29. Dezember 2016

Fußgängerampel gilt nicht mehr für Radfahrer

Meistens wird es uns nicht auffallen. Viele Fußgängerampeln haben auch in Stuttgart bereits ein Fahrradzeichen in der Streuscheibe.

Aber seit ein paar Wochen gilt: Liegt ein Radweg parallel zum Gehweg und gibt es an der Querstraße einen Fußgängerüberweg und leuchtet da auf der Ampel kein Fahrrädchen, dann muss man sich nach den Autoampeln richten. Das heißt: Stehen, wenn der Fußgänger Grün hat, fahren, wenn die Autos grün kriegen. Wie gesagt, viele Stellen dürfte es nicht mehr geben, wo wir in Konflikte geraten, die wir dann nach unserem eigenen Gefühl für Gefahren und Sicherheit lösen.


Aber es gibt schon ein Problem, wenn eine Radroute (über freigegebene Gehwege) linksseitig verläuft, wie etwa am Marienplatz. Hier gibt es zwei Möglichkeiten für Radler, die Hauptstätter Straße zu überqueren. Einmal hier unten über die Furt mit Radzeichen in den Streuscheiben. Dieser Überweg zum Südtor wird aber extrem stark von Fußgänger frequentiert und ist deshalb auch viel zu eng. Und der Drücker liegt so weit links, dass man als Radler richtig kunstvoll heranturnen muss, um ihn (etwa nachts) erreichen zu können.

Deshalb fahren sehr viele Radler noch ein Stück hoch und nehmen die Fußgängerfuhrt am Eingang zum Heslacher Tunnel. Sie ist breit. Aber sie hat keine Radzeichen in der Streuscheibe. Und jetzt? Absteigen und schieben, sich also zum Fußgänger machen? Eines ist jedenfalls klar, ich kann nicht parallel zu dem rechts von mir bei Autogrün startendem Verkehr losradeln, weil ich dann den Linksabbiegern genau für den Kühler fahre.

Hier ist die neue Regel also nur unter Lebensgefahr anwendbar. Oder man interpretiert wieder mal klug herum und sagt: Die neue Regelung gilt nicht für für Räder freigegebene Gehwege, weder solche, die rechtsseitig, noch solche, die linksseitig verlaufen. Und die Regelung gilt nicht für Radwege, die linksseitig (gegen die Fahrrichtung der Autos) verlaufen (und wenn dort die Radzeichen auf der Fußgängerampel fehlen).




8 Kommentare:

  1. "Aber seit ein paar Wochen gilt: ..." Ich dachte das gilt erst ab 2017?

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    1. Es gilt seit dem 15. Dezember. Letztlich ist es aber ja auch völlig egal. Es gilt halt. Und es ist zudem eine dieser Überreglulierungen, die fürs praktische Radlerleben kaum Bedeutung hat, denn entweder es lässt sich sowieso nicht einhalten oder der Konflikt existiert gar nicht.

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  2. Ist das was anderes als STVO §37 (2) 6? Da steht: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

    Ich habe schon versucht, mich über die neue Regelung schlau zu machen, aber ehrlich gesagt blicke ich überhaupt nicht, wie ich mich zukünftig zu verhalten habe.

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    1. Das ist das. Gubt es denn eine Kreuzung, wo du im Zwrifel bist? Wenn ja, Fotos machen, mir sxhicken. Ansonsten kann man sagen: so radeln wie bisher auch. Keinen Kopf mschen. Die Regelung isr so unkonsistent, wie die ganze Radrotenführung in Deutschland.

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    2. Danke - da bin ich beruhigt! Ja, so weiter fahren wie bisher sehe ich auch als die ungefährlichste Lösung.

      Wenn ich an fragwürdige Stellen komme schicke ich Dir gerne ein Foto. Bedenken habe ich z.B., wenn man von der Schleyerhalle zum Gaskessel fährt (rechter Gehweg ist verpflichtender Radweg). Man fährt da über eine rote Fußgängerampel und kreuzt die Rechtsabbieger, die auch fahren dürfen. Wer hat dann überhaupt vorfahrt?

      Und wenn die Fußgänger grün haben, muss ich stehen bleiben, denn die Autoampel ist da rot. Sobald die Fußgängerampel rot wird und wieder Autos zur B10 fahren, darf ich auch fahren.

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  3. Na das wissen ja wohl selbst die streifenhörnchen nicht... ansonsten schieben dann ist man nen fußgänger...

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  4. Interessiert auch gefährliche Verkehrsführung an Kreuzungen aus dem Umland, z.B. Winnenden?

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  5. Riskiert man eigentlich Punkte in Flensburg, wenn man jetzt als Radfahrer bei Fußgängerampel-Grün auf linksseitigem Radweg (mit blauem runden Schild, also verpflichtend) die Straße überquert? Das wäre eigentlich recht sicher (abgesehen von möglichen Fußgänger-Konflikten), aber die Auto-Ampel (für den Fahrstreifen, den man als Radfahrer nicht nutzen darf) ist in dem Moment leider rot.

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