13. Mai 2026

Wenn sich Rad- und Fußweg kreuzen

In Wangen im Allgäu kreuzen sich in der Grünanlage ein ausgeschildeter Radweg und ein ausgeschildeter Gehweg. Ich frage mich, wer Vorrang hat, wenn Radfahrer und Fußgängerin gleichzeitig an der Kreuzung ankommen. 

Muss die Fußgängerin warten oder der Radler? Beachten wir als Radfahrende Paragraf 1 der StVO, der Rücksichtnahme und Vorsicht verlangt, dann dürfte es nicht zu Zusammenstößen zwischen Menschen zu Fuß und Menschen auf Fahrrädern kommen. Denn alle würden aufeinander achten, ins besondere wir Radfahrende auf den Fußverkehr. Anderseits: Blöde Dinge passieren. Ein Fußgänger guckt nicht, eine Radlerin sieht ihn bei Regen nicht rechtzeitig, ein Kind rennt einer Gruppe von Spazierengehenden voraus und plötzlich über den Radweg. Eigentlich passiert immer alles, was passieren kann. Und dann stellt sich die Frage: Wer hätte hier jetzt eigentlich Vorfahrt oder Vorrang gehabt? Wer haftet? 

Gilt rechts vor links? Für Radfahrende schon. Für sie gilt ein Rechtsfahrgebot und an Kreuzungen, wenn nicht anders geregelt, rechts vor links. Aber das gilt für Fußgänger:innen nicht. Das ergibt sich aus der entsprechenden Regel in der StVO, wo nur von "Vorfahrt" die Rede ist, also vom Fahrverkehr. Darauf also können wir Radfahrenden uns hier nicht berufen.  

Hat der Radverkehr Vorfahrt? Das könnte sein, denn es gibt diverse Gerichtsurteile dazu, dass ein Fußgänger oder eine Fußgängerin einen Radweg nur betreten darf, nachdem er oder sie sich umgeschaut und den Fahrverkehr vorbeifahren gelassen hat. Wertet man den Radweg als Fahrbahn - der Radverkehr ist ja ein Fahrverkehr - dann dürfen Fußgänger:innen ihn laut StVO nur quer auf schnellstem Weg überqueren und müssen den Fahrverkehr beachten. Das OLG Brandenburg urteilte: "Auf gekennzeichneten Radwegen haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang. Fußgänger dürfen den Radweg nur queren, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist. Im Ergebnis gilt: Wer hat Vorrang auf dem Radweg, Radfahrer oder Fußgänger? In der Regel die Radfahrer, solange der Radweg eindeutig ausgewiesen ist und kein Sonderfall vorliegt."

Ist der Radweg eine Fahrbahn? Wäre der Radweg eine Landstraße, wäre allen klar, dass der Fahrverkehr Vorrang vor den Seitenwegen hat und Fußgänger:innen immer aufpassen müssen. Da bräuchte es nicht einmal Verkehrszeichen und auch keine weiße Linie als Fahrbahnbegrenzung. An dieser Kreuzung stehen immerhin Verkehrszeichen (Radweg - Gehweg), aber wir befinden uns in einer Grünanlage, wo keine Autos fahren. Und Fußgänger:innen achten in der Regel nicht auf Verkehrszeichen auf ihren Spazierwegen. Man kann auch davon ausgehen, dass sie sich an dieser Kreuzung keinerlei Gedanken über die Verkehrsregeln beim Queren einer Fahrbahn (die ja meist eine Autostraße ist) machen. Sie befinden sich auf einem Spazierweg und sind entspannt und vertrauensvoll. Der Radweg sieht auch gar nicht wie ein städtischer Radweg aus, sondern wie ein Feldweg. 

Ist das vielleicht wie an einer Kreuzung von Feldwegen? Da gilt rechts vor links und der landwirtschaftliche Verkehr hat Vorfahrt. Allerdings behandeln die einschlägigen Rechtsseiten nur die Begegnung im Fahrverkehr und meinen den Autoverkehr. Das Zusammentreffen von Fußgänger:in und Radler:in an einer Feldwegkreuzung ist nicht geregelt, deshalb greift Paragraf 1 der StVO, wonach wir Radfahrenden immer Rücksicht nehmen und Vorsicht walten lassen müssen. 

Blicklos durchradeln geht nicht. Bei einem Zusammenstoß könnte ein Gericht eine Teilschuld des Radfahrenden feststellen, weil Fahrzeug-Führende eben immer auch Rücksicht nehmen und bei Kreuzungen mit dem Fußverkehr durchaus auch mal bremsbereit sein müssen, selbst dann, wenn sie Vorrang haben. Es könnte aber auch sein, dass die Fußgänger:innen die Beschuldigten sind. 

Die Situation an der Rad- und Gehwegkreuzung in Wangen bleibt also ungeklärt. Dieser Fall kommt in der StVO und auch im Verkehrsredecht für Radfahrende des ADFC nicht vor. Wir können nur durch Abwägungen der uns bekannten Regeln der StVO versuchen, herauszufinden, was gelten könnte. Dies aber dem juristischen Laien oder der Laiin zu überlassen, finde ich nicht gut. Wollen wir hoffen, dass hier nie was passiert, bei dem Personen zu Schaden kommen.



4 Kommentare:

  1. Wäre dort ein Zebrastreifen auf dem Radweg, wäre es ja klar, dass die Radfahrenden halten müssen (was wahrscheinlich praktisch sehr selten vorkommt).

    Ich fände es gut, wenn es mehr Zebrastreifen auf Radwegen gibt. Insbesondere an kritischen Stellen wie Kreuzungen und an Bushaltestellen.

    In meinen Jahren in Trondheim fand ich die sehr hilfreich. Damit ist klarer wer Vorrang hat und wo Fußgänger Radwege kreuzen sollen. Letzteres wird dort freilich an großen Bushaltestellen auch noch durch Gitter gefördert, wie z.B. bei https://maps.app.goo.gl/ZqaposivLxpaFqH48 zu sehen.

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  2. ohne den Zebrastreifen müsste §25 StVO gelten, nachdem Fußgänger immer Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen müssen, wenn sie dessen Wege queren.
    Das ist auch der § der eigentlich regeln sollte dass Fußgänger nicht über den Radweg laufen, der im Kreuzungsbereich oft zwischen Aufstellfläche für Fußgänger und dem eigentlichen Fußweg verläuft. Auch immer Stellen mit maximalem Konfliktpotential, besonders weil der Radfahrer nicht noch auf der Fahrbahn halten will, weil der Querverkehr gleich grün bekommt. Und dort ist die Situation meist dadurch verschärft, dass der Radweg neben der Aufstellfläche gerne als Erweiterung der Aufstellfläche angesehen wird.

    In der Praxis hatte in Parkanlagen mit getrennten Wegen allerdings bisher keine Konflikte mit Fußgängern and den Kreuzungen, Zwischen Grüppchen gibt es immer Lücken die man abpassen kann und wenn eine ganze Busladung unterwegs ist, dann sind Regeln eh aufgehoben.
    Solche Gruppen sind aber nur selten ein Problem, und wenn dann nur zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten. (Hier in München gerne zwischen Pfingsten und den Sommerferien, wenn Schulklassen und Feriengruppen aus anderen Bundesländern die Hotspots besuchen)
    Konflikte hatte ich allerdings mit Fußgängern die sich auf den Radweg verlaufen haben und sich von den Radfahrern belästigt gefühlt haben Manche wurden wirklich aggressiv. Wobei auch diese Zahlen gering sind, wenn man bedenkt wie vielen Menschen man begegnet wenn man 200 mal im Jahr zwei mal Täglich quer durch eine Großstadt radelt.

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    1. In der Regel arrangieren sich Radfahrende und Fußgänger:innen auch dann, wenn sie sich kreuzen. Das ist auch meine Beobachtung. Allerdings ist die Kenntnis der Verkehrsregeln gerade unter Fußgänger:innen gering: Etliche wissen nicht, dass man nicht auf Radwegen gehen darf. In Stuttgart betrachten viele die Fahrradstraße als Fußgängerzone und laufen ziemlich sorglos darauf herum, vor allem, wenn da wenig Autos fahren. Sie erkennen sie nicht mehr als Fahrbahn. Und dass solche unauffälligen Radwege wir hier ebenfalls Fahrbahnen sind, die sie nur queren dürfen, wenn sie vorher gucken, dürfte den meisten gänzlich unbekannt sein. Dass an solchen Punkten selten was passiert, ist ja gut. Aber die Frage ist ja schon, wer haftet, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, und wie eindeutig war die Situation eigentlich für die Beteiligten?

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