3. August 2017

Guten Morgen, mal was Lustiges

Das schreibt mir Blogleser Martin und schickt mir dieses Foto. 

Aufgenommen hat er es vorgestern auf der Kaltentaler Abfahrt in der Rechtskurfe auf der Höhe der Haltestelle Fauststraße.

"Ich habe eine Weile gebraucht", schreibt er, "bis mir klar wurde, dass hier eigentlich ein blaues Schild (Radweg Ende) stehen sollte."  In der Kurve ist dann eine Baustelle auf dem Sicherheitsstreifen. (Von Radweg oder Radfahrstreifen kann man hier nicht reden.)

Offenbar ist den Baustellen-Einrichtern die Bedeutung einzelner Schilder nicht so klar. Oder es fehlte ein Radwegschild.


Ein Schild "Radfahren verboten" kann hier übrigens überhaupt nicht stehen, weil das heißen würde, dass Radler, die nicht mehr auf dem Sicherheitsstreifen fahren können, auch nicht die Fahrbahn nehmen dürften, sondern sich in Luft auflösen müssten, und zwar prompt. Denn ein Gehweg, auf den man schiebend ausweichen könnte, ist ja auch nicht vorhanden.

Ein Schild "Radweg Ende" kann hier allerdings auch nicht stehen, weil Sicherheitsstreifen  keine Radstreifen sind, die Sicherheitsstandards erfüllen müssen, um verpflichtend zu sein, sondern nur Positionsmarkierungen, die Autofahrern zeigen, dass hier Radler unterwegs sind.

Dieser Streifen wird genau an dieser Stelle übrigens von einigen täglichen Bergabradlern als stressig empfunden, weil Autofahrer gern die Kurve schneiden, womit es für Radler hier dann ziemlich eng wird.


2 Kommentare:

  1. "...sondern sich in Luft auflösen müssten, und zwar prompt. Denn ein Gehweg, auf den man schiebend ausweichen könnte, ist ja auch nicht vorhanden."

    Man darf auch auf der Fahrbahn Fußgänger sein, falls kein Gehweg vorhanden ist.

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  2. "Radweg Ende" ist auch falsch. Hier ist doch kein Radweg. Die Fahrbahn mit aufgemaltem Angebotsstreifen wird durch die Baustelle enger, also Schild "Fahrbahnverengung", evtl. zusätzlich garniert mit "Achtung Radfahrer".

    Muss man sich beim Einrichten von Baustellen die Beschilderung nicht von einer Behörde genehmigen lassen? Meines Wissens ist es strafbar, einfach Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen anzubringen.

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