In Österreich gibt es seit 2019 den unsichtbaren Zebrastreifen für Kinder. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrende bremsen und anhalten müssen, wenn Kinder die Fahrbahn überqueren wollen. Immer und überall.
Im Paragraf 29a der StVO Österreichs heißt es: "(1) Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Er hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, vor den die Fahrbahn überquerenden Kindern anzuhalten."
Zwar ist es eigentlich selbstverständlich, dass Autofahrende anhalten müssen, wenn Kinder eine Fahrbahn queren, denn über den Haufen fahren dürfen sie sie in keinem Fall. Allerdings definiert die neue Regelung ein Prinzip: Autofahrende müssen auf Kinder achten, die auf Gehwegen gehen, und zwar immer. Erkennen sie, dass Kinder (deren Alter wird nicht definiert), über die Straße gehen (wollen), egal ob dort ein Zebrastreifen ist oder eben nicht, dann müssen sie anhalten und die Kinder queren lassen, übrigens auch dann, wenn sie mit einem Erwachsenen unterwegs sind. Diese Regelung gilt immer und überall. Im Bereich von Schulen müssen Autofahrende sogar schon bremsbereit fahren, wenn noch gar keine Kinder zu sehen sind.
In Österreich nennt man das den unsichtbaren Zebrastreifen. In Deutschland kennt man das nicht.
Kinder gehören in Österreich zum im Straßenverkehr besonders geschützten Personenkreis, der vom Vertrauensgrundsatz (§3,1 StVO Österreich) ausgenommen ist. Das heißt, man kann nicht darauf vertrauen, dass Kinder die Verkehrsregeln immer im Kopf haben und befolgen. Man muss damit rechnen, dass sie über die Straße laufen oder rennen.Es scheint jedoch, dass diese Regelung in Österreich vielen Autofahrenden nicht bekannt ist und wenn, dass sie sie eher nicht befolgen. Wie der VCÖ ausführt, bleibt jeder Zehnte nicht mal an Zebrastreifen stehen. Und die Zahl der Kinder, die bei Zusammenstößen mit Autos schwer verletzt oder getötet werden, scheint in den letzten Jahren zu steigen.
In Deutschland gibt es eine solche Regelung nicht. Im § 3 der StVO heißt es aber: "(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Nach Erkenntnissen des Unfallforschers Michael Weyde gingen Unfälle von Kindern nach Einführung dieser Vorschrift Anfang der 80er Jahre stark zurück (Weyde, S.66).
Daraus lässt sich aber kein Recht von Kindern, Hilfsbedürftigen und Alten ableiten, eine Fahrbahn auch dort zu überqueren, wo gerade kein Zebrastreifen ist. Wobei grundsätzlich auch in Deutschland ein Autofahrer nicht draufhalten und absichtlich jemanden anfahren darf. Allerdings bekommen Fußgänger:innen dann eine Mitschuld am Unfall zugewiesen.
Rechte bekommen in Deutschland unsere Kinder nicht. Und überhaupt geht die StVO recht streng mit Fußgänger:innen um und macht deutlich, dass Menschen mit ihren Autos absolute Vorrechte haben. Auf der Fahrbahn gehen ist verboten, wenn es einen Gehweg gibt. Weiter heißt es: "Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen."
Ich fände es aber gut, wir hätten auch in Deutschland diesen unsichtbaren Zebrastreifen für Kinder, zumindest in unseren Städten. Auch wenn sich Autofahrende daran kaum halten, stellt eine solche Regelung klar, dass Kinder im Straßenverkehr besonderen Schutz genießen und genießen müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die Regelung (§ 29a StVO) richtet sich nicht nur an Autofahrende, sondern unter anderem auch an Radfahrende.
AntwortenLöschenUnd jetzt?
LöschenDie Regelung richtet sich auch an Traktor-fahrende.
Genau darum geht es: § 29a StVO richtet sich an alle Fahrzeuglenkenden. In einem Blog, der sich selbst an Radfahrende richtet, ist der Hinweis relevant, weil im Beitrag ausschließlich „Autofahrende“ adressiert und belehrt werden. Wenn man über Pflichten spricht, sollte man sie auch der eigenen Zielgruppe korrekt zuordnen.
LöschenSelbstverständlich gelten Regeln auf Straßen auch für Radfahrende. Allerdings habe ich bisher keinen Fall gefunden, wo ein Radfahrer oder eine Radfahrerin einen Menschen auf einem Zebrastreifen getötet hätte, Beispiele von Autofahrenden, die das getan haben, gibt es aber recht viele. Vom Radverkehr geht für den Fußverkehr (auch für Kinder) eine sehr geringe Gefahr aus verglichen mit der Gefahr, die vom Autoverkehr für alle ausgeht, die nicht in Autos sitzen. Auch Ereignisse, bei denen ein Radfahrer ein Kind, das die Straße überqueren wollte, angefahren und getötet hätte, kann ich nicht finden, hingegen sehr viele, wo Autofahrende Kinder angefahren und getötet haben. Radfahrende sehen in der Regel Fußgänge:innen auf Gehwegen besser als Autofahrende, weil sie eine bessere Rundumsicht haben und aus Eigenschutz Zusammenstöße vermeiden. Sie stürzen dann nämlich selber.
LöschenDass vom Autoverkehr statistisch ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht, steht außer Frage und wird auch nicht bestritten. Das ist aber ein anderer Punkt. § 29a StVO ist keine Haftungs- oder Statistiknorm, sondern eine Verhaltensnorm. Sie richtet sich bewusst fahrzeugneutral an „Lenker eines Fahrzeuges“. Der Gesetzgeber hat also gerade nicht zwischen gefährlicheren und weniger gefährlichen Fahrzeugen differenziert. Wenn ein Beitrag diese Norm erläutert, Autofahrende adressiert und belehrt, die eigene „Zielgruppe“ (Radfahrende) aber vollständig ausblendet, ist das keine Frage von Statistik, sondern von politischer Erzählung: Wer die eigene Zielgruppe verschweigt, konstruiert ein Narrativ, statt die Norm korrekt wiederzugeben. Auffällig ist zudem, dass offenbar erst tödliche Unfälle als relevant gelten. Eine geringere Gefährdung ersetzt keine Pflicht. Auch dort, wo das Risiko objektiv niedriger ist, bleibt das rechtliche Gebot dasselbe. Dass Radfahrende seltener tödliche Unfälle verursachen, ändert nichts daran, dass sie rechtlich ebenso angesprochen sind und deshalb in einem Blog für Radfahrende zumindest erwähnt werden sollten. Andernfalls wird aus der Erklärung einer Rechtsnorm eine moralische Erzählung über „gefährliche“ und „ungefährliche“ Verkehrsteilnehmer – das mag politisch legitim sein, ist aber etwas anderes als eine korrekte Darstellung der StVO.
LöschenAuto-Bashing at its best:
LöschenAutofahrer sind offenbar an allem schuld. Selbst Lkw-, Bus- oder Straßenbahnfahrer kommen im Beitrag nicht vor, obwohl von ihnen potenziell mindestens dieselbe, teils sogar höhere Gefahr ausgeht.
Es werden „absolute Vorrechte“ von Autos daraus abgeleitet, dass man nicht auf der Fahrbahn gehen darf, wenn es einen Gehweg gibt. Ernsthaft: Wozu gibt es Gehwege sonst? Und wo fahren Radfahrer eigentlich, nicht auch auf der Fahrbahn? Gilt das Trennungsprinzip von Verkehrsflächen nur dann als Machtfrage, wenn Autos im Spiel sind?
Folgerichtig werden Pflichten und deren Verletzung ausschließlich Autofahrern zugeschrieben. Dass dieselben Regeln auch für andere Fahrzeuglenker gelten, etwa für Radfahrer, spielt hier offenbar keine Rolle.
Eieiei... da Interpretieren Sie aber viel hinein...
LöschenDie Regeln gelten für Alle. Das ist absolut richtig.
Es sind eben hauptsächlich Autofahrer, die Andere im Straßenverkehr gefährden, warum sollte das anders benannt werden, bzw. warum sollten dann auch nicht explizit Autofahrer genannt werden?
Hier hinein zu interpretieren, dass das so geschrieben wurde, dass es insbesondere für Radfahrer nicht gelten würde, ist genau, was Sie hier vorwerfen: Bashing.
Meine Vermutung: Hier hat sich jemand ganz schön ertappt gefühlt...
Wenn man eine fahrzeugneutral formulierte Norm erläutert und dabei ausschließlich Autofahrer adressiert, entsteht zwangsläufig ein einseitiger Eindruck. Das ist keine Interpretation, sondern eine Folge der Darstellung.
LöschenDass vom Autoverkehr statistisch ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht, mag erklären, warum Autofahrer oft genannt werden. Es rechtfertigt aber nicht, andere vollständig auszublenden – erst recht nicht in einem Blog, der sich ausdrücklich an Radfahrer richtet.
Auf eine solche Unvollständigkeit hinzuweisen ist kein „Bashing“, sondern eine sachliche Kritik an der Darstellung. Persönliche Motive oder „Ertapptsein“ zu unterstellen, ersetzt kein Argument.
In der Tat könnte (bzw. sollte) der Blogeintrag diesbezüglich objektiver sein, ohne die sehr interessante Kernbotschaft auch nur ansatzweise zu verlieren. Das würde auch die unnötige Polarisierung vermeiden. Denn allein das Konzept ist aus deutscher Sicht schon bemerkenswert genug. Insb. wenn man sich anschaut, welche Voraussetzungen hierzulande gegeben sein müssen, dass laut "R-FGÜ" überhaupt mal ein Zebrastreifen angeordnet werden kann: > 200 Fahrzeuge/h und gleichzeitig > 50 querungswillige Fußgänger/h hat es sicherlich in den meisten 30er-Zonen in der Spitzenstunde nicht (auch wenn laut VwV StVO die in "den R-FGÜ vorgegebenen verkehrlichen Voraussetzungen als rechtlich unverbindliche Empfehlungen zu erachten sind", wird es seitens der Verwaltungen anscheinend kaum gemacht; was in der Konsequenz vermutlich dazu führt, dass auch kaum Routine im Umgang mit echten Zebrastreifen herrscht). Dito gibt es auch keinen Zebrastreifen vor unserer örtlichen Grundschule und an der primär vorgesehenen Querungsstelle mit angesenktem Bordstein halten regelmäßig (und laut StVO völlig legal) die Elterntaxis und blockieren den Weg. In der Schweiz sind die Nebenstraßen teils mit Zebrastreifen zugepflastert, auch die Four-Way-Stops in den USA ermöglichen Fußgängern zumindest in den Wohngebieten ein unkompliziertes Queren der Straßen. Kurzum, der "unsichtbare Zebrastreifen", bzw. "unsichtbare Schutzweg", wie ihn die Österreicher wohl nennen, wäre zumindest in der Theorie ein Traum (genauso wie ein pauschales Haltverbot vor frequentierten Querungsstellen). Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass das Konzept in der Praxis wirklich funktioniert. Und dazu muss man nicht einmal die vierstreifige Bundesstraße außerorts im Berufsverkehr als Extrembeispiel bemühen.
LöschenSucht man im Netz nach dem unsichtbaren Schutzweg, findet sich ein schöner Artikel beim VCÖ: https://vcoe.at/blog/detail/wenn-der-unsichtbare-schutzweg-nicht-schuetzt
Dieser ist neutraler geschrieben und weist auch darauf hin, dass die Regelung sogar schon deutlich länger als von Christine recherchiert gilt -- anscheinend seit 1994 -- und spart aber dennoch die Benennung des Hauptunfallgegners von Kindern nicht aus: Pkw. Andererseits beziehen sich die genannten Zahlen und Statistiken nur auf offensichtliche Schutzwege. Zu den unsichtbaren liegen vermutlich keine Zahlen vor, was wohl heißt, dass das Konzept weder gelebt noch großartig propagiert oder gar überwacht wird.
Und der Satz "Rechte bekommen in Deutschland unsere Kinder nicht." ist in der Pauschalität auch falsch. Sollte es "Solche Rechte bekommen ..." heißen?
Friedrich
Lieber Friedrich, danke für die umfassende Belehrung.
LöschenEigentlich gibt es ein Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
AntwortenLöschen(1) Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.
Dann erst kommen die Eltern ins Spiel - einzig interessiert das im Zusammenhang mit Strassenverkehr leider niemanden.
https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/BJNR297510011.html
"In Österreich nennt man das den unsichtbaren Zebrastreifen."
AntwortenLöschenIn Kanada wird dieses Verhalten - abseits von Großstädten und Schnellstraßen - genau so praktiziert.
Auch bei erwachsenen Fussgängern.
Sogar auf dem Fahrrad kann man solche ganz entspannte Reaktionen erleben.
Ob es eine entsprechende Vorschrift gibt, ist mir nicht bekannt.
Es würde mich aber nicht wundern, wenn das dort auch rein aus Rücksichtnahme passiert.
Thomas9
In Finnland sind die Zebrastreifen weiterhin schön sichtbar und werden an allen Kreuzungen und Einmündungen eingesetzt. Lichtsignalanlagen haben da nur die größten Kreuzungen. Die Bereitschaft der Autofahrenden, diese Querungen auch zu achten, ist immens. Komme ich auch nur in die Nähe des Streifens, stehen alle Kfz. Das ist mir als Deutscher so peinlich, dass ich manchmal die Straßenseite wechsle, obwohl ich das gar nicht vorhatte!
AntwortenLöschenDeutsche Autofahrer sind dann wohl lieber auf Fahrradblogs unterwegs und fangen das Diskutieren an. Einstellungssache.
Waren im Oktober in Bergen (Norwegen) und ich war sowas von positiv überrascht über die überwiegende Rücksicht der Auto Fahrenden, in Deutschland ist es genau umgekehrt. 😒 Nicht zu vergessen die relative Stille durch überwiegendem Elektroantriebs. Ein Land zum Verlieben 🥰
LöschenDanke für diese schönen Einblicke in die Welt woanders. Übrigens nehme ich auch gern Fotos und schreibe mal hier im Blog über Finnland oder Schweden oder so.
LöschenDas parkende (?) Taxi finde ich aber auch ganz knorke! Und in den Drukos beschweren sich einige über die (einseitige) Unterdrückung von Auto Lenkenden. Kannste dir nicht ausdenken! 🙄 Natürlich gibt es genug depperte Rad Fahrende, wer kennt sie nicht? Es ist schließlich der Mensch, der Nutzer des Fortbewegungsmittels. Warum sollte sich also ein egoistischer, rücksichtsloser Skater im Lkw anders verhalten!? 🤷♂️
AntwortenLöschenParken tut das Elterntaxi erst, wenn brim Aussteigen lassen des Kindes 3 min vergangen sind. So verstehe ich jedenfalls § 12 StVO. Das wäre dann nicht erlaubt.
LöschenFriedrich