Sonntag gehts mit dem Rad raus aufs Land. Wir folgen einer Radroute. Und stoßen auf diesen Schildermasten. Er sagt: Hier ist deine Radroute. Aber du darfst hier nicht mit dem Rad fahren.
Diese Kombi steht nicht in Stuttgart, sondern in Wangen im Allgäu. Aber sie zeigt sehr schön, dass Radler in die Illegalität geschickt werden. Hier haben die diversen Schilder-Aufsteller nicht miteinander gesprochen, und wer die Radwegweiser aufgehängt hat, wusste nicht so recht, was das weiße runde Schild mit dem roten Rand tatsächlich bedeutet.
Und der Radler? Was soll der jetzt machen? Etwa das Rad über 3 km schieben? Oder mit der Schulter zucken? Und schon ist er in der Illegalität. Die wenigsten Radler dürften wissen, dass das Schild 250 bedeutet: für jegliche Fahrzeuge verboten, auch für Radfahrer. Nur Handkarren sind erlaubt, und Radler dürfen ihr Rad hier immerhin noch schieben. Ich habe sogar gedacht: Na ja, dann dann gilt es also für Radler nicht. Sonst würde es ja hier an der Radroute nicht hängen.
Noch mal ins Grübeln gekommen bin an dieser Stelle, ebenfalls in Wangen. Auch hier das Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art (außer Handkarren), aber mit dem Zusatzschild "für Radler frei." Dann bin ich also bei dem anderen Schild tatsächlich illegal gefahren, so wie Dutzende andere auch.
Irgendwie ärgert es mich ja schon, dass ich immer wieder sehe, dass Radler vor unmögliche Aufgaben gestellt werden. Sie müssen entscheiden, was für Schilder sie ernst nehmen und welche nicht. Das fördert nicht gerade Regeltreue, sondern die Pfadfindermentalität.
Solche Schilderkombinationen veraten, das deren Aufsteller ( auch die der Radwegweiser) denken, das Fahrräder keine Fahrzeuge sind.
AntwortenLöschenIn Köln gibt es auf Radrouten Stellen, die durch einen Park führen. An jedem Parkzugang steht ein blaues Fußweg-Schild. 3-5 m dahinter sind dann Radrouten-Wegweiser. Ich komme mir da Regelmäßig verarscht vor.
AntwortenLöschenLeute, die die Radroute fahren ignorieren die Fußweg-Schilder komplett. Kann ich ihnen aber auch nicht verdenken.
Das ist wie in der Bibel bei der bei Adam und Eva mit der Schlange und dem Apfel ;)
LöschenDas ist vergleichbar mit dem Schild "Radfahrer absteigen", dem man ab und an begegnet. Nicht illegal, aber auch nicht im Sinne des Erfinders.
AntwortenLöschenViel schräger finde ich, wenn mich diese grüne Beschilderung mal wieder entgegen der Einbahnstraße schickt (ohne Freigabe), an einer Kreuzung wurde ich auch schon nach links geschickt, obwohl nur geradeaus und rechts erlaubt waren (Gehwege waren nicht freigegeben).
Das Schild "Radfahrer absteigen" ist kein Verkehrszeichen, es hat keine verpflichtende Bedeutung. Das Schild "Einfahrt verboten" ist dagegen eines, an das sich auch Radfahrer halten müssen. Klar gibt es auch in Stuttgart Ecken, wo der Radler nicht regelkonform fahren kann, weil man an die Radführung nicht gedacht hat. (Das heißt dann im Grunde immer: Schieben). Wir sollten mal ein paar Stellen in Stuttgart sammeln, wo das der Fall ist.
AntwortenLöschenAlso das Zusammenspiel der Schilder zum Zeitpunkt der Aufnahme des ersten Bild ist so natürlich äußerst fraglich.
AntwortenLöschenJedoch glaube ich, dass hier irgendwann einmal ein "Freigabe-Schild" StVO-konform, darunter angebracht war - zumindest gibt es noch, gut sichtbar, die Befestigungen in passender Größe. Das passt ja auch mit der sonst korrekten Ausnahme-Beschilderung auf anderen Teilen der beschriebenen Route.
Eventuell ist dieses Schild bei einer Sachbeschädigung/Kollision (siehe Knick am 250er Schild) abhanden gekommen und wurde bisher nicht wieder neu angebracht.
Das muss aber schon längers der Status Quo sein, denn Google Maps von 2009 zeigt im Schatten nicht eindeutig so ein Zusatzschild. Wer pflegt also diese Route bzw. wo hängt es in der Verwaltung?
Solche teils fehlerhaften und beschädigte Schilder und die daraus mitunter rechtsverdrehende Situationen habe wir ja in Stuttgart zuhauf - zum Beispiel hier das Blog-Logo-Photo vom verbeulten 240er-Schild am Hfb.
In einer Radwelt von vor etwa zwei Jahren war diese Schilder-Kombination auch schon Thema. Dort waren auch Aktenzeichen von Urteilen angeben, nach denen man davon ausgehen darf, dass die betreffende Kommune Radfahren auf solchen Wegen toleriert. Eins der Urteile konnte man wohl auch so auslegen, dass das dann für alle Feldwege dieser Kommune mit 250 gilt.
AntwortenLöschenDer kampferprobte Kampfradler kennt also in jeder Kommune der Umgebung mindestens eine solche Stelle.
Und ja, es gibt so eine Kombination in der Umgebung von Stuttgart in fast jeder Kommune.
Noch zwei passende Anekdoten:
AntwortenLöschenWaging am See, Straße abgesperrt, VZ250. An der Absperrung steht Polizei. Wir also angehalten, und gefragt ob es eine brauchbare Alternativroute gibt, (die ausgeschilderte Umleitung hatte uns zu viele Höhenmeter). Antwort der Polizistin zeigt auf die Absperrung und sagt: "Jo mim Radl kimmts duach!"
Renningen, Innenstadt wegen Veranstaltung abgesperrt, ebenfalls VZ250. Ausgeschilderte Umleitung über B295. An den Sperren stehen DRK, Feuerwehr usw.
Ich also angehalten und nach einem alternativen Weg nach Malmsheim gefragt. Antwort: "Ha fahr doch oifach do lang, des isch doch blos fird Audos gsperrd!" (Mit einem Unterton, als sei dies offensichtlich und ich würde mich dumm anstellen)
Sind diese Schilder-Kombos eigentlich typisch deutsch? Kann mich nicht erinnern derartiges im Elsass schon mal gesehen zu haben.
AntwortenLöschenWer (so wie ich in diesem Jahr) schon kreuz und quer mit dem Rad in Deutschland unterwegs war, weiß, dass solche absurde Beschilderungen deutschlandweit leider noch sehr häufig vorkommen. Bei aller Kritik an der Radinfrastruktur in Stuttgart - derart widersprüchlichen Beschilderungen gibt es in Stuttgart - abgesehen von temporären Baustellenbeschilderungen - inzwischen relativ selten. Und wo es sie noch gibt, werden diese nach einem entsprechenden Hinweis auch meist schnell beseitigt. Wenn unsere Verkehrsbehörde etwas ziemlich gut beherrscht, dann ist es eine regelkonforme Ausschilderung - manchmal zum Leidwesen von uns Radler (siehe ehemaliges Stoppschild Tü-Straße). Übrigens, es bedarf keines Zusatzschildes - Zeichen 252 (Verbot für Motorräder und Kfz) tut's auch. Aber Vorsicht: damit sind auch S-Pedelecs (sowie Mofas) ausgesperrt.
AntwortenLöschenManchmal denke ich, weniger Schilder wären besser. Aber das ist ja eine alte Erkenntnis, dass zu viele Schilder nicht mehr erfassbar sind und ein Verhalten nach eigenem Gutdünken fördern, weil man sich gar nicht an alles halten kann und auch nicht jede Schilderorgie sofort durchschaut und versteht. Und bei solchen Schildern wie hier, weiß noch nicht mal jeder, was sie bedeuten.
AntwortenLöschenIn Aachen habe ich der Stadtverwaltung vor drei Wochen ein solches Schild gemeldet, und seit dieser Woche hängt da stattdessen "für Kraftfahrzeuge gesperrt".
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