Es ist nur noch eine rote Radspur da. Allerdings ohne Zugang. Dass hier ein Schild steht "Radweg Ende" ist irgendwie ... na ja ... typisch für eine gewisse allgemeine Unkenntnis der Verkehrsregeln, was Radfahrer betrifft. (Und da sollen sich dann Radler aber immer auskennen, gell!)
Na gut, ein Radweg ist auch das mit roter Spur ohne Schild, allerdings nicht verpflichtend. Das wird diese rote Spur erst sehr viel weiter unten an der Nesenbachstraße.
Dieser rote Streifen, also der Radweg beginnt erst hier, die paar Meter vor dem Ende-Schild. Vorher existiert er nicht. Man kann legal mit dem Rad dort nicht hinfahren. Es sei denn man hebt das Radher auf den Gehweg.
Kein Schild, weder Radweg noch Radler frei. Nirgendwo. |
Es ist nämlich verboten dort auf dem Gehweg zu radeln. Denn an der Einmündung Tübinger Straße steht kein Schild, das diesen Gehweg am Tagblattturm runter für Radfahrer freigibt. Weit und breit nicht. Also streng verboten für Radfahrer/innen.
Inzwischen sind die blauen Schilder abgebaut und durch Radfahren-Verboten-Schilder ersetzt. Die Fußgänger, die eigentlich rüber müssten, gehen nun auf der Fahrbahn drum herum. Auch hübsch (Stand 28.Mai 2015)
Und wo kommt dann der Radweg her, für den es am Wilhelmsplatz (beim Arlt) sogar eine Radlerampel gibt?
AntwortenLöschenAb Nesenbachstraße ist das ein verpflichtender Radweg mit blauem Schild. Man muss an der Nesenbachstraße auf den Gehweg hoch fahren.
LöschenDoch, es ist Radweg, und zwar ein anderer Radweg nach StVO. Benutzungspflichtige Radwege werden durch das Schild gekennzeichnet, andere Radwege sind nur durch ihre bauliche Anlage zu erkennen. Wie die aussehen soll, darüber schweigen sich StVO und VwV-StVO aus. Aber bei dem hier besprochenen Radweg sind zwei Merkmale vorhanden: rot gefärbt ("Blutspur"), und Fahrradpiktogramme auf dem Boden.
AntwortenLöschenNa ja, es gibt aber keinen Zugang zu diesem Radweg. Es müsste der Gehweg für Radler ab Tübingerstraße freigegeben sein, ist es aber nicht. Also kann man nur auf der Fahrbahn bis auf Höhe des roten Teils fahren und müsste das Rad dann über den Bordstein hochheben. Das ganze ist eher ein vergessene Radspur aus Zeiten als man sich nicht vorstellen konnte, dass Radler auf der Fahrbahn fahren.
LöschenZugänge zu Radwegen sind zwar in den ERA beschrieben, diese sind aber nur Empfehlungen und kein Muss. Nicht oder schwer zugängliche Radwege sind immer noch Realität in Deutschland, da ist kein exklusives Merkmal dieses Radwegs.
LöschenDa stimme ich absolut zu. Es ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Radverkehrsführung nicht konsistent ist und Radler immer wieder in Grauzonen (oder in die Regelwidrigkei) führt. Das kann man hier sehr schön zeigen. Ist schon klar, dass diese Blutspur hier kein Muss ist (sage ich im Artikel ja auch), sondern erst später und weiter unten verpflichtend wird. Radblogs aus anderen Städten, etwas Konstanz, listen auch ähnliche Kuriositäten auf.
LöschenZitat aus deinem Artikel: "Radweg ist nur das, was dieses blaue Schild mit dem Zeichen Radweg hat, und zwar dort, wo er anfängt." Also ist das für dich kein Radweg. Von Muss oder nicht steht nichts in deinem Artikel.
LöschenEs ist aber ein Radweg, nur kein benutzungspflichtiger. Nur benutzungspflichtige Radwege sind mit einem Schild kenntlich gemacht.
Die Führung zwischen dem Café am Tagblattturm und dessen Aussenfläche ist auch kein Kriterium, ob Radweg oder nicht.
Den Radweg benutzte ich als Ortskundiger übrigens manchmal, wenn mir danach ist. Man umgeht die Ampel an der Einmündung Steinstraße.
Okay, lieber Anonymus, nennen wir das Radweg, weil es getrennt von der Fahrbahn auf dem Gehweg verläuft. Das ist auch gar nicht das Problem dieses Radwegs. Das Problem ist, dass es keinen legalen Zugang auf rollendem Rad zu ihm gibt. Er beginnt genau die wenigen Meter vor dem Ende-Schild, die man auf dem Foto sieht. Die Zufahrt von der Tübinger Straße aus ist nicht legal. Und an all dem stört mich übrigens vor allem, dass die Situation für Radler, die sich an die Verkehrsregeln halten wollen, paradox ist. Das fördert die Schlänlger- und "die Regeln kenne ich nicht und sie interessieren mich auch nicht"-Mentalität der Radler, die von Fußägnern und Autofahrern so beklagt wird.
LöschenWenn man sich nun mal - in die für Stuttgart typische - juristische Grauzone für Radler begibt, hat der Radler durchaus eine potentielle Freigabe für den Gehweg bis zum rot markierten Teil (ab hier sehe ich es wie Anonym 05.05.2015-08:44).
AntwortenLöschenDie Grauzone kommt durch den "Share-Space" der Tübinger Straße: dort kann man ja im Grunde lang fahren wo man will, wenn ich nun zum Beispiel ganz rechts vom Gerber herkomme und dann nach rechts Richtung Tagblatt-Turm abbiege (Grauzone, Teil 1), dann bin ich genau auf diesem „Radweg-Gehweg-Verschnitt“.
Gut, es gibt zwei Schilder am Ende der Tübinger Straße, diese stehen aber zum einen recht mittig (...und suggerieren zusammen mit der Teer-Fahrbahn eine Trennung von "Räder-Verkehr" und dem Rest - wo ist das Mischverkehr?!!), so dass man sie von den Rändern her übersehen kann, aber die beiden haben oben im Schild-Rahmen auch noch einen "Fahrrad frei" eingelassen.
Ich denke mal die wahre Intention der "Fahrrad frei"-Schilder ist, dass diese es dem Radler erlauben hier im Gegensatz zu den Autos auch nach links abzubiegen.
Nun aber meine Auslegung von Grauzone, Teil 2: da hier auch ein Radrouten-Schilder-Mast im Gehweg-Bereich steht, als auch diese "Freigabe-Schilder" an dem eingelassen Bordstein, gibt diese Anordnung von Schildern dem Radler auch eine Freigabe für dem kommen Teil, sprich dem Gehweg und somit auch eben diesem Gehweg Richtung Tagblatt-Turm. Gilt im Grunde auch für Autos, da der querende Bürgersteig keine Poller oder Radsteine hat – halt ein Planungsfehler, indem man den „Shared-Space-Bereich“ hier einfach 10m zu früh beendet hat.
Das Ende des Tübinger Straße Share-Space ist halt etwas frei geregelt. Sehe nur ich da eine Grauzone oder ist das für Andere ganz anders und klar geregelt? Ich freue mich schon auf die Antworten!
Perfekte Analyse. Für mich endet der Shared Space vorher. Übrigens ist er auch kein Shared Space, verkehrsrechtlich gesehen. Denn das gibt es in Deutschland nicht, und die Verkehrschilder zeigen klar, dass hier nur langsam gefahren werden muss und nicht geparkt werden darf. Mehr nicht. Alles andere ist normale Straßenverkehrordnung, nämlich rechts vor links. Es gibt also keinerlei Hinweis für Radfahrer, dass sie in diesem Bereich überhaupt entlang der Schaufenster auf dem Fußweg fahren dürften. Autos dürfen das ja auch nicht. Folglich gibt es am Ausgang dieses Abschnitts zum Rotebühlplatz auch keine Veranlassung für Radler zu glauben, sie dürften hier nach rechts auf dem Gehweg zum Tablattturm fahren. Es fehlt die Gehwegfreigabe für Radler, die es ja auch auf dem ganzen Abschnitt des so genannten Shared Space nicht gibt.
AntwortenLöschenAber egal mal, ob wir die Regeln hier richtig interpretieren oder nicht: Das ist genau das, was aus Radlern diese Schlänger auf halb- bis illegaler Wegesuche macht: Uneindeutigkeit, Grauzonen, falsche Beschilderung, fehlende Zufahrten zu Radwegen, unklare Übergänge von Radwegen auf die Fahrbahn und so weiter. Für Autofahrer ist alles klar geregelt, für Fußgänger auch, nur für Radfahrer nicht. Das ist ein Riesenproblem.
Ich halte diesen Radweg auch für ein Überbleibsel aus "längst vergangenen Zeiten", also vor Umgestaltung der Tübingerstr. in Shared Space bzw.Eberhardstr. in Fahrradstraße.
AntwortenLöschenObwohl dieser Weg von Fußgängern massenhaft missachtet wird und trotz der Enge vor dem Tagblattturm mit seiner Gastronomie, wird der Weg auch immer von Radlern genutzt. Weil man auf ihm, es wurde schon geschrieben, die Ampelanlage mit ihren irre langen Wartephasen umgehen kann. Genau aus diesem Grund wird der Radweg leider oft auch im Gegenverkehr gefahren! Alles irgendwie ungut ...