenbeschilderer, sie sollten auf den Gehweg hoch und dort schieben? Oder dass Radler hiergenerlle auf dem Gehweg radeln und das hier aus irgendeinem Grund nicht tun sollten?
Diese Schild "Radfahrer absteigen" gehört aus dem Arsenal der Schilderwut rausgenommen und verschrottet.
Übrigens werden hier die Kanalbauarbeiten noch bis Mai kommenden Jahres gehen. Es wurde ein imposanter kreisrunder Schacht ausgehoben und dessen Wände mit Beton stabilisiert, in dem man unten ein gemauertes altes Kanalrohr sieht, in das neue Röhren verlegt werden.Die Wannenstraße kann man nicht vollends runter radeln, es sei denn man täte dies auf dem Gehweg, wo man natürlich absteigen und schieben muss.
""Radfahrer absteigen" ist kein Schild der StVO."
AntwortenLöschendas stimmt nicht, es ist ein Zusatzzeichen,
zu finden auf Seite 8 in diesem Dokument als VZ 1012-32
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-S32-0001-KF08-BS-A007.pdf
Zusatzzeichen müssen jedoch einen ergänzenden Bezug zu anderen Verkehrszeichen haben und dürfen so nicht allein stehen. In Kombination mit VZ 237, 239, 240, 241 und 254 ist es jedoch auch sinnlos bzw widerspricht der vorherigen Anordnung.
Meines Wissens ist es tatsächlich kein Zeichen der StVO, denn es wird dort nicht erwähnt. (https://fahrrad.fandom.com/de/wiki/Radfahrer_absteigen), aber ich bin keine Juristin und gebe es gerne zu, wenn ich mich irre. Es gibt jedoch keinen sinnvollen Platz, wo man es anbringen könnte: Auf einem RAdweg geht nicht, in Fußgängerzonenen wäre es doppelt gemoppelt, ist der Gehweg freigeben, kann man es auch nicht aufhängen.
LöschenNein, steht nicht in der StVO. Sondern eben in einer Verwaltungsvorschrift. Verwaltungsvorschriften sind Anweisungen an eine Behörde. Für uns Bürger sind sie irrelevant.
LöschenUnd ja, das Schild hat eine Bedeutung. Es bedeutet: "sorry, wie haben uns total verdaddelt und blicken durch unsere eigene Verkehrsführung nicht mehr durch und haben dadurch versehentlich Radfahrer auf eine Strecke geleitet, wo sie gar nicht fahren können.
Na ja, fahren könne sie da ja meistens ziemlich gut, nur sollen sie aus irgendwelchen Gründen nicht.
LöschenRadfahrer sollen absteigen... und was dann? Kann man gleich wieder aufsteigen und weiterfahren oder erst an einer anderen Stelle? Hier ist das Zeichnen ja nicht einmal an ein anderes Verkehrszeichen gebunden welches da weitere Hinweise geben könnte. Bei einem Liegetrike kann man eigentlich beliebig langsam fahren und nimmt durch das Absteigen mehr Platz in Anspruch und bekommt Probleme das Rad zu manövrieren. Der Einsatz des Zeichens drückt eigentlich nur die Bankrotterklärung der Behörde aus.
LöschenStVO §39 sagt eindeutig aus, wie Zusatzzeichen aussehen müssen (rechteckig, weißer Hintergrund, schwarze Schrift oder schwarzes Sinnbild, schwarzer Rand) und dass sie kein eigenständiges Verkehrszeichen sind, sondern das Zeichen darüber ergänzen.
LöschenUnser "Lieblingsverkehrszeichen" entspricht diesen Vorgaben und ist somit Verkehrszeichen gemäß StVO. Wie Anonym oben geschrieben hat, ist es sogar im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt in der Rubrik "Hinweis durch verbale Angabe". Es steht dort zusammen mit "Altenheim", "Ladezone", "grüne Welle", "Ende".
Einen Sinn ergibt es für die Straßenverkehrsbehörde und den Baulastträger in einer Situation: Wenn sie wissen, dass eine Radverkehrsanlage unsicher ist und den Vorschriften wirderspricht, sie aber keine geeignete Radverkehrsführung anlegen wollen und den Radverkehr aber auch nicht verbieten wollen, dann ist das Schild ein kläglicher Versuch, Verwirrung zu stiften und bei einem Unfall nicht in (Mit-)Haftung genommen zu werden. Das ist meiner Meinung nach die Bankrotterklärung, von der Crownsilver spricht.
Es ist kein Gefahrenzeichen, kein Gebotszeichen und kein Verbotszeichen. Um Radverkehr zu verbieten, bietet die StVO bekanntlich mehrere Möglichkeiten mit eindeutiger, glasklarer Bedeutung (z.B. das Verbotsschild für alle Fahrzeuge, das Radverkers-Verbotsschild, das Kraftfahrstraßen-Schild oder den blauen Fußverkehrs-Lolli).
Einen Nutzen für Verkehrsteilnehmer bietet das Zusatzzeichen nicht, im Gegenteil. Ich persönlich interpretiere es als Warnung vor einer unbestimmten, subtilen Gefahr. Eine Gefahr, weil die Straßenverkehrsbehörde irgendwie mit der Situation überfordert war oder weil die Straßenverkehrsbehörde weiß, dass sie irgendeinen Dreck am Stecken hat.
Christine, Du wolltest vermutlich ausdrücken, dass das Schild kein *eigenständiges* Verkehrsschild laut StVO ist. Das ist absolut richtig.
LöschenDas ist durchaus erwähnenswert, denn für den Radverkehr haben Verkehrsministerium und Gesetzgeber nun mal nicht den Anspruch, einfache, verständliche, sinnvolle und in sich schlüssige Verkehrsregeln aufzustellen. Wir Radfahrer müssen uns bekanntlich damit herumschlagen, dass es ein anderes Zusatzzeichen gibt, dass unter ganz bestimmten komplizierten Bedingungen in den Rang eines eigenständigen Verkehrszeichens gehoben wurde: "Radfahrer frei". Warum man meint, 10-jährigen Radfahrern so was Konfuses zumuten zu können, verstehe ich nicht. Na ja, als erwachsener Autofahrer hat man es dann mit einfacheren und übersichtlicheren StVO-Regeln zu tun...
Zu allem Überfluss hat die StVO-Novelle ein weiteres Verkehrszeichen ohne jegliche Bedeutung eingeführt. Wen wundert es, es hat irgendwie mit Radverkehr zu tun: Vz350.1 "Radschnellweg". Das erlaubt nichts, das schreibt nichts vor, das verbietet nichts, das warnt vor keiner Gefahr, das regelt keine Vorfahrt, nichts. Alles bleibt so, als würde das Schild nicht da stehen.
Ich denke, "Radschnellweg" wäre das ideale Verkehrsschild, um "Radfahrer absteigen" darunter zu hängen. Dann wäre das Zusatzschild wenigstens formal schon mal richtig aufgehängt und wäre in seiner Bedeutungslosigkeit nicht so einsam im Schilderwald. Es hätte einen Freund, mit dem es seil Leid teilt. Außerdem würde das korrespondierende Schild Vz350.2 "Radschnellweg Ende" die Frage von Crownsilver beantworten, ab wo man wieder ohne Bedenken weiterfahren kann. ;-)
Jörg
AntwortenLöschenIn Botnang war letzte Woche der Fussgängerüberweg mit Ampel zur Haltestelle Lindpainterstraße für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Der Grund war eine Baustelle mit Baustellenampel im Wechselbetrieb. Damit die Autofahrer nicht so lange warten müssen, wurde keine Grünphase für Fussgänger eingerichtet. Es wurde der Weg der Fussgänger zur Stadtbahn gesperrt.
Steht das so in StVO? Ist das mit Leichtigkeit des Verkehrs die das Ordnungsamt herstellen will? Haben Fußgänger und Stadtbahnfahrer weniger Rechte als Autofahrer?
"Haben Fußgänger und Stadtbahnfahrer weniger Rechte als Autofahrer?"
LöschenJa, denn die Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs ist oberstes Prinzip. Stand glaub' ich schon auf den Tafeln des Mose...