5. Juli 2017

Wieder eine Einbahnstraße für Radler offen

Schon lange wünschen sich Radler im Süden, dass sie den kleinen Abschnitt der Liststraße, der zur Böheimstraße hinunterführt, hinauf radeln dürfen. 

Jetzt endlich ist das auch legal. Die Stadt hat die Einbahnstraße für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben, übrigens bevor die Fahrbahnmalerei abgeschlossen war (siehe Foto ganz unten), und einen deutlichen Radstreifen an den Rand gemalt, der die Radler hinauf führt und Autofahrenden klar macht, dass sie Platz lassen müssen. Schön gemacht.

Oben werden Radfahrende weiter hinauf geführt, als sie normalerweise radeln würden, damit sie Einblick in die Straße rechts bekommen. Aber, die, die vom Schimmelhüttenweg her kommen, werden auch deutlich davor gewarnt, hier die Kurve zu schneiden. Das entschärft eine Gefahrenstelle, wenn sich alle daran halten.



Foto vom Sonntagabend. 
Allerdings sollte dann nicht sofort einer darauf parken. Aber das kennen wir ja schon, dass Radinfrastruktur nicht respektiert wird.

Hier noch kurz vor der Fahrbahnmarkierung
Wer das Sträßchen vorher gesehen hat, fand die Bergauffahrt von Radlern stets gefährlich. Mir sind aber keine Unfälle mit Radfahrenden dort bekannt, die auch vorher schon dort hochgefahren sind. Selbst einigen Radfahrenden kam die Straße zu eng und zu gefährlich vor. Jetzt zeigt sich, in der Tempo-30-Zone ist sogar so viel Platz für Autos und Radler, dass nicht einmal Parkplätze wegfallen.

Sehr schön.

Falls jemand eine Einbahnstraße weiß, die für Radler freigegeben werden sollte, kann er oder sie an die Stadt schreiben (zum Beispiel an den Fahrradbeauftragten), und dann wird das geprüft. Die Stadt ist sehr interessiert daran, dass Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radler geöffnet werden, sie kennt aber nicht alle Sträßchen so im Detail, wo man das auch machen könnte. Daher sind Anfragen über den jeweiligen Bezirksbeirat oder Briefe manchmal ganz hilfreich.

8 Kommentare:

  1. Die Erfahrung zeigt, dass linke Streifen von KFZ-Fahrenden oft überfahren werden um die Kurve zu schneiden. Insofern wäre an diesen Stellen auf jedenfall ein Poller oder etwas Ähnliches nötig. Es ist aber sehr gut, dass es jetzt zumindest legalisiert und organisiert möglich ist, da hochzufahren.

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    1. Das stimmt. Wobei es mir hier mit dieser Neuerung so geht, wie mit vielen, die ich für eine Verbesserung halte: Man kann an allem nörgeln. Ideal sind die Bedingungen für uns Radler nicht. Stuttgart war aber mit eine der ersten Städte, die schon vor vielen Jahren angefangen hat, Einbahnstraßen in Gegenrichtung freizugeben, und tut das bis heute, wo immer es geht, auch dann, wenn es vor Ort Bedenkenträger/innen gibt, die das für zu gefährlich halten. Es bleibt immer eine Aufmerksamkeitssache, wenn man gegen eine Einbahnstraße radelt. Autofahrer müssen Platz machen. Und hier wird ihnen sogar gezeigt, wie groß das Recht ist für Radler, hier rauf zu fahren. Eigentlich sollten wir uns mal uneingeschränkt freuen. 😊

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  2. Sehr schön, dass man sich dort nicht mehr schiebender- oder schummelnderweise hoch begeben muss. Ich denke, der Radstreifen links ist auf jeden Fall besser als keiner :)

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  3. Mir fällt spontan die Arminstraße im Süden ein, die für Radfahrer leider nicht freigegeben ist. Die ist zwar sehr eng (parkende Autos auf beiden Seiten). Aber sogar Autofahrer ignorieren die Einbahnstraßenregelung, wenn sie aus der Tiefgarage rauskommen, die zu den Wohnhäusern in der Mörikestraße und zum "Adlerhof" gehören.

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  4. Da hat mal wieder eine Straßenverkehrsbehörde gezeigt, dass sie nicht weiß was sie tut.
    Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zum Einfahrtsverbot (Vz 267) erlaubt das Benutzen der Fahrbahn(!) in Gegenrichtung.
    Gleichzeitig markiert man am rechten Rand einen Radfahrstreifen, sodass die verbleibende Fahrbahn viel zu schmal wird, um ohne Konflikte mit dem Gegenverkehr befahren zu werden. Für diesen Radweg bräuchte es aber keine Freigabe der Einbahnstraße, da er jenseits des Fahrbahnrandes liegt. Die Freigabe ist damit unnötig und (§45StVO) unzulässig.
    Und weil aber jeder sieht, was gemeint ist, fällt das eigentlich niemandem weiter auf und die Behörden machen weiter so einen Unfug.

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    1. Lieber Anoymus, deine Einschätzung stimmt nicht. Autos und Fahrräder haben hier genügend Platz, hatten sie vorher schon, haben sie jetzt auch. Die Konflikte hielten sich vorher in Grenzen und werden sich auch jetzt sehr in Grenzen halten. Übrigens ist dies ein Radstreifen ohne Benutzungspflicht. Und dafür muss es schon eine Radfreigabe unter dem Einfahrtverbotenschild geben, sonst dürfte der Radler dort ja nicht gegen die Einbahnstraße hineinfahren. Der Steifen liegt ja nicht jenseits des Fahrbahnrands, sondern am Fahrbahnrand.

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  5. Der Streifen liegt außerhalb der Fahrbahn, da er mit Vz 295 abgegrenzt ist, so wie jeder andere Radfahrstreifen auch. Eine Benutzungspflich ist nicht erforderlich. Das Benutzungsrecht für Radfahrer könnte z.B. auch durch Piktogramme verdeutlicht werden.
    Vz 267 verbietet nur die Einfahrt in die Fahrbahn, nicht in den Radfahrstreifen. Lies doch mal selbst in der StVO nach!

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