Das Abstellen von Fahrrädern zählt zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. In keiner Fußgängerzone kann das verboten werden, das hat 2004 sogar das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerwG 3 C 29.03). Stellt eine Kommune solche Schilder auf, gelten sie nicht. Allerdings aufpassen: Auf einem Privatgrundstück, an einem privaten Zaun, an den Gittern eines Kellerfensters etc. können die Eigentümer:innen das Radparken sehr wohl verbieten (auch wenn die Reifen noch auf öffentlichem Gehweg stehen), denn das Grundstück ist ihres. Unter Umständen hat der Eigentümer dann das Recht, das Fahrrad zu entfernen. Was "unter Umständen" ist, definiert der Bußgeldkatalog nicht.
Man darf ein Fahrrad - anders als viele Autofahrende glauben, die ihre Autos selbstverständlich direkt an Radbügeln parken oder auf Gehwegen oder auf Radwegen - auch wie ein Auto am Straßenrand abstellen, sollte dies allerdings (wie es auch ein Autofahrer tun muss) platzsparend tun und nicht mit einem Fahrrad einen ganzen Parkplatz blockieren. Wenn man als Gruppe mehrere Räder auf einem gekennzeichneten Autoabstellplatz abstellt, dann ist dies hingegen in jedem Fall äußerst Platz sparend. Will oder muss man ein Fahrrad über Nacht am Straßenrand abstellen, muss man es so stellen, dass es von einer Straßenlaterne beleuchtet ist oder man muss selber für eine Lichtquelle sorgen (gilt auch für Autos, weshalb die fürs Parken an stockfinsteren ländlichen Straßen eine einseitige Parkleuchte haben). Wenn die Radbügel fehlen (auf dem Marktplatz wurden sie abgebaut), dann werden Fahrräder auch schnell mal an einem Geländer angekettet. Diese Geländer aber brauchen Menschen, die nicht gut zu Fuß sind. Am Rathausgeländer steht recht häufig ein Fahrrad. Die Frau, die wir auf dem Foto sehen, hat sich bis dorthin am Geländer die Treppe runtergehangelt. Jetzt muss sie loslassen und ist sehr unsicher. Also das bitte nicht machen!In der Innenstadt haben wir recht viele Radabstellbügel, die auch fast alle tagsüber richtig voll sind. In Wohnstraßen wären sie nachts richtig voll, aber da fehlen sie fast komplett. Wo man sie hinstellt, füllen sie sich innerhalb weniger Monate. Aber in in den Straßen in unseren Wohnquartieren ist es immer noch einfacher, ein Auto am Straßenrand abzustellen, als fürs Fahrrad einen sicheren Platz zu finden.
Auf den Gehwegen so viele Mopeds und Motorräder herum, dass wir Radfahrende keine übermäßigen Skrupel haben brauchen, wenn wir unser Rad auf dem Gehweg abstellen. Und Autofahrende stellen ihre Fahrzeuge sowieso häufig so auf den Gehwegen ab, dass tatsächlich ein Mensch mit Kinderwagen oder im Rollstuhl nicht mehr durchkommt. Und von quer gestellten E-Scootern will ich heute mal gar nicht reden. Die Fahrräder sind jedenfalls nicht das Problem auf unseren Gehegen oder in Fußgängerzonen.
Dennoch wäre es besser, sie stünden aufgeräumt in Radabstellanlagen, und wir hätten wenigstens mehr davon in den dicht bebauten Gebieten im Westen, Süden oder Osten. Besser wären kleine Radgaragen für Leute mit teuren Rädern, die sie wettergeschtützt abstellen wollen. Aber auf Radgaragen warten wir jetzt vier Jahre, nachdem auf der Suche nach einem schönen Modell eine ziemlich große Runde durch die Gremien gedreht wurde, nur um dann festzustellen, dass die Modelle von der Stange billiger und schneller zu bekommen sind. Gegen die wird sich allerdings, wo auch immer man die hinstellen wollen würde, sofort der Protest der Anwohnerschaft richten: Sieht hässlich aus. An die Hässlichkeit und Höhe von Autos am Straßenrand haben wir uns halt gewöhnt.
Außerdem stellt sich den Ämtern prompt die Frage, wohin damit, denn anstelle eines Stellplatzes für Autos möchte man sie nicht stellen, weil man dann entscheiden müsste, ob die Räder von der Gehwegseite aus reingeschoben und rausgeholt werden sollen (da ist der Fuß e.V. dagegen) oder von der Fahrbahnseite aus (das finden die Ämter gefährlich, vermutlich auch behindernd für den Autoverkehr). Kurzum, das wird uns noch viele Diskussionen in den jeweiligen Bezirkbeiräten und gemeinderätlichen Gremien kosten.
Jörg
AntwortenLöschen"vermutlich auch behindernd für den Autoverkehr" das verstehe ich natürlich. Ein- und Ausparkende Autofahrende stören den Verkehrsfluß und beeinträchtigen den Busverkehr tatsächlich. Was ich nicht verstehe, warum haben die Radfahrenden kein Recht darauf, das andere abwarten bis sie eingeparkt haben.
Das man von der Straße auf den Gehweg fährt und von zum Radbügel auf / an der Straße wäre wirklich dumm.
In Holland gibt es die Möglichkeit das Fahrradparken zu verbieten und abzuschleppen (wegtragen). Die Möglichkeit sollte in Deutschland auch geschaffen werden.
Merçedes Testa Rossa
AntwortenLöschenDas ist alles eine Frage der Dosis, wenn es in der Königstraße erste einmal so aussieht:
https://blog.biketeam-radreisen.de/wp-content/uploads/2018/06/fahrrad.jpg
dann werden auch die Regeln geändert.
Nicht zu früh freuen!
Dazu muss man dann aber erst mal das Gesetzt, die StVO, ändern.
LöschenFür den Zugang zu den Fahrradgaragen gibt es eine einfache Lösung. Man nimmt ein Modell mit Eingang auf den kurzen Seiten. Der Zugang erfolgt dann über die zwei angrenzenden ehemaligen Autoparkplätze. Win-win-win.
AntwortenLöschenMuss man halt erst mal haben, solche Garagen. Stuttgart wird welche (Standardgaragen) Aufstellen, wo man sich dann überlegt, ob vom Gehweg oder der Fahrbahn aus der Zugang.
LöschenWenn es denn _ehemalige_ Autoparkplätze sind ... Sonst ist man u.U. eingeparkt und macht ein dummes Gesicht.
AntwortenLöschenName vergessen: Carsten
LöschenDas ist doch kein Problem. Jeweils zwei Poller dran, fertig.
LöschenIn Freiburg ist im Kern der Fußgängerzone rund um den Bertoldsbrunnen das Fahrradparken seit 2007 wirksam verboten. Nicht aufgrund der StVO, sondern aufgrund einer Beschränkung des Gemeingebrauchs mittels Änderung des Bebauungsplan, siehe: https://www.aktivmobil-bw.de/gute-beispiele/fahrradparken/freiburg-fahrradparken/
LöschenMeinst Du mit "am Straßenrand" auch "auf der Fahrbahn"? Dann Achtung, dort gilt nach StVO für leichte Fahrzeuge, also auch für Fahrräder, dass die Laternenbeleuchtung eben NICHT ausreicht (siehe Paragraph 17 (4) letzter Satz).
AntwortenLöschenIn Bereichen, die allgemein für Halten und Parken gesperrt sind, darf auch kein Fahrrad abgestellt werden, Feuerwehrzufahrten, unübersichtliche Stellen usw. (Paragraph 12 (1)).
An Lastenradparkplätzen darf auch kein normales Rad, kein Tandem, kein Behinderten-Rad abgestellt werden, oder etwa doch?
Wie ist das mit den neu eingeführten Kfz-Privilegien für (Auto-)Elektromobilität und für Carsharing in der StVO? Derart markierten Parkplätze sind für (Elektro-) Fahrräder tabu, obwohl Fahrräder 10-bis 100-fach umweltfreundlicher sind. So verstehe ich die StVO jedenfalls. Oder habe ich irgendeinen Unterpunkt übersehen?
Ich war der Meinung, Fahrräder dürfen unentgeltlich auf bewirtschafteten Parkplätzen (Parkuhren, Anwohnerparkplätze) geparkt werden. Auf die Schnelle habe ich das in der StVO nicht wiedergefunden. Stimmt meine Erinnerung?