Ja, was will mir dieses Schild jetzt sagen? Fußgängerzone. Nicht frei für Radfahrer. Aber Radfahrer sollen hier trotzdem etwas tun, nämlich irgendwie eckig fahren. Aber wo? Gleich hier? Oder später?
Ich befinde mich - aus dem Mischverkehrsweg Tübinger Straße/Rothebühlplatz kommend (siehe Karte unten) - an der Kreuzung vor dem Treffpunkt Rothebühlplatz und möchte nach links Richtung Feuersee weiter radeln.
Ein Verbotsschild für Radfahrer (Bild 2) sagt mir, dass ich dies auf keinen Fall auf den Fahrbahnen für Autos tun darf.
Also nicht grübeln, weiter radeln.
Ich fahre zum Fußgängerüberweg vor. Und siehe da: Es gibt einen Radweg mit Radampel.
Geht das nicht anders? Doch. Wenn man's weiß. Voraussetzung ist: Ich bin im Mischverkehrsbereich bereits linksseitig den Rothebühlplatz hinaufgefahren, auf dem Fußweg (im shared space sollte das ja erlaubt sein, weil die Flächen von allen gleichberechtigt benutzt werden dürfen).
Und in der Tat, das blaue Schild mit Fußgänger und Rad erlaubt mir, die Ampel linksseitig der Kreuzung (Karte, roter Pfeil) ebenfalls zu benutzen.
Diese Kreuzung ist ein schönes Beispiel dafür, wie labyrinthsisch Wege für Radfahrer angelegt sind. Es erfordert Pfadfinder-Qualitäten, um beim ersten Mal den Weg über so eine Kreuzung zu finden, vor allem, wenn man etwas so Kompliziertes wie links abbiegen vorhat.
Schilder helfen nicht wirklich. Hier gerate ich sogar in einen Legalitätskonflikt. Denn ich MUSS auf dem gekennzeichneten Fahrradweg fahren (Bild 2), der führt aber nicht zum Ziel, und das "bitte eckig fahren"-Schild bedeutet mir, dass ich den Fußgängerüberweg nehmen sollte. Oder doch nicht? Wie erkläre ich das der Polizei, wenn die mich da mal rausfischt? Oder erklärt die es mir?
Und so sieht die Kreuzung von oben aus.
Blau ist der Radweg, der von 3 nach 4 in die Fritz-Elsas-Straße führt.
Bei 1 steht das Rad-Verbots-Schild, bei 2 das rätselhafte. Wenn ich also links abbiegen will, sollte ich nicht bei 3 den Radweg (blau) nehmen, sondern die Fußgängerampeln. (Was mich allerdings in Konflikt mit dem Gebot bringt, auf dem beschilderten Radweg zu fahren.) Über 4 und 5 (drei Fußgängerampeln in Serie) komme ich dann nach 6. Oder ich fahre eben von 7 nach 6 (blau). Allerdings muss ich mich dazu beizeiten auf dem Rothebühlplatz links orientieren, sonst befinde ich mich plötzlich im fließenden Autoverkehr und komme nicht mehr rüber.
Ich fahre ganz anders. Vor der entgegenkommenden Bushaltestelle Linie 43 oder auch nach der Targobank, wie auch immer nach links. Da ist eine Fußgängerampel und ein Rad nach links pfeil. Dann am Eingang zur S-Bahn vorbei diagonal richtung Finanzant. Oben kommt eine 2.Zügige Ampel mit großer Verkehrsinsel und schwup, bin ich am Finanzamt. Die Fußgängerampel nach links verlassen und mit dem Autoverkehr am Autobriefkasten vom Finanzamt wieder auf den Fußweg um danach diagonal zum Kreisverkehr Richtung Feuersee . Die beschriebene Kreuzung ist mir zu doof geregelt.
AntwortenLöschenKlingte jezt auch nicht gerade einfach. Ich finde es ja am Einfachsten, linksseitig den Rotebühlplatz hoch zu fahren und geradeaus über die Ampel, dann links. Aber egal wie, diese Kreuzung ist für Radler nicht gebaut.
AntwortenLöschen„die Ampel linksseitig der Kreuzung (Karte, blauer Pfeil) ebenfalls zu benutzen“
AntwortenLöschenMuss heißen „Karte, roter Pfeil“, oder habe ich etwas falsch verstanden?
Stimmt. Muss so heißen. Habs geändert. Danke
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